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Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1920 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1920 (Public Domain)

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Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin
Titel:
Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin / Berlin
Weitere Titel:
Vorlagen für die Stadtverordneten-Versammlung zu Berlin
Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadtgemeinde Berlin
Erschienen:
Berlin 1933
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Erscheinungsverlauf:
1877-1933
Fußnote:
Enthält teilweise: Tagesordnung für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am ...
ZDB-ID:
2906240-8 ZDB
Spätere Titel:
Vorlagen für die Ratsherren der Reichshauptstadt Berlin
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1920
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Fußnote:
Vorlage 13 (Seite 231) fehlt im Original
Vorlagen 272-315 fehlen im Original
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-11730760
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Beilage

Titel:
Anlage: zu No. (464-469), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 14. Mai 1920

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1920 (Public Domain)
  • No. 1 (1-27), 1920/01/02
  • Anlage: zu No. (28-42), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 2. Januar 1920
  • No. 2 (43-45), 1920/01/03
  • No. 3 (46-56), 1920/01/09
  • Anlage: zu No. (57-59), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 9. Januar 1920
  • No. 4 (60-79), 1920/01/17
  • Anlage: zu No. (80-87.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 17. Januar 1920
  • No. 5 (88-101), 1920/01/24
  • Anlage: zu No. (102-104), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 24. Januar 1920
  • No. 6 (105), 1920/01/26
  • No. 7 (106-127), 1920/01/31
  • Anlage: zu No. (128-132), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 31. Januar 1920
  • No. 8 (134), 1920/02/04
  • No. 9 (135-154), 1920/02/14
  • Anlage: zu No. (155-163), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 14. Februar 1920
  • Anlage: zu No. (163a), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 14. Februar 1920
  • No. 10 (164)
  • No. 11 (165-178), 1920/02/21
  • Anlage: zu No. (179-184), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 21. Februar 1920
  • Anlage: zu No. (185-216), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 21. Februar 1920
  • No. 12 (217-230), 1920/02/28
  • Anlage: zu No. (231-235), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 28. Februar 1920
  • No. 13 (236-271), 1920/03/25
  • No. 14 (316-345), 1920/04/10
  • Anlage: zu No. (346-372), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 10. April 1920
  • No. 15 (373-392), 1920/04/17
  • Anlage: zu No. (393-401), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 17. April 1920
  • No. 16 (402-419), 1920/04/24
  • Anlage: zu No. (420-423), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 24. April 1920
  • No. 17 (424-448), 1920/05/07
  • Anlage: zu No. (449-455), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 7. Mai 1920
  • No. 18 (456-458), 1920/05/08
  • Anlage: zu No.(459), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 8. Mai 1920
  • No. 18 (456-458), 1920/05/08
  • No. 19 (460-463), 1920/05/14
  • Anlage: zu No. (464-469), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 14. Mai 1920
  • No. 20 (470-494), 1920/05/28
  • Anlage: zu No. (495-503), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 28. Mai 1920
  • No. 21 (504), 1920/05/29
  • No. 22 (505-523), 1920/06/04
  • Anlage: zu No. (524-529), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 4. Juni 1920
  • No. 23 (530-533), 1920/06/05
  • Anlage: zu No. (534-553), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 5. Juni 1920
  • No. 24 (554-581), 1920/06/18
  • Anlage: zu No. (582-593), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 18. Juni 1920
  • No. 25 (594-607), 1920/06/25
  • Anlage: zu No. (608-622), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 25. Juni 1920
  • No. 26 (623-630), 1920/06/26
  • Anlage: zu No. (631-634), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 26. Juni 1920
  • No. 27 (635-644), 1920/07/02
  • No. 28 (645-685), 1920/07/29
  • Anlage: zu No. (686-697), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 29. Juli 1920
  • No. 29 (698-737a), 1920/09/03
  • Anlage: zu No. (738-778), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 3. September 1920
  • No. 30 (779), 1920/09/18
  • No. 31 (780-783), 1920/09/20
  • No. 32 (784-819), 1920/09/25
  • Anlage: zu No. (820-852), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 25. September 1920
  • No. 33 (835-882), 1920/10/14
  • Anlage: zu No.33. (883-908), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 14. Oktober 1920
  • No. 34 (909), 1920/10/16
  • No. 35 (910-935), 1920/11/02

