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Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1920 (Public Domain)

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Periodical

Creator:
Berlin
Title:
Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin / Berlin
Other titles:
Vorlagen für die Stadtverordneten-Versammlung zu Berlin
Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadtgemeinde Berlin
Publication:
Berlin 1933
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Dates of Publication:
1877-1933
Note:
Enthält teilweise: Tagesordnung für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am ...
ZDB-ID:
2906240-8 ZDB
Succeeding Title:
Vorlagen für die Ratsherren der Reichshauptstadt Berlin
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
Collection:
State,Politics,Administration,Law
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1920
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Note:
Vorlage 13 (Seite 231) fehlt im Original
Vorlagen 272-315 fehlen im Original
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-11730760
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
State,Politics,Administration,Law

Issue

Title:
No. 18 (456-458), 1920/05/08

Contents

Table of contents

  • Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1920 (Public Domain)
  • No. 1 (1-27), 1920/01/02
  • Anlage: zu No. (28-42), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 2. Januar 1920
  • No. 2 (43-45), 1920/01/03
  • No. 3 (46-56), 1920/01/09
  • Anlage: zu No. (57-59), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 9. Januar 1920
  • No. 4 (60-79), 1920/01/17
  • Anlage: zu No. (80-87.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 17. Januar 1920
  • No. 5 (88-101), 1920/01/24
  • Anlage: zu No. (102-104), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 24. Januar 1920
  • No. 6 (105), 1920/01/26
  • No. 7 (106-127), 1920/01/31
  • Anlage: zu No. (128-132), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 31. Januar 1920
  • No. 8 (134), 1920/02/04
  • No. 9 (135-154), 1920/02/14
  • Anlage: zu No. (155-163), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 14. Februar 1920
  • Anlage: zu No. (163a), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 14. Februar 1920
  • No. 10 (164)
  • No. 11 (165-178), 1920/02/21
  • Anlage: zu No. (179-184), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 21. Februar 1920
  • Anlage: zu No. (185-216), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 21. Februar 1920
  • No. 12 (217-230), 1920/02/28
  • Anlage: zu No. (231-235), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 28. Februar 1920
  • No. 13 (236-271), 1920/03/25
  • No. 14 (316-345), 1920/04/10
  • Anlage: zu No. (346-372), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 10. April 1920
  • No. 15 (373-392), 1920/04/17
  • Anlage: zu No. (393-401), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 17. April 1920
  • No. 16 (402-419), 1920/04/24
  • Anlage: zu No. (420-423), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 24. April 1920
  • No. 17 (424-448), 1920/05/07
  • Anlage: zu No. (449-455), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 7. Mai 1920
  • No. 18 (456-458), 1920/05/08
  • Anlage: zu No.(459), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 8. Mai 1920
  • No. 18 (456-458), 1920/05/08
  • No. 19 (460-463), 1920/05/14
  • Anlage: zu No. (464-469), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 14. Mai 1920
  • No. 20 (470-494), 1920/05/28
  • Anlage: zu No. (495-503), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 28. Mai 1920
  • No. 21 (504), 1920/05/29
  • No. 22 (505-523), 1920/06/04
  • Anlage: zu No. (524-529), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 4. Juni 1920
  • No. 23 (530-533), 1920/06/05
  • Anlage: zu No. (534-553), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 5. Juni 1920
  • No. 24 (554-581), 1920/06/18
  • Anlage: zu No. (582-593), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 18. Juni 1920
  • No. 25 (594-607), 1920/06/25
  • Anlage: zu No. (608-622), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 25. Juni 1920
  • No. 26 (623-630), 1920/06/26
  • Anlage: zu No. (631-634), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 26. Juni 1920
  • No. 27 (635-644), 1920/07/02
  • No. 28 (645-685), 1920/07/29
  • Anlage: zu No. (686-697), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 29. Juli 1920
  • No. 29 (698-737a), 1920/09/03
  • Anlage: zu No. (738-778), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 3. September 1920
  • No. 30 (779), 1920/09/18
  • No. 31 (780-783), 1920/09/20
  • No. 32 (784-819), 1920/09/25
  • Anlage: zu No. (820-852), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 25. September 1920
  • No. 33 (835-882), 1920/10/14
  • Anlage: zu No.33. (883-908), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 14. Oktober 1920
  • No. 34 (909), 1920/10/16
  • No. 35 (910-935), 1920/11/02

