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Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1914 (Public Domain)

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Bibliographic data

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Periodical

Creator:
Berlin
Title:
Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin / Berlin
Other titles:
Vorlagen für die Stadtverordneten-Versammlung zu Berlin
Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadtgemeinde Berlin
Publication:
Berlin 1933
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Dates of Publication:
1877-1933
Note:
Enthält teilweise: Tagesordnung für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am ...
ZDB-ID:
2906240-8 ZDB
Succeeding Title:
Vorlagen für die Ratsherren der Reichshauptstadt Berlin
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
Collection:
State,Politics,Administration,Law
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1914
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Note:
Vorlage 156 fehlt im Original
Die Anlagen sind doppel vorhanden: zum einen zwischen den Vorlagen und zum anderen nach den Vorlagen (nach Seite 968).
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-11680900
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
State,Politics,Administration,Law

Issue

Title:
No. 13 (209-218), 1914/03/14

Contents

Table of contents

  • Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1914 (Public Domain)
  • No. 1 (1-8), 1914/01/03
  • No. 2 (15-29), 1914/01/10
  • No. 3 (31-46), 1914/01/24
  • No. 4 (51-62), 1914/01/31
  • No. 5 (69-85), 1914/02/07
  • No. 6 (137), 13. Februar 1914
  • Anlage: zu 187, Vergleichende Übersicht der Veränderungen in den Ertrags- und Bedarfssummen, 14. Januar 1914
  • No. 7 (138-150), 1914/02/14
  • No. 8 (157-174), 1914/02/21
  • No. 9 (177-186), 1914/02/28
  • No. 10 (190), 1914/03/07
  • No. 11 (191-202), 1914/03/07
  • No. 12 (208), 1914/03/14
  • No. 13 (209-218), 1914/03/14
  • No. 14 (274-283), 1914/03/21
  • No. 15 (293-305), 1914/03/28
  • No. 16 (311-333), 1914/04/18
  • No. 17 (342-350), 1914/04/25
  • No. 18 (356-367), 1914/05/02
  • No. 19 (413-435), 1914/05/16
  • No. 20 (444-455), 1914/05/30
  • No. 21 (467-476), 1914/06/06
  • No. 22 (482-501), 1914/06/13
  • No. 23 (546-560), 1914/06/20
  • No. 24 (569), 1914/06/23
  • No. 25 (570-572), 1914/06/24
  • No. 26 (573-576), 1914/08/04
  • No. 27 (577), 1914/08/05
  • No. 28 (578-593), 1914/08/08
  • No. 29 (611), 1914/08/17
  • No. 30 (612), 1914/08/24
  • No. 31(613), 1914/08/26
  • No. 32(614-625), 1914/08/29
  • No. 33 (634), 1914/09/01
  • No. 34 (635-639), 1914/09/05
  • No. 35 (645), 1914/09/08
  • No. 36 (712-727), 1914/09/19
  • No. 37 (739-744), 1914/09/26
  • No. 38 (747), 1914/09/28
  • No. 39 (748-749), 1914/10/03
  • No. 40 (755), 1914/10/06
  • No. 41 (756-758), 1914/10/10
  • No. 42 (761), 1914/10/13
  • No. 43 (762-767)
  • No. 44 (771), 1914/10/26
  • No. 45 (772-780), 1914/11/07
  • No. 46 (788), 1914/11/09
  • No. 47 (790-795), 1914/10/14
  • No. 48 (800-812), 1914/11/28
  • No. 49 (822), 1914/12/01
  • No. 50 (823-840), 1914/12/12
  • No. 51 (899), 1914/12/15
  • No. 52 (900-913), 1914/12/23
  • No. 53 (915), 1914/12/28
  • Anlage: zu No.1. (9-14.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.2. (30.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.3. (47-50.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.4. (63-68.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.5. (86-91.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: Noch zu No.5. (92-136.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.7. (151-155.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: Noch zu No.7. (156.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.8. (175-176.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.9. (187-189.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.11. (203-207.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.13. (219-225.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: Noch zu No.13. (226-273.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.14. (284-292.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.15. (306-310.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.16. (334-341.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.17. (351-355.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.18. (368-371.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: Noch zu No.18. (372-412.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.19. (436-443.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.20. (456-465.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: Noch zu No.20. (466.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.21. (477-481.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.22. (502-505.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: Noch zu No.22. (506-545.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.23. (561-568.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.28. (594-606.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: Noch zu No.28. (607.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: Noch zu No.28. (608-610.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.32. (626-633.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.34. (640-644.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.35. (646-711.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.36. (728-738.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.37. (745-746.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Zu No. 39 (750-754, 1914/10/03
  • Anlage: zu No.41. (759-760.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.43. (768-770.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.45. (781-787.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.46. (789.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.47. (796-798.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: Noch zu No.47. (799.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.48. (813-821.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.50. (841-846.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: Noch zu No.50. (847-898.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.52. (914.), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist

