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Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1909 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1909 (Public Domain)

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Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin
Titel:
Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin / Berlin
Weitere Titel:
Vorlagen für die Stadtverordneten-Versammlung zu Berlin
Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadtgemeinde Berlin
Erschienen:
Berlin 1933
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Erscheinungsverlauf:
1877-1933
Fußnote:
Enthält teilweise: Tagesordnung für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am ...
ZDB-ID:
2906240-8 ZDB
Spätere Titel:
Vorlagen für die Ratsherren der Reichshauptstadt Berlin
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1909
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-11580613
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
No. 25 (289-300), 20. März 1909

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1909 (Public Domain)
  • No. 1 (1-10), 2. Januar 1909
  • No. 2 (13), 4. Januar 1909
  • No. 3 (14-41), 9. Januar 1909
  • No. 4 (43-54), 16. Januar 1909
  • No. 5 (61-62), 18. Januar 1909
  • No. 6 (63), 23. Januar 1909
  • No. 7 (64-70), 23. Januar 1909
  • No. 8 (74), 26. Januar 1909
  • No. 9 (75-92), 30. Januar 1909
  • No. 10 (97), 1. Februar 1909
  • No. 11 (98), 3. Februar 1909
  • No. 12 (99-112), 6. Februar 1909
  • No. 13 (115), 13. Februar 1909
  • No. 14 (116-126), 13. Februar 1909
  • No. 15 (128-147), 20. Februar 1909
  • No. 16 (150-160), 27. Februar 1909
  • No. 17 (166), 27. Februar 1909
  • No. 18 (167), 1. März 1909
  • No. 19 (168), 3. März 1909
  • No. 20 (169), 6. März 1909
  • No. 21 (170-192), 6. März 1909
  • No. 22 (261), 10. März 1909
  • No. 23 (262), 13. März 1909
  • No. 24 (263-273), 13. März 1909
  • No. 25 (289-300), 20. März 1909
  • No. 26 (309), 22. März 1909
  • No. 27 (310-325), 27. März 1909
  • No. 28 (328-345), 10. April 1909
  • No. 29 (353), 17. April 1909
  • No. 30 (354-359), 17. April 1909
  • No. 31 (363-378), 24. April 1909
  • No. 32 (382-394), 1. Mai 1909
  • No. 33 (397-415), 8. Mai 1909
  • No. 34 (451-458), 15. Mai 1909
  • No. 35 (462-495), 29. Mai 1909
  • No. 36 (500-528), 12. Juni 1909
  • No. 37 (570), 19. Juni 1909
  • No. 38 (571), 19. Juni 1909
  • No. 39 (572-589), 19. Juni 1909
  • No. 40 (596), 26. Juni 1909
  • No. 41 (597-606), 26. Juni 1909
  • No. 42 (608-673), 4. September 1909
  • No. 43 (695-701), 11. September 1909
  • No. 44 (801-823), 25. September 1909
  • No. 45 (842-879), 9. Oktober 1909
  • No. 46 (886-913), 23. Oktober 1909
  • No. 47 (925-940), 30. Oktober 1909
  • No. 48 (943-961), 6. November 1909
  • No. 49 (965), 10. November 1909
  • No. 50 (966-995), 13. November 1909
  • No. 51 (1050-1068), 20. November 1909
  • No. 52 (1076-1101), 27. November 1909
  • No. 53 (1105-1133), 11. Dezember 1909
  • No. 54 (1138), 18. Dezember 1909
  • No. 55 (1139-1157), 18. Dezember 1909

Volltext

249 
M 25. 
(289—300.) 
Aorkagen 
für die 
Stadtverordnetenversammlung zn Berlin. 
288. Petitionsausschuh. 
Verhandelt Berlin, den 9. März 1909. 
Anwesend: 
Stadtverordneten-Vorsteher-Stellvertreter Cassel. Vorsitzender, 
Stadtverordneter Bruns, Vorsitzender-Stellvertreter, 
- Barth, 
- Eckard, 
- Ewald, 
- George. 
. Heimann, 
- Jmberg, 
- Leid. 
- Mente!, 
- Dr. Preuß, 
- vr. Ritter, 
- Schmidt. 
AIs Magistratsmilglieder: 
Stadtrat Bohm, 
- Düring. 
- Rumschöttel, 
Stadtschulrat vr. Michaelis. 
Nicht anwesend: 
Stadtverordneter Solmitz, ) 
- Zacharias,) 
entschuldigt. 
