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Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1914 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1914 (Public Domain)

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Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin
Titel:
Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin / Berlin
Weitere Titel:
Vorlagen für die Stadtverordneten-Versammlung zu Berlin
Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadtgemeinde Berlin
Erschienen:
Berlin 1933
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Erscheinungsverlauf:
1877-1933
Fußnote:
Enthält teilweise: Tagesordnung für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am ...
ZDB-ID:
2906240-8 ZDB
Spätere Titel:
Vorlagen für die Ratsherren der Reichshauptstadt Berlin
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1914
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Fußnote:
Vorlage 156 fehlt im Original
Die Anlagen sind doppel vorhanden: zum einen zwischen den Vorlagen und zum anderen nach den Vorlagen (nach Seite 968).
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-11680900
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
No. 3 (31-46), 1914/01/24

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1914 (Public Domain)
  • No. 1 (1-8), 1914/01/03
  • No. 2 (15-29), 1914/01/10
  • No. 3 (31-46), 1914/01/24
  • No. 4 (51-62), 1914/01/31
  • No. 5 (69-85), 1914/02/07
  • No. 6 (137), 13. Februar 1914
  • Anlage: zu 187, Vergleichende Übersicht der Veränderungen in den Ertrags- und Bedarfssummen, 14. Januar 1914
  • No. 7 (138-150), 1914/02/14
  • No. 8 (157-174), 1914/02/21
  • No. 9 (177-186), 1914/02/28
  • No. 10 (190), 1914/03/07
  • No. 11 (191-202), 1914/03/07
  • No. 12 (208), 1914/03/14
  • No. 13 (209-218), 1914/03/14
  • No. 14 (274-283), 1914/03/21
  • No. 15 (293-305), 1914/03/28
  • No. 16 (311-333), 1914/04/18
  • No. 17 (342-350), 1914/04/25
  • No. 18 (356-367), 1914/05/02
  • No. 19 (413-435), 1914/05/16
  • No. 20 (444-455), 1914/05/30
  • No. 21 (467-476), 1914/06/06
  • No. 22 (482-501), 1914/06/13
  • No. 23 (546-560), 1914/06/20
  • No. 24 (569), 1914/06/23
  • No. 25 (570-572), 1914/06/24
  • No. 26 (573-576), 1914/08/04
  • No. 27 (577), 1914/08/05
  • No. 28 (578-593), 1914/08/08
  • No. 29 (611), 1914/08/17
  • No. 30 (612), 1914/08/24
  • No. 31(613), 1914/08/26
  • No. 32(614-625), 1914/08/29
  • No. 33 (634), 1914/09/01
  • No. 34 (635-639), 1914/09/05
  • No. 35 (645), 1914/09/08
  • No. 36 (712-727), 1914/09/19
  • No. 37 (739-744), 1914/09/26
  • No. 38 (747), 1914/09/28
  • No. 39 (748-749), 1914/10/03
  • No. 40 (755), 1914/10/06
  • No. 41 (756-758), 1914/10/10
  • No. 42 (761), 1914/10/13
  • No. 43 (762-767)
  • No. 44 (771), 1914/10/26
  • No. 45 (772-780), 1914/11/07
  • No. 46 (788), 1914/11/09
  • No. 47 (790-795), 1914/10/14
  • No. 48 (800-812), 1914/11/28
  • No. 49 (822), 1914/12/01
  • No. 50 (823-840), 1914/12/12
  • No. 51 (899), 1914/12/15
  • No. 52 (900-913), 1914/12/23
  • No. 53 (915), 1914/12/28
  • Anlage: zu No.1. (9-14.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.2. (30.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.3. (47-50.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.4. (63-68.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.5. (86-91.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: Noch zu No.5. (92-136.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.7. (151-155.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: Noch zu No.7. (156.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.8. (175-176.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.9. (187-189.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.11. (203-207.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.13. (219-225.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: Noch zu No.13. (226-273.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.14. (284-292.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.15. (306-310.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.16. (334-341.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.17. (351-355.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.18. (368-371.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: Noch zu No.18. (372-412.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.19. (436-443.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.20. (456-465.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: Noch zu No.20. (466.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.21. (477-481.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.22. (502-505.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: Noch zu No.22. (506-545.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.23. (561-568.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.28. (594-606.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: Noch zu No.28. (607.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: Noch zu No.28. (608-610.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.32. (626-633.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.34. (640-644.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.35. (646-711.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.36. (728-738.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.37. (745-746.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Zu No. 39 (750-754, 1914/10/03
  • Anlage: zu No.41. (759-760.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.43. (768-770.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.45. (781-787.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.46. (789.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.47. (796-798.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: Noch zu No.47. (799.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.48. (813-821.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.50. (841-846.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: Noch zu No.50. (847-898.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.52. (914.), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist

Volltext

Fs|aS?Sf?i ywu* <^v «*,?' v,.-«ws - - . ■•R,'-' -• -•- 
1 
3. 
(31—46.) 
39 
vorlagen 
1914 
24. Januar 
für üie 
Stsütverllrünetenoerlsmmlung ;u Berlin. 
81. Vorlage (J.-Nr. 1100 Esw. 13) — zur Beschlußfassung —. 
betreffend die Verleihung von Stipendien au» dem 
Kriedrichsgewerbestipendium. 
Die Stadtverordnetenversammlung ersuchen wir um folgende 
Beschlußfassung: 
Die Versammlung genehmigt die Verleihung von 12 Raten 
zu je 150 M, zusammen 1300 M aus dem Friedrichsgewerbe- 
stipendium an die nachbenannten Gewerbegehilfe»: 
1. dem Maler Bruno Brandt, 
2. - Maurer Karl Döring, 
3. - Klempner Hans Herfert, 
4. - ' Maurer Otto Schacht, 
5. - Schlosser Georg Rothe, 
6. - Dekorationsmaler Paul L i x, 
7. - Zahntechniker Johannes M eisn er, 
8. - Bildhauer Karl Trumpf, 
0. - Friseur Karl John, 
10. - Werkzeugmacher Paul Krause, 
11. - Tapezierer F r i h H o f m a n u , 
12. - Maurer Erich G n a d e ck e. 
Diese Personen fiitb von dem Kuratorium aus der Wahl von 
23 Bewerbern ausgewählt und eines Stipendiums für würdig er 
achtet worden. 
Die Gesuche der Stipendiaten nebst Zeugnissen sind beigefügt. 
Berlin, dm 3. Januar 1914. 
Magistrat der Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
W e r m u t h. 
J.-Nr. 60 8t. V. 114. 
32 Vorlage (J.-Nr 75 Lrob. 1/14) zur Beschlußfassung —? 
betreffend die Befreiung der nicht angestellten Lehrper 
fönen an den höheren Lehranstalten von der Kranken- 
versickcrungspfticht. 
Durch Ortsstalut vom 28. November 4. Dezember 1913 — 
Protokoll 9, Gern.-Bl. 2. 532 ist iänulicheu mit Beamten 
eigenschaft angestellten Lehrpersonen an öffentlichen Schulen und 
Anstalten, die nach § 165 der Reichsversicherungsordnung der 
Krankenversicherungspflicht unterliegen für den Fall der Erkran 
kung ein Anspruch auf Krankenhilfe in Höhe und Tauer der Regel- 
leistungen der Krankenkassen oder für die gleiche Zeit auf Ge 
halt, Ruhegeld, Wartegcld oder ähnliche Bezüge im anderthalb 
fachen Betrage des Krankengeldes geivährteistet. Damit sind alle 
fest angestellten an sich der Krankenversicherungspflicht unterliegen 
den Lehrpersonen au den unter unserem Patronat stehenden höheren 
Lehranstalten von der Krankenversicherung befreit. Bezüglich der 
jenigen Lehrpersonen, die an den höheren Lehranstalten mit Er 
teilung außerordentlicher Lehrstunden und Vertretungsstunden be 
schäftigt sind, insbesondere wegen der anstellungsfähigen Kandidaten 
des höheren Lehramts haben nur ini Interesse einheitlichen Vor 
gehens mit dem Königlichen Provinzialschulkollegium Verhandlungen 
gepflogen, die jedoch noch nicht zum Abschluß gelangt sind. 
Ein Teil dieser Hilfskräfte, nämlich die jüdischen Religions 
lehrer, die akademischen und nichtakademischen Hilfslehrer, die nach 
Lage der Verhältnisse niemals zur Anstellung kommen, die Hilfsturu- 
lehrer an den höheren Lehranstalten, sowie die Hilfslehrerinnen 
au den höheren Mädchenschulen, sind mit einfachen Lehrauftrag 
gegen Stundenhonorar beschäftigt und unterliegen, sofern ihr regel 
mäßiger Jahresarbeitsverdienst 2500 Jt nicht übersteigt, oder so 
fern sie nicht wegen ihres Hauptamtes versicherungsfrei sind, nach 
165 Reichsversicherungsordnung der Krankenversicherungspflicht. 
Tn nun die in gleicher Lage befindlichen Lehrkräfte au den 
Gemeindeschuleu und den Fach- und Fortbildungsschulen nach den 
Beschlüssen der Gemeindebehörden versicherungsfrei geworden sind, 
haben wir beschlossen, auch diese Lehrkräfte von der Krankenver- 
sicherungspslicht zu befreien. Hinsichtlich der au den höheren Lehr 
anstalten vertretungsweise beschäftigten anstellungsfähigen Kandi 
daten des höheren Lehramts, die lediglich zur Verfügung der staat 
lichen Aufsichtsbehörde stehen und bald an einer staatlichen bald an
	        

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