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Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1920 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1920 (Public Domain)

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Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin
Titel:
Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin / Berlin
Weitere Titel:
Vorlagen für die Stadtverordneten-Versammlung zu Berlin
Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadtgemeinde Berlin
Erschienen:
Berlin 1933
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Erscheinungsverlauf:
1877-1933
Fußnote:
Enthält teilweise: Tagesordnung für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am ...
ZDB-ID:
2906240-8 ZDB
Spätere Titel:
Vorlagen für die Ratsherren der Reichshauptstadt Berlin
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1920
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Fußnote:
Vorlage 13 (Seite 231) fehlt im Original
Vorlagen 272-315 fehlen im Original
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-11730760
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
No. 30 (779), 1920/09/18

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1920 (Public Domain)
  • No. 1 (1-27), 1920/01/02
  • Anlage: zu No. (28-42), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 2. Januar 1920
  • No. 2 (43-45), 1920/01/03
  • No. 3 (46-56), 1920/01/09
  • Anlage: zu No. (57-59), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 9. Januar 1920
  • No. 4 (60-79), 1920/01/17
  • Anlage: zu No. (80-87.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 17. Januar 1920
  • No. 5 (88-101), 1920/01/24
  • Anlage: zu No. (102-104), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 24. Januar 1920
  • No. 6 (105), 1920/01/26
  • No. 7 (106-127), 1920/01/31
  • Anlage: zu No. (128-132), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 31. Januar 1920
  • No. 8 (134), 1920/02/04
  • No. 9 (135-154), 1920/02/14
  • Anlage: zu No. (155-163), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 14. Februar 1920
  • Anlage: zu No. (163a), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 14. Februar 1920
  • No. 10 (164)
  • No. 11 (165-178), 1920/02/21
  • Anlage: zu No. (179-184), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 21. Februar 1920
  • Anlage: zu No. (185-216), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 21. Februar 1920
  • No. 12 (217-230), 1920/02/28
  • Anlage: zu No. (231-235), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 28. Februar 1920
  • No. 13 (236-271), 1920/03/25
  • No. 14 (316-345), 1920/04/10
  • Anlage: zu No. (346-372), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 10. April 1920
  • No. 15 (373-392), 1920/04/17
  • Anlage: zu No. (393-401), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 17. April 1920
  • No. 16 (402-419), 1920/04/24
  • Anlage: zu No. (420-423), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 24. April 1920
  • No. 17 (424-448), 1920/05/07
  • Anlage: zu No. (449-455), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 7. Mai 1920
  • No. 18 (456-458), 1920/05/08
  • Anlage: zu No.(459), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 8. Mai 1920
  • No. 18 (456-458), 1920/05/08
  • No. 19 (460-463), 1920/05/14
  • Anlage: zu No. (464-469), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 14. Mai 1920
  • No. 20 (470-494), 1920/05/28
  • Anlage: zu No. (495-503), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 28. Mai 1920
  • No. 21 (504), 1920/05/29
  • No. 22 (505-523), 1920/06/04
  • Anlage: zu No. (524-529), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 4. Juni 1920
  • No. 23 (530-533), 1920/06/05
  • Anlage: zu No. (534-553), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 5. Juni 1920
  • No. 24 (554-581), 1920/06/18
  • Anlage: zu No. (582-593), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 18. Juni 1920
  • No. 25 (594-607), 1920/06/25
  • Anlage: zu No. (608-622), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 25. Juni 1920
  • No. 26 (623-630), 1920/06/26
  • Anlage: zu No. (631-634), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 26. Juni 1920
  • No. 27 (635-644), 1920/07/02
  • No. 28 (645-685), 1920/07/29
  • Anlage: zu No. (686-697), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 29. Juli 1920
  • No. 29 (698-737a), 1920/09/03
  • Anlage: zu No. (738-778), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 3. September 1920
  • No. 30 (779), 1920/09/18
  • No. 31 (780-783), 1920/09/20
  • No. 32 (784-819), 1920/09/25
  • Anlage: zu No. (820-852), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 25. September 1920
  • No. 33 (835-882), 1920/10/14
  • Anlage: zu No.33. (883-908), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 14. Oktober 1920
  • No. 34 (909), 1920/10/16
  • No. 35 (910-935), 1920/11/02

