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Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1908 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1908 (Public Domain)

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Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin
Titel:
Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin / Berlin
Weitere Titel:
Vorlagen für die Stadtverordneten-Versammlung zu Berlin
Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadtgemeinde Berlin
Erschienen:
Berlin 1933
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Erscheinungsverlauf:
1877-1933
Fußnote:
Enthält teilweise: Tagesordnung für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am ...
ZDB-ID:
2906240-8 ZDB
Spätere Titel:
Vorlagen für die Ratsherren der Reichshauptstadt Berlin
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1908
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Fußnote:
Vorlagen 74 und 739 fehlt im Original
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-11573141
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
ad No. 39 (818-821), 1908/09/05

Beilage

Titel:
Anlage: ad No.39 (818-821.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1908 (Public Domain)
  • No. 1 (1-24), 1907/12/28
  • No. 2 (29-34), 1908/01/04
  • No. 3 (35-50), 1908/01/11
  • No. 4 (55-68), 1908/01/18
  • No. 5 (75), 1908/01/25
  • Anlage: Nachtrag zur Tagesordnung für die Sitzung, 23. Januar 1908
  • No. 6 (76-96), 1908/01/25
  • No. 7 (100), 1908/01/27
  • No. 8 (101-122), 1908/02/01
  • No. 9 (125-143), 1908/02/08
  • Anlage: Nachtrag zur Tagesordnung für die Sitzung, 13. Februar 1908
  • No. 10 (146), 1908/02/15
  • No. 11 (148-170), 1908/02/15
  • No. 12 (177), 1908/02/18
  • No. 13 (178-195), 1908/02/22
  • No. 14 (199), 1908/02/29
  • No. 15 (200-210), 1908/02/29
  • No. 16 (213), 1908/03/02
  • No. 17 (214), 1908/03/07
  • No. 18 (215-245), 1908/03/07
  • No. 19 (336), 1908/03/09
  • No. 20 (337), 1908/03/14
  • No. 21 (338-364), 1908/03/14
  • No. 22 (376-397), 1908/03/21
  • No. 23 (401-419), 1908/03/28
  • No. 24 (423-437), 1908/04/04
  • No. 25 (439), 1908/04/07
  • No. 26 (440-462), 1908/04/18
  • No. 27 (469-476), 1908/04/25
  • No. 28 (481), 1908/04/28
  • No. 29 (482-509), 1908/05/09
  • No. 30 (561-574), 1908/05/16
  • No. 31 (575-603), 1908/05/30
  • No. 32 (608), 1908/05/30
  • No. 33 (609-658), 1908/06/13
  • No. 34 (704), 1908/06/20
  • No. 35 705-724), 1908/06/20
  • No. 36 (735-737), 1908/06/22
  • No. 37 (740-791), 1908/08/29
  • ad No. 37 (792-804), 1908/08/29
  • No. 38 (805-807), 1908/09/02
  • No. 39 (808-817), 1908/09/05
  • ad No. 39 (818-821), 1908/09/05
  • Anlage: ad No.39 (818-821.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • No. 40 (822), 1908/09/09
  • No. 41 (823-855), 1908/09/19
  • No. 42 (942-956), 1908/09/26
  • No. 43 (961-983), 1908/10/10
  • No. 44 (991-1008), 1908/10/17
  • No. 45 (1011-1034), 1908/10/31
  • No. 46 (1041-1045), 1908/11/07
  • No. 47 (1050-1078), 1908/11/20
  • Anlage: ad No. 47 (1079-1131), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 20. November 1908
  • No. 48 (1132), 1908/11/23
  • No. 49 (1133-1151), 1908/11/28
  • No. 50 (1154-1187), 1908/12/12
  • No. 51 (1225-1232), 1908/12/24
  • Anlage: ad No. 51 (1233-1238), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 24. Dezember 1908

