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Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

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Zeitschrift

Titel:
Berliner Leben : Zeitschrift für Schönheit und Kunst
Weitere Titel:
Die Damen-Illustrierte
Die Frauen-Illustrierte
Erschienen:
Berlin: Oestergaard 1928
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Erscheinungsverlauf:
1.1898/99 - 31.1928,20
ZDB-ID:
2692447-X ZDB
Berlin:
B 1 Allgemeines: Zeitungen
Dewey-Dezimalklassifikation:
050 Zeitschriften, fortlaufende Sammelwerke
Sammlung:
Berliner Zeitungen, Zeitschriften
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1904
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Berlin:
B 1 Allgemeines: Zeitungen
Dewey-Dezimalklassifikation:
050 Zeitschriften, fortlaufende Sammelwerke
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-5303816
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Berliner Zeitungen, Zeitschriften

Schnellzugriff

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  • Unsere Wohnungsuntersuchungen in den Jahren ... (Public Domain)
  • Ausgabe 1918 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Vorwort
  • Text
  • Abbildung: Fotografie: Stralsunder Straße 15, Quergebäude im Keller. Stube, Küche und Schlafraum
  • Abbildung: Fotografie: Martin-Opitz-Straße 21, Quergebäude I, parterre. Zimmer und Küche
  • Abbildung: Fotografie: Prinzen-Allee 25/26, II. Quergebäude 3 Treppen. Zwei Zimmer und Küche. Schlafraum
  • Abbildung: Fotografie: Zu Prinzen-Allee 25/26. Küche
  • Abbildung: Fotografie: Waldstraße 50, Quergebäude im Keller. Schlafraum und Küche
  • Abbildung: Fotografie: Badstraße 34, Quergebäude II. Wohnung von 2 Stuben und Küche. Wohnzimmer
  • Abbildung: Fotografie: Zu Badstraße 34. Schlafstube
  • Abbildung: Fotografie: Anklammer Straße 11, Quergebäude 2 Treppen. Zimmer, Küche und Kammer. Schlafraum
  • Abbildung: Fotografie: Zu Anklammer Straße 11. Küche
  • Abbildung: Fotografie: Franzstraße 18, Rechter Seitenflügel parterre. Stube und Küche
  • Abbildung: Fotografie: Zu Franzstraße 18. Schlafraum
  • Abbildung: Fotografie: Hussitenstraße 65, Quergebäude I. 2 Zimmer und Küche
  • Abbildung: Fotografie: Hussitenstraße 65. Schlafraum
  • Abbildung: Fotografie: Schlesische Straße 13, Dachgeschoß. Stube und Küche. Schlafraum
  • Abbildung: Fotografie: Zu Schlesische Straße 13. Küche
  • Abbildung: Fotografie: Rüdersdorfer Straße 12, 5. Geschoß, Dachwohnung. Stube und Schlafraum
  • Farbkarte

Volltext

dd 
—— OÖ 
Im Jahre 1918 wurden von unseren Krankenbesuchern und -besucherinnen 
18660 Aufenthaltsräume 
arbeitsunfähiger Kranker gegen 17807 im Vorjahre geprüft. Von den Kranken wohnten in 
Vorderhäusern 
1918 1917 
3930 = 471,86 Proz. gegen 48,25 Proz. 
Hinterhäusern 
1918 1917 
9730 == 5214 Proz. gegen 51,75 Proz. 
Davon verteilten sich auf 
Vorderhäuser 
1918 1917 
1438 = 49,84 Proz. der Männer gegen 48,87 Proz. 
1492 = 471,49 „ Frauen „ 4811 
Hinterhäuser 
1918 ; 1917 
1447 = 50,16 Proz. der Männer gegen 51,13 Proz. 
8283 = 5251 „ Frauen „ 51089 
Die Tafel A, welche die Verteilung der Kranken nach dem Flächeninhalt und der Fenster- 
zahl der Aufenthaltsräume bringt, und die Tafel A 1, die außer dem Flächeninhalt auch die 
Zahl der Mitbewohner zeigt, unterziehen wir einer gemeinsamen Prüfung. Wir sehen, daß 
1918 . 1917 
172 == 5,96 Proz. Männer gegen 5,60 Proz. 
869 == 5,51 „ Frauen „ 542 
sich in Räumen aufhalten mußten, deren Bodenfläche nur bis 10 Quadratmeter betrug. 
Hierunter waren aber noch 
1918 1917 
7 Männer 16 Männer 
SO Frauen 52 Frauen 
weiche in Räumen unter 6 Quadratmeter Bodenfläche angetroffen wurden. Wir sehen aber 
weiter, daß 
1978 
mm 
7panl-e Sa 
Person 
Personen 
7 
derartig kleinste Räume zusammen bewohnten... Nun sind zwar im preußischen Wohnungsgesetz, 
das am 1. April 1918 in Kraft getreten ist, Mindestforderungen nicht festgelegt, aberin der Ausführungs- 
anweisung zu diesem Gesetze sind solche Vorschriften den von den Gemeinden zu erlassenden 
Wohnungsordnungen vorbehalten und in Berlin wird in Unterkunftsräumen für Ledige mindestens 
4 qm Bodenfläche in den zum Schlafen benutzten Räumen gefordert. So knapp dieses Ausmaß 
arscheint, wenn man beachtet, welchen Raum auch nur eine Bettstelle, ein Waschständer und ein 
Stuhl einnehmen, so verfügten nach unserer Tafel A1 doch 527 unserer Kranken nicht einmal 
über dieses Mindestmaß. Danach mag man ermessen, wie es in solchen Räumen mit der Be- 
wegungsfreiheit der Insassen bestellt ist, aber auch, wie bedenklich sich dabei die Ansteckungs- 
sefahr erhöht. Sind derartig kleine Räume zum Aufenthalt kranker Menschen an sich nicht 
1
	        

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