Volltext

497 
M 80 
(779.) 
1920 
Vorlage 
lür üie 
Stsütverorünetenverlsmmlung zu Berlin. 
77S. Vorlage (J.-Nr. 890 Fin. 20) — zur Befchluß- 
faffung betreffend die Aufnahme einer 
neuen Anleihe von 3S6 Millionen Mark in 
Schuldverschreibungen auf den Inhaber. 
Gemäß § 59 des Landessteuergesetzes und dem Erlaß 
des Reichsministers der Finanzen vom 12. Mai 1920 
— 1V 2387 — hat das Reich den Gemeinden und Ge 
meindeverbänden folgende bis zum 1. April 1920 ge 
leisteten Ausgaben zu erstatten, soweit sie bisher von Reich 
und Staat nicht erstattet worden sind. 
1. Die Mindestsätze der Familienunterstützunaen und 
der Zuschläge zu diesen, sowie die zur Beschaffung 
der erforderlichen Mittel aufgewendeten Zinsen, 
Diskontbeträge und Kosten, 
2. die sonstigen auf dem Gebiete der Kriegswohlfahrts 
pflege gemachten Aufwendungen, soweit sie bisher 
als beihilfefähig bereits anerkannt worden sind oder 
noch anzuerkennen sein werden nebst Zinsen, Dis 
kontbeträgen und Kosten. 
Nach unserer Berechnung.betragen die hiernach der 
Stadt Berlin vom Reiche zu erstattenden Ausgaben 
396 484 076 die endgültige Feststellung erfolgt durch 
das Landesfinanzamt. Zu diesem Betrage treten noch 
die von den am 1. Oktober zum neuen Berlin kommenden 
Vororten bis zum 1. April 1920 gemachten Aufwendungen 
gleicher Art, soweit sie bisher weder vom Staat noch vom 
Reich erstattet worden sind. Bis jetzt liegen Anmeldungen 
aus den Vororten mit rund 40 Millionen Mark vor. Diese 
Summe dürfte sich jedoch noch erheblich erhöhen, da eine 
ganze Reihe von Erklärungen, insbesondere auch von 
größeren Vororten, noch äusstehen. Ein Teil der Vororte 
hat diesen Anleihebedarf bereits gedeckt. 
Nach dem angegebenen Ministerialerlaß ist auf die 
Erstattung des Betrages in bar vom Reiche nicht zu 
rechnen; es ist vielmehr den Gemeinden überlassen, diese 
Beträge unter Inanspruchnahme ihres Kredites aus 
zubringen. Das Reich übernimmt für die von den 
Gemeinden aufzunehmenden Anleihen eine Verzinsung im 
allgemeinen von höchstens 4 l / 2 pCt. und eine Tilgung von 
1 pCt. jährlich. 
Wir beabsichtigen zur teilweisen Deckung der obigen 
396 484 076 M eine Anleihe von nominell 396 Millionen 
Mark durch Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den 
Inhaber aufzunehmen. Die Bedingungen der Anleihe 
sollen denen der Anleihe von 1919 und 1920 gleichen. 
Die Aufnahme der Anleihe würde in den ersten zehn 
Jahren demnach keine Belastung der Stadt bedeuten, 
da das Reich Zinsen und Tilgungsraten trägt. Erst 
nach Ablauf der ersten zehn Jahre würde durch 
die stärkere Tildung (2 pCt.) eine Inanspruchnahme der 
Stadt um 1 pCt. Tilgungsrate eintreten, die jedoch später 
durch die länger währende Tilgung durch das Reich 
wieder ausgeglichen werden wird. 
Wir ersuchen um folgende Beschlußfassung: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, 
daß zur teilweifen Deckung des nach § 59 des Landes 
steuergesetzes vom Reiche zu erstattenden Betrages von 
396 484 076 M eine Anleihe durch Ausgabe von Schuld 
verschreibungen auf den Inhaber in Höhe von nominell 
396 Millionen Mark unter folgenden Bedingungen 
aufgenommen wird: 
a) die Anleihe, ist mit 4 pCt. zu verzinsen, 
b) die Tilgung erfolgt 
zu 1 v. H. bis Ende März 1932 unter An 
sammlung eines Stocks, der einschließlich Zinsen 
Ende März 1932 zur Tilgung nur durch Aus 
losung zu verwenden ist, 
zu 2 v. H. vom 1. April 1932 ab ebenfalls 
unter Ansammlung eines Stocks, der einschließlich 
Zinsen von 5 zu 5 Jahren zur Tilgung durch An 
kauf oder Auslosung zu verwenden ist, 
c) die ausgegebenen Schuldverschreibungen lauten 
auf 10 000 M, 5 000 M, 2 000 M, 1000 M, 
500 M, 200 M und 100 M, 
d) Rückeinnahmen auf die Anleiheschuld sind zur außer 
ordentlichen Tilgung zu verwenden, 
e) im übrigen gelten die bisher üblichen Anleihe 
bedingungen, 
k) der Magistrat wird ermächtigt, vorläufig Zwischen 
scheine für die Schuldverschreibungen auszugeben. 
Wir bitten diese Vorlage in der nächsten Sitzung als 
dringlich zu behandeln. 
Berlin, den 17. September 1920. 
Magistrat. 
W e r m u t h. 
Berli«, den 18. September 1920. 
Der Stadtverordnetenvorsteher. 
Dr. Wehl. 
Druck von W. & S. Loewenthal, Berlin.
	        

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