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Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1920 (Public Domain)

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Periodical

Creator:
Berlin
Title:
Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin / Berlin
Other titles:
Vorlagen für die Stadtverordneten-Versammlung zu Berlin
Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadtgemeinde Berlin
Publication:
Berlin 1933
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Dates of Publication:
1877-1933
Note:
Enthält teilweise: Tagesordnung für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am ...
ZDB-ID:
2906240-8 ZDB
Succeeding Title:
Vorlagen für die Ratsherren der Reichshauptstadt Berlin
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
Collection:
State,Politics,Administration,Law
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1920
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Note:
Vorlage 13 (Seite 231) fehlt im Original
Vorlagen 272-315 fehlen im Original
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-11730760
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
State,Politics,Administration,Law

Issue

Title:
No. 27 (635-644), 1920/07/02

Contents

Table of contents

  • Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1920 (Public Domain)
  • No. 1 (1-27), 1920/01/02
  • Anlage: zu No. (28-42), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 2. Januar 1920
  • No. 2 (43-45), 1920/01/03
  • No. 3 (46-56), 1920/01/09
  • Anlage: zu No. (57-59), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 9. Januar 1920
  • No. 4 (60-79), 1920/01/17
  • Anlage: zu No. (80-87.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 17. Januar 1920
  • No. 5 (88-101), 1920/01/24
  • Anlage: zu No. (102-104), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 24. Januar 1920
  • No. 6 (105), 1920/01/26
  • No. 7 (106-127), 1920/01/31
  • Anlage: zu No. (128-132), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 31. Januar 1920
  • No. 8 (134), 1920/02/04
  • No. 9 (135-154), 1920/02/14
  • Anlage: zu No. (155-163), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 14. Februar 1920
  • Anlage: zu No. (163a), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 14. Februar 1920
  • No. 10 (164)
  • No. 11 (165-178), 1920/02/21
  • Anlage: zu No. (179-184), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 21. Februar 1920
  • Anlage: zu No. (185-216), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 21. Februar 1920
  • No. 12 (217-230), 1920/02/28
  • Anlage: zu No. (231-235), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 28. Februar 1920
  • No. 13 (236-271), 1920/03/25
  • No. 14 (316-345), 1920/04/10
  • Anlage: zu No. (346-372), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 10. April 1920
  • No. 15 (373-392), 1920/04/17
  • Anlage: zu No. (393-401), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 17. April 1920
  • No. 16 (402-419), 1920/04/24
  • Anlage: zu No. (420-423), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 24. April 1920
  • No. 17 (424-448), 1920/05/07
  • Anlage: zu No. (449-455), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 7. Mai 1920
  • No. 18 (456-458), 1920/05/08
  • Anlage: zu No.(459), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 8. Mai 1920
  • No. 18 (456-458), 1920/05/08
  • No. 19 (460-463), 1920/05/14
  • Anlage: zu No. (464-469), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 14. Mai 1920
  • No. 20 (470-494), 1920/05/28
  • Anlage: zu No. (495-503), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 28. Mai 1920
  • No. 21 (504), 1920/05/29
  • No. 22 (505-523), 1920/06/04
  • Anlage: zu No. (524-529), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 4. Juni 1920
  • No. 23 (530-533), 1920/06/05
  • Anlage: zu No. (534-553), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 5. Juni 1920
  • No. 24 (554-581), 1920/06/18
  • Anlage: zu No. (582-593), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 18. Juni 1920
  • No. 25 (594-607), 1920/06/25
  • Anlage: zu No. (608-622), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 25. Juni 1920
  • No. 26 (623-630), 1920/06/26
  • Anlage: zu No. (631-634), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 26. Juni 1920
  • No. 27 (635-644), 1920/07/02
  • No. 28 (645-685), 1920/07/29
  • Anlage: zu No. (686-697), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 29. Juli 1920
  • No. 29 (698-737a), 1920/09/03
  • Anlage: zu No. (738-778), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 3. September 1920
  • No. 30 (779), 1920/09/18
  • No. 31 (780-783), 1920/09/20
  • No. 32 (784-819), 1920/09/25
  • Anlage: zu No. (820-852), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 25. September 1920
  • No. 33 (835-882), 1920/10/14
  • Anlage: zu No.33. (883-908), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 14. Oktober 1920
  • No. 34 (909), 1920/10/16
  • No. 35 (910-935), 1920/11/02