Full text

341 
!l Vvrlsgen 
1 ' für Üik 
Stsütvervrüneienoerlsmmluns zu Berlin. 
456. Vorlage (J.-Nr 365 Wais. gen. 1/20) — zur 
Beschlußfassung —, betreffend Erhöhung der 
Pflegegelder für die außerhalb Großbcrlins 
untergebrachten Berliner Waisenkinder. 
Die durch Beschluß der Stadtverordnetenversammlung 
vom 23. Dezember 1919 festgesetzten Pflegegelvsätze sür 
die in Familienpflege befindlichen Waisenkinder haben sich 
auch für die Provinzorte als unzureichend erwiesen. Die 
schnell und sprunghaft in die Höhe gehenden Preise für 
alle Lebensbedürfnisse haben einen ständigen Rückgang im 
Angebot von Pslegestellen zur Folge gehabt, da die Pflege 
eltern nicht imstande sind, die Kinder für die gewährten 
Pflegegelder zu nnlerhallen. Die Anzahl der Pslegestellen 
ist von 5 100 ans 3 500 g sanken. 
Diesem Rückgang an Pslegestellen steht ein stetes An 
schwellen der Ausnahme von Kindern — namentlich von 
Säuglingen — in die Waise: pflege gegenüber, so daß es 
der Verwaltung bedeutende Muhe bereitet, die Kinder 
ordnungsmäßig unterzubringen. Die Waisenvüler berichten 
übereinstimmend, daß der Rückgang der Pslegestellen dnrch 
die sür die heutigen Verhältnisse zu geringen Pslegegelder 
vcrursacbt lverde. 
Da eine einheitliche Erhöhung der Pslegegelder für- 
alle auswärtigen Orte ohne Rücksicht auf ihre wirtschaftlich 
günstige oder weniger günstige Lage und die dadurch 
bedingte billigere oder teuere Lebensführung unwirtschaftlich 
erschien, bat das Waisenamt beschlossen, sofort seine 
Erziehungsinspekioren in die ihnen zur.Revision zugeteilten 
Bezirke in der Provinz zu entsenden mit dem Aufträge, 
wegen Beschaffung von Pslegestellen mit den Orlsvorständen 
und unseren Waisenvätern zu verhandeln utid mit der 
Vollmacht, Pflegegelder für jede Ortschait besonders, jedoch 
höchstens bis zur Höhe der sür Groß Berlin gültigen 
Sätze in Aussicht zu stellen. Die Feststellung der Sätze 
erfolgt dann durch das Waiscnam. Wir haben diesem 
Beschlusse des Waisenamts zugestimmt, da aus diese Weise 
für die einzelnen Orte verschieden abgestufte Pflegesätze 
entstehen, die die Arbeit der Verwaltung zwar erschweren, 
andererseits aber das finanzielle Interesse der Stadt Berlin 
besser wahren, als wenn allgemein für alle Orte ein 
Einheitspreis sür die verschiedenen Alteisstnsen d>r Kinder 
gewährt wiid. Eine Bewilligung der Pslcgesätze sür die 
einzelnen Ortschasten durch die Stadtverotdneienversamm- 
lnng würde einen großen Zeitverlust und eine bedeutende 
Schreibarbeit verursachen. 
Wir beantragen daher zu beschließen: 
Das Waisenamt wira eimächtigt, die Pslegegelder für 
die auswärts untergebrachten Berliner Wastenkinder in 
den einzelnen Orten selbständig — bis zur Höhe der 
sür Groß Berlin festgesetzten Pflegegeldsätze — fest 
zusetzen. 
Berlin, den 30. April 1920. 
Magistrat. 
W e r m u t h. 
J.-Nr. 480 8t. V. 1/20. 
457. Borlage (J.-Nr. 2249 L 11/20) — zur Be 
schlußfassung —, betreffend Erhöhung des 
Tarifes für das Anschlagwesen und Ab 
schluß eines Ergänzungsabkommens mit der 
Firma Nauck & Hartmann. 
Durch Beschluß vom 20. Februar 1919 — Pro- 
kokoll23,Gemeindeblatt Seite 81 — hat sich die Versammlung 
mit dem Abschluß eines Vergleiches mit der Firma 
Nauck & Hartmann einverstanden erklärt, der eine Er 
höhung des damals gültigen Anschlagtarises um 150 pCt. 
