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Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1909 (Public Domain)

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Bibliographic data

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Periodical

Creator:
Berlin
Title:
Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin / Berlin
Other titles:
Vorlagen für die Stadtverordneten-Versammlung zu Berlin
Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadtgemeinde Berlin
Publication:
Berlin 1933
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Dates of Publication:
1877-1933
Note:
Enthält teilweise: Tagesordnung für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am ...
ZDB-ID:
2906240-8 ZDB
Succeeding Title:
Vorlagen für die Ratsherren der Reichshauptstadt Berlin
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
Collection:
State,Politics,Administration,Law
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1909
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-11580613
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
State,Politics,Administration,Law

Issue

Title:
No. 33 (397-415), 8. Mai 1909

Contents

Table of contents

  • Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1909 (Public Domain)
  • No. 1 (1-10), 2. Januar 1909
  • No. 2 (13), 4. Januar 1909
  • No. 3 (14-41), 9. Januar 1909
  • No. 4 (43-54), 16. Januar 1909
  • No. 5 (61-62), 18. Januar 1909
  • No. 6 (63), 23. Januar 1909
  • No. 7 (64-70), 23. Januar 1909
  • No. 8 (74), 26. Januar 1909
  • No. 9 (75-92), 30. Januar 1909
  • No. 10 (97), 1. Februar 1909
  • No. 11 (98), 3. Februar 1909
  • No. 12 (99-112), 6. Februar 1909
  • No. 13 (115), 13. Februar 1909
  • No. 14 (116-126), 13. Februar 1909
  • No. 15 (128-147), 20. Februar 1909
  • No. 16 (150-160), 27. Februar 1909
  • No. 17 (166), 27. Februar 1909
  • No. 18 (167), 1. März 1909
  • No. 19 (168), 3. März 1909
  • No. 20 (169), 6. März 1909
  • No. 21 (170-192), 6. März 1909
  • No. 22 (261), 10. März 1909
  • No. 23 (262), 13. März 1909
  • No. 24 (263-273), 13. März 1909
  • No. 25 (289-300), 20. März 1909
  • No. 26 (309), 22. März 1909
  • No. 27 (310-325), 27. März 1909
  • No. 28 (328-345), 10. April 1909
  • No. 29 (353), 17. April 1909
  • No. 30 (354-359), 17. April 1909
  • No. 31 (363-378), 24. April 1909
  • No. 32 (382-394), 1. Mai 1909
  • No. 33 (397-415), 8. Mai 1909
  • No. 34 (451-458), 15. Mai 1909
  • No. 35 (462-495), 29. Mai 1909
  • No. 36 (500-528), 12. Juni 1909
  • No. 37 (570), 19. Juni 1909
  • No. 38 (571), 19. Juni 1909
  • No. 39 (572-589), 19. Juni 1909
  • No. 40 (596), 26. Juni 1909
  • No. 41 (597-606), 26. Juni 1909
  • No. 42 (608-673), 4. September 1909
  • No. 43 (695-701), 11. September 1909
  • No. 44 (801-823), 25. September 1909
  • No. 45 (842-879), 9. Oktober 1909
  • No. 46 (886-913), 23. Oktober 1909
  • No. 47 (925-940), 30. Oktober 1909
  • No. 48 (943-961), 6. November 1909
  • No. 49 (965), 10. November 1909
  • No. 50 (966-995), 13. November 1909
  • No. 51 (1050-1068), 20. November 1909
  • No. 52 (1076-1101), 27. November 1909
  • No. 53 (1105-1133), 11. Dezember 1909
  • No. 54 (1138), 18. Dezember 1909
  • No. 55 (1139-1157), 18. Dezember 1909