Der Ausschuß beschloß in seiner heutigen Sitzung, der Stadt 
verordnetenversammlung zu empfehlen, die nachstehend aufgeführten 
Petitionen, wie folgt, zu erledigen. 
I. 
Durch Uebergang zur Tagesordnung: 
1. (P-J.-Nr. 84/08) Petition des vr. med. Hermann Strauß. 
Skalitzer Straße 68, um Entbindung von der Verpflich 
tung zur Zahlung erhöhten Schulgeldes für ein von 
ihm an Kindesstatt aufgenommenes Kind eines in der 
Provinz wohnenden Verwandten. 
Der Petent ist von der Deputation für die äußeren An 
gelegenheiten der städtischen höheren Lehranstalten aufgefordert 
worden, für die Schülerin der städtischen Viktoriaschule Martha 
Lewin, deren Vater außerhalb Berlins wohnt, das erhöhte 
Schulgeld in Gemäßheit des Gemeindebeschlusses vom 12. März 
1908 zu zahlen. Nachdem Bittsteller in einer Eingabe an den 
Magistrat geltend gemacht hatte, daß die Bestimmungen des 
genannten Beschlusses auf ihn nicht zu Recht Anwendung fänden 
und er darum um anderweite Entscheidung bäte, wurde ihm 
geantwortet, daß es bei dem ersten Bescheide verbleiben müsse, 
da die Forderung des erhöhten Schulgeldes durchaus berechtigt 
sei, weil der Vater der Schülerin Martha Lewin nicht in 
Berlin seinen Wohnsitz habe. 
In seinem Gesuche an die Versammlung, ihn von der auf 
erlegten Verpflichtung zu befreien, gibt Petent an, daß er die 
Martha Lewin, die Tochter seiner verstorbenen Schwester an 
Kindcsstatt in sein Haus aufgenommen habe, sie zu adoptieren 
beabsichtige, sobald das vorgeschriebene Lebensalter erreicht sei 
und sucht darzulegen, daß die Voraussetzungen zu einer erhöhten 
Schulgeldfordcrung hier nicht vorliegen. Er betont daneben, 
daß er in dein Gesuche nicht aus materiellen Gründen vorstellig 
werde, sondern nur deshalb, weil der Gemeindcbeschluß vom 
12. März 1908 seiner Ansicht nach falsch auf ihn angewendet sei. 
Im Ausschuffe wies der Herr Magistratsvertreter darauf hin, daß 
Petent zu dem genanntem Kinde in keiner rechtlichen Stellung stehe 
und daß man, solange dies nicht der Fall sei, keineswegs das im 
Antrag gewünschte Prinzip gutheißen könne. Von anderer Seite wurde 
gellend gemacht, daß zweifellos der klare Wortlaut des einmal ge 
faßten Gemeindebeschlusies maßgebend sei und daß ein Durchbruch der 
Bestimmungen recht bedenkliche Folgen in ähnlichen Fällen nach sich 
ziehen könnte. 
Der Ausschuß glaube aus diesem Grunde dem Antrage des 
Petenten nicht stattgeben zu können und beschloß, der Versammlung 
Ucbergang zur Tagesordnung zu empfehlen. 
2. (P.-J.-Nr. 92/08) Petition des ehemaligen Straßen- 
reinigers Anton Wawrzyniak, Görlitzer User 28, um 
Wiedereinstellung als Arbeiter bei der städtischen 
Straßenreinigung, oder Verwendung zu anderer Be 
schäftigung. 
Bittsteller war vom 22. April 1902 bis 9. April 1908 als 
Arbeiter bei der städtischen Straßenreinigung beschäftigt. Da 
er jedoch vom Vertrauensarzt wegen Schwäche zum Straßen- 
rrinigungsdienst nicht für tauglich angesehen wurde (Bl. 13 d. 
Pers.-Akten) fand am 9. April 1908 seine Entlassung statt, 
nachdem er darauf drei Monate vorher mit dem Hinweise auf 
merksam gemacht worden war, sich eine andere Arbeitsgelegen 
heit zu beschaffen. Schon vorher war Petent öfters erkrankt, 
wurde aber stets, wenn er sich gesund meldete, anstandslos 
weiter beschäftigt. Jetzt ist er stellungslos und bittet um Wieder 
einstellung bei der Straßenreinigung oder Beschäftigung in einem 
anderen Reffort. 
