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Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1920 (Public Domain)

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Periodical

Creator:
Berlin
Title:
Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin / Berlin
Other titles:
Vorlagen für die Stadtverordneten-Versammlung zu Berlin
Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadtgemeinde Berlin
Publication:
Berlin 1933
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Dates of Publication:
1877-1933
Note:
Enthält teilweise: Tagesordnung für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am ...
ZDB-ID:
2906240-8 ZDB
Succeeding Title:
Vorlagen für die Ratsherren der Reichshauptstadt Berlin
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
Collection:
State,Politics,Administration,Law
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1920
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Note:
Vorlage 13 (Seite 231) fehlt im Original
Vorlagen 272-315 fehlen im Original
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-11730760
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
State,Politics,Administration,Law

Issue

Title:
No. 16 (402-419), 1920/04/24

Contents

Table of contents

  • Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1920 (Public Domain)
  • No. 1 (1-27), 1920/01/02
  • Anlage: zu No. (28-42), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 2. Januar 1920
  • No. 2 (43-45), 1920/01/03
  • No. 3 (46-56), 1920/01/09
  • Anlage: zu No. (57-59), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 9. Januar 1920
  • No. 4 (60-79), 1920/01/17
  • Anlage: zu No. (80-87.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 17. Januar 1920
  • No. 5 (88-101), 1920/01/24
  • Anlage: zu No. (102-104), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 24. Januar 1920
  • No. 6 (105), 1920/01/26
  • No. 7 (106-127), 1920/01/31
  • Anlage: zu No. (128-132), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 31. Januar 1920
  • No. 8 (134), 1920/02/04
  • No. 9 (135-154), 1920/02/14
  • Anlage: zu No. (155-163), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 14. Februar 1920
  • Anlage: zu No. (163a), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 14. Februar 1920
  • No. 10 (164)
  • No. 11 (165-178), 1920/02/21
  • Anlage: zu No. (179-184), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 21. Februar 1920
  • Anlage: zu No. (185-216), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 21. Februar 1920
  • No. 12 (217-230), 1920/02/28
  • Anlage: zu No. (231-235), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 28. Februar 1920
  • No. 13 (236-271), 1920/03/25
  • No. 14 (316-345), 1920/04/10
  • Anlage: zu No. (346-372), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 10. April 1920
  • No. 15 (373-392), 1920/04/17
  • Anlage: zu No. (393-401), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 17. April 1920
  • No. 16 (402-419), 1920/04/24
  • Anlage: zu No. (420-423), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 24. April 1920
  • No. 17 (424-448), 1920/05/07
  • Anlage: zu No. (449-455), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 7. Mai 1920
  • No. 18 (456-458), 1920/05/08
  • Anlage: zu No.(459), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 8. Mai 1920
  • No. 18 (456-458), 1920/05/08
  • No. 19 (460-463), 1920/05/14
  • Anlage: zu No. (464-469), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 14. Mai 1920
  • No. 20 (470-494), 1920/05/28
  • Anlage: zu No. (495-503), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 28. Mai 1920
  • No. 21 (504), 1920/05/29
  • No. 22 (505-523), 1920/06/04
  • Anlage: zu No. (524-529), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 4. Juni 1920
  • No. 23 (530-533), 1920/06/05
  • Anlage: zu No. (534-553), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 5. Juni 1920
  • No. 24 (554-581), 1920/06/18
  • Anlage: zu No. (582-593), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 18. Juni 1920
  • No. 25 (594-607), 1920/06/25
  • Anlage: zu No. (608-622), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 25. Juni 1920
  • No. 26 (623-630), 1920/06/26
  • Anlage: zu No. (631-634), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 26. Juni 1920
  • No. 27 (635-644), 1920/07/02
  • No. 28 (645-685), 1920/07/29
  • Anlage: zu No. (686-697), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 29. Juli 1920
  • No. 29 (698-737a), 1920/09/03
  • Anlage: zu No. (738-778), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 3. September 1920
  • No. 30 (779), 1920/09/18
  • No. 31 (780-783), 1920/09/20
  • No. 32 (784-819), 1920/09/25
  • Anlage: zu No. (820-852), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 25. September 1920
  • No. 33 (835-882), 1920/10/14
  • Anlage: zu No.33. (883-908), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 14. Oktober 1920
  • No. 34 (909), 1920/10/16
  • No. 35 (910-935), 1920/11/02

