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Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1920 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1920 (Public Domain)

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Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin
Titel:
Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin / Berlin
Weitere Titel:
Vorlagen für die Stadtverordneten-Versammlung zu Berlin
Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadtgemeinde Berlin
Erschienen:
Berlin 1933
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Erscheinungsverlauf:
1877-1933
Fußnote:
Enthält teilweise: Tagesordnung für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am ...
ZDB-ID:
2906240-8 ZDB
Spätere Titel:
Vorlagen für die Ratsherren der Reichshauptstadt Berlin
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1920
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Fußnote:
Vorlage 13 (Seite 231) fehlt im Original
Vorlagen 272-315 fehlen im Original
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-11730760
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
No. 33 (835-882), 1920/10/14

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1920 (Public Domain)
  • No. 1 (1-27), 1920/01/02
  • Anlage: zu No. (28-42), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 2. Januar 1920
  • No. 2 (43-45), 1920/01/03
  • No. 3 (46-56), 1920/01/09
  • Anlage: zu No. (57-59), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 9. Januar 1920
  • No. 4 (60-79), 1920/01/17
  • Anlage: zu No. (80-87.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 17. Januar 1920
  • No. 5 (88-101), 1920/01/24
  • Anlage: zu No. (102-104), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 24. Januar 1920
  • No. 6 (105), 1920/01/26
  • No. 7 (106-127), 1920/01/31
  • Anlage: zu No. (128-132), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 31. Januar 1920
  • No. 8 (134), 1920/02/04
  • No. 9 (135-154), 1920/02/14
  • Anlage: zu No. (155-163), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 14. Februar 1920
  • Anlage: zu No. (163a), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 14. Februar 1920
  • No. 10 (164)
  • No. 11 (165-178), 1920/02/21
  • Anlage: zu No. (179-184), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 21. Februar 1920
  • Anlage: zu No. (185-216), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 21. Februar 1920
  • No. 12 (217-230), 1920/02/28
  • Anlage: zu No. (231-235), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 28. Februar 1920
  • No. 13 (236-271), 1920/03/25
  • No. 14 (316-345), 1920/04/10
  • Anlage: zu No. (346-372), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 10. April 1920
  • No. 15 (373-392), 1920/04/17
  • Anlage: zu No. (393-401), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 17. April 1920
  • No. 16 (402-419), 1920/04/24
  • Anlage: zu No. (420-423), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 24. April 1920
  • No. 17 (424-448), 1920/05/07
  • Anlage: zu No. (449-455), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 7. Mai 1920
  • No. 18 (456-458), 1920/05/08
  • Anlage: zu No.(459), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 8. Mai 1920
  • No. 18 (456-458), 1920/05/08
  • No. 19 (460-463), 1920/05/14
  • Anlage: zu No. (464-469), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 14. Mai 1920
  • No. 20 (470-494), 1920/05/28
  • Anlage: zu No. (495-503), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 28. Mai 1920
  • No. 21 (504), 1920/05/29
  • No. 22 (505-523), 1920/06/04
  • Anlage: zu No. (524-529), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 4. Juni 1920
  • No. 23 (530-533), 1920/06/05
  • Anlage: zu No. (534-553), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 5. Juni 1920
  • No. 24 (554-581), 1920/06/18
  • Anlage: zu No. (582-593), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 18. Juni 1920
  • No. 25 (594-607), 1920/06/25
  • Anlage: zu No. (608-622), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 25. Juni 1920
  • No. 26 (623-630), 1920/06/26
  • Anlage: zu No. (631-634), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 26. Juni 1920
  • No. 27 (635-644), 1920/07/02
  • No. 28 (645-685), 1920/07/29
  • Anlage: zu No. (686-697), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 29. Juli 1920
  • No. 29 (698-737a), 1920/09/03
  • Anlage: zu No. (738-778), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 3. September 1920
  • No. 30 (779), 1920/09/18
  • No. 31 (780-783), 1920/09/20
  • No. 32 (784-819), 1920/09/25
  • Anlage: zu No. (820-852), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 25. September 1920
  • No. 33 (835-882), 1920/10/14
  • Anlage: zu No.33. (883-908), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 14. Oktober 1920
  • No. 34 (909), 1920/10/16
  • No. 35 (910-935), 1920/11/02

