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Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1920 (Public Domain)

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Periodical

Creator:
Berlin
Title:
Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin / Berlin
Other titles:
Vorlagen für die Stadtverordneten-Versammlung zu Berlin
Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadtgemeinde Berlin
Publication:
Berlin 1933
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Dates of Publication:
1877-1933
Note:
Enthält teilweise: Tagesordnung für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am ...
ZDB-ID:
2906240-8 ZDB
Succeeding Title:
Vorlagen für die Ratsherren der Reichshauptstadt Berlin
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
Collection:
State,Politics,Administration,Law
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1920
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Note:
Vorlage 13 (Seite 231) fehlt im Original
Vorlagen 272-315 fehlen im Original
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-11730760
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
State,Politics,Administration,Law

Issue

Title:
No. 31 (780-783), 1920/09/20

Contents

Table of contents

  • Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1920 (Public Domain)
  • No. 1 (1-27), 1920/01/02
  • Anlage: zu No. (28-42), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 2. Januar 1920
  • No. 2 (43-45), 1920/01/03
  • No. 3 (46-56), 1920/01/09
  • Anlage: zu No. (57-59), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 9. Januar 1920
  • No. 4 (60-79), 1920/01/17
  • Anlage: zu No. (80-87.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 17. Januar 1920
  • No. 5 (88-101), 1920/01/24
  • Anlage: zu No. (102-104), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 24. Januar 1920
  • No. 6 (105), 1920/01/26
  • No. 7 (106-127), 1920/01/31
  • Anlage: zu No. (128-132), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 31. Januar 1920
  • No. 8 (134), 1920/02/04
  • No. 9 (135-154), 1920/02/14
  • Anlage: zu No. (155-163), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 14. Februar 1920
  • Anlage: zu No. (163a), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 14. Februar 1920
  • No. 10 (164)
  • No. 11 (165-178), 1920/02/21
  • Anlage: zu No. (179-184), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 21. Februar 1920
  • Anlage: zu No. (185-216), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 21. Februar 1920
  • No. 12 (217-230), 1920/02/28
  • Anlage: zu No. (231-235), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 28. Februar 1920
  • No. 13 (236-271), 1920/03/25
  • No. 14 (316-345), 1920/04/10
  • Anlage: zu No. (346-372), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 10. April 1920
  • No. 15 (373-392), 1920/04/17
  • Anlage: zu No. (393-401), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 17. April 1920
  • No. 16 (402-419), 1920/04/24
  • Anlage: zu No. (420-423), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 24. April 1920
  • No. 17 (424-448), 1920/05/07
  • Anlage: zu No. (449-455), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 7. Mai 1920
  • No. 18 (456-458), 1920/05/08
  • Anlage: zu No.(459), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 8. Mai 1920
  • No. 18 (456-458), 1920/05/08
  • No. 19 (460-463), 1920/05/14
  • Anlage: zu No. (464-469), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 14. Mai 1920
  • No. 20 (470-494), 1920/05/28
  • Anlage: zu No. (495-503), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 28. Mai 1920
  • No. 21 (504), 1920/05/29
  • No. 22 (505-523), 1920/06/04
  • Anlage: zu No. (524-529), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 4. Juni 1920
  • No. 23 (530-533), 1920/06/05
  • Anlage: zu No. (534-553), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 5. Juni 1920
  • No. 24 (554-581), 1920/06/18
  • Anlage: zu No. (582-593), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 18. Juni 1920
  • No. 25 (594-607), 1920/06/25
  • Anlage: zu No. (608-622), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 25. Juni 1920
  • No. 26 (623-630), 1920/06/26
  • Anlage: zu No. (631-634), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 26. Juni 1920
  • No. 27 (635-644), 1920/07/02
  • No. 28 (645-685), 1920/07/29
  • Anlage: zu No. (686-697), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 29. Juli 1920
  • No. 29 (698-737a), 1920/09/03
  • Anlage: zu No. (738-778), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 3. September 1920
  • No. 30 (779), 1920/09/18
  • No. 31 (780-783), 1920/09/20
  • No. 32 (784-819), 1920/09/25
  • Anlage: zu No. (820-852), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 25. September 1920
  • No. 33 (835-882), 1920/10/14
  • Anlage: zu No.33. (883-908), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 14. Oktober 1920
  • No. 34 (909), 1920/10/16
  • No. 35 (910-935), 1920/11/02