Full text

349 
m :i:i. 
(397—415.) 
DorLagen 
für die 
'S 
tadtverordnetcnversammlung zu Berlin. 
»97. Vorlage (J.-Nr. 42 V. 09) — zur Beschlustfafiung —, 
betreffend die Errichtung einer elektrischen Krananlage 
am Kronprinzennfer. 
Einen besonders wichtigen Ladeplatz für auf dem Wasser an- 
kommende und abgehende Kaufmannsgüter bilden die an den Humboldt 
hafen angrenzenden Ufer- und Ladestraßen, das Kronprinzen- und das 
Friedrich Karlufer. 
Trotz des äußerst regen und umfangreichen hier sich abspielenden 
Lösch- und Ladeverkehrs sind an diesen Ladestraßen keine den modernen 
Erfordernisten entsprechenden Einrichtungen maschineller Art zur 
schnellen und glatten Abwickelung dieses Geschäfts vorhanden. Denn 
die dort befindlichen staatlichen Handkräne kommen wegen ihres 
mangelhaften baulichen Zustandes und ihrer veralteten, nur eine 
langsame Bewegung der Güter zulassenden Konstruktion kaum noch 
in Betracht, so daß, da nur einzelne Fahrzeuge, wie beispielsweise die 
Dampfer, mit Dampfwinde und eigenem Geschirr ausgerüstet sind, die 
Be- und Entladung der Kähne noch immer in der alten Weife durch 
Arbeitsleute oder auch unter Zuhilfenahme von Pferden bewirkt wird. 
Die letztere Art, die fast nur beim Ausladen angewandt wird, erscheint, 
da hierbei nach jedem Hub das Pferd eine längere Strecke rückwärts 
geführt werden muß, schon im Interesse des Tierschutzes als ersatz 
bedürftig. 
. Zur Beseitigung der sich aus diesen Zuständen ergebenden Uebel 
stände ist, wie uns die Königliche Ministerialbaukommission mitgeteilt 
hat, staatlicherseits in Aussicht genommen, die vorhandenen Handkräne 
allmählich durch fahrbare Maschinenkräne zu ersetzen. 
Wir halten es für erwünscht, im vorliegenden Falle die zur Ber- 
befferung des Lösch- und Ladewesens notwendigen Maßregeln und Ein 
richtungen städtischerseits zu bewirken und unsere Verkehrsdeputation 
hat deshalb der Staatsbehörde erklärt, daß sie die Ausführung der 
vorgeschlagenen Umänderungen beabsichtige und — vorbehaltlich der 
Genehmigung durch die Gemeindebehörden — bereit sei, die vor 
geschlagene Einrichtungen städtischerseits zur Ausführung zu bringen. 
Maßgebend für diese Stellungnahme war auch die Erwägung, daß ein 
Kranbetrieb in dieser Gegend von unserer am Humboldthasen belegeneu 
Lagerhalle bequem und in einer dem Interesse der beteiligten Kreise 
entsprechenden Weise mit versehen werden kann. 
Ueber den Umfang, den dieser Betrieb annehmen wird, sowie über 
die Rentabilität lassen sich zur Zeit nur schwer einigermaßen zu 
treffende Angaben machen, doch läßt sich aus den Einnahmen der fis 
kalischen Handkräne, welche im Jahre 1907 auf 8000 J6, im Jahre 
1908 ungefähr 4 000 Jt einbrachten, immerhin folgern, daß für eine 
technisch vollkommenere Einrichtung, wie dies ein fahrbarer elektrischer 
Kran gegenüber den jetzigen Handkränen darstellt, sich ein genügendes 
Arbeitspensum ergeben wird, eine Annahme, welche auch unterstützt 
wird durch die Ansicht der ständigen Deputation für Spcditions- und 
Verkehrswesen der Korporation der Kaufmannschaft. 
In ihrer Sitzung am 16. Januar d. Js. hat sich nämlich diese 
Deputation dahin ausgesprochen, daß die Anlage von 2 elektrischen 
Kranen am Kronprinzen- und Friedrich Karlufer sich als durchaus 
rentabel erweisen würde, vorausgesetzt, daß bei der Wahl des Auf 
stellungsortes auf die örtlichen Bedürfnisse Rücksicht genommen würde, 
damit der Stückgüterverkehr keine Störung erleide. 
In Uebereinstimmung mit der städtischen Verkehrsdeputation er 
scheint uns zweckmäßig, zunächst nur die Aufstellung eines Krans in 
Aussicht zu nehmen und von den beim Betriebe dieses Kranes ge 
machten Erfahrungen die Versorgung der in Rede stehenden Lade- 
straßen mit einem zweiten oder weiteren Krane abhängig zu machen, 
wir haben daher auch in den Spczialetat 36 für 1909 unter Extra- 
ordinarium Titel IX B zunächst nur die Mittel für eine Anlage mit 
37 MO J6 eingestellt. 
Als Aufstellungsort haben wir das Kronprinzenufer zwischen Alsen- 
und Kronprinzenbrücke gewählt, da hier von dem Kranbetriebe ein 
störender Einfluß am wenigsten zu befürchten steht. 
In Aussicht genommen ist die Herstellung der Anlage in ähn 
