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Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1914 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1914 (Public Domain)

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Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin
Titel:
Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin / Berlin
Weitere Titel:
Vorlagen für die Stadtverordneten-Versammlung zu Berlin
Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadtgemeinde Berlin
Erschienen:
Berlin 1933
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Erscheinungsverlauf:
1877-1933
Fußnote:
Enthält teilweise: Tagesordnung für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am ...
ZDB-ID:
2906240-8 ZDB
Spätere Titel:
Vorlagen für die Ratsherren der Reichshauptstadt Berlin
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1914
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Fußnote:
Vorlage 156 fehlt im Original
Die Anlagen sind doppel vorhanden: zum einen zwischen den Vorlagen und zum anderen nach den Vorlagen (nach Seite 968).
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-11680900
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
No. 26 (573-576), 1914/08/04

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1914 (Public Domain)
  • No. 1 (1-8), 1914/01/03
  • No. 2 (15-29), 1914/01/10
  • No. 3 (31-46), 1914/01/24
  • No. 4 (51-62), 1914/01/31
  • No. 5 (69-85), 1914/02/07
  • No. 6 (137), 13. Februar 1914
  • Anlage: zu 187, Vergleichende Übersicht der Veränderungen in den Ertrags- und Bedarfssummen, 14. Januar 1914
  • No. 7 (138-150), 1914/02/14
  • No. 8 (157-174), 1914/02/21
  • No. 9 (177-186), 1914/02/28
  • No. 10 (190), 1914/03/07
  • No. 11 (191-202), 1914/03/07
  • No. 12 (208), 1914/03/14
  • No. 13 (209-218), 1914/03/14
  • No. 14 (274-283), 1914/03/21
  • No. 15 (293-305), 1914/03/28
  • No. 16 (311-333), 1914/04/18
  • No. 17 (342-350), 1914/04/25
  • No. 18 (356-367), 1914/05/02
  • No. 19 (413-435), 1914/05/16
  • No. 20 (444-455), 1914/05/30
  • No. 21 (467-476), 1914/06/06
  • No. 22 (482-501), 1914/06/13
  • No. 23 (546-560), 1914/06/20
  • No. 24 (569), 1914/06/23
  • No. 25 (570-572), 1914/06/24
  • No. 26 (573-576), 1914/08/04
  • No. 27 (577), 1914/08/05
  • No. 28 (578-593), 1914/08/08
  • No. 29 (611), 1914/08/17
  • No. 30 (612), 1914/08/24
  • No. 31(613), 1914/08/26
  • No. 32(614-625), 1914/08/29
  • No. 33 (634), 1914/09/01
  • No. 34 (635-639), 1914/09/05
  • No. 35 (645), 1914/09/08
  • No. 36 (712-727), 1914/09/19
  • No. 37 (739-744), 1914/09/26
  • No. 38 (747), 1914/09/28
  • No. 39 (748-749), 1914/10/03
  • No. 40 (755), 1914/10/06
  • No. 41 (756-758), 1914/10/10
  • No. 42 (761), 1914/10/13
  • No. 43 (762-767)
  • No. 44 (771), 1914/10/26
  • No. 45 (772-780), 1914/11/07
  • No. 46 (788), 1914/11/09
  • No. 47 (790-795), 1914/10/14
  • No. 48 (800-812), 1914/11/28
  • No. 49 (822), 1914/12/01
  • No. 50 (823-840), 1914/12/12
  • No. 51 (899), 1914/12/15
  • No. 52 (900-913), 1914/12/23
  • No. 53 (915), 1914/12/28
  • Anlage: zu No.1. (9-14.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.2. (30.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.3. (47-50.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.4. (63-68.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.5. (86-91.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: Noch zu No.5. (92-136.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.7. (151-155.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: Noch zu No.7. (156.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.8. (175-176.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.9. (187-189.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.11. (203-207.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.13. (219-225.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: Noch zu No.13. (226-273.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.14. (284-292.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.15. (306-310.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.16. (334-341.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.17. (351-355.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.18. (368-371.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: Noch zu No.18. (372-412.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.19. (436-443.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.20. (456-465.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: Noch zu No.20. (466.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.21. (477-481.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.22. (502-505.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: Noch zu No.22. (506-545.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.23. (561-568.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.28. (594-606.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: Noch zu No.28. (607.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: Noch zu No.28. (608-610.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.32. (626-633.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.34. (640-644.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.35. (646-711.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.36. (728-738.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.37. (745-746.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Zu No. 39 (750-754, 1914/10/03
  • Anlage: zu No.41. (759-760.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.43. (768-770.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.45. (781-787.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.46. (789.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.47. (796-798.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: Noch zu No.47. (799.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.48. (813-821.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.50. (841-846.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: Noch zu No.50. (847-898.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.52. (914.), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist

