Digitale Landesbibliothek Berlin Logo
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1909 (Public Domain)

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1909 (Public Domain)

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Periodical

Creator:
Berlin
Title:
Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin / Berlin
Other titles:
Vorlagen für die Stadtverordneten-Versammlung zu Berlin
Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadtgemeinde Berlin
Publication:
Berlin 1933
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Dates of Publication:
1877-1933
Note:
Enthält teilweise: Tagesordnung für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am ...
ZDB-ID:
2906240-8 ZDB
Succeeding Title:
Vorlagen für die Ratsherren der Reichshauptstadt Berlin
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
Collection:
State,Politics,Administration,Law
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1909
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-11580613
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
State,Politics,Administration,Law

Issue

Title:
No. 34 (451-458), 15. Mai 1909

Contents

Table of contents

  • Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1909 (Public Domain)
  • No. 1 (1-10), 2. Januar 1909
  • No. 2 (13), 4. Januar 1909
  • No. 3 (14-41), 9. Januar 1909
  • No. 4 (43-54), 16. Januar 1909
  • No. 5 (61-62), 18. Januar 1909
  • No. 6 (63), 23. Januar 1909
  • No. 7 (64-70), 23. Januar 1909
  • No. 8 (74), 26. Januar 1909
  • No. 9 (75-92), 30. Januar 1909
  • No. 10 (97), 1. Februar 1909
  • No. 11 (98), 3. Februar 1909
  • No. 12 (99-112), 6. Februar 1909
  • No. 13 (115), 13. Februar 1909
  • No. 14 (116-126), 13. Februar 1909
  • No. 15 (128-147), 20. Februar 1909
  • No. 16 (150-160), 27. Februar 1909
  • No. 17 (166), 27. Februar 1909
  • No. 18 (167), 1. März 1909
  • No. 19 (168), 3. März 1909
  • No. 20 (169), 6. März 1909
  • No. 21 (170-192), 6. März 1909
  • No. 22 (261), 10. März 1909
  • No. 23 (262), 13. März 1909
  • No. 24 (263-273), 13. März 1909
  • No. 25 (289-300), 20. März 1909
  • No. 26 (309), 22. März 1909
  • No. 27 (310-325), 27. März 1909
  • No. 28 (328-345), 10. April 1909
  • No. 29 (353), 17. April 1909
  • No. 30 (354-359), 17. April 1909
  • No. 31 (363-378), 24. April 1909
  • No. 32 (382-394), 1. Mai 1909
  • No. 33 (397-415), 8. Mai 1909
  • No. 34 (451-458), 15. Mai 1909
  • No. 35 (462-495), 29. Mai 1909
  • No. 36 (500-528), 12. Juni 1909
  • No. 37 (570), 19. Juni 1909
  • No. 38 (571), 19. Juni 1909
  • No. 39 (572-589), 19. Juni 1909
  • No. 40 (596), 26. Juni 1909
  • No. 41 (597-606), 26. Juni 1909
  • No. 42 (608-673), 4. September 1909
  • No. 43 (695-701), 11. September 1909
  • No. 44 (801-823), 25. September 1909
  • No. 45 (842-879), 9. Oktober 1909
  • No. 46 (886-913), 23. Oktober 1909
  • No. 47 (925-940), 30. Oktober 1909
  • No. 48 (943-961), 6. November 1909
  • No. 49 (965), 10. November 1909
  • No. 50 (966-995), 13. November 1909
  • No. 51 (1050-1068), 20. November 1909
  • No. 52 (1076-1101), 27. November 1909
  • No. 53 (1105-1133), 11. Dezember 1909
  • No. 54 (1138), 18. Dezember 1909
  • No. 55 (1139-1157), 18. Dezember 1909