Full text

499 
M 31. 
(780—783.) 
vorlagen 
f*f 
fite üie 
Stsüwervrünetenllerlsmmluns zu Berlin. 
78S. Berhanvlungsbericht dcsAusschuffes zur Bor 
beratung der Borlage. betreffend die Anf- 
befferung der Bezüge der Atandesbeamtcn- 
hilfsstellvertreter. 
(Drucksache 699, Beschluß der Stadtverordneten 
versammlung vom 9. September 1920, Protokoll 6.) 
Verhandelt Berlin, den 15. September 1920. 
Anwesend: 
Stadtv. Bieten, Vorsitzender, 
- Bart Herr, 
- Braun, _ 
- Pattloch für Stadtv. E ch t e r b e ck e r, 
- Eg n er, 
- Herrmann, 
- Kays er, 
- Kleinau, 
- Kling! er, 
- P a e r s ch, 
- Pohl, 
- Frau Rokitta, 
- Rufs er, 
- Frau Wulff, 
- A. W u r m. 
A n w c s e n d v o n S e i t e n d e s M a g i st r a t s: 
Stadtsyndikus vr. Hirsekorn. 
Der Ausschuß wählt den Stadtv. Bieten zum Vor 
sitzenden. Von eineni Mitgliede wird dann ein Schreiben 
des Obmannes der Standesbeamtenhilfsstellvertreter zur 
Verlesung gebracht, in welchem sie unter Darlegung ihrer 
wirtschaftlichen, Lage und ihrer Tätigkeit um Festsetzung 
ihrer Tagesbezüge auf 40 M bitten. 
Seitens des Magistratsvertreters wird hierzu aus 
geführt, daß zur Zeit in Berlin 20 Standesämter be 
ständen, die doppelt durch etatsmäßige Beamte besetzt 
seien und zwar durch einen ersten Standesbeamten und 
den Stellvertreter. Nun sei es aber nicht möglich, daß, wenn 
einer von diesen verhindert sei, der andere die Arbeit für 
beide erledigen könne, weil darunter das Publikum leiden 
würde. Darum müsse für die Fälle, in denen ein Standes 
beamter beurlaubt sei, eine andere Kraft sofort zur Ver 
fügung stehen und dies wären die Standesbeamtenhilfs 
stellvertreter. Diese arbeiten sich allmählich ein und ge 
langen später in die etatsmäßigen Stellen. Sie ergänzen 
sich zum Teil aus ehemaligen Offizieren, aber auch pen 
sionierte Beamte, Schriftsteller usw. werden als solche be 
schäftigt. Der Magistrat habe in Erwägung gezogen, ob 
man diesen Hilfskräften nicht auch eine feste Besoldung 
bezw. gleich eine etatsmäßige Stelle geben solle; aber inan 
sei von diesem Gedanken wieder abgekommen, weil diese 
Hilfskräfte dann eine Entlohnung für eine große Zeit des 
Jahres erhalten würden, in der ihre Dienste von der Ver 
waltung nicht gefordert werden. Auch habe man daran 
gedacht, sie während der Nichtbeschäftigungszeit im Bureau 
dienst zu beschäftigen und dies sei bei einigen von ihnen 
auch tatsächlich geschehen; im allgemeinen hätten sich aber 
die Leiter der Standesämter.gegen diese Art der Tätigkeit 
der Standesbeamtenhilfsstellvertreter ausgesprochen, so daß 
es nicht wünschenswert erscheine, diese Maßnahme zu einer 
dauernden Einrichtung zu machen.' 
Der Magistratsvertreter verliest dann eine Stelle des 
Aufnahmeprotokolls, wonach die Hillsstellvertreter sich ver 
pflichten müssen, im Bedarfsfälle zur Vertretung oder 
Unterstützung der hiesigen Standesbeamten und deren 
Stellvertreter aus Verfügung des Magistrats vorüber 
gehend einzutreten. Er bemerkt hierzu, daß aber 
tunlichst Rücksicht genommen werde, falls einer der 
der Herren zu der Zeit seiner Einberufung gerade eine 
andere vorübergehende Beschäftigung angenommen und 
dem Magistrat davon Mitteilung gemacht habe. Darum, 
so meint der Magistratsvertreter, scheine es wohl zweck 
