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Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1928 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1928 (Public Domain)

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Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin
Titel:
Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin / Berlin
Weitere Titel:
Vorlagen für die Stadtverordneten-Versammlung zu Berlin
Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadtgemeinde Berlin
Erschienen:
Berlin 1933
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Erscheinungsverlauf:
1877-1933
Fußnote:
Enthält teilweise: Tagesordnung für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am ...
ZDB-ID:
2906240-8 ZDB
Spätere Titel:
Vorlagen für die Ratsherren der Reichshauptstadt Berlin
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1928
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Fußnote:
Seite 33, 80, 123, 124, 364, 396, 444, 533, 534, 632, 633, 634, 683, 684, 698, 771, 776 fehlen im Original
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-11234224
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
No. 20 (420-459), 1928/06/04

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1928 (Public Domain)
  • No. 1 (1-44), 1928/01/06
  • No. 2 (46-67), 1928/01/13
  • No. 3 (68-96), 1928/01/20
  • No. 4 (97-110), 1928/01/27
  • No. 5 (112-139), 1928/02/03
  • No. 6 (140-166), 1928/02/10
  • No. 7 (168-191), 1928/02/17
  • No. 8 (192), 1928/02/21
  • No. 9 (193-224), 2. Määrz 1028
  • No. 10 (225a), 1928/03/06
  • No. 11 (226-241), 1928/03/09
  • No. 12 (142-265), 1928/03/13
  • No. 13 (266 a u b), 1928/03/19
  • No. 14 (267-291), 1928/03/23
  • No. 15 (292-338), 1928/04/13
  • No. 16 (340-354), 1928/04/20
  • No. 17 (355-369), 1928/04/27
  • No. 18 (370-319), 1928/05/04
  • No. 19 (393-419), 1928/05/18
  • No. 20 (420-459), 1928/06/04
  • No. 21 (462-488), 1928/06/08
  • No. 22 (489-507), 1928/06/15
  • No. 23 (508-563), 1928/06/22
  • No. 24 (567-702), 1928/09/07
  • No. 25 (708-725), 1928/09/14
  • No. 26 (726-771), 1928/09/28
  • No. 27 (775-800), 1928/10/05
  • No. 28 (803-825), 1928/10/12
  • No. 29 (826-845), 1928/10/19
  • No. 30 (846-874), 1928/11/02
  • No. 31 (875-902), 1928/11/09
  • No. 32 (904-915), 1928/11/16
  • No. 33 (916-949), 1928/11/23
  • No. 34 (951-971), 1928/11/30
  • No. 35 (972-1002), 1928/12/07
  • No. 36 (1003-1050), 1928/12/14
  • Anlage: (45), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 6. Januar 1928
  • Anlage: (111), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 27. Januar 1928
  • Anlage: (167), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 10. Februar 1928
  • Anlage: (339), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 13. April 1928
  • Anlage: (392), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 4. Mai 1928
  • Anlage: (460-461), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 1. Juni 1928
  • Anlage: (564-566), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 22. Juni 1928
  • Anlage: (703-707), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 7. September 1928
  • Anlage: (772-774), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 28. September 1928
  • Anlage: (801-802), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 5. Oktober 1928
  • Anlage: (903), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 9. November 1928
  • Anlage: (950), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 23. November 1928
  • Anlage: (1051), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 14. Dezember 1928

