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Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1908 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1908 (Public Domain)

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Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin
Titel:
Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin / Berlin
Weitere Titel:
Vorlagen für die Stadtverordneten-Versammlung zu Berlin
Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadtgemeinde Berlin
Erschienen:
Berlin 1933
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Erscheinungsverlauf:
1877-1933
Fußnote:
Enthält teilweise: Tagesordnung für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am ...
ZDB-ID:
2906240-8 ZDB
Spätere Titel:
Vorlagen für die Ratsherren der Reichshauptstadt Berlin
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1908
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Fußnote:
Vorlagen 74 und 739 fehlt im Original
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-11573141
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
No. 43 (961-983), 1908/10/10

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1908 (Public Domain)
  • No. 1 (1-24), 1907/12/28
  • No. 2 (29-34), 1908/01/04
  • No. 3 (35-50), 1908/01/11
  • No. 4 (55-68), 1908/01/18
  • No. 5 (75), 1908/01/25
  • Anlage: Nachtrag zur Tagesordnung für die Sitzung, 23. Januar 1908
  • No. 6 (76-96), 1908/01/25
  • No. 7 (100), 1908/01/27
  • No. 8 (101-122), 1908/02/01
  • No. 9 (125-143), 1908/02/08
  • Anlage: Nachtrag zur Tagesordnung für die Sitzung, 13. Februar 1908
  • No. 10 (146), 1908/02/15
  • No. 11 (148-170), 1908/02/15
  • No. 12 (177), 1908/02/18
  • No. 13 (178-195), 1908/02/22
  • No. 14 (199), 1908/02/29
  • No. 15 (200-210), 1908/02/29
  • No. 16 (213), 1908/03/02
  • No. 17 (214), 1908/03/07
  • No. 18 (215-245), 1908/03/07
  • No. 19 (336), 1908/03/09
  • No. 20 (337), 1908/03/14
  • No. 21 (338-364), 1908/03/14
  • No. 22 (376-397), 1908/03/21
  • No. 23 (401-419), 1908/03/28
  • No. 24 (423-437), 1908/04/04
  • No. 25 (439), 1908/04/07
  • No. 26 (440-462), 1908/04/18
  • No. 27 (469-476), 1908/04/25
  • No. 28 (481), 1908/04/28
  • No. 29 (482-509), 1908/05/09
  • No. 30 (561-574), 1908/05/16
  • No. 31 (575-603), 1908/05/30
  • No. 32 (608), 1908/05/30
  • No. 33 (609-658), 1908/06/13
  • No. 34 (704), 1908/06/20
  • No. 35 705-724), 1908/06/20
  • No. 36 (735-737), 1908/06/22
  • No. 37 (740-791), 1908/08/29
  • ad No. 37 (792-804), 1908/08/29
  • No. 38 (805-807), 1908/09/02
  • No. 39 (808-817), 1908/09/05
  • ad No. 39 (818-821), 1908/09/05
  • No. 40 (822), 1908/09/09
  • No. 41 (823-855), 1908/09/19
  • No. 42 (942-956), 1908/09/26
  • No. 43 (961-983), 1908/10/10
  • No. 44 (991-1008), 1908/10/17
  • No. 45 (1011-1034), 1908/10/31
  • No. 46 (1041-1045), 1908/11/07
  • No. 47 (1050-1078), 1908/11/20
  • Anlage: ad No. 47 (1079-1131), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 20. November 1908
  • No. 48 (1132), 1908/11/23
  • No. 49 (1133-1151), 1908/11/28
  • No. 50 (1154-1187), 1908/12/12
  • No. 51 (1225-1232), 1908/12/24
  • Anlage: ad No. 51 (1233-1238), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 24. Dezember 1908