mäßig bei dem bisherigen Systcni der Beschädigung der 
Standesbeamleiihilfsstellvertreter zu beharren, ihnen aber 
die dringend benötigte, vom Magistrat in Vorschlag 
gebrachte Erhöhung ihrer Diäten zu bewilligen. 
Von anderer Seite des Ausschusses wurde dem ent 
gegen gehalten, daß doch keine zwingende Notwendigkeit 
vorläge, gewissermaßen eine besondere Kategorie von Stell 
vertreter gerade für die Standesbeaniten zu schaffen. 
Aehnlich wi^ in anderen städtischen Verwaltungen müßten 
sich doch die Vertretungen regeln lassen, derart, daß etwa 
Stadtsekrctäre und andere Beamte diese Vertretungen 
übernehmen. Es habe fast den Anschein, als ob einer 
besonderen Beamtenklasse oder sonst einigen in guten Ver 
hältnissen lebenden Herren seitens des Magistrats noch 
ein guter Nebenverdienst verschafft werden sollte. 
Hiergegen wendet der Magistratsvertreter ein, daß 
der letzteren Anregung kaum Folge gegeben werden könnte,* 
da dadurch, daß etatsmäßige Beanite — wie Stadtsekre 
täre — zur Vertretung aus anderen Verwaltungen her 
angezogen würden, ein Mangel von solchen wieder in 
jenen Verwaltungen einträte, der wiederum nur durch 
Anstellung von anderen Beamten behoben werden müßte, 
wodurch erhebliche Kosten entständen. Außerdem werde 
dann auch den jetzt tätigen Hilfsstellvertretern, von denen 
doch einige das Einrücken in eine etatsmäßige Stelle er 
hoffen, dieser Vorteil versperrt werden. 
Von dritter Seite wird entgegengehalten, daß die 
Hilfsstellvertreter doch nicht alle gutsituierte pensionierte 
Offiziere seien, sondern auch Herren darunter wären, die 
dringend einen Erwerb zum Lebensunterhalt benötigen 
und daß auch meistens die Pension der Offiziere a. D. 
so gering sei. daß >uan für alle diese, die das Amt eines 
Standesbeamten später als Beruf aufnehmen wollen, so 
gleich die feste Anstellung in Erwägung ziehen sollte. 
Auch andere Mitglieder halten es für richtig, es bei den 
zur Zeit gehandhabtcn Verfahren zu belassen, den Hilfsstellver 
tretern aber für ihre Tätigkeit, die nicht so ganz einfach sei 
und eine ganz erhebliche Kenntnis der einschlägigen Gesetze 
erheische, auch eine angemessene Besoldung zu gewähren. Es 
scheine daher wohl angebracht, über den Magistcatsvor- 
schlag hinauszugehen und den täglichen Diätensatz für die 
Standesbeamtenhilssstellvertreter aus 26 M + 50 pCt. 
Teuerungszuschlag festzusetzen. Von diesen Gesichtspunkten 
aus wird folgender Antrag gestellt: 
Annahme der Magistralsoortage mit einer Festsetzung 
der Tagesdiäten für die Standesbeamtenhitfsstellverlre.er 
auf 26 M nebst einer Teuerungszulage von 50 pCt. 
' Bei der folgenden Abstimmung wird dieser Antrag 
einstimmig angenommen. 
Demnach schlägt der Ausschuß der Versammlung 
folgende Beschlußfassung vor: 
Die Versammlung ist mit der Erhöhung des 
Tagegeldes der Standesbeamtenhilssstellvertreter vom 
1. April 1920 ab einverstanden; mit der Maßgabe, 
daß sie auf täglich 26 M + 50 pCt. Teuerungs- 
zutage festgesetzt werden. Die Versammlung ersucht 
den Magistrat diesem Beschlusse beizutreten. 
Zum Berich erstatter wird der unterzeichnete Vor 
sitzende gewählt. 
V. w. o. 
Carl Bieten.
	        

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