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Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1908 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1908 (Public Domain)

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Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin
Titel:
Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin / Berlin
Weitere Titel:
Vorlagen für die Stadtverordneten-Versammlung zu Berlin
Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadtgemeinde Berlin
Erschienen:
Berlin 1933
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Erscheinungsverlauf:
1877-1933
Fußnote:
Enthält teilweise: Tagesordnung für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am ...
ZDB-ID:
2906240-8 ZDB
Spätere Titel:
Vorlagen für die Ratsherren der Reichshauptstadt Berlin
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1908
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Fußnote:
Vorlagen 74 und 739 fehlt im Original
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-11573141
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
No. 3 (35-50), 1908/01/11

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1908 (Public Domain)
  • No. 1 (1-24), 1907/12/28
  • No. 2 (29-34), 1908/01/04
  • No. 3 (35-50), 1908/01/11
  • No. 4 (55-68), 1908/01/18
  • No. 5 (75), 1908/01/25
  • Anlage: Nachtrag zur Tagesordnung für die Sitzung, 23. Januar 1908
  • No. 6 (76-96), 1908/01/25
  • No. 7 (100), 1908/01/27
  • No. 8 (101-122), 1908/02/01
  • No. 9 (125-143), 1908/02/08
  • Anlage: Nachtrag zur Tagesordnung für die Sitzung, 13. Februar 1908
  • No. 10 (146), 1908/02/15
  • No. 11 (148-170), 1908/02/15
  • No. 12 (177), 1908/02/18
  • No. 13 (178-195), 1908/02/22
  • No. 14 (199), 1908/02/29
  • No. 15 (200-210), 1908/02/29
  • No. 16 (213), 1908/03/02
  • No. 17 (214), 1908/03/07
  • No. 18 (215-245), 1908/03/07
  • No. 19 (336), 1908/03/09
  • No. 20 (337), 1908/03/14
  • No. 21 (338-364), 1908/03/14
  • No. 22 (376-397), 1908/03/21
  • No. 23 (401-419), 1908/03/28
  • No. 24 (423-437), 1908/04/04
  • No. 25 (439), 1908/04/07
  • No. 26 (440-462), 1908/04/18
  • No. 27 (469-476), 1908/04/25
  • No. 28 (481), 1908/04/28
  • No. 29 (482-509), 1908/05/09
  • No. 30 (561-574), 1908/05/16
  • No. 31 (575-603), 1908/05/30
  • No. 32 (608), 1908/05/30
  • No. 33 (609-658), 1908/06/13
  • No. 34 (704), 1908/06/20
  • No. 35 705-724), 1908/06/20
  • No. 36 (735-737), 1908/06/22
  • No. 37 (740-791), 1908/08/29
  • ad No. 37 (792-804), 1908/08/29
  • No. 38 (805-807), 1908/09/02
  • No. 39 (808-817), 1908/09/05
  • ad No. 39 (818-821), 1908/09/05
  • No. 40 (822), 1908/09/09
  • No. 41 (823-855), 1908/09/19
  • No. 42 (942-956), 1908/09/26
  • No. 43 (961-983), 1908/10/10
  • No. 44 (991-1008), 1908/10/17
  • No. 45 (1011-1034), 1908/10/31
  • No. 46 (1041-1045), 1908/11/07
  • No. 47 (1050-1078), 1908/11/20
  • Anlage: ad No. 47 (1079-1131), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 20. November 1908
  • No. 48 (1132), 1908/11/23
  • No. 49 (1133-1151), 1908/11/28
  • No. 50 (1154-1187), 1908/12/12
  • No. 51 (1225-1232), 1908/12/24
  • Anlage: ad No. 51 (1233-1238), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 24. Dezember 1908

Volltext

25 
Dorürgen 
für die 
Stadtverordnetenversammlung zu Berlin. 
35. Vorlage (J.-Nr. 1995 Markth. 07) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Bewilligung von Mitteln 
für den Bau einer Kühlanlage und von Ausschlachte 
räumen in der Markthalle VIII. 
In unserer Vorlage vom 22. Juni d. Js. — J.-Nr. 470 
Markth. 07 —, betreffend die Bewilligung von Mitteln für den Bau 
einer Kühlanlage in der Markthalle IX — haben wir erwähnt, daß 
beabsichtigt wird, auch die andern Markthallen nach und nach mit 
einer solchen Anlage zu versehen. In der Markthalle IX ist mit dem 
Bau derselben bereits begonnen worden. Von den übrigen Markt 
hallen hat sich das Bedürfnis zum Bau einer Kühlanlage besonders 
in der Markthalle VIII — Andreasstraße 56, Kraulstraße 48 a und 
Grüner Weg 96 — geltend gemacht. Diese Markthalle liegt in einem 
dicht bevölkerten Stadtteil und wird sowohl von Käufern wie Ver 
käufern außerordentlich stark besucht. Die Standinhaber daselbst haben 
in wiederholten Eingaben auf die Notwendigkeit jener Einrichtung 
hingewiesen und zur Begründung angeführt, daß schon jetzt 45 Händler 
außerhalb der Markthalle Kühlräume gemietet haben. Die Unzuträglich- 
keitcn, die sich für die Standinhaber aus der Benutzung von außer 
halb der Markthalle belegenen Kühlräumen ergeben, haben wir in der 
oben erwähnten Vorlage vom 22. Juni d. Js. auseinandergesetzt. 