Volltext

663 
vorlagen 
für öie 
1914 
4. August 
sutzerorüentliche Stsütverorünetennerlammluns ;u Berlin. 
873. G.-Rc. 419 ÄakI 14.) 
Bei der am 7. Juni 1914 im 34, Gemeindewahlbezirke der 
III. Abteilung vollzogenen Stadtverordnetenersatzwahl ist 
der Eigentümer Johann B a r t h e l m a n n , Wilhelmshavener 
Straße 19, 
bi? Ende 1915 zum Mitgliede der hiesigen Stadtverordnetenversanim- 
lnng gewählt worden, Einspruch ist gegen die Wahl nicht erhoben, 
Ter Skadtvcrordnetenversainmlnng übersenden wir gemäß § 15a 
der dortigen Geschäftsanweisung die Akten über diese Wahl zum Zwecke 
der Prüfung der Gültigkeit mit der Bitte um Rückgabe nach ge 
lunchtem Gebrauch. 
Gleichzeitig ersuchen tvir den Herrn Stadtverordnetenvorsteher er 
gebenst, die Einführutig und Verpflichtung des Gewählten zu bewirken. 
Berlin, den 7. Juli 1914. 
Magistrat der König!. Haupt- und Residenzstadt. 
Dr. R e i ck e. 
874. Borlage (I -Nr. 1255 G. B. 1/14) — zur Beschlußfassung — 
über die Bewilligung eines Kredits in Höhe von 
(i 000 000 M zur Beschaffung von Mehl, Brotgetreide 
und anderen Nahrungsmitteln. 
Als die politische Lage sich verschlechterte, wurde n. a. auch die 
RahrungSmittclversorgung Berlins in einer .Konferenz, die im Reichs- 
amt des Innern stattfand, eingehend erivogen. Es wurde festgestellt, 
das; die Zeit der Mobilmachung die Lebensmittelzufuhr nach Berlin 
verringern und zum Teil aufheben würde. Es war daher geboten, 
für das wichtigste Nahrungsmittel: Brot, geeignete Fürsorge zu treffen. 
Obwohl Berlin über erhebliche Mengen hier lagernden Mehls und 
Brotgetreides verfügt, erschien es dem Vertretern von Reich und Staat 
doch erforderlich, diese Bestände durch schleunige Zufuhr so zu ergänzen, 
daß Berlin für einige Wochen damit versorgt sei. Wir haben diese 
Fürsorge vorbehaltlich des Ersatzes der dadurch etwa erwachsenden Ver 
luste übernommen, und haben uns in aller Stille, uin eine Beunruhi- 
gniig des Marktes zu vermeiden, mit geeigneten Händlern in Ver 
bindung gesetzt, die große Aufkäufe für uns getätigt haben. 
Es lagern in Berlin schätzungsweise zirka 12 000 t Mehl, die durch 
das Ausfuhrverbot des Oberbefehlshabers in den Marken für Groß 
Berlin gesichert sind. Bei großer Anstrengung ist es gelungen, hierzu 
etwas mehr als 10000 t unsererseits zu erwerben. Wir sind iveiter 
bemüht, den Bestand zu ergänzen. Der überwiegend größte Teil des 
ans den Eisenbahntransport angewiesenen Mehls und Getreides ist 
bereits eingetroffen und lagert in unserm Osthafen. Das auf dem 
Wasser beförderte Gut ist unterwegs und wird, da die Wasserstraßen 
nicht behindert sind, für die allernächste Zeit von uns erwartet. Es 
soll ebenfalls im Osthafen gelagert werden. 
Auf Wunsch der Handelskammer haben wir ferner Konserven 
gcmüse. Reis usw. im Werte von etwa 150 000 M für die Stadt 
übernommen: 
Wir bitten zu beschließen: 
Die Versammlung billigt den Ankauf von Mehl, Getreide und 
anderen Lebensmitteln durch die Stadt und stellt hierfür einen 
Kredit von 6 000 000 . H, die einstweilen aus Vorschnßmitteln zu 
entnehmen sind, zur Verfügung. 
Ergänzend sei bemerkt, daß im Jntereffe einer schnellen Ver 
teilung der Lebensmittel neue Straßcnbahnschienen, insbesondere in den 
Osthasen hinein, gelegt werden müssen; die Kosten hierfür sind in dem 
erbetenen Kredit mitenthalten. 
Berlin, den 3. August 1914. 
Magistrat der Köuigl. Haupt- und Residenzstadt. 
W e r m u t h. 
J.-Rr. 874 8t. V. 1/14. 
878. Borlage (I Nr. 599 Mil. 1/14) — zur Beschlußfassung — 
über die 'Ausführung des Gesetzes vom 28. Februar 1888, 
betreffend die Unterstützung von Familien in den Dienst 
eingetretener Mannschaften bei Mobilmachungen oder 
notwendigen Berstärkungcn des Heeres oder der Flotte. 
Nach dem Reichsgesetz vom 28. Februar 1888 (R.-G.-Bl. S. 59) 
erhalten die Familien der Mannschaften der Reserve, Landwehr, Ersatz-
	        

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