Volltext

Druck von W. & S. Locwenthal, Berlin. 
585 
ad M 3S 
(818—821.) 
Worsstgc, 
welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist. 
i I"■ 
818. Vorlage (J.-Nr. 691 V. S. II. 08) — zur Beschlutz 
fassung —, betreffend die Bewilligung einer laufenden 
Unterstützung für den dienstunfähigen Tierarzt 
Wilhelm Fechner. 
Der Tierarzt Wilhelm Fechner, geboren am 15. Juni 1838, 
hier, Tilsiter Straße 88 wohnhaft, ist am 1. April 1891 in den 
städtischen Dienst eingetreten. Da er jetzt bei seinem vorgerückten 
Lebensalter außerstande ist, den Anforderungen des Dienstes zu genügen, 
ist ihm seine Stellung mit sechsmonatiger Frist zum 1. November d. Js. 
gekündigt worden, wobei wir bemerken, daß die städtischen Tierärzte 
keine Beamteneigenschaft besitzen, sondern nur als sachverständige Gut 
achter anzusehen sind. 
Fechner ist nun wegen Gewährung einer laufenden Unterstützung 
vorstellig gewordetz. Der Gcmcindebeschluß vom 16. Januar/13. März 
1908, betreffend die Bewilligung von Ruhegeld, kann auf ihn nicht 
Anwendung finden, da er über 50 Jahre alt war, als er in den 
städtischen Dienst eintrat. (§ 2 Abs. 7 a. A. 0.). 
Er bezieht eine Militärpension von 1 581 JC. Nach seinen An 
gaben, die von dem Direktor der städtischen Fleischbeschau bestätigt 
werden, hat er sich zwar ein kleines Vermögen (4 700 JC) erspart, 
das aber, falls ihm weitere Mittel nicht zur Verfügung stehen würden, 
bald ausgebracht sein würde, weil er wegen seiner Gebrechlichkeit der 
sorgsamsten Pflege bedarf. Privatpraxis hat er niemals ausgeübt; 
größere Ersparnisse zu machen war ihm daher unmöglich. Er hat sich 
1892 mit einer Witwe verheiratet und ist Vater zweier Stief- und 
zweier eigenen Kinder, die aber nicht in der Lage sind, den Vater zu 
unterstützen. Der verheiratete Stiefsohn ist Subalternbeamter bei der 
Eisenbahn und Vater dreier Kinder; er hat vollauf mit seiner eigenen 
Familie zu tun. Die Stieftochter leistet im Haushalt Hilfe. Sein 
eigener fünfzehnjähriger Sohn ist Kaufmannslehrling und bedarf noch 
der Unterstützung. Die dreizehnjährige Tochter besucht noch die Schule. 
Würde der Gemeindebeschluß vom 16. Januar/13. März 1908 
auf Fechner angewendet werden können, so stünde ihm ein Ruhegeld 
von 1 728,bk JC zu. 
Mit Rücksichi auf seine langjährige Dienstzeit und sein Alter 
wollen wir ihm im Einverständnis mit dem Kuratorium des städtischen 
Vieh- und Schlachthoses eine laufende Unterstützung gewähren und 
halten den Betrag von 1 600 JC für angemessen. 
Wir ersuchen daher zu beschließen: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß dem dienst 
unfähigen Tierarzt Wilhelm Fechner vom 1.November 1908 ab 
eine laufende Umerstützung von jährlich 1 500 J(. zu Lasten der 
städtischen Fleischbeschau auf dem Schlachthofe gezahlt werde. 
Berlin, den 22. August 1908. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
Reicke. 
818. Vorlage (J.-Nr. 1 261 Krk. I. 08) — zur Beschluß- 
faffung —, wegen Weiterzahlung einer laufenden 
Unterstützung an einen ehemaligen Pfleger der Anstalt 
für Epileptische Wuhlgarten. 
Durch Beschluß vom 16. Januar d. Js. — Protokoll 18 B 5 — 
hat die Stadtverordnetenversammlung sich mit der Zahlung einer 
jederzeit widerruflichen Unterstützung von jährlich 270 JC an den 
ehemaligen Pfleger Moritz Wolf in Kaulsdorf für die Zeit 
vom 1. September 1907 bis Ende August 1908 einverstanden erklärt. 
Die neuerdings vorgenommene ärztliche Untersuchung des Wolf hat 
keine Veränderung seines früheren Zustandes ergeben, er ist sonach 
auch jetzt noch als nicht arbeitsfähig anzusehen, soweit der Beruf 
eines Jrrenwärters in Frage konimt. 
Wir haben deshalb beschlossen, dem ehemaligen Pfleger Moritz 
Wolf die bisherige Unterstützung von jährlich 270 JC bis zum 
31. März 1910 fortzuzahlen. 
Die Versammlung ersuchen wir um Zustimmung. 
Berlin, den 28. August 1908. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
