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Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1908 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1908 (Public Domain)

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Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin
Titel:
Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin / Berlin
Weitere Titel:
Vorlagen für die Stadtverordneten-Versammlung zu Berlin
Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadtgemeinde Berlin
Erschienen:
Berlin 1933
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Erscheinungsverlauf:
1877-1933
Fußnote:
Enthält teilweise: Tagesordnung für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am ...
ZDB-ID:
2906240-8 ZDB
Spätere Titel:
Vorlagen für die Ratsherren der Reichshauptstadt Berlin
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1908
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Fußnote:
Vorlagen 74 und 739 fehlt im Original
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-11573141
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
No. 35 705-724), 1908/06/20

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1908 (Public Domain)
  • No. 1 (1-24), 1907/12/28
  • No. 2 (29-34), 1908/01/04
  • No. 3 (35-50), 1908/01/11
  • No. 4 (55-68), 1908/01/18
  • No. 5 (75), 1908/01/25
  • Anlage: Nachtrag zur Tagesordnung für die Sitzung, 23. Januar 1908
  • No. 6 (76-96), 1908/01/25
  • No. 7 (100), 1908/01/27
  • No. 8 (101-122), 1908/02/01
  • No. 9 (125-143), 1908/02/08
  • Anlage: Nachtrag zur Tagesordnung für die Sitzung, 13. Februar 1908
  • No. 10 (146), 1908/02/15
  • No. 11 (148-170), 1908/02/15
  • No. 12 (177), 1908/02/18
  • No. 13 (178-195), 1908/02/22
  • No. 14 (199), 1908/02/29
  • No. 15 (200-210), 1908/02/29
  • No. 16 (213), 1908/03/02
  • No. 17 (214), 1908/03/07
  • No. 18 (215-245), 1908/03/07
  • No. 19 (336), 1908/03/09
  • No. 20 (337), 1908/03/14
  • No. 21 (338-364), 1908/03/14
  • No. 22 (376-397), 1908/03/21
  • No. 23 (401-419), 1908/03/28
  • No. 24 (423-437), 1908/04/04
  • No. 25 (439), 1908/04/07
  • No. 26 (440-462), 1908/04/18
  • No. 27 (469-476), 1908/04/25
  • No. 28 (481), 1908/04/28
  • No. 29 (482-509), 1908/05/09
  • No. 30 (561-574), 1908/05/16
  • No. 31 (575-603), 1908/05/30
  • No. 32 (608), 1908/05/30
  • No. 33 (609-658), 1908/06/13
  • No. 34 (704), 1908/06/20
  • No. 35 705-724), 1908/06/20
  • No. 36 (735-737), 1908/06/22
  • No. 37 (740-791), 1908/08/29
  • ad No. 37 (792-804), 1908/08/29
  • No. 38 (805-807), 1908/09/02
  • No. 39 (808-817), 1908/09/05
  • ad No. 39 (818-821), 1908/09/05
  • No. 40 (822), 1908/09/09
  • No. 41 (823-855), 1908/09/19
  • No. 42 (942-956), 1908/09/26
  • No. 43 (961-983), 1908/10/10
  • No. 44 (991-1008), 1908/10/17
  • No. 45 (1011-1034), 1908/10/31
  • No. 46 (1041-1045), 1908/11/07
  • No. 47 (1050-1078), 1908/11/20
  • Anlage: ad No. 47 (1079-1131), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 20. November 1908
  • No. 48 (1132), 1908/11/23
  • No. 49 (1133-1151), 1908/11/28
  • No. 50 (1154-1187), 1908/12/12
  • No. 51 (1225-1232), 1908/12/24
  • Anlage: ad No. 51 (1233-1238), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 24. Dezember 1908