Volltext

351 
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464. Vorlage (J.-M-101 V.:S.IV/20) - zur Befchlutz- 
faffung —, betreffend Bewilligung einer 
laufenden Nnterftütznng an den Hilfsftempler 
Fritz Krüger. 
Der Hilisstempler Fritz Krüger wird seit dem 
22. Oktober 190l> im Dienste der slädtischen Fleischbeschau 
beschäftigt. Er hat nun den Antrag gestellt, ihn wegen 
seines hohen Alkers — er steht bereits im 71 Lebens' 
jähre — und der dadurch hervorgerufenen beschränkten 
Arbeitsfähigkeit in den Ruhsstand zu, verletzen 
Da er bei seinem Eintritt in den städtischen Dienst 
bereits das 50. Lebensjahr überichritten hatte, steht ihm ein 
Anspruch auf Ruhegeld auf Grund des Gemcindebeschlusscs 
vom 10. Januar / 13. März 1908 nicht zu. Mik Rück 
sicht aus seine langjährige Tätigkeit hat das Kuratorium 
des städtischen. Vieh- und Schlachthofcs beschlossen, ihm 
eine laufende Unterstützung von jährlich 2 330,io M, 
monatlich also 194,20 M aus Mitteln der städtischen 
Fleischbeschau auf dem Schlachthof zu gewähren. Wir 
.sind diesem Beschlusse beigetreten und ersuchen um folgende 
Beschlußfassung: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, 
daß dem Hilfsstempler Fritz Krüger, zu Charlotteubnrg, 
Nordhausener'Straße 23 wohnhaft, vom Tage seines 
- Ausscheidens aus dem städtischen -Dienste ab eine 
laufende Unterstützung von jährlich 2 330,«o M bis auf 
■ weiteres aus Mitteln der Fleischbeschau aus dem Schlacht- 
hofe gewährt werde. 
Berlin, den 8. Mai 1920. 
Magistrat. 
' Wermuth. 
465. Vorlage (J.-Nr. 12 800 Lei. 1/19) — zur Be 
schlußfassung —r betreffend die Bewilligung 
einer laufenden Unterstützung an einen Ar 
beiter der städtischen Gaswerke. 
Der Arbeiter Wilhelm Wolfs, Berlin 0.-'17, 
Mühlenstraße 42 wohnhaft, geboren am 8. Januar 1868 
zu Hohenstein, Kreis Lllolp, der , erst seit dem 30. August 
1915 bei den städtischen Gaswerken tätig ist, hat dort am 
2. April 1919 eine Fußverletzung erlitten, ist seit dein 
15. Mai 1919 arbeitsunfähig und bezieht den - tarif 
vertragsmäßigen Krankenlohn. Bis zum 2. Februar 1920 
befand er sich im Bethanienkrankenhause. Die an sich ge 
ringfügige Verletzung hat nach mehreren ärztlichen Gut 
achten das auslösende Moment für die langwierige tuber 
kulöse Knochenerkrankung dargestellt, an der Wolfs jetzt 
noch leidet. Er ist zur Zeit immer noch arbeitsunfähig, 
doch wird. dauernde Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich nicht 
eintreten. Wann aber die'Arbeitsfähigkeit wiederkehren 
kvird, läßt sich nicht (auch nicht annähernd) voraussagen. 
Die Bewilligung von Ruhegeld ist nach den bestehenden 
Bestimmungen also nicht zulässig, andererseits besteht bei 
dem Ernste des Leidens die Möglichkeit, daß Wolfs noch 
während langer Zeit arbeitsunfähig bleiben wird. Wir 
wollen dein bedürftigeit Manne, der verheiratet ist und 
fünf Kinder im Alter von 13—24 Jahren hat, von denen 
ihn die drei ältesten etwas unterstützen, bis zur Wieder 
erlangung seiner Arbeitsfähigkeit eine laufende Unterstützung 
gewähren, deren Höhe ungefähr dem etwaigen Ruhegelde 
ntspricht. 
Wir haben deshalb beschlossen, dem Wolfs eine im 
alle der Wiederkehr der Arbeitsfähigkeit widerrufliche 