Volltext

631 
I 
M 43. 
(961—983.) 
Hortagen 
für die 
Stadtverordnetenversammlung zu Berlin. 
961. Vorlage (I.. Nr. t0 646 L. II./08) - zur Beschluß 
fassung betreffend die Festsetzung des Fluchtliuien- 
planes für das Gelände zu beiden Seiten der 
Kolomestratze. 
Durch Beschluß vom 21. Dezember 1905 — Protokoll 17, 
Gemeindeblatt S. 505 — hat sich die Stadtverordnetenversammlung 
mit der Festsetzung von Fluchtlinien für das zu beiden Seiten der 
Koloniestraße belegene Gelände nach dem Entwürfe der städtischen 
Tiefbaudeputation vom Juni 1905 einverstanden erklärt. 
Infolge der bei Auslegung dieses Fluchtlinienplanes erhobenen 
Einsprüche sahen wir uns in Würdigung einiger der geltend 
gemachten Einspruchsgründe zu einer Abänderung des Planes ver- 
anlaßt. Diese fand durch den Beschluß vom 6. Juni 1907 — Pro 
tokoll 18, Gemeindeblatt S- 205 — die Zustimmung der Ver 
sammlung, nach dem Entwürfe der Liefbaudeputalion vom Mai 1907. 
Fünf weiteren, Einsprüchen haben wir nicht Folge gegeben, vielmehr 
ihre Verwerfung bei der gemäß § 8 des Fluchtliniengesetzes zur Ent 
scheidung zuständigen Instanz, dem Herrn Minister der öffentlichen 
Arbeiten beantragt. 
Der Herr Minister hat vier Einsprüche verworfen, dem Einspruch 
der Firma Albert Herz aber mit folgender Begründung stattgegeben. 
Der Einspruch der Firma Albert Herz richtet sich gegen die 
Verlängerung der Straße 80d von der Koloniestraße über das 
Grundstück der Firma hinweg bis zur Straße 69b und wird damit 
begründet, daß aus dieser Verlängerung, die in voller Breite die 
Gebäude der chemischen Waschanstalt und Färberei trifft, der 
Firma für die Fortstellung des Betriebes erhebliche Schwierigkeiten 
erwachsen. Die geplante Verlängerung der Straße 80ä ist, wie 
auch der Magistrat in Berlin zugibt, für den durchgehenden Verkehr 
ohne Bedeutung, auch die Notwendigkeit der Blockaufteilung ist 
gegenwärtig nicht zwingend. Es entfällt somit die Voraussetzung 
eines öffentlichen Interesses an der Verlängerung der L-traße 80ck 
umsomehr, als der Magistrat erklär! hat, daß die Stadtgemeinde 
in absehbarer Zeit nicht zur Ausführung der Straße schreiten werde. 
Ich erachte daher den Fortfall der Straße 80ä auf der Strecke 
von der Koloniestraße bis zur Straße 69 d für zweckmäßig. 
Die durch den Fortfall der Srraßenstrecke entstehende Umgestaltung 
des Bebauungsplanes erscheint uns in Uebereinstimmung mit unserer 
Tiefbaudeputation nicht derartig wesentlich, daß wir deshalb auf die 
Verfolgung des ganzen, seit Jahren schon schwebenden Fluchtlinien- 
planes verzichten müßten. Wir beabsichtigen vielmedr, ihn mit der 
durch die ministerielle Entscheidung erforderlich gewordenen Abänderung 
zur Festsetzung zu bringen. 
Die Stadtverordnetenversammlung ersuchen wir daher um 
folgende Beschlußfassung: 
Die Versammlung ist mit der Festsetzung des Fluchtlinien 
planes für das Gelände zu beiden Seiten der Koloniestraße nach 
dem Entwürfe der städtischen Tiefbaudeputation vom Mai 1907 
nach Fortfall der Straße 80ck auf der Strecke von der Kolonie 
straße bis zur Straße 69 b einverstanden. 
Berlin, den 25. September 1908. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
962. Vorlage (J.-Nr. 3 453 Erl. I. 08) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend Zahlung eines Zuschusses zu den 
Kosten der Pflasterung der Wittestraße in Wittenau. 
Auf Grund des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung 
vom 29. Mai 1902 — Protokoll 16, Gemeindeblatt S. 250 — ist 
unterm 25. Juni 1902 zwischen der Stadtgemeinde Berlin und der 
Gemeinde Wittenau ein Vertrag über die Verlegung von Gasröhren 
und Kabeln durch einige Straßen des Gemeindebezirks Wittenau ab- 
geschloffen worden. 
Der.§ 2 dieses Vertrages normiert in seinem zweiten Absätze 
für die Stadtgemeinde die Verpflichtung, die für Rohrverlegungs- 
zwecke in Anspruch genommenen Straßen 
„in denjenigen Teilen, welche die Stadtgenieinde zur Röhren- und 