Im Ausschuffe wurde festgestellt, daß von seiten der Verwaltung 
mit dem Petenten sehr große Rücksicht geübt worden ist. Er ist 
wiederholt trotz Erkrankungen immer wieder beschäftigt worden, sei 
aber stets unzufrieden gewesen. Als er bei der Parkverwaltung be 
schäftigt worden war, verließ er schon nach 2 Tagen die Arbeit, weil 
er seiner Ansicht nach nicht genug verdiente. Im Ausschuß wurde, 
nachdem der Herr Magistratsveriretcr noch betont hatte, daß dem 
Bittsteller außergewöhnlich viel Unterstützung zugebilligt worden sei, 
daß er aber keinesfalls mit seinem verdächtigen Gesundheitszustand 
bei der Straßenreinigung beschäftigt werden könne, trotzdem beantragt, 
die Petition dem Magistrat zur Berücksichtigung dahin zu überweisen, 
den Bittsteller in einem anderen Zweige der städtischen Verwaltung 
zu beschäftigen. 
Der Ausschuß konnte sich jedoch nicht den Gründen, welche diesen 
Antrag veranlaßten, anschließen und beschloß unter Ablehnung des 
gestellten Antrages mit allen gegen 4 Stimmen der Versammlung 
Uebergang zur Tagesordnung zu empfehlen. 
3. (P-J.-Nr. 8 09) Petition der verw. Kanzleihilfsarbeiter 
N. N, Ostbahnhof 8IV, um Erhöhung der laufenden 
Unterstützung oder Aufnahme in ein Hospital. 
Bittstellerin bezieht eine laufende Unterstützung von jährlich 
240 Ji und behauptet, daß sie, da sie mit dieser Summe ihren 
Lebensunterhalt nicht bestreiten kann, sich mit einem Gesuche an 
den Magistrat gewendet habe, ihr die laufende Unterstützung 
zu erhöhen. Ihr Wunsch sei jedoch bisher nicht erfüllt worden. 
Sie wiederholt nun ihre Bitte mit dem Hinzufügen, ob es 
nicht auch vielleicht möglich wäre, sie bei ihrem hohen Alter 
(64 Jahre) in ein Stift unterzubringen. 
Bei der sich hierüber im Ausschuß entspinnenden Debatte wurde 
zwar die dürftige Lage der Petentin hervorgehoben aber auch betont, 
daß sie eine für ihr Einkommen verhältnismäßig zu hohe Miete zahle. 
Wenn sie das deshalb tue um vermieten zu können, so geschehe dies 
auf ihre Gefahr hin. Der Herr Magistratsvertreter führte sodann 
aus, daß die Bittstellerin die höchste laufende Unterstützung, welche 
eine Frau in ihren Verhältnissen, deren Mann nicht Beamter war 
und keinen Pcnsionsanspruch hatte, bewilligt werden könne, erhalte. 
Die Unterbringung in ein Stift, bei dem. abgesehen davon, daß alle 
derartige Institute voll besetzt sind, auch ein besonderes Aufnahmcgeld 
gezahlt werden müsse, ließe sich auch nicht durchführen. Die angeregte 
Ueberweisung in das Siechenhaus hieße die Arnieudirektion in An 
spruch nehmen und das könne, falls Bittstellerin diesen Weg be- 
schreiten wollte, von ihrer Seite selbst veranlaßt werden. 
Der Ausschuß schloß sich diesen Ausführungen an und beschloß, 
der Versammlung die Ablehnung des Petitums zu empfehlen. 
4. (P.-J.-Nr. 10 09) Petition des Vorstandes des Haupt- 
Verbandes für Rollers Weltkurzschrift, hier, dl. 24, 
Friedrichstraße 108, um Errichtung einer Gedenktafel 
für Roller an dessen Geburtshause und Benennung 
einer Straße nach „Roller". 
Der petitionierende Verband hatte an den Magistrat die 
Bitte gerichtet, den noch lebenden Begründer der Roller'schen 
' Wellkurzschrift Heinrich Roller zu seinem bevorstehenden 
70. Geburtstage durch Benennung einer Straße nach „Roller" 
oder durch Anbringung einer Gedenktasel an seinem Geburts 
hause zu ehren. Auf die ablehnende Antwort des Magistrats 
hin wandte sich der Verband an die Versammlung mit dem 
Antrage, dem ablehnenden Bescheide des Magistrat entgegen 
zu treten und die gewünschte Ehrung Rollers herbeizuführen. 
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