Volltext

— 539 
1 
M 35. 
(705—724.) 
Horkagen 
für die 
Stadtverordnetenversammlung zu Berlin. 
70». Vorlage (J.-Nr. 225 Wais. gen. III. 08) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend Verstärkung des Gemeindewaisen 
rates durch die Schulrektoren. 
Im Berliner Rektorenvereine hielt am 29. Februar 1908 ein 
Vereinsmitglied einen Vortrag über „die Bedeutung des Gesetzes über 
die Fürsorgeerziehung Minderjähriger für die Bekämpfung der Ver 
wahrlosung unserer Heranwachsenden Jugend". Infolge der hierbei 
geschehenen Anregung erklärten sich die Mitglieder des Vereins bereit, 
im Interesse der Jugend dem Gemeindewaisenrate des Bezirkes, in 
welchem die Schule liegt, als Mitglieder beizuireten. 
Im Einverständnisse mit der städtischen Waisen- und der Schul- 
dcputation beabsichtigen wir nunmehr, in die von uns demnächst zu 
erlassende neue Geschäftsanweisung für den Gemeindewaisenrat die 
Bestimmung aufzunehmen, daß die Rektoren als solche stimmberechtigte 
Mitglieder des Gemeindewaisenrates des Bezirkes, in welchem ihre 
Schule liegt, sind und demgemäß zu den Sitzungen eingeladen werden 
wüsten. Hiernach würden nach unseren Aufstellungen von den zur 
Zeit vorhandenen 306 Gemeindewaisenräten bei 136 Gemeinde- 
waisenräten Rektoren tätig sein. 
Wir halten es für zweckmäßig, daß auf diese Weise dem 
Gemeindewaisenrate Pädagogen als Mitglied hinzutreten, weil der 
Gemeindewaisenrat vielfach mit Fragen der Kindererziehung befaßt 
wird und weil die Rektoren die zu beaufsichtigenden Mündel am 
besten kennen und ani ehesten in der Lage sind. Spuren von ein 
tretender Verwahrlosung an ihnen wahrzunehmen und deren Ursachen 
aufzudecken. 
Wir ersuchen deshalb um folgende Beschlußfassung: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß die 
Rektoren der Gemeindeschulen als solche dem Gemeindewaisenrate 
des Bezirkes, in welchem die Schule liegt, als stimmberechtigte 
Mitglieder angehören. 
Berlin, den 5. Juni 1908. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
706. Vorlage (J.-Nr. 390 Krk. V. 08) — zur Beschlußfassung —, 
betreffend die Verleihung eines Benefiziums der Rentier 
- Wunderlichschen Stiftung. 
Durch den Tod der Witwe Albertine Stegeweit ist ein 
Benestzium der Rentier Wunderlichschen Stiftung, welches außer freier 
Verpflegung in einem Taschengelde von i,toJ0 monatlich besteht, frei 
geworden. 
Für dieses Benestzium ist von dem Kuratorium des Friedrich 
Wilhelms Hospitals und der Siechenanstalten die Witwe Juliane 
Misera, geb. Marzauke als würdig und bedürftig in Vorschlag 
gebracht worden, deren Personalakien beigefügt sind. Indem wir 
dem vorerwähnten Vorschlage des Kuratoriums beitreten, ersuchen wir 
um folgende Beschlußfassung: 
Die Versammlung erklärt sich mit der Verleihung eines Benefiziums 
der Rentier Wunderlichschen Stiftung an die in der Siechenanstalt 
an der Fröbelstraße verpflegte Witwe Juliane Misera, geb. 
Marzanka einverstanden. 
Berlin, den 16. Juni 1908. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
707. Vorlage (J.-Nr. 2187 Krch. 08) — zur Beschlußfassung —, 
betreffend die anderweite Verwendung der bisherigen 
Direktorwohnung im Luisenstädtischen Gymnasium und 
die Zahlung einer Mictentschädigung an den neuge 
wählten Anstaltleiter. 
Der Direktor des Luisenstädtischen Gymnasiums Geh. Regierungs 
rat Professor Dr. Müller ist am I. Agril d. Js. in den Ruhestand 
getreten. Zu seinem Amtsnachfolger ist der bisherige Oberlehrer am 
Leibniz-Gymnasium Professor Dr. Rudolf Meyer gewählt worden, 
welcher vorbehaltlich der Allerhöchsten Bestätigung sein neues Amt 
am 1. Juli d. Js. antreten wird. Die Dircktorwohnung beim Luisen 
städtischen Gymnasium besteht aus 8 zum Teil recht kleinen Zimmern, 
Küche, Speisekammer, Klosett und Hängeboden. 6 Zimmer und sämt- 
liches Nebengelaß befinden sich im I. Stockwerk. 2 Zimmer hingegen 
— wie der mit der Bitte um Rückgabe beigefügte Lageplau nachweist — 
im Erdgeschoß. 
Von letzteren war das Hinterzimmer von dem früheren Direktor 
seinerzeit auf eigene Kosten als Badezimmer eingerichtet und benutzt 
worden. Eine rnncre Verbindungstreppe zwischen den beiden Ge- 
schosien ist nicht vorhanden: vielmehr sind die Angehörigen des 
