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Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1914 (Public Domain)

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Bibliographic data

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Periodical

Creator:
Berlin
Title:
Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin / Berlin
Other titles:
Vorlagen für die Stadtverordneten-Versammlung zu Berlin
Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadtgemeinde Berlin
Publication:
Berlin 1933
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Dates of Publication:
1877-1933
Note:
Enthält teilweise: Tagesordnung für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am ...
ZDB-ID:
2906240-8 ZDB
Succeeding Title:
Vorlagen für die Ratsherren der Reichshauptstadt Berlin
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
Collection:
State,Politics,Administration,Law
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1914
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Note:
Vorlage 156 fehlt im Original
Die Anlagen sind doppel vorhanden: zum einen zwischen den Vorlagen und zum anderen nach den Vorlagen (nach Seite 968).
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-11680900
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
State,Politics,Administration,Law

Additional

Title:
Anlage: Noch zu No.7. (156.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind

Contents

Table of contents

  • Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1914 (Public Domain)
  • No. 1 (1-8), 1914/01/03
  • No. 2 (15-29), 1914/01/10
  • No. 3 (31-46), 1914/01/24
  • No. 4 (51-62), 1914/01/31
  • No. 5 (69-85), 1914/02/07
  • No. 6 (137), 13. Februar 1914
  • Anlage: zu 187, Vergleichende Übersicht der Veränderungen in den Ertrags- und Bedarfssummen, 14. Januar 1914
  • No. 7 (138-150), 1914/02/14
  • No. 8 (157-174), 1914/02/21
  • No. 9 (177-186), 1914/02/28
  • No. 10 (190), 1914/03/07
  • No. 11 (191-202), 1914/03/07
  • No. 12 (208), 1914/03/14
  • No. 13 (209-218), 1914/03/14
  • No. 14 (274-283), 1914/03/21
  • No. 15 (293-305), 1914/03/28
  • No. 16 (311-333), 1914/04/18
  • No. 17 (342-350), 1914/04/25
  • No. 18 (356-367), 1914/05/02
  • No. 19 (413-435), 1914/05/16
  • No. 20 (444-455), 1914/05/30
  • No. 21 (467-476), 1914/06/06
  • No. 22 (482-501), 1914/06/13
  • No. 23 (546-560), 1914/06/20
  • No. 24 (569), 1914/06/23
  • No. 25 (570-572), 1914/06/24
  • No. 26 (573-576), 1914/08/04
  • No. 27 (577), 1914/08/05
  • No. 28 (578-593), 1914/08/08
  • No. 29 (611), 1914/08/17
  • No. 30 (612), 1914/08/24
  • No. 31(613), 1914/08/26
  • No. 32(614-625), 1914/08/29
  • No. 33 (634), 1914/09/01
  • No. 34 (635-639), 1914/09/05
  • No. 35 (645), 1914/09/08
  • No. 36 (712-727), 1914/09/19
  • No. 37 (739-744), 1914/09/26
  • No. 38 (747), 1914/09/28
  • No. 39 (748-749), 1914/10/03
  • No. 40 (755), 1914/10/06
  • No. 41 (756-758), 1914/10/10
  • No. 42 (761), 1914/10/13
  • No. 43 (762-767)
  • No. 44 (771), 1914/10/26
  • No. 45 (772-780), 1914/11/07
  • No. 46 (788), 1914/11/09
  • No. 47 (790-795), 1914/10/14
  • No. 48 (800-812), 1914/11/28
  • No. 49 (822), 1914/12/01
  • No. 50 (823-840), 1914/12/12
  • No. 51 (899), 1914/12/15
  • No. 52 (900-913), 1914/12/23
  • No. 53 (915), 1914/12/28
  • Anlage: zu No.1. (9-14.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.2. (30.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.3. (47-50.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.4. (63-68.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.5. (86-91.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: Noch zu No.5. (92-136.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.7. (151-155.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: Noch zu No.7. (156.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.8. (175-176.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.9. (187-189.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.11. (203-207.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.13. (219-225.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: Noch zu No.13. (226-273.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.14. (284-292.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.15. (306-310.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.16. (334-341.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.17. (351-355.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.18. (368-371.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: Noch zu No.18. (372-412.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.19. (436-443.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.20. (456-465.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: Noch zu No.20. (466.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.21. (477-481.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.22. (502-505.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: Noch zu No.22. (506-545.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.23. (561-568.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.28. (594-606.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: Noch zu No.28. (607.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: Noch zu No.28. (608-610.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.32. (626-633.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.34. (640-644.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.35. (646-711.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.36. (728-738.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.37. (745-746.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Zu No. 39 (750-754, 1914/10/03
  • Anlage: zu No.41. (759-760.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.43. (768-770.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.45. (781-787.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.46. (789.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.47. (796-798.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: Noch zu No.47. (799.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.48. (813-821.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.50. (841-846.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: Noch zu No.50. (847-898.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.52. (914.), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist

Full text

211 
M fe^ vorls-e, 
welche üen Jeitungen nicht mitgeteilt ilt. 
1914 
16. Februar 
156. Vorlage (J.-Nr. 5072 8 11/14) — zur «efchlußfaffung 
betreffend die von der Stadtgemeinde im Anschluß 
an den Neubau des Opernhauses zu übernehmenden 
Leistungen. 
Mit dein Bau des neuen Opernhauses soll im Laufe dieses Jahres 
begonnen werden. Die Vorbereitungen hierzu sind soweit gediehen, 
das; es sich empfiehlt, der Frage der endgültigen Gestaltung des Königs- 
Platzes näher zu treten. Schon bei dem Wettbewerb „Groß Berlin" 
war in verschiedenen durch Preise ausgezeichneten Entwürfen der Aus 
bildung dieses Platzes besondere Sorgfalt gewidmet worden. Es hatte 
sich hierbei ergeben, daß es sich aus künstlerischen Rücksichten entpsiehlt, 
dem Platz auch aus der Nordseite durch einen bedeutsamen Bau einen 
wirkungsvollen Abschluß zu geben. Während die Südseite des Platzes 
die breite Siegesallee aufnimmt und somit den Uebergang des Platzes 
zum Tiergarten bildet, würden dann die 3 anderen Seiten des Königs- 
Platzes durch kräftige Baumassen in ihren Mitten besonders betont 
und zusammengefaßt werden. Ein Abschluß auf der Nordseite kann 
nur dadurch erreicht werden, daß ein beträchtlicher Teil des soge 
nannten kleinen Königsplatzes mit einem Monumentalgebäude be 
setzt wird. Die beiden seitlichen Straßen dieses Platzes müßten 
dann zu breiten vornehmen Straßen umgestaltet werden. Die 
jetzige Zerrissenheit der ganzen Platzanlage würde damit ver 
schwinden und es ivürden die städtebaulich ungünstigen Uebergänge 
von dem sehr ausgedehnten Königsplatz zu dem kleinen Königsplatz 
und der ebenfalls platzartig wirkenden Alseustraße mit dem Blick auf 
die unregelmäßig begrenzte freie Situation bis zum Lehrter und Ham 
burger Bahnhof wesentlich gemildert werden. Für die Gestaltung des 
Königsplatzes und die Errichtung des Gebäudes aus dem kleinen 
Königsplatz dürfte es sich empfehlen, einen allgemeinen Wettbewerb 
unter deutschen Künstlern auszuschreiben. Bei Aufstellung des Pro 
gramms zu diesem Wettbewerb wird davon auszugehen sein, daß die 
sehr schöne, die Siegessäule umgebende Gartenanlage mit ihren be 
sonders in der Frühjahrsblüte entzückenden Rotdornalleen im wesent 
lichen erhalten bleibt, zumal die hierdurch geschaffene Einteilung des 
Platzes an seiner Ost- und Westseite in ihren Größen angemessene 
Einzelplätze für die dortigen Monumentalbauten ergibt. 
Es erscheint ratsam, diesen Wettbewerb gemeinschaftlich von Staat 
und Stadt zu veranlassen; in dem Preisgericht würden sowohl die 
Stadt ivie der Staat ihre Vertreter haben, und es würden einige das 
besondere Vertrauen besitzende freie Künstler hinzuzuziehen sein. 
Für die Neugestaltung der Verhältnisse auf dem Königsplatz 
und dem kleinen Königsplatz sind der Fiskus und die Stadtgemeinde 
zuständig. In dem Vertrage vom Dezember 1875, durch den die fis 
kalische «traßenuntcrhaltungslast auf die Stadtgemeinde Berlin überging, 
ist das Eigentum der öffentlichen Straßen der Stadtgemeinde über 
tragen worden, doch sind im § 5 des Vertrages Ausnahmebestimmungen 
über die Eigentumsübertragung enthalten. Nach diesen sind die An 
lagen des Königsplatzes und die beiden Rasenplätze auf dem kleinen 
Königsplatz im Eigentum des Fiskus verblieben. Es entspricht der 
Billigkeit, daß die Stadtgemeinde sich mit den Eigentumsänderungen 
einverstanden erklärt, die eine Neugestaltung des Königsplatzes zur 
Folge hat, so daß auch künftig die Straßen im Eigentum der Stadt 
gemeinde, die von Anlagen bedeckten Flächen dagegen im Eigentum 
des Fiskus stehen. 
Die Errichtung eines Baues auf dem kleinen Königsplatz, die in 
den Wettbewerb cinzubezieheu ist, hat zur Voraussetzung, daß der 
Platz insoweit, als er von dem Neubau in Anspruch genommen wird, 
als Platz zu bestehen aufhört, Nach Durchführung des hierzu nötigen, 
in den Händen der Städtischen Polizeiverwaltung liegenden Verfahrens 
wird ein Teil des über den kleinen Königsplatz in nordsüdlicher Rich 
tung führenden Weges kassiert werden. Der Fiskus hat den Wunsch, 
daß diese Fläche von der Stadtgemeinde dem Fiskus für die Zwecke 
des zu errichtenden Baues unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird. 
Hierdurch sowie durch die Umwandlung eines Teiles der Anlagen in 
Bauland sällt dem Fiskus ein erheblicher Werl unentgeltlich zu; es ist 
aber zu bedenken, daß der Stadtgemcinde ein Vermögensnachteil hier 
aus nicht erwächst, zumal die Aufhebung des Weges und die dadurch 
erreichte Umänderung des Wegelandes in Bauland zu einem 
anderen Zwecke nicht würde durchgeführt ivcrden. Wir sind aber nur 
insoweit bereit dem Wunsche des Fiskus zu entsprechen, als der Ban 
in einem Abstand von mindestens 30 m von den vorhandenen Häusern 
aufgeführt wird. Es müssen somit die Straßen westlich, nördlich und
	        

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