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Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1908 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1908 (Public Domain)

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Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin
Titel:
Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin / Berlin
Weitere Titel:
Vorlagen für die Stadtverordneten-Versammlung zu Berlin
Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadtgemeinde Berlin
Erschienen:
Berlin 1933
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Erscheinungsverlauf:
1877-1933
Fußnote:
Enthält teilweise: Tagesordnung für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am ...
ZDB-ID:
2906240-8 ZDB
Spätere Titel:
Vorlagen für die Ratsherren der Reichshauptstadt Berlin
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1908
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Fußnote:
Vorlagen 74 und 739 fehlt im Original
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-11573141
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
No. 49 (1133-1151), 1908/11/28

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1908 (Public Domain)
  • No. 1 (1-24), 1907/12/28
  • No. 2 (29-34), 1908/01/04
  • No. 3 (35-50), 1908/01/11
  • No. 4 (55-68), 1908/01/18
  • No. 5 (75), 1908/01/25
  • Anlage: Nachtrag zur Tagesordnung für die Sitzung, 23. Januar 1908
  • No. 6 (76-96), 1908/01/25
  • No. 7 (100), 1908/01/27
  • No. 8 (101-122), 1908/02/01
  • No. 9 (125-143), 1908/02/08
  • Anlage: Nachtrag zur Tagesordnung für die Sitzung, 13. Februar 1908
  • No. 10 (146), 1908/02/15
  • No. 11 (148-170), 1908/02/15
  • No. 12 (177), 1908/02/18
  • No. 13 (178-195), 1908/02/22
  • No. 14 (199), 1908/02/29
  • No. 15 (200-210), 1908/02/29
  • No. 16 (213), 1908/03/02
  • No. 17 (214), 1908/03/07
  • No. 18 (215-245), 1908/03/07
  • No. 19 (336), 1908/03/09
  • No. 20 (337), 1908/03/14
  • No. 21 (338-364), 1908/03/14
  • No. 22 (376-397), 1908/03/21
  • No. 23 (401-419), 1908/03/28
  • No. 24 (423-437), 1908/04/04
  • No. 25 (439), 1908/04/07
  • No. 26 (440-462), 1908/04/18
  • No. 27 (469-476), 1908/04/25
  • No. 28 (481), 1908/04/28
  • No. 29 (482-509), 1908/05/09
  • No. 30 (561-574), 1908/05/16
  • No. 31 (575-603), 1908/05/30
  • No. 32 (608), 1908/05/30
  • No. 33 (609-658), 1908/06/13
  • No. 34 (704), 1908/06/20
  • No. 35 705-724), 1908/06/20
  • No. 36 (735-737), 1908/06/22
  • No. 37 (740-791), 1908/08/29
  • ad No. 37 (792-804), 1908/08/29
  • No. 38 (805-807), 1908/09/02
  • No. 39 (808-817), 1908/09/05
  • ad No. 39 (818-821), 1908/09/05
  • No. 40 (822), 1908/09/09
  • No. 41 (823-855), 1908/09/19
  • No. 42 (942-956), 1908/09/26
  • No. 43 (961-983), 1908/10/10
  • No. 44 (991-1008), 1908/10/17
  • No. 45 (1011-1034), 1908/10/31
  • No. 46 (1041-1045), 1908/11/07
  • No. 47 (1050-1078), 1908/11/20
  • Anlage: ad No. 47 (1079-1131), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 20. November 1908
  • No. 48 (1132), 1908/11/23
  • No. 49 (1133-1151), 1908/11/28
  • No. 50 (1154-1187), 1908/12/12
  • No. 51 (1225-1232), 1908/12/24
  • Anlage: ad No. 51 (1233-1238), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 24. Dezember 1908