Full text

M 34. 
Workagen 
für die 
Stadtverordnetenversammlung zu Berlin. 
451 Vorlage (J.-Nr. 275 6. 0. 2. 08) — zur Beschluhfaffung —, 
betreffend die Aushebung des Gemeindebeschluffes vom 
' betreffend die Besetzung alter Stellen im 
Bureau-, Kaffen- und Unterbeamteudienst der städtischen 
Werke mit Gemeindebeamten. 
Unterm 17. Dezember 1896 — Protokoll 14 — hat die 
Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluß gefaßt: 
Die pensionsberechtigten Stellen der Bureau-, Kassen- und Unter- 
beamten bei den städtischen Werken und deren Hauptkasse werden 
künftig bei eintretenden Vakanzen durch Gemeindebeamte besetzt, 
deren Besoldung sich nach den für diese festgesetzten Grundsätzen 
regelt. Diesem Beschlusse war der Magistrat, wie er der Stadt 
verordnetenversammlung durch Vorlage vom 16. Juni 1897 mit 
geteilt hat, beigetreten. 
Die Veranlassung zu diesem Beschlusse war die Absicht, die Ent- 
stehung zweifelhafter Rechtsverhältnisse, wie solche zwischen den 
Bureauhilfsarbcitern und der Stadtgemeinde entstanden waren und 
zu den bekannten Prozessen geführt hatten, weiterhin zu verhindern. 
Diese Gründe sind gegenstandslos geworden, nachdem durch das 
Kommunalbeamtengesetz vom 30. Juli 1899 die Merkmale für die 
Anstellung als Beamter so zweifelsfrei festgestellt worden sind, daß 
zweifelhafte Rechtsverhältnisse in Ansehung der „Anstellung" aus 
einer privatvertraglichen Beschäftigung Nichtangestellter Personen nicht 
mehr entstehen können. 
Es hat sich inzwischen in unseren technischen und gewerblichen 
Betrieben das dringende Bedürfnis herausgestellt, neben den vor- 
handenen Beamten technisch vorgebildete, insbesondere kaufmännisch, 
technisch vorgebildete Arbeitskräfte zu beschäftigen. 
Es liegt nicht im Interesse der Stadtgemeinde, für die zum Teil 
rein technisch, insbesondere auch kaufmännischen technischen Vor- 
richtungen in diesen Betrieben ausschließlich angestellte Personen mit 
Beamteneigenschaft zu verwenden, es empfiehlt sich vielmehr, für die 
Erledigung der in Frage kommenden Arbeiten technisch vorgebildete 
Kräfte anzunehmen, die durch frühere Beschäftigung in gleichen oder 
ähnlichen gewerblichen Betrieben ein größeres Geschick für Erledigung 
solcher Arbeiten erworben haben. 
Diese neuen technischen Kräfte sollen, entsprechend den in privaten 
wirtschaftlichen Betrieben üblichen Bedingungen, auf Privatdienst, 
vertrag und gegen sechswöchige Kündigung beschäftigt werden. Die 
Zahl der Stellen der angestellten städtischen Beamten soll zunächst 
durch diese Einstellung technischer Kräfte nicht vermindert werden, 
vielmehr sollen nur die durch Vermehrung des Personals nötig 
werdenden neuen Stellen sowie solche Posten, die durch Versetzung 
der betreffenden Gemeindebeamten in die allgemeine Verwaltung frei 
werden, in der vorgeschlagenen Weise zur Besetzung gelangen. 
Die im laufenden Rechnungsjahr etwa zur Einstellung gelangenden 
derartigen Kräfte wollen wir aus den nicht verwendeten Beträgen 
der für Beamtenbesoldungen bestimmten Etatstitel der städtischen Werke 
bezahlen, während wir für das Rechnungsjahr 1910 besondere Pausch- 
guanten in die in Frage kommenden Etats einsetzen werden. 
Die Stadtverordnetenversammlung ersuchen wir um folgende 
Beschlußfassung: 
1. Der Beschluß vom x lJ*gs£* - Protokoll 14 - wird, 
soweit er die Besetzung" aller Stellen im Bureau-, Kassen- 
und Unterbeamtendienst der städtischen Werke mit Gemeinde 
beamten vorsieht, aufgehoben. 
2. Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß für das 
Rechnungsjahr 1909, die in diesem Jahre bei den städtischen 
Werken etwa zur Einstellung gelangenden technisch, insbesondere 
kaufmännisch-technisch ausgebildeten Hilfskräfte aus den nicht 
verwendeten Beträgen der für die Beamtenbesoldung bestimmten 
Positionen der Werkeetats bezahlt werden. 
Berlin, den 7. Mai 1909. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
45«. Vorlage (J.-Nr. 45 Fin. 09) — zur Beschluhfaffung —, 
betreffend die Wahl von vier weiteren Mitgliedern für 
das Kuratorium der städtischen Sparkaffe. 
Nach § 13 der am 1. Juli d. Js. in Kraft tretenden neuen 
Sparkaffensatzungen vom 16. Februar d. Js. soll das Kuratorium 
der städtischen Sparkasse in Zukunft aus 3 Magistratsmitgliedern 
und 8 (bisher 4) von der Stadtverordnetenversammlung zu wählenden 
Mitgliedern bestehen, von denen 6 Stadtverordnete sein müssen. 
Die Stadtverordnetenversammlung ersuchen wir, hiernach die 
Wahl der noch fehlenden 4 Mitglieder vorzunehmen. 
