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Ortsstatut für die Stadt Berlin (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Volltext: Ortsstatut für die Stadt Berlin (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

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Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Titel:
Nonautonomous dynamical systems
Erschienen:
Warsaw: ˜Deœ Gruyter, Versita
Fußnote:
Gesehen am 24.01.14
Open Access
Namensnennung 4.0 International
Umfang:
Online-Ressource
ISSN:
2353-0626
ZDB-ID:
2753909-X ZDB
VÖBB-Katalog:
35314086
Schlagworte:
Zeitschrift
ZLB-Systematik:
Mathematik
Sammlung:
Mathematik
Copyright:
Rechte vorbehalten
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Aufsatz

Verfasser:
Takahashi, Yuki
Titel:
Exiting measures for random walks on infinite rooted trees
Erschienen:
Warsaw: ˜Deœ Gruyter, Versita, 2024
Sprache:
Englisch
Umfang:
Online-Ressource
Fußnote:
Open Access
Archivierung/Langzeitarchivierung gewährleistet
Schlagworte:
iterated function systems ; random walks ; dimensions ; 28Dxx ; 37Hxx
ZLB-Systematik:
Mathematik
Sonstiges
URN:
urn:nbn:de:101:1-2412111718302.408042076540
Sammlung:
Mathematik
Sonstiges
Copyright:
CC BY
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Ortsstatut für die Stadt Berlin (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Einleitung
  • Erster Abschnitt. Errichtung und Zusammensetzung des Gewerbegerichts
  • Zweiter Abschnitt. Verfahren
  • Dritter Abschnitt. Thätigkeit des Gewerbegerichts als Einigungsamt
  • Vierter Abschnitt. Gutachten und Anträge des Gewerbegerichts
  • Fünfter Abschnitt. Schlußbestimmungen
  • Inhaltsverzeichnis
  • Farbkarte

Volltext

z 19 Absaoe 
Gesen 
Die durch 31 Abs. 1 Ziffer II der Zuständig— 
keit des Gewerbegerichts unterstellten Hausgewerbe— 
treibenden sind, sofern sie gemäß 8 14 der Gewerbe— 
Ordnung den selbstständigen Gewerbe-Betrieb an— 
gemeldet haben, als Arbeitgeber, anderenfalls als 
Arbeiter wahlberechtigt und wählbar. 
8& 11. 
Wahl der Beisitzer. 
Die Wahl der Beisitzer ist unmittelbar und geheim. 
Sie erfolgt im September nach Wahlbezirken, welche 
mit den zur Wahl der Stadtverordneten-Versammlung 
gebildeten Wahlbezirken der III. Abtheilung zusammen— 
fallen, und zwar in getrennten Räumen für Arbeit— 
geber und Arbeiter, unter der Leitung je eines Wahl— 
ausschusses. 
Der Magistrat bestimmt, wieviel Beisitzer in 
jedem Wahlbezirke von den Arbeitgebern und Arbeitern 
zu wählen sind. 
Die Arbeitgeber haben ihr Wahlrecht in dem— 
jenigen Wahlbezirk auszuüben, in welchem sie zur Zeit 
der Anmeldung zur Aufnahme in die Wählerliste 
wohnen oder, falls sie außerhalb des Stadlibezirks 
wohnen, eine gewerbliche Niederlassung haben, die 
Arbeiter in demjenigen Wahlbezirke, in welchem sie 
zur Zeit der Anmeldung zur Aufnahme in die Wähler— 
liste wohnen oder falls sie außerhalb des Gerichts— 
bezirks wohnen, beschäftigt sind. 
8 12. 
Wahlaornschuß. 
Die Wahl findet unter Leitung bezw. Aufsicht 
eines Wahlausschusses statt. 
Derselbe besteht aus: 
a) dem Wahlvorsteher, bezw. dessen Stellvertreter, 
welche von dem Magistrat berufen werden, 
b) einem Protokollführer und dessen Stellvertreter, 
c) nach der Bestimmung des Magistrats 3 his 
6 Beisitzern. 
Die Mitglieder zu b und e werden aus der Zahl 
der stimmberechtigten Wähler jeder Kategorie von dem 
Wahlvorsteher ernannt und sind spätestens zwei Tage 
vor dem Wahltermin einzuladen. Ist die erforderliche
	        

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