Volltext

1 
M 33. 
(853—882.) 
1920 
vorlagen 
für öie 
StsStuerürüneienllerlsmmlung;u Berlin. 
853. Borlage (J.-Nr. 4014 V. 6 1/20) — zur Be. 
fchlutzfaffung —- wegen Bewilligung einer 
Sonderbcihilfe von 10vv Ji an die Gesell 
schaft zur Erhaltung des Lessingnruseums 
in Berlin. 
Die Gesellschaft zur Erhaltung des Lessingmuseums 
in Berlin, die sich seit Jahren der Aufgabe unterzieht, 
durch allwöchentliche unentgeltliche VortragSveraustaltungen 
eine Vorbilduugsstätte für Berlin zu schaffen, ist durch 
die dauernde Steigerung aller Unkosten in große finanzielle 
Bedrängnis geraten. 
Wegen ihrer ganz besonderen Notlage haben wir die 
ihr im Etatentwurf XIV, 1 für 1920 vorgesehene laufende 
Beihilfe von 2000 JC bereits in . vollem Umfange aus 
gezahlt. Infolge der vom 1. Oktober ab stark erhöhten 
Mieten tritt eine weitere Steigerung , der finanziellen Not 
lage ein, so daß sich, soll das Unternehmen aufrecht er 
halten werden, eine weitere Beihilfe aus öffentlichen 
Mitteln als notwendig erweist. 
Wir haben uns daher entschlossen, eine Sonder- 
beihilse von 1000 Ji aus den Vorbchaltsmitteln für 
1920 zu gewähren. 
Wir sind der Ansicht, daß die alte bewährte Volks 
bildungsstätte der Allgemeinheit erhalten bleiben muß, I 
glauben aber, daß dies am besten — vor allem auch in 
wirtschaftlicher Beziehung — durch eine organische Ein- ; 
gliedcrung des Unternehmens in die jetzt bestehende Volks 
hochschule erreicht wird. In dieser Hinsicht wird auf die 
Gesellschaft eingewirkt werden. 
Jetzt bitten wir die Stadtverordnetenversammlung 
um folgende Beschlußsassung: 
Die Versammlung bewilligt für die Gesellschaft zur 
Erhaltung des Lessingmuseums in Berlin eine Sonder 
beihilfe von 1000 Ji aus den Vorbehaltsmitteln für 
1920. 
Berlin, den 24. September 1920. 
Magistrat. 
Mermuth. 
J.-Nr. 917 8t. V. 1/20. . 
854. Vorlage (J.-Nr. 6080 V. B. 1/20) — zur Be 
schlußfassung —, betreffend die Regelung der 
Hinterbliebenenversorgung der Altpenfionäre 
der Berliner Feuerwehr. * 
Nach dem Pensionsreglement für das Exekutivpersonal 
der Berliner Feuerwehr vom 29. März/23. Mai 1882 
haben die Witwen der Bediensteten der Berliner Feuer 
wehr keinen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung. 
Diese Witwen, etwa 160 an der Zahl, wurden bisher 
aus Stiftungsmitteln, die der Abteilung für Feuerwehr 
des hiesigen Polizeipräsidiums bereitgestellt wurden, unter 
stützt. Etwa 200 der nach dem genannten Reglement 
pensionierten Feuerwehrleute leben noch. Durch das Ab 
leben dieser würde sich mit der Zeit die Zahl der Witwen 
wohl vergrößern, aber durch das Ableben anderer auch 
.entsprechend verringern. 
Wir haben nun beschlossen, diesen Witwen bei Be 
dürftigkeit ein Witwengeld von 4 /xo der Pension zu ge 
währen, die dein verstorbenen Ehemanne zustand — jedoch 
mindestens 300 Ji in Buchstaben: Dreihundert Mark, 