Wohnungsinhabers gezwungen, die vordere Haupttreppe zu benutzen, 
was — da die beiden oberen Geschosie anderweit vermietet sind — 
naturgemäß mit vielen Unbequemlichkeiten verknüpft ist. 
Bei der am 16. v. Mts. stattgehabten Besichtigung der Wohnung, 
in welcher gemäß den Wünschen des früheren Direktors schon seit 
mehreren Jahren größere Reparaturen nicht mehr vorgenommen 
worden waren, hat sich herausgestellt, daß nunmehr sämtliche Räume 
vollständig renoviert werden müssen. 
Der Hängeboden sollte beseitigt, die Speisekammer verkleinert 
werden und in dem auf diese Weise vergrößerten Klosettraum sollten 
eine neue Gasbadeeinrichtung und ein neues freistehendes Klosett mit 
Oberspülung Ausstellung finden. 
Ferner sollte dem Antrage des neuen Anstaltleiters entsprechend 
die Trennungswand zwischen den beiden schmalen Vorderzimmer her 
ausgenommen werden, so daß ihm künftig 3 nebeneinander liegende 
zweifenstrige Vorderzimmer zur Verfügung stehen würden. Hingegen 
hat der weitere und u. E. durchaus berechtigte Wunsch des Professors 
Dr. Meyer auf Herstellung einer inneren Verbindungstreppe zwischen 
beiden Geschossen nicht berücksichtigt werden können, weil nach den 
Feststellungen unserer I. Stadtbauinspektion eine einwandsfreie Durch 
führung der inneren Verbindung nicht angängig ist. 
Trotzdem würden die vorgesehenen Jnstandsetzungsarbeiten nach 
dem Anschlage der I. Stadlbauinspektion einen Kostenbetrag von 
3 600 JO erfordern. 
Unter'diesen Umständen haben wir uns veranlaßt gesehen, einem 
zweiten Antrage des Professors Dr. Meyer näher zu treten, nämlich 
ihm zu gestatten, eine Privatwohnung in der Nähe des Luisen- 
städtischen Gymnasiums zu beziehen und ihm an Stelle der Dienst 
wohnung die ctatsmäßige Mietentschädigung von jährlich 1 500 JO 
vom 1. Juli 1908 ab zu gewähren. 
In diesem Falle würden die im I. Stockwerk belegenen Räume 
entweder für städtische (Bureau- ’c.) Zwecke oder aber nach erfolgter 
— mit weit geringeren Aufwendungen zu bewirkender — Renovierung 
als Wohnung für einen Mietpreis von 1500—1600 JO p. a ver 
mietet werden, während die beiden Zimmer im Erdgeschoß der Schule 
zur Unterbringung von Sammlungen usw. überwiesen werden könnten. 
Gleichzeitig ließe sich hierbei noch einem anderem Uebclstaiide ab 
helfen, dessen Beseitigung uns anderenfalls nicht unerhebliche Kosten 
verursachen würde. Die dortige Schuldiencrwohnung. welche sich in einem 
besonderen Anbau nach dem Schulhofe zu befindet und über das Archiv 
durch eine Verbindungstreppe von dem Amtszimmer des Direktors zu 
erreichen ist, enthält zwar4Zimmer, Küche und Zubebör: die Lage dieser 
Räume ist jedoch eine so ungünstige — zwei liegen im Keller, zwei im Erd 
geschoß und ein dritter im Halbgeschoß — und ihre Größe ist eine so 
geringe, daß der zum 1. April d. Js. dorthin versetzte Schuldiener Skade 
seine Möbel nicht vollständig hat unterbringen können. Insbesondere 
ist es ihm bei den engen Korridoren innerhalb der Wohnung nicht 
möglich gewesen, sein Klavier in die Wohnung zu schaffen; letzteres 
hat vielmehr bis auf weiteres im Archivzimmer aufgestellt werden 
müssen, welches bis jetzt gleichzeitig als Wartezimmer für das 
Publikum benutzt wird. Wir würden künftig das neben dem Amts- 
zimmer belegene Vorderzimmer als Warteraum einrichten und — 
zur Vermeidung von baulichen Aenderungen in der Schuldiener- 
wohnung — dem Schuldiener die teilweise Mitbenutzung des Archiv 
zimmers widerruflich gestatten können. 
Unter Berücksichtigung dieser Umstände haben wir beschlossen, 
dem Eintrage des Professors Dr. Meyer stattzugeben, und ersuchen 
die Stadtverordnetenversammlung um folgende Beschlußfassung: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß 
1. die im Schulhause Brandenburgftraße 37 im I. Stockwerk be 
legenen Räume der bisherigen Dircktorwohnung für städtische 
Zwecke verwendet oder aber anderweit vermietet werden, 
2. die beiden im Erdgeschoß belegenen Zimmer dieser Wohnung 
für Schulzwecke Verwendung finden, 
3. dem Anstaltleiter Professor Dr. Rudolf Meyer an Stelle der 
Dienstwohnung vom 1. Juli 1908 ab die ctatsmäßige Miet- 
cntschädigung von jährlich 1500 Jt unter der Bedingung
	        

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