Reicke. 
828. Vorlage (J.-Nr. 629 6. B. 3.-08) — zur Beschlußfassung —, 
betreffend die Bewilligung einer Entschädigung für die 
Vertretung im 1. Stadtschulkreise. 
Die durch die Wahl des Stadlschulinspektors Dr. Fischer zum 
Stadtschulrat freigewordcne Stadtschulinspektorstelle im 1. Schulkreise 
hat vom 1. Dezember 1906 bis zum 1. Juli 1908 vertretungsweise 
verwaltet werden müssen, weil wegen des Schulunterhaltungsgesetzes 
und wegen der mit der Regierung geführten Verhandlungen über 
anderweitige Regelung der staatlichen Schulaufsicht die endgültige 
Besetzung unterblieb. 
Diese Vertretung haben für je eine Hälfte des Kreises Stadt 
schulinspektor Schulrat Dr. von Gizycki vom 1. Dezember 1906 
bis 21. Mai 1907 — also fast 6 Monate — und Stadtschulinspektor 
Schulrat 4>r. Lorenz vom 1. Dezember 1906 bis 20. September 1907 
— fast 10 Monate — geführt. 
Infolge der schweren Erkrankung des Dr. v. Gizycki übernahm 
Dr. Lorenz dann vom 21. September 190/ ab die Vertretung des 
ganzen Kreises und führte sie bis zum 30. Juni 1908. 
Wir halten die Bewilligung einer Entschädigung für diese Ver 
tretung wie in den früheren gleichartigen Fällen für billig und haben 
vorbehaltlich der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung be 
schlossen, der Witwe des verstorbenen Stadtschulinspekrors Schulrat 
Dr. v. Gizycky 500 JC und dem Stadtschulinspektor Schulrat 
Dr. Lorenz 2000^ Entschädigung für die vorgenannten Vertretungen 
zu zahlen. 
Wir beantragen, zu beschließen: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß aus den im 
Etatsjahre 1908 bei den Schulinspektorstellen für den 1. und 9. Schul 
kreis ersparten Mitteln (Spezialverwaltung 38, Titel 5. Position 12 
und Position 3) für die Vertretungen im 1. Stadtschulkreis 
a) der Witwe des verstorbenen Stadtschulinspektors Schulrat 
Dr. v. Gizycki 500 JC und 
b) dem Stadtschulinspekior Schulrat Dr. Lorenz 2 000 JC 
Entschädigungen gezahlt werden. 
Berlin, den 8. September 1908. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
Reicke. 
821. Vorlage (J.-Nr. 1 087 6. B. 4/08) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Weiterbewilligung von Er- 
ziehungSgeld. 
Wir beantragen, zu beschließen: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß das der 
verwitweten Bureauassistent Bethge für ihren Sohn Waller be 
willigte Erziehungsgcld von 15 ./fr monatlich bis zu seinem vollen 
deten 18. Lebensjahre weiter gezahlt werde. 
Begründung. 
Durch Beschluß der Stadtverordneienversammlung vom 26. Juni 
1903 — Protokoll 33a~— ist der Witwe des Bureauassistenten 
Bethge, Agnes geb. Schlegel für ihren am 10. Juli 1893 ge 
borenen Sohn Walter ein Erziehungsgeld von lb JC monatlich bis 
Ende Juli d. Js. gewährt worden. 
Walter Bethge besucht seit Ostern d. Js. die Präparanden- 
anstalt zu Potsdam mit gutem Erfolge, wie das anliegende Zeugnis 
des Rektors Miekley vom 5. August d. Js. ergibt. 
Es ist seiner Mutter unmöglich, die während seiner noch mehrere 
Jahre erfordernden Ausbildung für den Lehrerberuf nötigen Mittel 
herbeizuschaffen. 
Frau Bethge ist kränklich und schwächlich, sie befindet sich bei 
nahe ununterbrochen in ärztlicher Behandlung und ist ihres körper 
lichen Zustandes halber fast zu jeder Arbeit uniauglich. 
Sie bewohnt mit ihrem Sohne im Hause Große Hamburger 
Straße 31, Hof I Tr., eine aus Stube und Küche bestehende Wohnung, 
wofür sie 26 JC Miete zahlt. 
Frau Bethge ist ohne Vermögen und besitzt keine Verwandte, die sie 
und ihren Sohn ausreichend unterstützen könnten. Wir sind daher bereit, 
ihrer Bitte um Weiterzahlung des Erziehungsgeldes zu entsprechen. 
Berlin, den 27. August 1908. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
Reicke. 
Berlin, den 5. September 1908. 
Der Stadtvcrordnctcn-Borsteher 
Michelet.
	        

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