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Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 45.1918 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

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Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 45.1918 (Public Domain)

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Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin
Titel:
Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin / Berlin
Weitere Titel:
Vorlagen für die Stadtverordneten-Versammlung zu Berlin
Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadtgemeinde Berlin
Erschienen:
Berlin 1933
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Erscheinungsverlauf:
1877-1933
Fußnote:
Enthält teilweise: Tagesordnung für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am ...
ZDB-ID:
2906240-8 ZDB
Spätere Titel:
Vorlagen für die Ratsherren der Reichshauptstadt Berlin
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1909
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-11580613
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
No. 23 (262), 13. März 1909

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  • Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 45.1918 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Inhaltsverzeichnis
  • No. 1, 3. Januar 1918
  • No. 2, 17. Januar 1918
  • No. 3, 31. Januar 1918
  • No. 4, 14. Februar 1918
  • No. 5, 28. Februar 1918
  • No. 6, 14. März 1918
  • No. 7, 21. März 1918
  • No. 8, 27. März 1918
  • No. 9, 11. April 1918
  • No. 10, 25. April 1918
  • No. 11, 8. Mai 1918
  • No. 12, 16. Mai 1918
  • No. 13, 30. Mai 1918
  • No. 14, 13. Juni 1918
  • No. 15, 27. Juni 1918
  • No. 16, 5. September 1918
  • No. 17, 12. September 1918
  • No. 18, 26. September 1918
  • No. 19, 10. Oktober 1918
  • No. 20, 17. Oktober 1918
  • No. 21, 24. Oktober 1918
  • No. 22, 7. November 1918
  • No. 23, 18. November 1918
  • No. 24, 5. Dezember 1918
  • No. 25, 19. Dezember 1918