Full text

313 
1 
M 16. 
(402—419.) 
Vvrlsgen 
für üie 
1920 
Stsütverorünetenverlsmmlung zu Berlin. 
402. Verharidlungsvericht des Ausschusses zur 
Borberatung der Vorlage, betreffend Be 
willigung von 720 000 M für die Unter 
stützung der Privatlyzcen und privaten hö 
heren Mädchenschulen zum Etat 1920. 
— Drucksache 252, Beschluß vom 3. März 1920, 
Protokoll 26 —. 
Verhandelt Berlin, den 20. April 1920. 
Anwesend: 
Stadtv.-Vorst. Dr. Wehl, Vors., 
Stadtv. Merten, Vors.-Stellv., 
- Benccke, 
- Hübner, 
- Kayser, 
- Koblenzer, 
- Koch, 
- Manasse, 
- Frau Riedger, 
- Dr. Saltzgeber, 
- Dr. Tropfke, 
- Frau Wenzels, 
» Dr. Witte, 
-- Frau Wehl für Stadtv. Frau Wurm. 
_ Anwesend seitens des Magistrats: 
Stadtschulrat Dr. Reimann. 
Nicht anwesend: 
Stadtv. Goß. 
Anwesend mit Genehmigung des Aus 
schusses: 
Bürgerdeputierter Sökeland als Vertreter der Schul 
deputation, ' 
Lyzealdirektoren Dr. Böhm und Zemke als Vertreter 
der Leiter und Leiterinnen der privaten Lyzeen und 
^ höheren Mädchenschulen, 
Fräulein Rosendorn als Vertreterin der Lehrerinnen 
an diesen Anstalten. 
Zum Vorsitzenden wird der Stadtv.-Vorst. Dr. Wehl, 
zum Stellvertreter der Stadtv. Merten gewählt. Der 
erstere gibt dann bekannt, daß Herr Sökeland als Mit 
glied der Schuldeputation von dieser in den Ausschuß 
abgeordnet worden sei. Gegen seine Zulassung hat der 
Ausschuß feine Bedenken. Weiter schlägt der Vorsitzende 
vor, die beiden Vertreter der Lyzeenleiter und -leiterinnen 
und die Vertreterin der beteiligten Lehrerinnen zu hören 
und dann erst in die eigentliche Besprechung einzutreten. 
Der Ausschuß ist hiermit einverstanden. 
Die beiden Lyzeenleiter geben unter Bezugnahme aus 
die jedem Mitgliede des Ausschusses bereits übersandte 
Denkschrift in längeren Darlegungen ihre Wünsche hin 
sichtlich der Stellung der Leiter und Leiterinnen der pri 
vaten Lyzeen und höheren Mädchenschulen zu der zur 
Beratung stehenden Vorlage. Sie knüpfen hieran die Bitte, 
darauf hinwirken zu wollen, daß die Leiter und Leiterinnen 
der in Rede stehenden Anstalten, die doch Jahrzehnte lang 
im Interesse namentlich der weiblichen Berliner Jugend 
aus erzieherischem Gebiete segensreich gewirkt und der 
Stadt einen erheblichen Teil der Schullasten abgenommen 
haben, einem sorgenfreien Lebensabend entgegensehen können. 
Aus die von einem Mitgliede des Ausschusses auf 
geworfene Anfrage, wie hoch ungefähr der Höchstsatz des 
Einkommens aus einem solchen Privatschulbetrieb zu be 
messen ist, und welche Spannung zwischen diesem Höchst 
verdienst und dem niedrigsten Einkommen besteht, erklären 
die Lyzeenvertreter, hierüber keine genauen Angaben 
machen zu können; sie glauben aber, daß einige Leiterinnen 
den vom Magistrat in Vorschlag gebrachten Einkommens 
satz von 15 000 J6 noch erreichen, andere Leiter und 
Leiterinnen dagegen diesen erheblich überschreiten. 
Ans eine Bemerkung eines anderen Ausschußmitgliedes 
hin, daß die Leiter der Privatschulen doch wohl gut täten, 
in dem Vorausschauen eines späteren Eingehens der höheren 
Privatschulen schon jetzt an den Abbau ihrec Anstalten zu 
