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Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1928 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1928 (Public Domain)

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Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin
Titel:
Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin / Berlin
Weitere Titel:
Vorlagen für die Stadtverordneten-Versammlung zu Berlin
Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadtgemeinde Berlin
Erschienen:
Berlin 1933
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Erscheinungsverlauf:
1877-1933
Fußnote:
Enthält teilweise: Tagesordnung für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am ...
ZDB-ID:
2906240-8 ZDB
Spätere Titel:
Vorlagen für die Ratsherren der Reichshauptstadt Berlin
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1928
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Fußnote:
Seite 33, 80, 123, 124, 364, 396, 444, 533, 534, 632, 633, 634, 683, 684, 698, 771, 776 fehlen im Original
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-11234224
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Beilage

Titel:
Anlage: (703-707), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 7. September 1928

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1928 (Public Domain)
  • No. 1 (1-44), 1928/01/06
  • No. 2 (46-67), 1928/01/13
  • No. 3 (68-96), 1928/01/20
  • No. 4 (97-110), 1928/01/27
  • No. 5 (112-139), 1928/02/03
  • No. 6 (140-166), 1928/02/10
  • No. 7 (168-191), 1928/02/17
  • No. 8 (192), 1928/02/21
  • No. 9 (193-224), 2. Määrz 1028
  • No. 10 (225a), 1928/03/06
  • No. 11 (226-241), 1928/03/09
  • No. 12 (142-265), 1928/03/13
  • No. 13 (266 a u b), 1928/03/19
  • No. 14 (267-291), 1928/03/23
  • No. 15 (292-338), 1928/04/13
  • No. 16 (340-354), 1928/04/20
  • No. 17 (355-369), 1928/04/27
  • No. 18 (370-319), 1928/05/04
  • No. 19 (393-419), 1928/05/18
  • No. 20 (420-459), 1928/06/04
  • No. 21 (462-488), 1928/06/08
  • No. 22 (489-507), 1928/06/15
  • No. 23 (508-563), 1928/06/22
  • No. 24 (567-702), 1928/09/07
  • No. 25 (708-725), 1928/09/14
  • No. 26 (726-771), 1928/09/28
  • No. 27 (775-800), 1928/10/05
  • No. 28 (803-825), 1928/10/12
  • No. 29 (826-845), 1928/10/19
  • No. 30 (846-874), 1928/11/02
  • No. 31 (875-902), 1928/11/09
  • No. 32 (904-915), 1928/11/16
  • No. 33 (916-949), 1928/11/23
  • No. 34 (951-971), 1928/11/30
  • No. 35 (972-1002), 1928/12/07
  • No. 36 (1003-1050), 1928/12/14
  • Anlage: (45), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 6. Januar 1928
  • Anlage: (111), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 27. Januar 1928
  • Anlage: (167), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 10. Februar 1928
  • Anlage: (339), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 13. April 1928
  • Anlage: (392), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 4. Mai 1928
  • Anlage: (460-461), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 1. Juni 1928
  • Anlage: (564-566), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 22. Juni 1928
  • Anlage: (703-707), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 7. September 1928
  • Anlage: (772-774), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 28. September 1928
  • Anlage: (801-802), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 5. Oktober 1928
  • Anlage: (903), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 9. November 1928
  • Anlage: (950), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 23. November 1928
  • Anlage: (1051), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 14. Dezember 1928

Volltext

(703—707.) 
Vorlagen, 
1928. 
welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind. 
703. Einstimmiger Beschluß des Ausschusses zur Begutachtung der 
Borlagen wegen Anstellung oder Pensionierung der besoldeten 
Gemcindebeamte» und Lehrer vom 27. Juni 1928. 
Der Ausschuß hat Bedenken gegen die Anstellung des Justizrats Dr. 
Fla^ au als Obermagistratsrat, weil die Altersgrenze überschritten ist. 
Berichter st'alter: Stadtv. Bunge. 
704. Vorlage — zur Kenntnisnahme —, betr. Anrechnung der Kriegs 
dienstzeit eines FahrmcistcrS und die Zeit seiner Beschäftigung 
beim Kunstgewerbemuseum. — St. V, 28 — B. V. 5 — Ein 
gabe 21 —. 
Auf Grund des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung 
vvm 25,. Mai 1928 sind wir nochmals in eine Prüfung eingetreten, 
ob dem Fahrmeister a. D. Christian Müller die Kriegsdienstzeit 
und die Zeit der Beschäftigung beim Kunstgewerbemuseum auf das 
Ruhegehaltsdienstalter angerechnet werden kann. Wir vermögen dem 
Beschlusse aus nachstehenden Gründen nicht beizureten: 
Der Fahrmeister a. D. Christian Müller war Festangestellter 
bei der Berliner Straßenbahn und wurde zum 1. April 1923 in den 
dauernden Ruhestand versetzt. Für die Berechnung seines Ruhe 
geldes waren die damals geltenden „Grundsätze für die Bewilln 
gung von Ruhegeld und Hinterbliebenenversorgung an die ohne Pen 
sionsberechtigung im Dienste der Großen Berliner Straßenbahn stehen 
den Personen" maßgebend; nach diesen ist eine erhöhte Anrechnung der 
Kriegsdienstzeiten oder eine Anrechnung von Privatdienstzeiten nicht 
angängig. 
Unter Berücksichtigung dieser Sachlage ist es' uns leider nicht 
möglich, die von MMxr beantragte Anrechnung vorzunehmen. 
Wir haben dem Gesuchsteller von dieser Entscheidung Nachricht 
gegeben. 
Berlin, den 18. Juli 1928. 
Magistrat. 
Böß. Lange. —■ ' 
St. V. 28 — B. V. 5. 
705. Vorlage (G. B. 111, l) — zur Kenntnisnahme —, betr. ein Gesuch 
eines Stadtinsprktors um Einreihung in dir alte Besoldungs 
gruppe 9. 
Dem nochmaligen Beschluß der Stadtverordnetenversammlung 
vom 5. Juni 1928, Prot. Nr. 40, die Eingabe des Stadtinspektors 
Rengert zu berücksichtigen, können wir nach nochmaliger Prüfung 
aus den Gründen, die aus unserer Vorlage vom 1. Mai 1928 bereits 
hervorgehen, auch weiterhin leider nicht entsprecl^en. 
Wir bitten, hiervon Kenntnis zu nehmen. 
Berlin, den 27. Juli 1928. 
Magistrat. 
B ö ß. Lang c. 
St. V. 28 - B. V. 2
	        

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