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Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1913 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1913 (Public Domain)

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Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin
Titel:
Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin / Berlin
Weitere Titel:
Vorlagen für die Stadtverordneten-Versammlung zu Berlin
Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadtgemeinde Berlin
Erschienen:
Berlin 1933
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Erscheinungsverlauf:
1877-1933
Fußnote:
Enthält teilweise: Tagesordnung für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am ...
ZDB-ID:
2906240-8 ZDB
Spätere Titel:
Vorlagen für die Ratsherren der Reichshauptstadt Berlin
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1913
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Fußnote:
Heft Nr. 32 (Seite 912) wurde nicht digitalisiert
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-11604882
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
No. 3 (81-90), 1913/01/18

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1913 (Public Domain)
  • No. 1 (1-40), 1913/01/04
  • No. 2 (57-76), 1913/01/11
  • No. 3 (81-90), 1913/01/18
  • No. 4 (91-101), 1913/01/25
  • No. 5 (105-119), 1913/02/01
  • No. 6 (125-145), 1913/02/08
  • No. 7 (215-236), 1913/02/15
  • No. 8 (240), 1913/02/22
  • No. 9 (241-250), 1913/02/22
  • No. 10(252 a), 1913/03/01
  • No. 11 (253-272), 1913/03/01
  • No. 12 (279), 1913/03/03
  • No. 13 (280-289), 1913/03/08
  • No. 14 (293), 1913/03/15
  • No. 15 (294-301), 1913/03/15
  • No. 16 (349), 1913/03/22
  • No. 17 (350-358), 1913/03/22
  • No. 18 (362-407), 1913/04/05
  • No. 19 (420), 1913/04/07
  • No. 20 (421-431), 1913/04/12
  • No. 21 (438- 448), 1913/04/19
  • No. 22 (456), 1913/04/23
  • No. 23 (457-474), 1913/05/03
  • No. 24 (521-538), 1913/05/17
  • No. 25 (550), 1913/05/20
  • No. 26 (551 563), 1913/05/24
  • No. 27 (570-581), 1913/05/31
  • No. 28 (588-595), 1913/06/07
  • No. 29 (596), 1913/06/14
  • No. 30 (597-605), 1913/06/14
  • No. 31 (651-670), 1913/06/21
  • No. 32 (682-724), 1913/08/30
  • No. 33 (747), 1913/09/04
  • No. 34 (748-751), 1913/09/06
  • No. 35 (756), 1913/09/10
  • No. 36 (757-767), 1913/09/13
  • No. 37 (869-874), 1913/09/20
  • No. 38 (881-896), 1913/09/27
  • No. 39 (900), 1913/10/01
  • No. 40 (901-921), 1913/10/11
  • No. 41(928-931), 1913/10/18
  • No. 42 (937-949), 1913/10/25
  • No. 43 (953-964), 1913/11/01
  • No. 44 (971-979), 1913/11/08
  • No. 45 (1020-1033), 1913/11/22
  • No. 46 (1040-1047), 1913/11/29
  • No. 47 (1055-1066), 1913/12/06
  • No. 48 (1072-1086), 1913/12/13
  • No. 49 (1112), 1913/12/24
  • No. 50 (1113-1130), 1913/12/24