Volltext

Sibuüng äm 14. März 1918 
111 
Meine Herren, das ist im Augenblick Zufunft8musik; 
das weiß ich. I< wollte e8 aber auregen gelegentlich des 
25 jährigen Bestehens dieser Einrichtung. 
Sehr bedauert habe ich es, zu hören, daß der 
Magistrat es abgelehnt hat, die Mittel zu bewilligen, um 
eine Festschrift aus Anlaß des 25 jährigen Bestehens 
herauSzugeben. Ein solches Buch von der Entwicklung 
der Unternehmer- und Arbeiterschaft in Berlin in den 
lezten 25 Jahren auf dem Gebiete des sozialen Friedens 
wäre ein Kuliurdokument ersten Ranges - geworden. - 
(Sehr richtig!) | 
I< bedauere sehr, daß angeblich das Papier und die 
Arbeitskräste dafür gefehlt haben sollen. 
(Sehr richtig! =- Zurufe.) 
= Wenigstens ist mir berichtet, daß aus diesem Grunde 
der Wunsch, der geäußert ist, abgelehnt worden sein soll 
obwohl in diesem Jahre 4 620 4 weniger für die beiden 
Gerichte in den Etat eingesetzt sind. 
Meine Herren, die Bedeutung des Berliner Gewerbe- 
gerichtes liegt nicht darin, daß es nur für die Stadt Berlin 
da ist; es kann Anspruch darauf erheben, einflußreich 
gewesen zu sein auf die Bildung des Tarisvertrag8wesen3 
in Deutschland. - Das ist eine gute Note, die man dem 
Berliner Gewerbegericht und seinem Leiter ausstellen kann, 
Von Berlin ist der Gedanke des gewerblichen Tarisver- 
tragswesen weiter ins Reich getragen worden, und de8halb 
geziemt es sich, mit einigen Worten die Tätigkeit dieser 
Einrichtung hervorzuheben. 
Dabei fällt mir ein, daß gegenwärtig ein Antrag 
beim Magistrat vorliegt, die Beisizerentshädigung zu 
erhöhen. Nach dem Ortsstatut beträgt die Entschädigung 
auf den Tag 6 H, für das Gewerbegeridt sowohl wie 
für das Kaufmannsgericht. Das ist unter den heutigen 
Verhältnissen zu wenig; einem Arbeiter, der als Beisißer 
ant Gewerbegericht siken foll und heute einen Tagesverdienst 
von 20 46 und mehr haben muß, um auszufommen, 
kann man nicht zumuten, daß er sich für 6 4 pro Tag 
in das Gewerbegericht sezt. I< möchte den 9 agistrat 
sehr bitten, diesen Wunsch, der als Antrag gestellt worden 
ist, nicht abzuschlagen. Dasselbe gilt auch für die Bei- 
siver am Kaufmannsgericht. 
Zuruf: Ehrenamtlich!) : 
= Nein, das ist nicht ehrenamtlich, Herr Kollege Obersky. 
I< erkenne ein Ehrenamt nur dann an, wenn jemand so 
viel Geld in der Tasche hat, daß er sich das leisten kann. 
Der Arbeiter, der heute schon bei den teuren Lebensver- 
hältnissen erhebliche Aufwendungen macht, hat jehr wohl 
Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. 
Das gilt in. demselben Maße auch für die Besiker 
an den Mietseinigungsämtern, -auf die “ich noch einmal 
zurückkomme. Diese Tätigkeit ist allerdings ehrenamtlich; 
die Entschädigung ist auch abgelehnt worden. 
- Meine Herren, wenn das Gewerbegericht in Berlin 
an dem sozialen Frieden zwischen Arbeitgebern und 
Arbeitnehmecn gewirkt hat, so ist das KaufmannSgericht 
ift" dem Maße bisher leider nicht berufen gewejen. In 
diesem Zusammenhange muß ich namens eine3 Teils der 
Berlinex Bürger dagegen protestieren, daß durch Gesekes- 
umgehungen den Privatangestellten die Möglichkeit ge- 
nommen wird, sich auch während dex Dauer des Krieges 
bessere, lohnendere Beschäftigung zu suchen. Nach dem 
5 9 des Hilfsdienstgesezes muß jemandem , ein Kriegs- 
schein gegeben werden, wenn er eine Stelle wechseln will 
und rachweist, daß er an einer andern Stelle eine 
bessere Bezahlung erhält. Dieses Hilfsdienstgeseß gilt auch 
für die Privatangestellten. Dieser 8 9 ist namentlich den 
j<harfmacherischen Unternehmern ein Dorn im Auge. Aus 
diejem Grunde haben Berliner U1ternehmer eine geheime 
Abmachung dahin getroffen, daß sie sich gegenseitig zu 
Konventionalstrafen verpflichten, wenn einer von ihnen 
einen Privatangestellten des anderen Betriebs aufnimmt. 
Cs heißt in den Vereinbarungen von 19 bekannten Ber- 
liner Großfirmen: 
Wenn während des Krieges mit Encland von einen 
Miatgliede der Vereinigung ein männlicher oder weih- 
licher Beamter eines anderen Mitgliedes ohne dessen 
Zustimmung angestellt wird, so ist Ersteres verpflichtet, 
einten Beitra3 in eine von dem Verbande Berliner 
Metallindustrieller verwaltete Kasse zu zahlen. 
Um die ganze Tragweite dieses Geheimabkommens3 exr- 
messen zu können, sei mitzeteilt, daß namhafte Berliner 
große Metallfirmen daran beteiligt sind, die AEG, die 
Berlin - Anhaltinische Maschinenbau - A.-G., Bergmann 
Elektrizität, Borsig, Flohr, Fle>, Görz, Max Cassel, 
Keiling & Thomas u a. Diese3 Verfahren der Berliner 
Metallindustriellen verstößt direkt gegen die guten Sitten, 
Es fann nur so ausgelegt werden, daß sie die Möglichkeit, 
den Angestellten bei Stellenwechsel einen höheren Lohn 
zahlen zu müssen, durch geheime Verträge umgehen wollen. 
Das ist das Gegenteil von Sozialpolitik; das ist; wenn 
ich mich scharf ausdrücken darf, eine sozialpolitische Wege- 
lagerei, den Privatangestellten jede Möglichkeit einer 
besseren Existenz abzuschneiden. 
Meine Herren, nun noch einen angenehmen Punkt' 
In dem Kapitel 13 unter den Aus8gaben an die gemein- 
nüßigen Vereine sind auch diesmal wieder 60 000 16 für 
das Berliner Philharmonische Orchester enthalten. Diese 
Sum“ e soll auch wieder neu bewilligt werden. Ich 
möchte an dieser Stelle dem Magistrat und der Stadt- 
verordnetenversammlung den Dank aussprechen für die 
schönen geistigen Genüsse, die der minderbemittelten werk» 
tätigen Bevölkerung durch die Konzerte geboten werden, 
die das Philharmonische Orchester veranstaltet. 
Es ist, wie mir die Künstler versichert haben, auch 
für sie ein ästhetischer Genuß, vor einem andächtig 
lauschenden Publifum ihre Künste vorzutragen, und teil- 
weise ist man sogar der Auffassung, daß hier mehr Auf- 
merksamfeit, mehr Liebe zu der schönen Kunst vorhanden 
ist als in der sogenannten besseren Gesellschaft, wo man 
aus sogenanntem Anstand ein besseres Konzert besucht, 
Ich statte älso für diese Gabe des Magistrats und der 
Stadtverordneleuversammlung im Namen der vielen Tau- 
sende, mit denen ich geschäftsmäßig zu verkehren habe, 
meinen Dank nochmals ab. und bin der Meinung, daß 
dieses Unternehmen auch in der Zukunft erhalten werden 
soll, was ja wohl auch sicherlich der Fall ist. 
Das wäre im wesentlichen das, was ich bei der 
Kürze der Zeib--vorzutragen hätte. Meine Freunde be- 
halten sich vor, im Etat3ausschuß Wiinsche, die ich hier 
nicht habe vortragen können, des näheren zu erörtern. 
(Bravo!) 
Vorst. Michelet: Meine Herren, es ist kein Antrag 
auf Vorberatung des Etat8 in einem Ausschuß gestellt 
worden. JI< erlaube mir, diesen Antrag selber zu stellen, 
den Ctat einem Ausschuß von 15 Mitgliedern zu über- 
weisen. 
(Die Versammlung beschließt demgemäß.) . 
Der Ausschuß wird bestehen aus den Herren Braun, 
Gronewaldt, » Jden, Koblenzer, Körte, Leid, Liebenow, 
Liebermann, Lindau, Loeser, Metke, Carl Müller, 
Ritter, Dr. Rosenfeld und meiner Wenigkeit.
	        

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