Unsere Markthallenverwaltung hat nun durch die Bauverwaltung 
ein bezügliches Projekt ausarbeiten lassen. Nach diesem Projekt wird 
die Anlage, dem Bedürfnis entsprechend einen größeren Umfang er- 
halten als die in der Halle IX, und wie dort ebenfalls in mehrere 
Abteilungen zerfallen, um bei geringerem Bedarf nicht alle Räume 
kühlen zu müssen. Während jedoch in der Markthalle IX die Anlage 
im Keller untergebracht werden konnte, der nur zum geringsten Teil 
vermietet ist, ist dies hier bei der starken Besetzung der Keller nicht 
möglich. Die Kühlräume sind daher unterirdisch auf dem Hofe nach 
der Andreasstraße projektiert. 
Gleichzeitig hat sich in der Markthalle VIII das Bedürfnis 
herausgestellt, für die Standinhaber besondere Ausschlachteräume her 
zustellen. Mehrere Händler haben schon seit Jahren die von ihnen 
gemieteten Markthallenkeller dazu benutzt, ■ um daselbst Fleisch aufzu 
hauen und Wild und Geflügel, insbesondere Gänse auszuschlachten. 
Das Königliche Polizeipräsidium hat nun Ende vorigen Jahres die 
Benutzung der Keller für diese Zwecke unter Androhung von Strafe 
bei Zuwiderhandlungen verboten, weil nach den bestehenden Be 
stimmungen, „die Keller weder hierzu noch sonst zum dauernden 
Aufenthalt von Menschen geeignet seien." Durch dieses Verbot, dessen 
Berechtigung nicht bestritten werden kann, war die Existenz vieler 
Standinhaber schwer geschädigt, da die Markthallenverwaltung nicht 
in der Lage war, ihnen für ihre Zwecke andere geeignete Räume zu 
überweisen. 
Unter diesen Umständen mußte für die Beschaffung solcher Räume 
Sorge getragen werden und auf Veranlassung unserer Markthallen 
deputation hat die Bauverwaltung das erforderliche Projekt gleich- 
zeitig mit dem für die Kühlanlage aufgestellt. Das Gebäude für die 
Ausschlachteräume soll ebenfalls auf dem Hofe nach der Andreas 
straße über der Kühlanlage errichtet und den Anforderungen der 
Neuzeit entsprechend ausgestattet werden. 
Die Kosten für beide Ausführungen sind mit 265 000 M ver 
anschlagt und sollen aus dem Erneuerungs- und Ergänzungsfonds 
der Markthallenverwallung, bei dem noch genügend Mittel vorhanden 
sind, entnommen werden. Allerdings wird dieser Fonds durch die 
beabsichtigte Schmälerung und die im Etatsentwurf für 1908 vorzu 
sehende Entnahme von rund 475000 M bis auf einen kleinen Rest 
aufgezehrt werden. Bei der Aufstellung der Pläne für die Kühl 
anlage ist eine vermietbare Fläche von 317 gm vorgesehen, die Ver 
mietung soll zu dem gleichen Tarifsatz erfolgen wie bei der Zentral- 
marklhalle la und der Markthalle IX. Nach der von uns aufge 
stellten Berechnung ist die Rentabilität der Anlage, auch wenn nur 
dreiviertel der Kühlperiode dauernd besetzt ist, außer Zweifel. Für 
die Benutzung der Ausschlachteräume soll der Tarifsatz erst nach Fertig 
stellung des Baues festgesetzt werden; er wird nur so hoch bemessen 
werden, daß die Rentabilität dieser Anlage ebenfalls gesichert ist. 
ohne die Standinhaber besonders zu belasten. 
Beifolgend senden der Stadtverordnetenversammlung wir das 
Projekt, bestehend aus 
1 Erläuterungsbericht, 
1 Kostenanschlag und 
2 Blatt Zeichnungen. 
Indem wir noch bemerken, daß das Projekt sowohl unsere Zu 
stimmung, sowie auch die unserer Markthallendeputation gefunden 
hat, ersuchen wir um folgende Beschlußfassung: 
Die Versammlung erklärt sich mit dem Bau von Kühlanlagen 
und Ausschlachteräumen auf dem Hofe der Markthalle VII — 
Andreasstraße 56 — einverstanden und genehmigt, daß die er- 
forderlichen Mittel in Höhe von 265 000 M dem Erncuerungs- 
und Ergänzungsfonds der Markthallenverwaltung entnommen werden. 