denken, sprechen die Vertreter die Befürchtung aus, sich 
dann vielleicht jedes späteren Anspruches an den Staat 
zu begeben. 
Zu den weiteren Anfragen, ob es richtig sei, daß noch 
an den Privatschulen nicht voll staatlich geprüfte Lehrkräfte 
unterrichten, daß Lehrkräfte außer an den Privatschulen 
noch eine erhebliche Stundenzahl an städtischen Schulen 
geben und wie hoch sich etwa die Stundenzahl dieser Lehrer 
und Lehrerinnen beläuft, werden von den Vertretern ein 
gehende Darlegungen gemacht. In diesen bestreiten sie 
einerseits die Annahme, daß an den privaten höheren 
Mädchenschulen noch irgend eine Lehrkraft unterrichte, 
deren wissenschaftliche und praktische Vorbildung nicht aus 
reiche, um an einer staatlichen oder städtischen Lehranstalt 
sofort den Unterricht aufnehmen zu können. Andererseits 
geben sie aber zu. daß noch einige Lehrer a.i anderen 
städtischen Schulen Unterricht erteilen, was wohl mit der 
geringen Entlohnung an den Privatschulen zusammen 
hänge. 
Auf die Bemerkung eines Ausschußmitgliedes, daß 
bei der in der letzten Zeit erfolgten Uebernahme von Privat 
schulen in die städtische Schulverwaltung doch aber wieder 
holt der Umstand zutage getreten sei, daß ein größerer 
Teil der Lehrerinnen überaltert waren und daher von der 
städtischen Schulverwaltung sogleich der Antrag auf deren 
Pensionierung gestellt worden sei, erwidern die Vertreter, 
daß die Zahl der über 18 Jahre unterrichtenden Lehre 
rinnen jetzt nur etwa 30 betrage. Hiermit erreicht die 
Zulassung der Vertreter der Schulleiter ihre Endschaft. 
Die Vertreterin der Lehrerinnen, deren Zuziehung 
nunmehr erfolgt, faßt die Wünsche ihrer Standesgenossinnen 
in die Bitte zusammen, der Magistrat möge dafür sorgen, 
daß sowohl seitens der Stadt als auch seitens des Staates 
die geplante Erhöhung sobald als möglich gezahlt werden 
und zur Steuerung der großen Not in den Kreisen dieser 
Lehrpersonen sofort ein Vorschuß gewährt werden möge. 
Ferner spricht sie die weitere Bitte aus, daß der staatliche 
Zuschuß für die Besoldung der Lehrerinnen an den pri 
vaten höheren Mädchenschulen, der nur für diese mit 
50 pCt. gewährt werde, durch Mittel aus dem städtischen 
Dispositionsfonds auf die volle Höhe gebracht werde. 
Die Anfrage wegen der Stundenzahl der Lehrerinnen 
wird von der Vertreterin dahin beantwortet, daß sowohl 
die Lehrerinnen als auch die Oberlehrerinnen an den 
Privatmädchenschulen 24 Dienststunden zu geben hätten. 
Nach der Entlassung der Vertreterin wird dann in 
die eigentliche Besprechung der Vorlage eingetreten. Von 
einem Mitgliede wird nochmals auf die Besoldung der 
Lehrerinnen an den vorhandenen vier höheren Mädchen 
schulen Bezug genommen und ausgeführt, daß es doch 
wohl nicht angebracht sei, diese Schulen, deren Auflösung 
aus pädagogischen Gründen geboten erscheine, gewisser 
maßen niit Hilfe städtischer Subventionen sortzusühren. 
Anderseits habe zwar die Stadt wohl die Verpflichtung 
die an solchen Schulen tätigen Lehrerinnen entsprechend
	        

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