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Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1914 (Public Domain)

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Bibliographic data

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Periodical

Creator:
Berlin
Title:
Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin / Berlin
Other titles:
Vorlagen für die Stadtverordneten-Versammlung zu Berlin
Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadtgemeinde Berlin
Publication:
Berlin 1933
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Dates of Publication:
1877-1933
Note:
Enthält teilweise: Tagesordnung für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am ...
ZDB-ID:
2906240-8 ZDB
Succeeding Title:
Vorlagen für die Ratsherren der Reichshauptstadt Berlin
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
Collection:
State,Politics,Administration,Law
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1914
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Note:
Vorlage 156 fehlt im Original
Die Anlagen sind doppel vorhanden: zum einen zwischen den Vorlagen und zum anderen nach den Vorlagen (nach Seite 968).
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-11680900
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
State,Politics,Administration,Law

Issue

Title:
No. 21 (467-476), 1914/06/06

Contents

Table of contents

  • Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1914 (Public Domain)
  • No. 1 (1-8), 1914/01/03
  • No. 2 (15-29), 1914/01/10
  • No. 3 (31-46), 1914/01/24
  • No. 4 (51-62), 1914/01/31
  • No. 5 (69-85), 1914/02/07
  • No. 6 (137), 13. Februar 1914
  • Anlage: zu 187, Vergleichende Übersicht der Veränderungen in den Ertrags- und Bedarfssummen, 14. Januar 1914
  • No. 7 (138-150), 1914/02/14
  • No. 8 (157-174), 1914/02/21
  • No. 9 (177-186), 1914/02/28
  • No. 10 (190), 1914/03/07
  • No. 11 (191-202), 1914/03/07
  • No. 12 (208), 1914/03/14
  • No. 13 (209-218), 1914/03/14
  • No. 14 (274-283), 1914/03/21
  • No. 15 (293-305), 1914/03/28
  • No. 16 (311-333), 1914/04/18
  • No. 17 (342-350), 1914/04/25
  • No. 18 (356-367), 1914/05/02
  • No. 19 (413-435), 1914/05/16
  • No. 20 (444-455), 1914/05/30
  • No. 21 (467-476), 1914/06/06
  • No. 22 (482-501), 1914/06/13
  • No. 23 (546-560), 1914/06/20
  • No. 24 (569), 1914/06/23
  • No. 25 (570-572), 1914/06/24
  • No. 26 (573-576), 1914/08/04
  • No. 27 (577), 1914/08/05
  • No. 28 (578-593), 1914/08/08
  • No. 29 (611), 1914/08/17
  • No. 30 (612), 1914/08/24
  • No. 31(613), 1914/08/26
  • No. 32(614-625), 1914/08/29
  • No. 33 (634), 1914/09/01
  • No. 34 (635-639), 1914/09/05
  • No. 35 (645), 1914/09/08
  • No. 36 (712-727), 1914/09/19
  • No. 37 (739-744), 1914/09/26
  • No. 38 (747), 1914/09/28
  • No. 39 (748-749), 1914/10/03
  • No. 40 (755), 1914/10/06
  • No. 41 (756-758), 1914/10/10
  • No. 42 (761), 1914/10/13
  • No. 43 (762-767)
  • No. 44 (771), 1914/10/26
  • No. 45 (772-780), 1914/11/07
  • No. 46 (788), 1914/11/09
  • No. 47 (790-795), 1914/10/14
  • No. 48 (800-812), 1914/11/28
  • No. 49 (822), 1914/12/01
  • No. 50 (823-840), 1914/12/12
  • No. 51 (899), 1914/12/15
  • No. 52 (900-913), 1914/12/23
  • No. 53 (915), 1914/12/28
  • Anlage: zu No.1. (9-14.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.2. (30.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.3. (47-50.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.4. (63-68.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.5. (86-91.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: Noch zu No.5. (92-136.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.7. (151-155.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: Noch zu No.7. (156.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.8. (175-176.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.9. (187-189.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.11. (203-207.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.13. (219-225.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: Noch zu No.13. (226-273.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.14. (284-292.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.15. (306-310.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.16. (334-341.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.17. (351-355.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.18. (368-371.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: Noch zu No.18. (372-412.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.19. (436-443.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.20. (456-465.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: Noch zu No.20. (466.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.21. (477-481.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.22. (502-505.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: Noch zu No.22. (506-545.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.23. (561-568.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.28. (594-606.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: Noch zu No.28. (607.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: Noch zu No.28. (608-610.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.32. (626-633.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.34. (640-644.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.35. (646-711.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.36. (728-738.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.37. (745-746.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Zu No. 39 (750-754, 1914/10/03
  • Anlage: zu No.41. (759-760.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.43. (768-770.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.45. (781-787.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.46. (789.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.47. (796-798.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: Noch zu No.47. (799.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.48. (813-821.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.50. (841-846.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: Noch zu No.50. (847-898.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.52. (914.), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist

Full text

565 
et- Vvrlsgen 
für üie 
Stsütvervrünetenverlsmmluns ;u Berlin. 
1914 
6. Juni 
4«7. Vorlage (J.-Nr. 1168 V. B. I./14) — zur Beschluß 
fassung —. betreffend Gewährung einer Unterstützung 
an den verband für erste Hilfe. 
Wie in den früheren Jahren ist auch in diesem Jahre der Verband 
für erste Hilfe an nns mit der Bitte uni Gewährung einer Beihilf 
herangetreten. Die Gründe, die dafür sprechen, dem Verbände durch 
eine angemessene Beihilfe die Existenzmöglichkeit zu sichern, haben wir 
in der Vorlage vom 6. Dezember 1913 — 1522 St. V. 3/13, Druck 
sache 1055 —, in der wir beantragten, dem Verbände für erste Hilfe 
im Rechnungsjahre 1913 außer den ihm aus Kapitel VI 9 — Rettungs 
wesen — Titel XI gezahlten 3 000 M eine Beihilfe von 5 000 M 
aus dein Kapitel XIII2, Extraordinarium I — Dispositionsquantum — 
zu bewilligen, dargelegt. Wenn wir seinerzeit hervorhoben, daß cs sich 
zunächst uur um eine Beihilfe handele, um vorübergehend den Verband 
lebensfähig zu erhalten, bis zur Entscheidung der Frage, ob nicht die 
Stabt ein eigenes Transportwesen einrichten solle, so kann diese Frage 
insofern als geklärt gelten, als wir gegenwärtig die Einrichtung eines 
eigenen Krankcntransportwesens für untunlich halten. Zu diesem 
Ergebnis sind wir auf Grund der eingehenden Prüfung seitens des 
Kuratoriums für das städtische Rettungswesen gelangt, das durch eine 
besondere Kommission die einschlägigen Verhältnisse aufs genaueste hat 
untersuchen lassen. Das Kuratorium hat auf Grund dieser Ermitte 
lungen empfohlen, dem Verband für erste Hilfe auch in diesem Jahre 
eine Beihilfe zu gewähren, die es ihm ermöglicht, durch allmähliche 
Tilgung seiner Verbindlichkeiten sich ungehemmt weiter zu entwickeln. 
Um aber der Stadt in Anbetracht ihrer finanziellen Hilfe auch die 
Möglichkeit zu geben, ständig Einblick in die Geschäftsführung des 
Verbandes zu erhalten und den städtischen Einfluß in der weiteren 
Ausgestaltung des Krankentransportwesens zu sichern, haben wir zur 
Bedingung gemacht, daß drei Vertreter der städtischen Behörden 
(1 Mitglied des Magistrats, 2 Mitglieder der Stadtverordnetenver- 
samnilung), und zwar möglichst solche, die im kaufmännischen Leben 
stehen, in den Vorstand des Verbandes gewählt werden. Der Verband 
hat sich bereits mit der Annahme dieser Bedingung einverstanden 
erklärt. Die Wahl der Vertreter wird am zweckmäßigsten durch das 
Kuratorium für das städtische Rettungswesen aus seiner Mitte erfolgen. 
Als Beihilfe erscheint uns 7 000 Ji angemessen, und zwar zahl 
bar in zwei Raten mit 3 000 M sofort, mit 4 000 .M am 1. Oktober. 
Der Betrag soll aus den Vorbchaltsmitteln des Kapitels XIII 2 ent 
nommen werden. Im Etat des städtischen Rettungswesens VI 9 ist 
zwar in den Erläuterungen zu Titel 11 (Verschiedenes) vorgesehen, 
daß aus diesem Titel auch eine Unterstützung des Verbandes bestritten 
iverden könne, jedoch sind hier tatsächich Mittel nicht vorhanden, da 
der gesamte Betrag dieses Titels schon an sich durch die Zahlung einer 
Abfindung an die Krankenhausärzte für die Ablösung ihrer ihnen 
bisher zustehenden Einnahme aus dem Rettungswesen, die bei der 
Aufstellung des Etats nicht vorausgesehen werden konnte, über 
schritten ist. 
Wir ersuchen daher ergebenst zu beschließen: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß dem Ver 
bände für erste Hilfe im Rechnungsjahre 1914 eine Beihilfe von 
7 000 Jt — zu zahlen sogleich mit 3000 M und Anfang Oktober 
mit 4 000 M aus den Vorbchaltsmitteln des Kapitels XIII 2 Ex- 
traordinarium Position 1 — gewährt werde, unter der Bedingung, 
daß in den Vorstand des Verbandes drei Mitglieder der städtischen 
Behörden Berlins (1 Stadtrat, 2 Stadtverordnete), die von dem 
KuratoriuinfürdasRettungsweseu zu wählen sind, aufgenommen werden. 
Berlin, den 2. Juni 1914. 
Magistrat der König!. Haupt- und Residenzstadt. 
Mermuth. 
J.-Nr. 702 8t. V. 1/14. 
468. Vorlage (J.-Nr. 1012 V. 8.1/14) — zur Beschlußfassung —. 
betreffend den speziellen Entwurf für die Errichtung 
einer Fleischgrotzmarkthalle an der Landsberger Allee. 
Durch Beschluß vom 25. September 1913 — Protokoll 1 ta 
— Hai die Versammlung den Vorentwurf für die Erweiterungs 
bauten auf dem Gelände des städtischen Vieh- und Schlachthoses 
und für die Errichtung einer Fleischgroßmarkthalle ans dein städti 
schen Gelände an der Landsberger Allee genehmigt. 
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