Volltext

695 
I 
JMS 49. 
(1133—1151.) 
'Vorlagen 
für die 
Stadtverordnetenversammlung zu Berlin. 
1133. Vorlage (J.-Nr. 6 096 Orck. 08) — zur Beschlußfassung —, 
über einen Flächenaustausch an der Jbsenstraße 
Hierselbst. 
Der Fuhrherr Tornow hat bei der Errichtung eines Neubaues 
auf seinem Grundstück Jbsenstraße 16 Hierselbst von dem benach- 
barlen städtischen Schulgruudstück Jbsenstraße 17, welches der Siadt- 
gemeinde auf Grund des Stadtverordnetenbeschlusies vom 30. März 1906 
— Protokoll 12 — seinerzeit unentgeltlich überlassen worden ist, 
die auf dem anliegenden Plane rot angelegte und mit den Buchstaben 
k, I, m, k umschriebene Fläche von 1 qm überbaut. Er hal sich ver 
pflichtet, uns als Ersatz hierfür von seinem noch unbebauten Grund 
stück Jbsenstraße 18 die auf demselben Plan schraffierte Fläche 
b, v, a, b von 1 qm Größe gegen pfandfreie Auflassung der über 
bauten Parzelle an ihn, pfandfrei aufzulassen und sämtliche Kosten 
des Tauschgeschäfts zu tragen. Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei 
der Grenzüberschreitung hat dem Tornow nicht nachgewiesen werden 
können, wir müssen daher den lieberbau dulden und halten unter 
diesen Umständen, in Uebereinstimmung mit unserer Grundeigentumsdepu- 
tation, den Austausch für im Interesse der Stadlgemeinde liegend. 
Wir ersuchen zu beschließen: 
Die Versammlung erklärt sich mit der Auflassung der 
auf dem vorliegenden Plane mit den Buchstaben k, 1, 
m, k umschriebenen Fläche von 1 gm des städtischen Grundstücks 
Jbsenstraße 17 an den Eigentümer des Grundstücks Ibsen- 
straße 16 gegen die pfandfreie Auflassung der auf demselben Plane mit 
den Buchstaben a, b, n, a umschriebenen Parzelle von 1 qm des 
Grundstücks Jbsenstraße 18 an die Stadtgemeinde Berlin 
einverstanden. 
Berlin, den 16. November 1908. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
1134. Vorlage (J.-Nr. 4106 Grd. 08) — zur Beschlußfassung —, 
über den Ankauf des Grundstücks Lindenstraße 40 
Hierselbst. 
Durch Beschluß vom 12. Dezember 1907 — Protokoll 9 — 
hat die Stadtverordnetenversammlung unsere Vorlage vom 6. Juni 1907 
— Drucksache 495 —, sich mit dem Ankauf des Grundstücks 
Lindenstraße 40 hierselbst zum Preise von 105 000 Jt einver 
standen zu erklären. abgelehnt. Wiederholt glaubt der Herr Polizei 
präsident, im Jnleresie der Feuerwehr uns den Ankauf des Grund 
stücks dringend empfehlen zu müssen. Er hält eine Erweiterung der 
Hauptfeuerwache für unabweisbar notwendig und hat die Gründe 
der Notwendigkeit der Erweiterung in einer vom Branddirektor 
Reichel verfaßten Denkschrift, von der wir für jedes Mitglied der 
Versammlung 1 Exemplar beifügen, eingehend dargelegt. Wir zogen 
hierauf die Angelegenheit erneut in Erwägung und konnten uns, 
gegenüber den erschöpfenden und überzeugenden Ausführungen der 
Denkschrift dem nicht verschließen, daß die Mängel der Hauptfeuer 
wache durch Ankauf des Grundstücks Lindenstraße 40 auf die 
einfachste und billigste Art beseitigt werden können. Wir sind daher 
mit der Grundeigentümerin, Frau Wiesert, wegen Ankaufs des Grund 
stücks nochmals in Verhandlung getreten, auf Grund deren sie uns 
jetzt das Grundstück für den Preis von 98 000 Jt angeboten hat. 
Diesen Preis halten wir, in Uebereinstimmung mit unserer Grund- 
eigentumsdeputation, im Hinblick auf die Notwendigkeit, der Feuer- 
wehr, die nicht hintanzuhaltende Fortentwickelung gerade ihrer zentralen 
Einrichtungen zu ermöglichen, für angemessen. Indem wir noch be 
merken, daß das Grundstück einen Flächeninhalt von 127 qm hat 
und leine Baulichkeiten mit 37 600 JC bei der Feuersozierät versichert 
sind, ersuchen wir zu beschließen: 
Die Versammlung erklärt sich mit dem Ankauf des Grundstücks 
Lindenstraße 40 hierselbst zum Preise von 98 OM M ein- 
verstanden und bewilligt die Zahlung des Kaufgeldes nebst Kosten 
aus dem Grundstückserwerbungsfonds. 
Die erläuternden Pläne sind der Denkschrift beigegeben. 