Berlin, den 8. Mai 1909. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
Anmerkung. Das Kuratorium der städtischen Sparkasse besteht 
gegenwärtig aus: 
1. den Stadtverordneten Dr. Gelpcke, George und Liebenow, 
2. dem Bürgerdeputierten Hoeltz. 
433. Vorlage (J.-Nr. II V. 8.1./09) — zur Beschluhfaffung —, 
betreffend den Erweiterungsbau des Vörsengebäudes 
auf dem städtischen Biehmarkte. 
Der Viehhandel, wie er.am Berliner Viehmarkt üblich ist, wird 
zum weitaus größten Teile von Kommissionshandlungen betrieben, 
denen im Börsengebäude des Viehmarktes geeignete Geschäftsräume 
mietweise zur Benutzung überlassen sind. In diesen Räumen ent 
wickelt sich bei der ständigen Steigerung des Marktverkehrs ein so 
überaus reges Treiben, daß die vorhandenen Räume, bei der großen 
Zahl der am Platze beschäftigten Personen, als ausreichend nicht 
mehr zu erachten sind. 
Es haben deshalb mehrere von den hier seßhaften Kommissionären 
den Wunsch ausgesprochen, größere Kontore zu niieten, falls sich die 
Verwaltung bereit finden würde, den Ausbau des Börsengebäudes 
vorzunehmen: andere, nicht am Platz ansäßige Firmen haben mit 
ihren Anträgen auf Mietung von Kontoren wegen Platzmangels ab 
gewiesen werden müssen. 
Von den zur Zeit vorhandenen 38 Kontoren ist jedes rund 
18 qm groß. Durch Zusammenlegung einiger Räume ist dem zeitigen 
Bedürfnis nach Ausdehnung Rechnung getragen, so daß einige der 
größeren Firmen 2—3 solcher Räume benutzen. 
Durch den Erweiterungsbau würden nun 22 Kontorräume mehr 
geschaffen werden, so daß in absehbarer Zeit jedem Wunsche nach 
Erweiterung oder auf Zulassung zum Kommissionshandel entsprochen 
werden könnte. 
In gleicher Weise, wie die Kommissionäre weitere Kontorräume 
wünschen, erstrebt die Veterinärpolizei eine Vergrößerung ihrer Geschäfts 
räume am hiesigen Viehmarkte. Die von den Beamten der Veterinär 
polizei zur Zeit benutzten Diensträume find dieselben, wie sie ihr vor 
mehr als 28 Jahren bei Errichtung des Viehmarktes überwiesen 
wurden. Mit der Zunahme des Viehverkehrs und den dadurch 
erhöhten Anforderungen zur Sicherung des Viehmarktes gegen Seuchen- 
gesahr sind aber der Veterinärpolizei Aufgaben erwachsen, die nicht 
allein eine entsprechende Vermehrung des Personals erforderlich 
machten, sondern auch eine vollständige Umgestaltung des ganzen 
tierärztlichen Ueberwachungsdienstes zur Folge hatten. Für diese 
erweiterten Verhältnisse sind die betroffenen Räume unzulänglich, 
zumal gleichzeitig auch Einrichtungen für bakteriologische Untersuchungen 
gefordert werden. 
Nach Z 17 des Preußischen Ausführungsgesetzes zum Reichsgesetz 
über die Abwehr und Unterdrückung der Viehseuchen vom 12. März 
1881 haben die Unternehmer der Viehmärkte rc. diejenigen Kosten, 
die aus der durch beamtete Tierärzte zu führenden Beaufsichtigung 
jener erwachsen, zu tragen. Wir müssen deshalb auch die Kosten 
für die Einrichtung eines Laboratoriums übernehmen. Wie festgestellt 
ist, besteben derartige Einrichtungen an den Viehmärkten in Köln und 
Breslau, sie werden dort der Veterinärpolizei kostenlos zur Verfügung 
gestellt bezw. zur Mitbenutzung überlassen. Die Einrichtungen ähn 
licher Art, welche bei der hiesigen Fleischbeschau am Schlachthofe 
bereits bestehen, lassen eine Mitbenutzung durch die Veterinärpolizei 
nicht zu, weil sie voraussichtlich von beiden Teilen gleichzeitig an den 
Markttagen in Anspruch genommen werden würden. Dabei wollen 
wir nicht unerwähnt lassen, daß das Laboratorium ausschließlich zn 
bakteriologischen Untersuchungen und zu Tierversuchen benutzt werden 
soll, die zur sicheren Ermittelung von gewissen Seuchen erforderlich 
sind, daß aber andere Arbeiten, die den Viehmarkt nicht betreffen.
	        

Downloads

Downloads

Full record

ALTO TEI Full text PDF
TOC
Mirador

This page

PDF Image Preview Image Small Image Medium Image Large Image Master ALTO TEI Full text Mirador

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Formats and links

Formats and links

The metadata is available in various formats. There are also links to external systems.

Formats

METS METS (entire work) MARC XML Dublin Core

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Cite

Cite

The following citation links are available for the entire work or the page displayed:

Full record

This page

Citation recommendation

Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What is the fifth month of the year?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.