Full text

327 
1 
M 13. 
(209—218.) 
vorlagen 
füc üie 
1914 
14. März 
Stsütverorünetenverlsmmlung;u Berlin. 
20». Vorlage (J.-Nr. 46 Krk. 3/14) - zur Beschluß,affung - 
über die Bewilligung eines Betrages von 1000 M znr 
Erweiterung der Diphtheriebekämpfung im Stadtgebiet 
Seit etiva 2 Jahren sind wir im Verein mit den zuständigen 
staatlichen Behörden bemüht, die epidemieartig auftretende Diphtherie 
im Stadtgebiet in planmäßiger und wirksamer Weise zu bekämpfen. 
Es handelt sich hierbei nicht nur um die Heilung der Erkrankten, 
sondern in nicht geringerem Maße um den Schutz der der An 
steckungsgefahr ausgesetzten Personen. 
Die Krankenbehandlung war für die hier allein in. Betracht 
kommenden Unbemittelten, für welche Kassen usw. nicht einzutreten 
haben, von jeher gesichert: sie erfolgt im Bedarfsfälle durch die 
Armenärzte oder in den Krankenhäusern auf Kosten der Armen- 
dircktion. Aber auch zum Schutze der Angehörigen sind von uns 
bereits Maßnahmen getroffen worden. 
Während der' im Winker 191112 herrschenden Diphtheriecpidcmie 
waren, wie seinerzeit durch die Presse mitgeteilt worden ist, die 
städtischen Armenärzte ermächtigt, bei Erkrankungen Unbemittelter 
an Diphtherie Schutzimpfungen der übrigen Familienmitglieder, ins- 
besonderi der Kinder, entweder selbst vorzunehmen oder diese Per 
sonen dem zunächst gelegenen städtischen Krankenhause zur kosten 
losen Ausführung der Einspritzungen zu überweisen. Da die an 
gestellten Beobachtungen gezeigt haben, daß durch eine möglichst 
frühzeitige Serumbehandlung der Erkrankten sinnlichst innerhalb der 
ersten 24 Stunden) und die vorbcugeirde Impfung der der An 
steckungsgefahr ausgesetzten Angehörigen, namentlich der Kinder, sehr 
günstige Erfolge erzielt werden, sind die Schutzimpfungen auch weiter 
hin in allen städtischen Krankenhäusern ausgeführt worden. Und 
zwar erfolgten nunmehr die Ueberweisungen nicht nur durch die 
Armen-, sondern auch durch die Schulärzte. 
Neuerdings ist au der Diphlheriebekämpfung in den Gemeinde- 
schulen in gemeinsamer Arbeit mit den Schulärzten auch die bakterio 
logische Abteilung des städtischen mitersuchungsamts beteiligt. Um 
den Schulärzten ihre Aufgabe zu erleichtern, können in Zukunft 
Schulkinder, bei denen es sich um Diphthericverdachl oder um die 
Wiederzulassung zum Unterricht nach überstandener Diphtherie handelt, 
seitens der Schulärzte den Krankenhäusern im Friedrichshain, Moabit, 
am Urban, denn Rudolf Bircholvkrankenhause, dem Kaiser und Kaiserin 
Friedrich-Kinderkrankenhause und dem Untersuchungsamt zur Ent 
nahme von Rachenabstrichen zugewiesen iverden. Die weitere Ver 
arbeitung des Materials wird dann durch das tlnterftichungsamt 
vorgenommen. 
Wie bereits eingangs crlvähnt, haben auch die staatlichen Be 
hörden sich mit der Frage der Diphtheriebekämpfung eingehend 
beschäftigt. Das Königliche Staatsministerium hat durch Beschluß 
vonr 28. April 1913 die amtliche Ermittelungspflicht auf Grund 
des K 7 des Gesetzes, betreffend die Bekämpfung übertragbarer Krank 
heiten, auf die Diphtherie im Landespolizeibezirk Berlin ausgedehnt. 
Tie hierdurch bekannt gewordenen Fälle sind durch die Kreisärzte 
weiter verfolgt worden. Die Bearbeitung des gewonnenen Materials 
erfolgt beim Polizeipräsidium durch eine besondere ärztliche Kom 
mission, deren hauptsächlichste Ausgabe eS ist, die vorhandenen Be 
kämpfungsmittel den großstädtlischen Verhältnissen anzupassen, die 
Aerzleschaft sur die Bekämpfung zu interessieren und statistische 
Erhebungen über den Wert der Schutzimpfung anzustellen. 
Vor einiger Zeit hat uns nun der Polizeipräsident ersucht, 
auch den nichtslädtischen Krankenhäusern das zu Schutzimpfungen 
erforderliche Heilserum kostenlos zur Verfügung zu stellen und dadurch 
ihre Beteiligung an dem allgemeinen Vorgehen zu ermöglichen. 
In Uebereinstimmung mit der Deputation für die städtischen 
Krankenanstalten und die öffentliche Gesundheitspflege habe» wir 
beschlossen, diesem Ersuchen unter der Bedingung zu entsprechen, 
daß die privaten Anstalten zur ordnungsmäßigen Anwendung des 
Serums und zum Bericht an die Krankenhausdeputation verpflichtet 
werden. Zahlung soll auf Liquidation unter einzelner Angabe der 
vorgekommenen Fälle geleistet werden. Die jährlichen Kosten dieser 
Maßnahme werden etwa 1000 Jf betragen. Da im Etat Mittel 
für diesen Zweck nicht zur Verfügung stehen, ersuchen nur um 
folgende Beschlußfassung: 
Tie Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß die
	        

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