Volltext

413 
tsSt Vorlagen — 
für die 
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin. 
420. Vorlage (Fi«. VIII, 1. Ord.) — zur Beschlußfassung —, betr. de» 
Ankauf des Grundstücks Hauptstraße 38 3!» in Schöneberg 
Zwecks Erhaltung eines alten prachtvollen Parkes zwischen der 
Hauptstraße und der Belziger Straße in Schöneberg haben mir im * 
Jahre 1924 das Grundstück Hauptstr. 45 in Schöneberg, an 
liegendem Plan mit den Buchstaben F, F, G, H, I, K, E umschrieben, 
für den Preis von 400 000 MM erworben (s. Stadtv. Beschl. v. 4. Sept. 
1924, Prot. Nr. 50). 
In Fortsetzung dieses Bestrebens haben die städtischen Körper 
schäften 1927 beschlossen, das gesamte Hinterland der Grundstücke 
Hauptstr. 38/39 bis zur Belziger Straße und auch den angrenzenden 
alten Schöneberger Friedhof als Freifläche für einen Erholungspark 
auszuweisen, um hier im dichtbevölkerten Teile Schönebergs eine Er 
holungsstätte für die werktätige Bevölkerung zu schassen. 
Gegen den Fluchtlinienplan haben die sämtlichen Eigentümer 
Einspruch erhoben. Zurzeit schweben die diesbezüglichen Verfahren. 
Anßerdeni schwebt wegen der Vorgärtenenteignung in der Hauptstraße 
das Entschädigungsfestsetzungsverfahren beim Enteignungskommiffar. 
In diesem Verfahren haben die Betroffenen sehr weitgehende Ent 
schädigungsansprüche wegen Entwertung ihrer Villengrundstücke durch 
die Fortnähme der Vorgärten gestellt. Die von uns allerdings der 
Höhe nach nicht anerkannten Ansprüche belaufen sich ans mehrere 
Hunderttausend Reichsmark. 
Um alle diese, erfahrungsgemäß viele Jahre sich hinziehenden 
Streitsachen aus der Wett zu schaffen, hat das Bezirksamt Schöneberg 
mit den Eigentümern der in Frage stehenden Grundstücke Ankaufs- 
Verhandlungen eingeleitet. 
Zunächst bietet sich Gelegenheit, die Grundstücke Hauptstr. 38 39, 
auf anliegendem Plan mit A, B, C, D, A umschrieben, zu erwerben. 
Die Eigentümerin dieser Grundstücke, die Grundstücksgesellschaft Steg 
litzer Str. 30/31 m. b. H. in Berlin, hat uns das Grundstück unter 
folgenden Bedingungen zum Kauf angeboten: 
1. Der Kaufpreis für das 0354 g«i große Grundstück beträgt 
400000 MM, d. f. 03 M.it je Quadratmeter. 
2. Bei Annahme des Kaufantrages sind nach erfolgter Auflassung 
75 000 MM bar zu zahlen. 
3. An Hypotheken hat die Stadt in Anrechnung auf das Kaufgeld 
die in Abteilung III unter Nr. 10 eingetragenen Hypotheken von 
00 000 FGM., jährlich verzinslich zu 8 l /s°/o, rückzahlbar nicht 
vor dem 31. Juli 1933, und die unter Nr. 11 und 12 ein 
getragenen Hypotheken von 00 000 MM und 30000 MM, jähr 
lich verzinslich mit 8«/», vom Schuldner jederzeit rückzahlbar, 
aber erst am 1. April 1931 fällig, zu übernehmen. 
4. Der Rest des Kaufgeldes im Betrage von 175 000 MM wird der 
Stadt gestundet. Das Restkaufgeld soll vom Tage der An 
nahme des Angebots an mit jährlich 7»/o verzinst werden. Es 
wird am 1. Juli 1933 fällig. Die Stadt ist jedoch berechtigt, 
jederzeit nach vorheriger dreimonatlicher Kündigung das Rest 
kaufgeld auch vor dem Fälligkeitstage zu zahlen. 
5. Die Uebergabe und Auflassung des Grundstücks soll unver 
züglich nach Annahme des Angebots durch die Käuferin erfolgen. 
0. Die Verkäuferin ist verpflichtet, für den Fall der Annahme 
ihres Angebots den von ihr eingelegten Einspruch gegen den 
Fluchtlinienplan zur ' Ausweisung eines Erholungsparkes 
zwischen Haupt- und Belziger Straße zurückzunehmen, auch 
ist sie mit einer etwaigen Bebauung einverstanden. 
7. Verkäuferin ist verpflichtet, bei Annahme des Angebots unver 
züglich die wegen der Vorgärtenenteignung in der Haupt 
straße 38/39 angemeldeten Entschädigungsansprüche beim Ent 
eignungskommissar zurückzunehmen.
	        

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