Full text

441 
M 27. 
(635—644.) 
vorlagen 
klir üie 
Stsütllerorünetenverlsmmluns;u Berlin. 
633. Vorlage (J.-Nr. 405 LI. 20) — zur Beschlutz, 
sassuug —. betreffend Beschaffung von Klei» 
düng für die Blinden der Blindenbeschäf. 
tigungSanftalt. 
Die Blinden der Blindenbeschästigungsanstalt haben 
seit langem sich bemüht einen Bekleidunaszuschuß zu er 
halten. Da sie nicht zu den städtischen Arbeitern gehören, 
erhalten sie für ihre Arbeit in der Blindenbeschäftigungs 
anstalt lediglich den verdienten Stücklohn, der den an 
sehende Handwerker gezahlten Sätzen entspricht. Sie können 
von diesem Lohne allenfalls ihr Dasein sristen, sich aber 
keine Kleidung beschaffen. 
Wir haben sie bisher mit ihren zahlreichen Anträgen 
auf den Weg der Unterstützung aus Armen- oder Stiftungs 
mitteln verwiesen. Die auf diese Weise erhältlichen Unter 
stützungen sind aber für den gedachten Zweck gleichfalls 
unzureichend. 
Wir haben daher nunmehr beschlossen, Kleidung für die 
Blinden zu beschaffen, und bitten um folgende Beschluß 
fassung: 
Die Versammlung ist mit der Beschaffung von Klei 
dung für die Blinden der Blindenbeschäftigungsanstalt, 
des Stuhlflecht- und Klavierstimmkursus bis zur Höhe 
von 500 M für die Person einverstanden. 
Zahlung erfolgt vorschußweise, Deckung aus den 
Haushaltsmitteln IV 8/1920. 
Berlin, den 30. Juni 1920. 
Magistrat. 
R e i ck e. 
J.-Nr. 682 8t. V. 1/20. 
636. Borlage (J.-Nr. 6sn. 58 ä 8ch. III/19) — zur Be 
schlußfassung — ; betreffend Bewilligung von 
36« 00« M, zur Oelung der Fußböden i« ven 
Gemeindeschulen. 
In Friedenszeiten wurden die Fußböden in den Ge 
meindeschulen 4—6 mal im Jahre geölt. Während des 
Krieges wurde dieses Oelen gänzlich Unterlasten, die 
Staubentwickelung wurde dadurch außerordentlich groß, 
die Gesundheit der Schulkinder und Lehrpersonen schwer 
geschädigt und die Reinigung sehr erschwert. Um diesen 
Uebelständen abzuhelfen, sollen die Schulen in den bevor 
stehenden Sommerferien mit einem Kostenaufwand von 
500 000 M geölt werden. Wir haben diesen Betrag in den 
Etatentwurf 1920 eingesetzt. Da aber das Oelen, wie 
vorhin gesagt, schon in den Sommerferien ausgeführt 
werden soll, so ersuchen wir um folgende Bcschlußsaffung: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, 
daß für das Oelen der Fußböden in den Gemeinde 
schulen 500000 M verausgabt werden. Die Deckung 
foll durch den Haushalt 1920 erfolgen. 
Berlin, den 29. Juni 1920. 
Magistrat. 
Reicke. 
J.-Nr. 683 81. V. 1/20. 
[687. Borlag- (J.-Nr. 107/3 Sch. III b/20) — zur 
Beschlutzfaffung — wegen Bewilligung von 
5 200 M zur Erneuerung des Waudputzes 
auf dem Grundstück der 107. Gemeinde- 
schule in der Genthiner Stratze 4 aus 
Kapitel XIV 2 (Borbehaltsmittelu). 
Der Wandputz auf dem Grundstück der über 35 Jahr 
alten 107. Gemeindeschule, Genthiner Straße 4, ist nach 
j Angabe des Hochbauamts I so schlecht und lose, daß große 
Stücken abfallen und im Garten des Grundstücks Genthiner 
Straße 5 befindliche Menschen beschädigen können. Die 