vorsah, um die Firma in den Stand zu setzen, tron der 
durch den Krieg und seine wirtschaftlichen ungünstigen 
Folgen geschaffenen Verhältnisse sowohl die auf rund 
l l j 2 Millionen ausgelaufenen Pachtrückstände aus den 
K iegejahren bis zum Vectragsende — 31. März 1921 — 
zu decken, als auch die damals einsetzenden Forderungen 
des im Anschlagbetriebe beschäftigten Arbeiterpersonals auf 
Lohnerhöhungen zu befriedigen. Dieser Tarif ist später 
hin um 10 pCt. erhöht worden, um dadurch die in 
gleicher Höhe zu zahlende Umsatzsteuer zu decken. 
Es ist dadurch der Firma gelungen, ihre Pachtschuld 
bis zum 31. Dezember 1919 auf 284 517,rs M zu ver 
ringern. so daß die Hoffnung bestand, auch diesen Rest 
spätestens am 1. Juli dieses Jahres getilgt zu sehen. Da 
der Ueberschuß des Jahres 1919 etwa 700 000 M be 
tragen hat, so wäre nach Tilgung der Restschuld noch eine 
erhebliche Rücklage möglich gewesen, um 0er Firma die 
Verpflichtung, die Säulen in einen vertragsmäßigen Zu 
stand zu bringe», zum Teil zu ermöglichen. 
Diese Entwicklung ist durch die wiederholten erheb 
lichen Forderungen des Arbeite,Personals aus Lohn 
erhöhungen gestört worden. Die Mehrausgaben sür das 
Jahr 1920 gegenüber den Ausgaben für 1919 betragen 
rund 600 000 M und es ist noch nicht zu übersehen, welche 
neuen Forderungen von den Arbeitern noch gestellt werden, 
die weitere Mittel erfordern. 
Unter Zugrundelegung des bisherigen Anschlagtarises 
würden daher, selbst wenn die Ueb richüsse der Druckerei 
die gleichen bleiben wüideu w:e im Vorjahre, alle Ileber- 
schüsje durch die Mehrausgabe für Löhne ausgezehrt werdest 
und sür die dringend nötige allmähliche Instandsetzung 
bet Säu.en keine Mittel mehr zur Verfügung stehen. 
Bei weiterer Steigerung der Löhne würde aber sogar von 
neuem wie im Kriege die Zahlung der laufenden Pacht 
Schnierigkeiten begegnen. 
Wir müssen daher den Antrag der Firma, den An- 
schlagtaris erneut enliprechend zu erhöhen, sür berechtigt 
halten. Es empfiehlt u. E. aber sitzt nicht nur für die 
momentan errechneten Bedürfnisse zu sorgen, sondern eine 
Abmachung zu treffen, die nach Möglichkeit auch neue, 
noch bis zum Ablaus des Vertragsverhältnisses mit der 
Firma, also bis 31. März 1921, bei der stetig steige: den 
Tendenz der Löhne und Malcrialprcisc mir Sicherheit zu 
erwartende Mehrausgaben zu decken gestattet. 
Bei der Schätzung der Beträge, die durch die Tarif 
erhöhung gedeckt werden müssen, steht die bereits erwähnte 
Reparatur der Säulen an erster Stelle. Die Finna 
Nauck & Hartmann hat — sicher nur zum kleinen Teil 
durch ihre Schuld — zum größten Teil aber durch Per 
sonal- und Materialmangel — den Säulenersatz und die 
Säulenausbefferung jahrelang nicht vornehmen können. 
Die jetzt hicrjür auszuwendenden Kosten sind um ein viel 
faches gestiegen. Nach einer vor einigen Monaten vor 
genommenen Besichtigung der Säule» durch die zuständigen 
Tiesbauäniler betrugen nach damaligen Preisen die Aus- 
bcsserungskosten etwa 1 250 000 M. 
Unter Berücksichtigung der überall gestiegenen Preise 
erschien es uns daher angemessen, eine Erhöhung der 
jetzigen Tarife um 100 pCt. vorzunehmen. Auch hierbei 
gelangt man immer noch zu Preisen, die nach Maßgabe 
der allgemeinen Teuerung durchaus mäßig sind und na-
	        

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