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Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1925 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1925 (Public Domain)

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Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin
Titel:
Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin / Berlin
Weitere Titel:
Vorlagen für die Stadtverordneten-Versammlung zu Berlin
Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadtgemeinde Berlin
Erschienen:
Berlin 1933
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Erscheinungsverlauf:
1877-1933
Fußnote:
Enthält teilweise: Tagesordnung für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am ...
ZDB-ID:
2906240-8 ZDB
Spätere Titel:
Vorlagen für die Ratsherren der Reichshauptstadt Berlin
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1925
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-11539528
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
No. 24 (437-461), 19. Juni 1925

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1925 (Public Domain)
  • No. 1 (1-29), 2. Januar 1925
  • No. 2 (30-46), 9. Januar 1925
  • No. 3 (47-65), 16. Januar 1925
  • Anlage: (66-67.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 16. Januar 1925
  • No. 4 (68-92), 23. Januar 1925
  • Anlage: (43-44.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 23. Januar 1925
  • No. 5 (98-113), 30. Januar 1925
  • Anlage: (114-115.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 30. Januar 1925
  • No. 6 (116), 2. Februar 1925
  • No. 7 (117-132), 6. Februar 1925
  • No. 8 (133-153), 13. Februar 1925
  • No. 9 (155-166), 20. Februar 1925
  • No. 10 (167-179), 27. Februar 1925
  • No. 11 (180-202), 6. März 1925
  • No. 12 (203-218), 13. März 1925
  • Anlage: (219-22.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 13. März 1925
  • No. 13 (221-241), 27. März 1925
  • Anlage: (242-244.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 27. März 1925
  • No. 14 (245-271), 3. April 1925
  • Anlage: (272.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 3. April 1925
  • No. 15 (273-293), 9. April 1925
  • Anlage: (294.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 9. April 1925
  • No. 16 (295-322), 24. April 1925
  • Anlage: (323.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 24. April 1925
  • No. 17 (324-339), 1. Mai 1925
  • Anlage: (340-342.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 1. Mai 1925
  • No. 18 (343-363), 8. Mai 1925
  • No. 19 (364-385), 15. Mai 1925
  • No. 20 (386-401), 29. Mai 1925
  • Anlage: (402.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 29. Mai 1925
  • No. 21 (403-415), 5. Juni 1925
  • Anlage: (416-418.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 5. Juni 1925
  • No. 22 (419-434), 12. Juni 1925
  • Anlage: (435.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 12. Juni 1925
  • No. 23 (436), 19. Juni 1925
  • No. 24 (437-461), 19. Juni 1925
  • No. 25 (462), 20. Juni 1925
  • No. 26 (463-490), 26. Juni 1925
  • Anlage: (491-492.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 26. Juni 1925
  • No. 27 (493-579), 3. September 1925
  • Anlage: (580-581.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 3. September 1925
  • No. 28 (582-613), 1925/09/18
  • Anlage: (614-615.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 18 September 1925
  • No. 29 (616-634), 1925/09/25
  • No. 30 (635-647), 1925/10/02
  • No. 31 (648-666), 1925/10/09
  • Anlage: (667-668.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 9. Oktober 1925
  • No. 32 (669-670), 1925/10/23
  • Anlage: (671-672.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind,23. Oktober 1925
  • No. 33 (673-716), 1925/11/20
  • Anlage: (717-724.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, , 20. November 1925
  • No. 34 (725-750), 1925/11/27
  • No. 35 (751-768), 1925/12/04
  • No. 36 (769-801), 1925/12/11

