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Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1928 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1928 (Public Domain)

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Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin
Titel:
Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin / Berlin
Weitere Titel:
Vorlagen für die Stadtverordneten-Versammlung zu Berlin
Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadtgemeinde Berlin
Erschienen:
Berlin 1933
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Erscheinungsverlauf:
1877-1933
Fußnote:
Enthält teilweise: Tagesordnung für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am ...
ZDB-ID:
2906240-8 ZDB
Spätere Titel:
Vorlagen für die Ratsherren der Reichshauptstadt Berlin
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1928
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Fußnote:
Seite 33, 80, 123, 124, 364, 396, 444, 533, 534, 632, 633, 634, 683, 684, 698, 771, 776 fehlen im Original
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-11234224
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
No. 6 (140-166), 1928/02/10

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1928 (Public Domain)
  • No. 1 (1-44), 1928/01/06
  • No. 2 (46-67), 1928/01/13
  • No. 3 (68-96), 1928/01/20
  • No. 4 (97-110), 1928/01/27
  • No. 5 (112-139), 1928/02/03
  • No. 6 (140-166), 1928/02/10
  • No. 7 (168-191), 1928/02/17
  • No. 8 (192), 1928/02/21
  • No. 9 (193-224), 2. Määrz 1028
  • No. 10 (225a), 1928/03/06
  • No. 11 (226-241), 1928/03/09
  • No. 12 (142-265), 1928/03/13
  • No. 13 (266 a u b), 1928/03/19
  • No. 14 (267-291), 1928/03/23
  • No. 15 (292-338), 1928/04/13
  • No. 16 (340-354), 1928/04/20
  • No. 17 (355-369), 1928/04/27
  • No. 18 (370-319), 1928/05/04
  • No. 19 (393-419), 1928/05/18
  • No. 20 (420-459), 1928/06/04
  • No. 21 (462-488), 1928/06/08
  • No. 22 (489-507), 1928/06/15
  • No. 23 (508-563), 1928/06/22
  • No. 24 (567-702), 1928/09/07
  • No. 25 (708-725), 1928/09/14
  • No. 26 (726-771), 1928/09/28
  • No. 27 (775-800), 1928/10/05
  • No. 28 (803-825), 1928/10/12
  • No. 29 (826-845), 1928/10/19
  • No. 30 (846-874), 1928/11/02
  • No. 31 (875-902), 1928/11/09
  • No. 32 (904-915), 1928/11/16
  • No. 33 (916-949), 1928/11/23
  • No. 34 (951-971), 1928/11/30
  • No. 35 (972-1002), 1928/12/07
  • No. 36 (1003-1050), 1928/12/14
  • Anlage: (45), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 6. Januar 1928
  • Anlage: (111), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 27. Januar 1928
  • Anlage: (167), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 10. Februar 1928
  • Anlage: (339), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 13. April 1928
  • Anlage: (392), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 4. Mai 1928
  • Anlage: (460-461), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 1. Juni 1928
  • Anlage: (564-566), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 22. Juni 1928
  • Anlage: (703-707), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 7. September 1928
  • Anlage: (772-774), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 28. September 1928
  • Anlage: (801-802), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 5. Oktober 1928
  • Anlage: (903), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 9. November 1928
  • Anlage: (950), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 23. November 1928
  • Anlage: (1051), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 14. Dezember 1928