licher Weise, wie sie bereits die Krananlage an unserer Lagerhalle auf 
weist, jedoch beabsichtigen wir den Kran mit einer Tragfähigkeit von 
2 t (gegen IVr t an der Lagerhalle) und etwas größeren Auslegern 
(12 m Länge) herzustellen, so daß die Bedienung zweier nebeneinander 
liegender Kähne zu gleicher Zeit erfolgen kann. Die Gleislänge ist 
auf zirka 50 w, also ungefähr Kahnlänge, projektiert. 
Die Festsetzung eines Tarifs für das für die Benutzung der An 
lage zu erhebende Entgelt würde der Verkehrsdeputativn zu überlasten 
sein, welche die Regelung möglichst nach kaufmännischen Gesichtspunkten 
vorzunehmen hätte. 
Der Betrieb dieser Krananlage soll, wie schon erwähnt, von der 
in der Lagerhalle befindlichen Verwaltung mit versehen werden, wir 
halten es daher für zweckmäßig, die Betriebseinnahmen und -ausgaben 
dem Etat dieser Verwaltung, und zwar der Uebersichtlichkeil halber, 
als besondere Abteilung anzugliedern und schlagen vor, hierfür, falls 
die Inbetriebnahme noch in diesem Etatsjahre erfolgen sollte, eine 
Pauschalsumme für den Betrieb in Einnahme und Ausgabe von 
1 200 M zu bewilligen. 
Die Stadtverordnetenversammlung ersuchen wir hiernach um 
folgenden Beschluß: 
1. Die Versammlung erklärt sich mit der Aufstellung eines fahr 
baren elektrischen Krans am Kronprinzenufer zwischen Alseu- 
und Kronprinzenbrücke einverstanden. 
2. Sie ist ferner damit einverstanden, daß 
a) das für die Benutzung der Anlage zu erhebende Entgelt 
von der Verkehrsdeputation festgesetzt wird, 
b) der Betrieb dieser Anlage der städtischen Lagerhalle am 
Humboldthasen unterstellt wird, und 
o) für diese Zwecke in den Etat der Lagerhalle für 1909 ein 
Betrag von 1 200 JC in Einnahme und Ausgabe besonders 
eingestellt wird. 
Berlin, den 1. Mai 1909. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
Kürschner. 
»98. Antrag. 
Die Unterzeichneten beantragen: 
Der Magistrat wolle mit der Gesellschaft für elektrische Hoch- 
und Untergrundbahnen in Berlin erneut wegen Bau einer Unter 
grundbahn an Stelle der geplanten Hochbahn durch die Endstrecke 
der Schönhauser Allee so verhandeln, daß eine Vorlage geschaffen 
wird, die diese Veränderung des § 3 des Vertrages vom 19. April 
1906 mit obiger Gesellschaft in dem Sinne vorsieht. 
daß auch die Endstrecke als Untergrundbahn zur Aus 
führung kommt. 
Es wird Begründung des Antrages vorbehalten. 
Berlin, den 6. Mai 1909. 
Gronewaldt, 
Reimann, Groh, Mertens. Lohmann, Modler, Rertig, 
Bitterhof, Landsberg. Leis, Barth, Giese, Loeser, 
Mugdan, Hammerstein, Meybring, Lemp, Spendig, Alt, 
Runge, Iden, Lentz. 
»99. Vorlage (J.-Rr. 3066 Bark 09) — zur «eschlustfaffung 
betreffend Verwertung des Grundstücks Kleine Park 
strastc 14/IS. 
Das Grundstück Kleine Parkstraße 14/15 ist gemäß dem Beschlusse 
der Stadtverordnetenversammlung vom 10. Dezember 1908, Gemeinde- 
blatt Seite513, — Protokolls — angekauft worden, ohne daß über seine 
Verwendung Bestimmung getroffen worden ist. Da den häufig von 
weit her kommenden Besuchern des Vikioriaparks, worüber öfter Klagen 
laut geworden sind, die Möglichkeit fehlt, sich an einer im Park selbst 
oder in dessen unmittelbarer Nähe gelegenen Erfrischungsstäite zu er 
frischen, haben wir in Uebereinstimmung mit der städtischen Park- 
deputation beschlossen, die auf dem Grundstück vorhandene, noch in 
benutzbarem Zuftande befindliche Villa nebst einem angemessenen Teil 
des dazu gehörigen Ganens zum Betriebe einer Erfrischungshalle, 
etwa in der Art wie die im Treptower Park am Karpfenteich be 
findliche, d. h. im allgemeinen unter Ausschluß alkoholartiger Ge 
tränke. zu vermieten. Es soll gleichzeitig dem Mieter die Verpflichtung 
zum Ausschänken von Kurbruunenwässern auferlegt werden, da auch 
nach dieser Richtung aus der Bürgerschaft vielfach Wünsche laut ge- 
worden sind. Der Besuch des anerkannt schönen Parks würde sich 
durch solche Einrichtungen voraussichtlich für die Allgemeinheit noch 
wesentlich angenehmer als bisher gestalten. In geldwirtschaftlicher 
Hinsicht versprechen -wir uns aus einer Verwertung der Villa in der 
gedachten Art ganz erheblich größeren Vorteil als ans der Vermietung
	        

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