Volltext

234 
454. Vorlage (Jug. I 3.) — zur Beschlußfassung —, 
betr. Bewilligung eines Hypothekendarlehns von 
25 06V cH an den Evang. Krippenverein, e. B. 
Im Bezirk Steglitz hat sich das dringende Be 
dürfnis nach Errichtung einer Krippe herausgestellt. 
Die Krippe muß im Fichtebergviertel liegen, in dem 
ein starkes Bedürfnis für eine tagsüber stattfindende 
Unterbringung und Betreuung von Säuglingen er 
werbstätiger Mütter besteht. Es können weder dienst 
liche noch Privaträume für diesen Zweck dort aus 
findig gemacht werden. Die Stadt würde also in kurzer 
Zeit genötigt sein, ähnlich wie schon in einigen anderen 
Bezirken, diese Krippe mit erheblichem Kostenaufwande 
einzurichten. 
Der Evang. Krippenverein, e. V., in Steglitz 
bietet sich nun an, diese Krippe zu bauen, wenn 
ihm die Stadt ein Hypothekendarlehn in Höhe von 
25 000 M, d. i. die Hälfte der Baukosten, gibt. Die 
übrigen 25 000 Jl bringt der Verein auf. Das Bezirks 
amt Steglitz hat sich bereit erklärt, das zum Bau der 
Krippe erforderliche Grundstück im Wege des Erbbau 
rechts herzugeben, wenn die Stadt diese 25 000 Jl 
bewilligt. 
Der Ev. Krippenverein würde sich verpflichten, 
1. das Hypothekendarlehn mit 4% jährlich zu ver 
zinsen und mit 1% zu tilgen unter Hinzurechnung 
der durch die fortschreitende Tilgung ersparten 
Zinsen, 
2. bis zu 50 % der in der Krippe vorhandenen Plätze 
vorzugsweise mit den vom Bezirksamt zu 
gewiesenen Kindern zu belegen, 
3. die Kinder ohne Rücksicht auf ihr religiöses Be 
kenntnis aufzunehmen. 
Wir halten das Angebot für vorteilhaft und bitten 
daher zu beschließen: 
Die Versammlung erklärt sich damit einver 
standen, daß zur Errichtung einer Krippe dem Ev. 
Krippenverein, e. V., in Steglitz ein Hypothekendar 
lehn von 25 000 J( unter den in der Vorlage vom 
10. Juni 1925 genannten Bedingungen bewilligt 
wird. 
Berlin, den 10. Juni 1925. 
Magistrat. 
B ö ß. K. W e y l. 
8t. V. 25. — B. XX. 1. 
455. Dringlichkeitsvorlage (1. 2/spec. 36 Städtebau 25.) 
im Nachtrag zu der Vorlage vom 23. Mai d. Js. 
Drucks. 414 —, betr. die Aufnahme von Hypo 
theken für das Bauvorhaben der Pankower 
Hcimstättengescllschaft. 
Im Anschluß an die Vorlage vom 23. Mai 1925 
wegen Aufnahme einer ersten Hypothek für das Bau 
vorhaben der Pankower Heimstättengesellschaft m. b. H. 
in Berlin auf den städtischen Grundstücken in Berlin- 
Weißensee, Trarbacher Str. 16/18, teilen wir hierdurch 
ergänzend mit, daß aus dem 5-Millionen-Fonds noch 
die nachstehend unter Nr. 1—9 genannten Bauvor 
haben städtischer Gesellschaften beliehen werden. Für 
jedes dieser Bauvorhaben muß ebenfalls eine erste 
Hypothek aufgenommen werden. 
1. Bauvorhaben der Adamstraße G. m. b. H. aus 
dein städtischen Gelände in Spandau, an der 
Wevcr-, Melanchton- und Concordiastraße, für 
120 Wohnungen, 
2. Bauvorhaben der Gcm. Baugesellschaft Berlin- 
Heerstraße G. m. b. H. auf dem städtischen Ge 
lände in Charlottenburg, Osnabrücker Straße, für 
100 Wohnungen, 
3. Bauvorhaben der Gcm. Baugesellschaft Berlin- 
Heerstraße G. m. b. H. auf dem städtischen Ge 
lände in Berlin-Schöneberg, Gothenstraße, für 
112 Wohnungen, 
4. Bauvorhaben der Gem. Baugesellschaft Berlin- 
Ost m. b. H. auf dem städtischen Gelände in Neu 