Berlin, den 29. Dezember 1907. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
Zu »5. 
Erläuterungsbericht, 
betreffend den Entwurf zum Neubau einer Kühlanlage nebst Ausschlachte 
räumen auf dem Grundstück der Markthalle VIII, Andreasstraße 56. 
In der Vorlage des Magistrates vom 22. Juni 1907, Nr. 617 
(I -Nr. 470 Markth. 07), betreffend die Herstellung einer Kühlanlage 
in der Markthalle IX ist bereits allgemein auf die Notwendigkeit der 
Errichtung von Kühlanlagen in einigen Hallen hingewiesen und 
die Gründe klargelegt worden, welche hierfür bestimmend sind, 
sodass bei der Vorlage des beifolgenden Entwurfes auf die obigen 
Ausführungen hingewiesen werden kann. 
Die vorliegende Kühlanlage für die Markthalle VIII ist die 
jenige, welche nach der Anlage in der Markthalle IX zunächst zur 
Ausführung gebracht werden soll. War die Kühlanlage in letzterer 
Halle im Keller angeordnet worden, so ergab sich in der Halle VIII 
bei den hier voll besetzten Kellerräumen und bei dem größeren Umfange 
der Anlage kein Platz im Keller, und die Kühlräume sind unterirdisch 
auf dem Hofe an der Andreasstraße projektiert, wobei der entsprechende 
Hofteil nachträglich unterkellert werden muß. Die Zugänglichkeit 
erfolgt vom Hofe durch 2 bedeckte Treppen und einen elektrisch be- 
triebenen Fahrstuhl für 500 kg Tragfähigkeit. 
Wie in der Markthalle IX, sollen auch hier die Kühlräume nur 
zur Aufbewahrung von Fleisch, Wild und Geflügel dienen, da zur 
Aufbewahrung anderer Lebensmittel, wie Butter, Eier, Gemüse, 
Fische usw. ein Bedürfnis nicht vorliegt. Die Anlage, wie sie pro 
jektiert ist, entspricht dem zu erwartenden Bedarfe; sie zerfällt in 
6 Abteilungen und zwar zu je 26, 14, 16, 17 und 30 Zellen, von 
denen die erstere zur Aufnahme von Pökelwaren bestimmt ist. 
Ebenso wie in der Halle IX ist diese Zerlegung in einzelne Abteilungen 
vorgenommen worden, um bei geringerem Bedarf nicht die ganze 
Anlage in Betrieb zu halten. 
Die Zellengrößen entsprechen den Bedürfnissen und bewegen 
sich zwischen 2 und 6 gm, auch können die größeren Zellen zum 
Teil noch durch versetzbare Zwischenwände in 2 Abteile zerlegt werden. 
Der zum Betrieb der Anlage erforderliche Maschinen- und Apparaten- 
raum ist in unmittelbarer Nähe der Kühlräume in einem Lichthof 
angeordnet, welcher zu diesem Zwecke überdacht und durch 3 Ober- 
lichte belichtet und belüftet wird. Von der Anordnung eineS-besonderen 
Raumes für den Maschinisten, welcher überdies sich nicht ständig bei 
den Maschinen aufzuhallen haben wird, konnte abgesehen werden. 
Das Kühlsystem soll nach Ausschreibung eines Wettbewerbs 
bestimmt werden. Das erforderliche Wasser soll einem Rohrbrunncn 
entnommen werden, welcher im Hofe des neben der Markthalle ge 
legenen städtischen Schulgrundstückes erbohrt wird; jedoch ist mit 
Rücksicht auf einen sicheren Betrieb auch ein Anschluß an die städtische 
Wasserleitung vorgesehen. Der Antrieb der Apparate und Maschinen 
erfolgt durch einen Elektromotor. Die Kühlung der Räume soll 
durch an den Decken hängende Kühlrohre bewirkt werden, durch 
welche das kältetragende Medium fließt. Für die Luftumwälzung 
innerhalb der einzelnen Kühlabteilungen sind je ein Elektroventilator 
in Verbindung mit Luftkanälen vorgesehen, wobei die frische Luft 
dem Hof entnommen und den Räumen nach Bedarf zugeführt wird. 
Die Wände der Kühlräume sowohl, wie auch die des Maschinen 
hauses erhalten einen 2 m bezw. 1,bo m hohen Sockel von weiß- 
glasierten Verblendsteinen und werden darüber geputzt und gestrichen. 
Die innere Zelleneinrichtung soll aus verzinktem Schmiedeeisen her 
gestellt werden. Die Temperatur in den Kühlräumen ist auf 4- 3° 0. 
angenommen und soll dauernd hierauf gehalten werden. Die Be 
leuchtung der Gänge erfolgt durch elektrisches Licht. 
Mit der Kühlanlage soll zugleich eine Baulichkeit zur Aufnahme 
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