aufende Unterstützung voit monatlich 55 M zu gewähren, 
mb der Direktion der städtischen Gaswerke zu überlassen, 
en Tag, an welchem diese Unterstützung beginnen soll, zu 
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nicht mitgeteilt linü. 
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bestimmen, da der Krankenlohn bis zum Beginne der 
Unterstützung weitergezahlt werden soll und 'jetzt nicht zu 
übersehen ist, wann der Beschluß der Stadtverordneten 
versammlung vorliegen und die Anweisung der Stadt 
hauptkasse zur Zahlung der Unterstützung ermöglichen wird. 
Zu der Unterstützung gedenken wir noch die be 
stimmungsgemäße Kriegsbeihilfe treten zu lassen. 
Wir ersuchen uni folgende Beschlußfassung: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, 
daß dem Arbeiter-Wilhelm Wolfs eine.widerrufliche 
laufende Unterstützung von monatlich 55 M zu Lasten 
des Etats der städtischen Gaswerke gezahlt wird, und 
z-rar von den: durch die städtischen Gaswerke zu be- 
stimmendeu, der Einstellung der Krankenlohnzahlung un 
mittelbar folgenden Tage ab. 
Berlin, den 30. April 1920. 
Magistrat. 
Vermuth. 
J.-Nr. 465 8t. V. 1/20. 
■ ■ ■ 
466. Vorlage — zur Bcschlußfaffnng —r betreffend 
Weiterbewilligung einer Unterstützung an den 
ehemaligen Straßenreinigungsarbeiter Otto 
Haupt. 
Der Arbeiter Otto, Haupt in Berlin, Kloedenstraße 6, 
IV. »vohnhaft, war vom 17. Jüni 1901 bis zum 13. Mai 
1919 ununterbrochen bei der städtischen Straßenreinigung 
beschäftigt. An: 23. September 1918 erlitt er einen 
Straßenbahnnnfall und befand sich seitdem in ärztlicher 
Behandlung. Nach dem veriraucnsärztlichen Gutachten 
des Geheimen Medizinalrats Dr. Stüler leidet Haupt 
infolge des Unfalles an herz- und Nervenschwäche sowie 
Schlagaderverkalkuug. Dauernde Arbeitsuniähigkeit liegt 
jedoch zur Zeit nicht- vor, so daß die Bewilligung eines 
Ruhegeldes nicht erfolgen kann. Durch Beschluß 'der 
Stadtverordnetenversammlung vom 19. Juni 1919 — Pro 
tokoll 21, Gemeindeblatt Seite 408 — ist ihm eine Unter 
stützung von jährlich 66) M vom 14. Mai 1919 ab auf 
ein Jahr, bewilligt worden. 
Mit Rücksicht darauf, daß Haupt zur Verwendung 
in seiner bisherigen Stellung unbrauchbar ist und auch 
wohl kaum leichtere Arbeiten verrichten kann, dürste es 
sich empfehlen, ihm die Unterstützung von jährlich 660 M 
bis auf weiteres zu bribilltgen. 
Wir beantragen daher zu beschließen: 
Die Versammlung/ erklärt sich damit einverstanden, 
daß dem ehemaliger: Straßenreinigungsarbeiter Otto 
Haupt in Berlin, Äloedenstraße 6, IV, wohnhaft, vom 
14. Mai 1.920 ab eine Unterstützung von- 660 M jähr 
lich, zahlbar in monatlichen iRateu von 55 M im 
voraus, bis aus weiteres gewcshrtziwird. 
Berlin, den 21. April 1920. 
Magistrat. 
Reifte. V '' ^ •'* 
A,°Nr. 446 St. V. 1/20. 
467. Vorlage (J.-Nr. R. 4/2 Sch. I c. 20) — zur 
Beschlutzfaffnng —» betreffend Weiterbewilli» 
gnng eines Erzichungsgeldes für die Kinder 
Johanna «nd Friedrich der Ge» 
»neindeschnllehrerwitwc Anna Richter 
geb. C h b u l k a. 
Die Witwe des Gemcindeschullehrers Gustav Richter, 
der am 15. September 1916 auf dem Felde der Ehre ge 
fallen ist, Frau Anna Richter geb. Cybulka, hier N. 65,
	        

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