Berlin, den 11. November 1908. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
1135. Vorlage (J.-Nr. 1 907 Sch. IV. 08) - zur Beschluß 
fassung —, betreffend Bewilligung von 45 000 ,4t 
zur Anschaffung von Lernmittel für bedürftige 
Kinder. 
Für das Etatsjahr 1908/M stehen zur Beschaffung von Lern 
mittel an Kinder unbemittelter Eltern 124 OM Jt zur Verfügung. 
Der größte Teil dieser Summe, nämlich 106 000 Jt, ist schon jetzt, 
am Schlüsse des Sommersemesters, teils durch bedeutende Mehr- 
bewilligungen, teils durch Erhöhung der Preise für die einzelnen 
Lehrmittel und Einführung neuer Bücher auf Grund des neuen 
Grundlehrplanes aufgebraucht. 
Für das Wintersemester stehen uns nur noch rund 18 OM Jt 
zur Verfügung, die bei weitem den Bedarf nicht decken werden. Es 
werden vielmehr ungefähr noch 20 OM Jt mehr erforderlich sein. 
Außerdem ist das neue Realienbuch zum Preise von 2 Jt zum 
1. Oktober d. Js. zur Einführung gelangt. Die Aufwendungen hier 
für schätzen wir aus 25 000 Jt, sodatz für das Winterhalbjahr rund 
noch 45 0M Jt erforderlich sein werden. 
Die Stadtverordnetenversammlung ersuchen wir um folgende Be 
schlußfassung: 
Die Versammlung erklärt sich mit der Entnahme eines Betrages 
von 45 000 Jt aus Spezialetal 49, Extraordinarium, Position 1 
zur Verstärkung der Position 1 des Spezialetats 15B, Titel I — 
Unterrichtsmittel — einverstanden. 
Berlin, den 17. November 1908. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Refidenzstadt. 
Kirschner. 
1138. Vorlage (J.-Nr. 10491 B.II. 08) — zur Beschlußfassung —, 
betreffend den Erwerb einer 25 qm großen Fläche des 
Grundstückes Schönhauser Allee 6/7. 
Die mit Allerhöchster Genehmigung vom 15. Dezember 1902 für 
die Weilerführung der Kaiser Wilhelmstraße festgesetzten Fluchtlinien 
schneiden das Grundstück Schönhauser Allee 6/7 derartig, daß von 
ihm eine 25 qm große Fläche zur Verbreiterung der Schönhauser 
Allee bestimmt ist. Diese Fläche, die auf den beigefügten Plänen mit 
roter Farbe dargestellt ist, war zur Zeit der Fluchtlinienfestsetzung 
mit einem Vorderwohnhause bebaut. Die Eigentümer des Grund 
stückes, der Regierungsbaumeister Emil Hoepffner und der Fabrik 
besitzer Hans Schwarzkopf, haben das Wohngebäude abgebrochen 
und bei Errichtung des ihnen polizeilich genehmigten Neubaues die 
25 qm große Straßenlandflüche nicht wieder mitbebaut. Die somit 
freigelegte Straßenlandfläche haben sie der «stadtgemeinde Berlin 
zum Kauf angeboten. 
Nach ß 13, 2 des Gesetzes vom 2. Juli 1875 besteht für die 
Stadtgemeinde die Verpflichtung, den Eigentümern für die Ent- 
ziehung ihres von der Festsetzung neuer Fluchtlinien betroffenen 
Grundeigentums eine Entschädigung zu gewähren, wenn die Flucht 
linie ein vorhandenes Gebäude trifft und das Gebäude bis zur 
neuen Fluchtlinie beseitigt wird. 
Da dieser Fall hier vorliegt, sind wir zur Erwerbung der frei' 
gelegten Fläche verpflichtet. Wir sind geneigt, dies steihändig zu 
tun und den Eigentümern Hoepffner und Schwarzkopf als 
Entschädigung die von ihnen geforderten 10 0M Jt für die Abtretung 
der 25 qm großen Fläche zu zahlen. 
Wir halten im Einverständnis mit unserer Tiefbaudeputation 
diesen Preis für annehmbar, glauben namentlich nicht, daß im Ent 
eignungsverfahren ein günstigeres Ergebnis für die Stadt erzielt 
werden würde, zumal dieser Preis noch nicht die für Bauland in 
jener Gegend in letzter Zeit gezahlten Preise erreicht. 
Die 26 qm sind gegen Zahlung der genannten Summe der 
Stadtgemeinde zu übereignen und Pfand-, lasten- und kostenfrei an 
sie aufzulassen. 
Demzufolge ersuchen wir um folgende Beschlußfassung: 
__ Die Versammlung ist mit dem Erwerb der zur Freilegung der 
Schönhauser Allee erforderlichen 25 qm voni Grundstücke Schön 
hauser Allee 6/7 nach Maßgabe der Vorlage vom 24. November 1908 
zum Preise von 10 0M Jt einverstanden.
	        

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