Kosten für die Ausbesserung des schadhaften Putzes be 
tragen 5 200 M>. 
Wir haben die Mittel von 5 200 M bewilligt und 
ersuchen um folgende Beschlußfassung: 
Die Versammlung eiklärt sich mit der Ausbesserung 
des schadhaften Putzes auf dem Grundstück der 107. Ge 
meindeschule, Genthiner Straße 4, einverstanden und 
bewilligt die hierzu erforderlichen Mittel von 5 200 M> 
aus Kapitel XIV 2 (Vorbehaltsmittel). 
Berlin, den 26. Juni 1920. 
Magistrat. ! 1 
Reicke. 
J.-Nr. 684 8t. V. 1/20. 
638. Vorlage (I.- Nr. 1523 Pfleg. 1/20) — zur «e. 
schlutzfaffung —, betreffend die Bereitstellung 
von Mitteln zur Speisung bedürftiger Stu 
dierender. 
Die Gesellschaft der Freunde in England (Quäker) 
hat sich die Aufgabe gestellt, für wirtschaftlich hilfsbedürftige 
immatrikulierte Studierende Berlins ein billiges Mittag 
essen herzustellen, und zwar in der Voraussetzung, daß die 
Städte Berlin und Charlottenburg die reinen Betriebs 
und Verwaltungskosten für dieses Unternehmen tragen. 
Die Auswahl der Studierenden für diese Speisung 
nehmen die Studentenausschüsse vor. 
Die Speisung erfolgt in den Gaststätten: 
Breite Straße 6 für etwa 100 Studierende, 
im Jägerhaus in der Chausseestraße 1 für 800 
Studierende und 
in den Wirtschaftsräumen der technischen Hochschule 
in Charlottenburg für 260 Studierende. 
Der Kreis der Bedachten soll demnächst vergrößert 
werden. 
Geboten wird ein Essen, bestehend aus einem Haupt 
gericht und Nachtisch im Werte von 6—9 Ji, wofür 
von den Teilnehmern eine Abgabe von 1,»o M an die 
Verwaltung der Quäker zu entrichten ist. Aus dieser Ein 
nahme wollen die Quäker weitere Lebensmittel für die 
Fortführung der Arbeit im Auslande einkaufen. 
Der beiliegende Speisezettelentwurf gibt einen Ueber- 
blick darüber, was dargereicht werden soll und welchen 
Nährwert die Tagesmahlzeit darstellt. 
Wir gehen von dem Gedanken aus, daß jede Zu 
führung von unentgeltlich hergegebenen Auslandsmitteln 
für Berlin, ganz gleich für welchen Empfängerkreis die 
Geber die Waren bestimmen, miltelbar der Gesamtbevölke 
rung zum Nutzen gereicht und glauben deshalb, die an das 
Unternehmen geknüpfte Forderung, die übrigens grund 
sätzlicher Art ist und von allen Auslandshilsskommissionen 
gestellt wird, erfüllen zu müssen, indem wir den für Berlin 
entstehenden Verwaltungskostenteil übernehmen, damit das 
hochherzige Werk der englischen Quäker in ihrem Sinne 
zur Ausführung gelangt. 
Ein Arbeitsausschuß 'ist mit der praktischen Durch 
führung der Arbeit betraut. Um unsere Freude über die 
gute Tat der englischen Quäker zum Ausdruck zu bringen, 
soll ein größerer Personenkreis als Ehrenkomitee beratend 
und beschließend über den Arbeitsausschuß gestellt werden. 
4 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung bitten wir, 
diesem Komitee beizutreten. 
Die in der Beilage aufgeführte Berechnung flellt 
die Kosten für das Vierteljahr Juni/August 1920 auf
	        

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