Kabelverlegung aufgegraben hat, und in den beiderseits neben dieser 
Ausgrabung liegenden Streifen, in welchen Nachsackungen eingetreten 
sind, mindestens aber in der Breite von 3 w, solange die Röhren 
und Kabel in den Straßen liegen, zu unterhalten". 
Zu den von dieser Vcrtragsbestimmung berührten Straßen gehört 
die im Gemeindegebiet von Wittenau belegene Wittestraße, in der ein 
1000 mm starkes Druckrohr der städtischen Gaswerke liegt. 
Vor einiger Zeit ist die Gemeinde Wittenau an uns mit dem 
Antrage herangetreten, zu den Kosten der Neupflasterung der Witte 
straße einen einmaligen Zuschuß zu leisten. Dieser Zuschuß soll als 
Ablösung für die der Stadtgemeinde während der Dauer des be 
stehenden Vertrages (50 Jahre) obliegende Verpflichtung zur teil 
weisen Unterhaltung der Wittestraße, jedoch nur in Ansehung ihres 
bebauten Teiles, d. i. auf eine zirka 300 m lange, von der Reinicken 
dorfer Grenze ab gemessene Strecke, gelten. 
Die der Gemeinde Wittenau erwachsenden Pflasterungskosten 
betragen für die bezügliche Strecke zirka 51 000 M. 
Wir haben beschlossen, zu diesem Betrage als Ablösung der 
beregten Verpflichtung einen einmaligen Zuschuß von 10000 JC zu 
leisten. 
Nach den Feststellungen der Deputation der städtischen Gaswerke 
sind diesseits an Reparaturkosten für die in Frage kommende, auf 
dem beiliegenden Lageplan skizzierte Slraßenstrecke jährlich rund 700 M 
aufzuwenden. Es ist aber mit Bestimmtheit zu erwarten, daß ins- 
künftig eine Steigerung dieses Betrages eintreten wird, da Arbeits 
löhne und Materialpreise ständig im Steigen begriffen sind, und der 
fortschreitende, moderne Ausbau der Straße die Aufwendung befferen 
Materials als bisher bedingt. 
Die Gemeinde Wittenau hat sich mit der Zahlung des letzteren 
Betrages einverstanden erklärt, und den abschriftlich beigefügten Entwurf 
eines Nachtragsvertrages in Vorschlag gebracht. 
Indem wir die Annahme des Entwurfs empfehlen, ersuchen wir 
zu beschließen: 
Die Versammlung erklärt sich mit der Zahlung eines einmaligen 
Zuschusses von 10 000 JC zu den Kosten der Pflasterung der Witte- 
straße in Wittenau an die Gemeinde Wittenau einverstanden und 
ermächtigt den Magistrat, einen Nachtrag zu dem Vertrage vom 
25. Juni 1902 in Gemäßheit des mit der Vorlage vom 18. Sep 
tember 1908 übersandten Entwurfs abzuschließen. 
Berlin, den 18. September 1908. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
Z« 962. 
Wittenau, den 30. Juni 1908. 
Nachtrag 
zum Vertrage zwischen der Stadtgemeinde Berlin und der Gemeinde 
Wittenau, betreffend die Verlegung von Gasröhren und Kabeln durch 
Straßen des Gemeindebezirks Wittenau, vom 1902. 
8 1. 
Die gemäß Vertrag vom Irfuil 1902 der Stadtgemeinde Berlin 
obliegende Verpflichtung, einen über und neben dem in der Witte- 
straße zu Wittenau verlegten Gasdruckrohr liegenden, 3 m breiten 
Straßenstreifen auf die Dauer von 50 Jahren unterhalten zu müssen, 
wird hierdurch für die Straßenstrecke der Wittestraße von der Reinicken- 
dorfcr Grenze bis auf 300 m Abstand von dieser Grenze aufgehoben. 
8 2. 
Die Stadtgemeinde bezahlt behufs Ablösung der in § 1 gedachten 
Verpflichtung zum Ausbau des bebauten Teiles der Wittestraße einen 
einmaligen Kostenbeitrag von 10 000 JC, in Worten: Zehntausend Mark. 
8 3. 
Bei der etwaigen Verlegung eines zweiten Gasdruckrohres durch 
die Wittestraße, ferner bei allen Reparaturen und Aenderungen an 
diesem zweiten Gasdruckrohre, wie an dem bereits vorhandenen, wird 
für die Unterhaltungspflicht an dem betreffenden Straßenteil in dem 
Umfange, wie sie im übrigen durch den Vertrag vom - ä ^ g u(i 1902 
vorgeschrieben ist, eine Zeitdauer von 2 Jahren festgesetzt. 
8 4 - 
Alle übrigen Bestimmungen des Vertrages vom 1902 
bleiben auch für die etwaige Verlegung eines zweiten Gasrohres in 
vollem Maße aufrecht erhalten.
	        

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