jährlich — dazü eine feste Teuerungszulage von 1600,«» Ji, 
in Buchstaben: Sechszehnhundert Mark 80 Pfennig —, 
jährlich. Nach dem derzeitigen Stande würde hierdurch 
eine jährliche Mehrausgabe von rund 270 000 Ji ent 
stehen. 
Wir ersuchen daher die Versammlung um folgende 
Beschlußfassung: 
Den Hinterbliebenen der Bediensteten der Berliner 
Feuerwehr, die nach dem Pensionsreglement für das 
Exekutivpersonal der Berliner Feuerwehr vom 29. März/ 
23. Mai 1882 pensioniert sind, wird vom 1 April 1920 
ab bei Bedürftigkeit ein Witwengeld gewährt von 4 /io 
der Pension, eie dem verstorbenen Ehemann zustand 
— jedoch mindestens 300 jährlich — dazu eine 
feste Beihilfe von 1600,»c Ji in Buchstaben: Sechs 
zehnhundert Mark 80 Pfennig — jährlich. 
Berlin, den 24. September 1920. 
Magistrat. 
W e r m' u t h. 
J -Nr. 918 8t. V. 1/20 
855. Vorlage — zur Beschlußfassung betreffend 
Einrichtung eines EtratzenreinigungSdepot» 
in der im Rohbau fertigen Turnhalle in der 
Bstader Straße. ? 
Die im Rohbau fertiggestellte Turnhalle nebst Neben 
räumen des Neubaues der Gemeinde',chule Mader Straße 
wird in absehbarer Zeit weder von der Bauverwaltung 
noch von der Schuloeputation gebraucht, weil der Bau der 
Gemeindedoppelschule noch unterbleiben muß. 
Da durch die Umwährung und die dringend not 
wendige Bewachung ves. Baugeländes und der Gebäude 
erhebliche Kosten erwachsen würden, empfiehlt sich die 
Unterbringung des Gerätedepots der 10. Abteilung der 
Straßenreinigung in der Turnhalle bis zur Ingebrauch 
nahme durch die Schuldeputation. Das Straßenreinigungs- 
depot ist jetzt in ganz unzulänglichen Mieträumen, noch 
dazu außerhalb des Abteilungsbezirks, sehr ungünstig 
untergebracht. Mit der Belegung der Turnhalle soll die 
Ausnutzung des Baugeländes durch die Straßenreinigungs- 
arbeiter als Kleingartenlaud Hand in Hand gehen. In 
dieser Weise würden der Rohbau der Turnhalle und das 
Baugelände am besten wirtschaftlich verwertet werden. 
Erspart, würden außer der Miete für das Straßen- 
reinigungsdcpot von jährlich 1250 Ji die Kosten für 
3 Bauwächter von jährlich 30 000 Ji. Die Kosten der 
Einrichtung des Depots in der Turnhalle sind auf 
13 000 -Ji veranschlagt worden. 
Wir ersuchen daher um folgende Beschlußfassung: 
Die Versammlung ist damit einverstanden, daß die 
Turnhalle des Neubaues der Gemeindeschule in der 
Mader Straße der Deputation für das Straßen- 
reinigungsweseu zur Unterbringung eines Geräte- und 
Mannschaflsdepots überwiesen wird, so lange sie nicht 
zu Schulzwecken Verwendung finden kann. 
Die Kosten der Einrichtung des Depots in Höhe 
von 13 000 Ji werden zunächst vorschußweise veraus 
gabt und demnächst im Haushalt 1920 zu decken sein. 
Berlin, den 21. September 1920. 
Magistrat. 
Mermuth. 
J.-Nr. 9.13 8t. V. 1/20.
	        

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