kölln, Ocker-, Lichtenrader-, Leine- unb Oderstraßc, 
für 180 Wohnungen, 
5. Bauvorhaben der Gemeinnützigen Baugesellschaft 
Berlin-Ost m. b. H. auf dem städtischen Gelände 
in Berlin-Lichtenberg, Maximilian- Ecke Sophien- 
und Ludwigstraße, für 96 Wohnungen, 
6. Bauvorhaben der Gemeinnützigen Baugesellschaft 
Berlin-Ost m. b. H. aus dem städtischen Gelände 
in Cöpcnick, Ecke Marien- und Luisenstraße, für 
45 Wohnungen, 
7. Bauvorhaben der Gemeinnützigen Heimstätten- 
Siedlung Berlin - Wilmersdorf, Gemeinnützige 
Aktiengesellschaft auf dem städtischen Gelände in 
Berlin-Tempelhof, Alarichplatz, für 124 Woh 
nungen, 
8. Bauvorhaben der Heimstättengesellschaft Primus 
m. b. H. auf dem städtischen Gelände in Berlin- 
Norden, an der Brüsseler- und Amrumer Straße, 
für 70 Wohnungen, 
9. Bauvorhaben der Heimstättengesellschaft Primus 
m. b. H. auf dem städtischen Gelände in Reinicken 
dorf, Ragazer Straße, für 101 Wohnungen. 
Die Höhe der aufzunehmenden ersten Hypotheken 
steht noch nicht endgültig fest; sie wird sich zwischen 
3000—4000 Jl pro Wohnung bewegen. 
Wir bitten, die Beschlußfassung gemäß unserer 
Vorlage vom 23. Mai d. Js. auch auf die in vor 
stehender Nachtragsvorlage aufgeführten Bauvorhaben 
ausdehnen zu wollen und sich mit der Aufnahme einer 
ersten Hypothek für die unter Nr. 1 bis 9 genannten 
Bauvorhaben einverstanden zu erklären. 
Wir bitten, die Vorlage als dringlich zu behandeln. 
Berlin, den 16. Juni 1925. 
Magistrat. 
B ö ß. W u tz kh. 
St. V. 25. — B. III. 2. Bez. 19. 
456. Antrag. 
Unter dem 28. Oktober 1924 richteten wir an den 
Magistrat eine Anfrage (Drucks. 482), welche Maß 
nahmen er zur Durchführung der in dem Erlaß des 
'Preußischen Ministers für Volkswohlfahrt vom 
12. September 1924 gegebenen Anregungen, betr. Er 
klärung von Landflächen zu Heimstättengebieten 
(Dauerkleingärten), zu treffen gedenkt. 
Bisher ist der Stadtverordnetenversammlung eine 
Vorlage nicht zugegangen. 
Wir beantragen daher: 
Die Versammlung ersucht den Magistrat, mit 
größter Beschleunigung Ortssatzungen gemäß § 4 
des Preußischen Ausführungsgesetzes zum Reichs 
heimstättengesetz zur Beschlußfassung vorzulegen. 
Berlin, den 18. Juni 1925. 
Heimann u. Genossen. 
8t. V. 25. — B. XIV. 1. 
457. Dringlichkeitsantrag. 
Die Stadtverordnetenversammlung erblickt in der 
von der Reichsregierung ausgearbeiteten Zollvorlage 
mit ihren unerträglichen Lebensmittelzöllen eine un 
tragbare Belastung der großstädtischen, insbesondere 
der Berliner Bevölkerung. Sie ersucht deshalb den 
Reichstag, der Vorlage ihre Zustimmung zu versagen. 
Sic ersucht ferner den Magistrat, auch seinerseits 
bei den zuständigen Stellen gegen die Zollvorlage 
Stellung zu nehmen. 
Berlin, den 16. Juni 1925. 
H e i m a n n und Genossen. 
8t. V. 25. — B. XIV. 5. 
458. Dringlichkeitsantrag. 
Die kleine Zolltarifnovellc der Reichsregierung 
steht nach ihrer Durchberatung durch den vorläufigen 
Reichswirtschaftsrat vor der Beratung im Reichsrat. 
Die Zolltarifvorlage sieht neben einer Wiederher 
stellung der Getreidezölle des Zolltarifs von 1902 die 
Einführung von Kartoffelzöllen und starke Erhöhung 
anderer Agrarzölle vor. Durch sie werden die Zölle
	        

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