Volltext

93 
M 3. 
(81 -90.) 
vorlsaen 
1918. 
Mt Ute 
Stsütvervrünetenverlsmmlung zu Berlin. 
81. Vorlage (J.-Nr. 8162 8.11/12) — zur Beschlutzsaffung 
betreffend Landerwerb zur Freilegung der Lothringer 
Straffe. 
Die Lothringer Straße ist auf der Strecke von der Straßburger 
bis zur Prenzlauer Straße noch nicht in bebaunngsplanmäßiger 
Breite angelegt. Auf der südlichen Seite ragen noch alte Baulich 
keiten, Schuppen und Ställe über die Baufluchtlinie hervor, die das 
Straßenbild nicht unwesentlich beeinträchtigen. Es erscheint daher, 
zumal der Verkehr hier immer stärker Ivird, die Regulierung der 
Straßenstrecke geboten; damit wird auch ein dringend geäußerter 
Wunsch der Bewohner dieses Stadtviertels erfüllt. 
Wir beabsichtigen, eine Neueinteilung der Straßcnstreckc in der 
Weise vorzunehmen, daß die Straße wie auf der Strecke vom Rosen 
taler Tor bis zur Straßburger Straße außer den Bürgersteigen 
eine Mittelpromenade mit zwei Fahrdämmen erhält. Hierzu ist 
nicht nur erforderlich, daß die Südseite freigelegt wird, sondern 
es müssen auch ans der .Nordseite der Straße die vor den Grund 
stücken Nr. 1—8 befindlichen Vorgärten eingezogen und zur Ver 
breiterung der Straße verwandt werden. 
Die Verhandlungen mit den in Betracht kommenden Eigen 
tümern haben nachstehendes Ergebnis gehabt. 
Der Beamtenwohnungsverein zu Berlin hat sich verpflichtet, 
das Vorgartengcländc vor seinen Grundstücken Lothringer Straße 1 
bis 7 von ungefähr 903 gm unentgeltlich und lastenfrei an die Stadt 
gemeinde abzutreten und aufzulassen, wenn die Regulierung des 
Bürgersteiges unter Verwendung des alten Materials und die Be 
seitigung des Vorgartens vor den Grundstücken aus städtischen Mit 
teln ausgeführt wird. Da die Kosten hierfür nur rund 3700 M 
ausmachen, ist das Angebot für die Stadtgcmeinde besonders günstig. 
Die Eigentümer des Grundstückes Lothringer Straße 8 for 
derten ursprünglich für die 131 gm große Vorgartenfläche 12 000 M. 
Sie ermäßigten im Lause der Verhandlungen ihre Forderung auf 
6000 M, so daß 1 gm rund 46 M kostet. Die durch den Eigentums- 
Wechsel entstehenden Abgaben, abgesehen von der Wertzuwachssteuer, 
>iat die Stadtgemeindc zu übernehmen. Auch diese Forderung er 
scheint annehmbar, wenn berücksichtigt wird, daß es sich um Vor 
gartenland handelt, dessen Erwerb die Stadtgemeinde, solange der 
jetzige Bebauungsplan besteht, nicht erzwingen kann. 
Auf der Südseite sind zur Freilegung der Straße zu erwerben 
von dem Grundstücke: 
Lothringer Straße 96 ... . zirka 81 gm, 
-- 
. 97/98 . . 
- 175 
- 
- 102 . . 
- 81 
ss 
- 103 . . 
- 92 
- 
- 106 . . 
- 119 
Die Eigentümer des Grundstückes Lothringer Straße 102 
sind bereit, die 81 gm zum Preise von 3500 M, das ist rund 43 ,M 
für 1 qm, an die Stadtgemeinde abzutreten. Sie übernehmen die 
Wertzuwachssteuer, die übrigen durch den Eigentumsübergang ent 
stehenden Kosten fallen der Stadt zur Last. 
Das Grundstück Lothringer Straße 96, Eigentum des Pegert- 
stiftes, befindet sich in der Verwaltung der Stiftungsdeputation. 
Auch diese hat sich bereit erklärt, die 81 gm große Straßenlandsläck)e 
zum Preise von 3500 M abzutreten. 
Wir halten diese Angebote für angemessen. Die Flüchen liegen 
innerhalb desjenigen Bezirks, der an der ehemaligen Stadtmauer 
nicht bebaubar >var, sie sind daher als Nichtbauland anzusehen; es 
ist aber nicht zu erwarten, daß sie im Enteignungsverfahren zu 
einem niedrigeren Preise von uns erworben werden würden. 
Die Verhandlungen mit den Eigentümern der weiteren Grund 
stücke haben zu keinem annehnibaren Angebot auf freihändigen Er 
werb des Straßenlandes geführt. Für die 175 gm des Grundstückes 
Lothringer Straße 97,98 wird ein Preis von 5O0OO . ü und für die 
119 gm des Grundstückes Lothringer Straße 106 ein solcher von 
11900 M gefordert. Die Eigentümer des Grundstückes Lothringer- 
Straße 103 haben überhaupt keine Forderung gestellt^ sondern die 
Enteignung der Straßenlandfläche gefordert. 
1
	        

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