Volltext

106 
Zu K: Die Versammlung nimmt Kenntnis von der Bilanz des Stadt- 
reinigungs- und Fuhramts, Abt. I, Müllbeseitigung, für 1926 und 
erteilt die Entlastung. — Drucks. 97 — 
Berichterstatter: Stadtv. Schwenk. 
Zu 7: Die Versammlung nimmt Kenntnis von der Bilanz der Er- 
holungsheim-Betriebs-Gefellfchaft der Stadt Berlin m. b. H. per 
31. März 1926. — Drucks. 879 — 
Berichter st atter: Stadtv. Bunge. 
Zu 8: Die Versammlung nimmt Kenntnis von der Bilanz und dem 
Geschäftsbericht der Berliner Lehr- .und Beschäftigungswerkstätten 
für Kriegsbeschädigte, Kriegshinterbliebene und andere Erwerbs 
beschränkte G. m. b. H. für das Geschäftsjahr 1926/27. — Druck 
sache 26 — 
Berichterstatter: Stadtv. Kinscher. 
Zu 9: Die Versammlung nimmt Kenntnis von der Rechnungslegung 
über den Kalksteinbruch Rüdersdorf und die Berechnung des Gewinn 
anteils der Stadt Berlin für die Zeit vom 1. 3. bis 31. 12. 1924. 
— Drucks. 46 — 
Berichterstatter: Stadtv. Schalldach. 
Zu 19: Die Versammlung nimmt Kenntnis von der Eröffnungsbilanz 
per 1. 4. 1926 und der ersten Jahresbilanz per 31. 3. 1927 der 
Freibad Wannfee G. m. b. H. — Drucks. 47 — 
Berichter st atter: Stadtv. Dr. Lohmann. 
Der stellvertretende Vorsitzende 
D e t h l e f f s e n. 
141. Vorlage (Fin. VIII, 1 (Ord.) — zur Beschlußfassung — über den 
Verkauf des Grundstücks Änobelsdorffstratze Ecke Soorstraßc und 
Elisabethstratze in Charlottenburg. 
Die Berliner Straßenbahnbctriebs-G. m. b. H. beabsichtigte, 
aus dem von ihr zum Zwecke der Errichtung eines Straßenbahnhofs 
erworbenen Gelände in der Königin-Elifabeth-Straße in Charlotten 
burg auch Wohnhäuser für ihre Arbeiter und Angestellten zu er 
richten, wie das auch schon in anderen Stadtteilen geschehen ist. 
Benachbart liegt diesem Gelände der „Berliner Spar- und Bauverein 
e. G. m. b. H." mit dem Sitz in Charlottenburg, Haeselerstr. 12 d, 
der einen großen Wohnkomplex für tausend Wohnungen dort er 
richtet hat. 
Der Berliner Spar- und Bauverein hatte gegen das Bauvorhaben 
der Straßenbahn zunächst Einspruch erhoben, hat sich aber dann 
von der Notwendigkeit des Bahnhofs- und Wohnungsbaues über 
zeugt. Er hat nun vorgeschlagen, daß ein Teil des für Wohnungs 
zwecke gedachten Geländes nicht durch die Gemeinnützige Heimstätten 
baugesellschaft der Berliner Straßenbahn G. m. b. H., sondern durch 
ihn selbst bebaut wird. Es handelt sich um das im anliegenden Plan 
rot umrandete, an der Knobelsdorffstraße Ecke Soor- und Elisabeth 
straße belegene Grundstück von 8 303 gm Flächeninhalt, das der Spar 
und Bauverein kaufen will. Die daselbst „blau" umrandeten Grund 
stücke gehören dem Spar- und Bauverein. 
Die Straßenbahn hat den Vorschlag des Spar- und Bauvereins 
ihrem Aufsichtsrat unterbreitet und -dieser hat dem Vorhaben ein 
mütig zugestimmt. Er erblickt darin eine Entlastung der Gemein 
nützigen Heimstättenbaugesellschaft der Straßenbahn, die für den Bau 
an eigenem Kapital nichts aufzuwenden hat. 
Der Berliner Spar- und^Bauverein hat der Stadt in rechts 
verbindlicher Form folgendes Kaufangebot gemacht: 
1. Der Kaufpreis für das 8 303 qm große Grundstück beträgt 
30 3tM je Quadratmeter, zusammen also 249 090 K-kk. 
2. Er wird wie folgt belegt: 
10 v. H. der .Kaufsumme = 24 909 Ml sind bei der Auflassung, 
die spätestens am 1. April 1928 erfolgen soll, bar zu zahlen. Der 
Rest des Kaufpreises von 224 181 Mi wird der Käuferin gestundet und 
ist jährlich je am 3. Januar, beginnend am 3. Januar 1929, in neun 
gleichen Raten, mit je 24 909 MM zu zahlen. Die Verzinsung hat in 
Höhe des jeweiligen Reichsbankdiskonts, mindestens jedoch mit 4 v.H., 
zu erfolgen. Die Zinsen sind mit den jeweiligen Kaufpreisraten am 
3. Januar eines jeden Jahres fällig.
	        

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