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Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1928 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1928 (Public Domain)

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Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin
Titel:
Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin / Berlin
Weitere Titel:
Vorlagen für die Stadtverordneten-Versammlung zu Berlin
Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadtgemeinde Berlin
Erschienen:
Berlin 1933
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Erscheinungsverlauf:
1877-1933
Fußnote:
Enthält teilweise: Tagesordnung für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am ...
ZDB-ID:
2906240-8 ZDB
Spätere Titel:
Vorlagen für die Ratsherren der Reichshauptstadt Berlin
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1928
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Fußnote:
Seite 33, 80, 123, 124, 364, 396, 444, 533, 534, 632, 633, 634, 683, 684, 698, 771, 776 fehlen im Original
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-11234224
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
No. 26 (726-771), 1928/09/28

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1928 (Public Domain)
  • No. 1 (1-44), 1928/01/06
  • No. 2 (46-67), 1928/01/13
  • No. 3 (68-96), 1928/01/20
  • No. 4 (97-110), 1928/01/27
  • No. 5 (112-139), 1928/02/03
  • No. 6 (140-166), 1928/02/10
  • No. 7 (168-191), 1928/02/17
  • No. 8 (192), 1928/02/21
  • No. 9 (193-224), 2. Määrz 1028
  • No. 10 (225a), 1928/03/06
  • No. 11 (226-241), 1928/03/09
  • No. 12 (142-265), 1928/03/13
  • No. 13 (266 a u b), 1928/03/19
  • No. 14 (267-291), 1928/03/23
  • No. 15 (292-338), 1928/04/13
  • No. 16 (340-354), 1928/04/20
  • No. 17 (355-369), 1928/04/27
  • No. 18 (370-319), 1928/05/04
  • No. 19 (393-419), 1928/05/18
  • No. 20 (420-459), 1928/06/04
  • No. 21 (462-488), 1928/06/08
  • No. 22 (489-507), 1928/06/15
  • No. 23 (508-563), 1928/06/22
  • No. 24 (567-702), 1928/09/07
  • No. 25 (708-725), 1928/09/14
  • No. 26 (726-771), 1928/09/28
  • No. 27 (775-800), 1928/10/05
  • No. 28 (803-825), 1928/10/12
  • No. 29 (826-845), 1928/10/19
  • No. 30 (846-874), 1928/11/02
  • No. 31 (875-902), 1928/11/09
  • No. 32 (904-915), 1928/11/16
  • No. 33 (916-949), 1928/11/23
  • No. 34 (951-971), 1928/11/30
  • No. 35 (972-1002), 1928/12/07
  • No. 36 (1003-1050), 1928/12/14
  • Anlage: (45), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 6. Januar 1928
  • Anlage: (111), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 27. Januar 1928
  • Anlage: (167), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 10. Februar 1928
  • Anlage: (339), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 13. April 1928
  • Anlage: (392), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 4. Mai 1928
  • Anlage: (460-461), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 1. Juni 1928
  • Anlage: (564-566), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 22. Juni 1928
  • Anlage: (703-707), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 7. September 1928
  • Anlage: (772-774), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 28. September 1928
  • Anlage: (801-802), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 5. Oktober 1928
  • Anlage: (903), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 9. November 1928
  • Anlage: (950), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 23. November 1928
  • Anlage: (1051), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 14. Dezember 1928

Volltext

649 
M26. 
(726—771) 
1928 
Vorlagen 
für die 
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin. 
726. Vorlage (Schw. 3. XIII) — zur Beschlußfassung —, bctr. Neubau 
eines Gymnasiums und einer Volksschule am Tempelhofer Felde. 
Durch Gemeindebeschluß vom 15. Dezember 1926/16. Dezember 
1926 ist der Neubau einer Volksschule und eines Gymnasiums auf dem 
Tempelhoser Felde genehmigt worden. 
Der Bau sollte in 2 Abschnitten ausgeführt werden. Die Kosten 
für den 1. Bauabschnitt wurden auf 1306 OM JtM, die Kosten für den 
2. Bauabschnitt wurden auf 350 OM RM. festgesetzt, in welcher Summe 
die neu anzuschaffenden Lehrmittel nicht enthalten waren. 
Der erste Bauabschnitt ist mittlerweile fertiggestellt und von der 
Volksschule und dem Gymnasium bezogen worden. Der zweite Bau 
abschnitt sollte erst in Angriff genommen werden, wenn die beiden 
Schulen einen weiteren Zuwachs an Kindern erhalten haben und für 
die Neuerrichtung der Räume ein unabweisbares Bedürfnis vorhanden 
gewesen wäre. 
Da die Gemeindebehörden aber mittlerweile beschlossen haben, 
das Askanische Gymnasium mit dem Gymnasium auf dem Tempelhofer 
Felde bereits am 1. April 1929 zu einer Schule zu vereinigen, war es 
nötig, mit dem zweiten Bauabschnitt sofort zu beginnen und die Zahl 
der Räume etwas über den genehmigten Entwurf hinaus zu ver-- 
größern, wodurch sich die Kosten gegenüber dem ursprünglichen An 
schlag erhöhen. 
Ferner wurde seinerzeit bei der Aufstellung des Kostenanschlages 
nur mit einer Ueberteuerung von 60»/» gegenüber den Friedenspreisen 
gerechnet, während jetzt die Ueberteuerung 75°/» beträgt. 
In dem seinerzeit festgesetzten Betrag für den zweiten Bauabschnitt 
waren auch die Kosten für die Umlegung der Räume nach Vollendung 
des zweiten Bauabschnittes nicht enthalten, die jetzt ebenfalls einzu 
setzen sind. 
In Anbetracht der Dringlichkeit der Arbeiten haben wir bereits 
die Genehmigung erteilt, mit dem zweiten Bauabschnitt sofort zu be 
ginnen und die Kosten dafür einstweilen vorschüßlich zu verausgaben. 
Wir haben uns auch mit der Erhöhung der Baukosten für den 2. Bau 
abschnitt um 195 000 JtM auf 545 000 9iM (ohne Lehrmittel) einver 
standen erklärt. 
Wir bitten zu beschließen: 
Die Versammlung erklärt sich mit der Festsetzung der Kosten für 
den 2. Bauabschnitt des SchulneubauS auf dem Tempelhoser Felde 
auf 545 OM 3iM (ohne Lehrmittel) einverstanden. Die Beträge sind in 
den Haushalt 1929 (A. o.V. und o.V. anteilsmäßig) einzusetzen. 
Berlin, den 6. September 1928. 
Magistrat. 
Scholtz. Nydahl. 
St. V. 28. — B. Ul. 2. Bez. 13. 
727. Vorlage (Bin. VIII, 2. Orck.) — zur Beschlußfassung — über den 
Ankauf des Büsing-Orvillc'schen Grundbesitzes an der Secge- 
fclder Straße in Spandau. 
Der Stadt ist der nördlich der Seegeselder Straße belegene, auf 
dem anliegenden Uebersichtsplan in rot angelegte, von Büsing-Or- 
ville'sche Grundbesitz in einer Größe von 59 922 gm zum Kauf an 
geboten worden. 
Bon diesem Terrain liegen 18084 qm mit ca. 86 m Front an der 
Seegeselder Straße in Spandau, die durch die projektierte Straße 1c 
in zwei Baublöcke mit ca. IM m Front an dieser geteilt werden; diese
	        

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