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Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1902 (Public Domain)

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Periodical

Creator:
Berlin
Title:
Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin / Berlin
Other titles:
Vorlagen für die Stadtverordneten-Versammlung zu Berlin
Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadtgemeinde Berlin
Publication:
Berlin 1933
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Dates of Publication:
1877-1933
Note:
Enthält teilweise: Tagesordnung für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am ...
ZDB-ID:
2906240-8 ZDB
Succeeding Title:
Vorlagen für die Ratsherren der Reichshauptstadt Berlin
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
Collection:
State,Politics,Administration,Law
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1902
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Note:
Druckfehler bei Anlage: ad No. 38 (746-"767"), Seite 587
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-11266864
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
State,Politics,Administration,Law

Issue

Title:
No. 44 (948-975), 25. Oktober 1902

Contents

Table of contents

  • Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1902 (Public Domain)
  • No. 1 (1-15), 28. Dezember 1901
  • No. 2 (22-27), 4. Januar 1901
  • No. 3 (31), 11. Januar 1902
  • No. 4 (32-59), 11. Januar 1902
  • No. 5 (64-74), 18. Januar 1902
  • No. 6 (82-86), 25. Januar 1902
  • No. 7 (90-109), 1. Februar 1902
  • No. 8 (113-126), 8. Februar 1902
  • No. 9 (134-153), 15. Februar 1902
  • No. 10 (156), 19. Februar 1902
  • No. 11 (157-173), 22. Februar 1902
  • No. 12 (248-260), 1. März 1902
  • No. 13 (269), 8. März 1902
  • No. 14 (270-278), 8. März 1902
  • ad No. 14 (279-287), 8. März 1902
  • No. 15 (288), 10. März 1902
  • No. 16 (289), 15. März 1902
  • No. 17 (290-303), 15. März 1902
  • No. 18 (310), 17. März 1902
  • No. 19 (311), 21. März 1902
  • No. 20 (312-315), 21. März 1902
  • No. 21 (325-332), 22. März 1902
  • No. 22 (333-342), 29. März 1902
  • No. 23 (346-361), 5. April 1902
  • No. 24 (401-410), 12. März 1902
  • No. 25 (415-416), 16. April 1902
  • No. 26 (417-424), 19. April 1902
  • No. 27 (427-438), 26. April 1902
  • No. 28 (443-470), 10. Mai 1902
  • No. 29 (478-479), 14. Mai 1902
  • No. 30 (480-504), 24. Mai 1902
  • No. 31 (555-569), 31. Mai 1902
  • No. 32 (578), 7.Juni 1902
  • No. 33 (579-592), 7.Juni 1902
  • No. 34 (595-596), 9. Juni 1902
  • No. 35 (597-617), 14. Juni 1902
  • No. 36 (623), 21. Juni 1902
  • No. 37 (624-655), 21. Juni 1902
  • No. 38 (692-745), 30. August 1902
  • No. 39 (768), 2. September 1902
  • No. 40 (769-802), 13. September 1902
  • No. 41 (875-892), 20. September 1902
  • No. 42 (897-920), 4. Oktober 1902
  • No. 43 (927-940), 11. Oktober 1902
  • No. 44 (948-975), 25. Oktober 1902
  • No. 45 (1013-1031), 1. November 1902
  • No. 46 (1037-1052), 8. November 1902
  • No. 47 (1057), 12. November 1902
  • No. 48 (1058-1067), 15. November 1902
  • No. 49 (1072-1082), 22. November 1902
  • No. 50 (1090-1112), 29. November 1902
  • No. 51 (1118), 3. Dezember 1902
  • No. 52 (1119-1135), 6. Dezember 1902
  • No. 53 (1185-1193), 13. Dezember 1902
  • Anlage: ad No. 53 (1194-1199), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgetheilt sind, 13. Dezember 1902
  • No. 54 (1200), 17. Dezember 1902

Full text

2. die Bergstraße von ihrem Einlauf in die Redenstraße in einer 
Erstreckung von 550 m Länge, 
3. die Redenstraße von ihrem Beginn an der Einmündung der 
Bergstraße bis zu einem Punkte, der gemäß den Ausmessungen 
des Kreis-Baumeisters Mirau 840 m von diesem Punkte 
entfernt in der Nähe des Grundstücks des Bäckermeisters 
Wernery liegt, 
4. die ganze Schulstraße, soweit sie nicht von der Gemeinde 
unterhalten wird. 
Die Pflicht zur Unterhaltung dieser Straßen bezw. Straßentheile 
beabsichtigt die Königliche Berg-Jnspektion, als Vertreterin der fiskalisch- 
städtischen Bergwerks-Sozietät, auf die Landgemeinde Kalkberge- 
Rüdersdorf zu übertragen, mit der sie zu diesem Zwecke, vorbehaltlich 
der Genehmigung des Herrn Ministers für Handel und Gewerbe, 
sowie unserer und der Zustimmung des Kreisausschusses des Kreises 
Niederbarnim, den anliegenden m. d. B. u. R. beigefügten Vertrag 
vom 10. Juni 1902 geschlossen hat. 
Nach dem Gutachten der Berg-Jnspektion ist das Abkommen mit 
der Gemeinde auf Grund der m. d. B. u. R. beigefügten Berechnung 
des Regierungs-Baunicisters Mirau vom 6. September 1900, welche 
dem Vertrage als Grundlage dient, günstig zu betrachten, denn die 
Straßenrepäratnren haben stets höhere Einheitssätze erfordert als der 
Berechnung zu Grunde gelegt sind. Die berechnete Ablösungssumme 
von 90 315,/#, welche sich durch Abzug der im Jahre 1901 vor und 
während der Verhandlungen durch die Berg-Jnspektion ausgeführten 
Arbeiten auf 88 920 Jt ermäßigt hat, steht in richtigem Verhältniß 
zu der dafür in Fortfall kommenden Last. Die Abfindungssumme 
wird zum Theil durch Abgabe folgender Grundstücke, deren Lage aus 
dem m. d. B. u. R. beigefügten Lageplan ersichtlich ist, an die Gemeinde 
Kalkberge-Rüdersdorf bezahlt: 
ui ein Grundstück am Stolp, im Lageplan mit 1 bezeichnet, 
seine Größe beträgt 3,2208 da, sein Werth 14 500 Jt oder 
rund 4 502 Jt pro Hektar. Das Grundstück war bislang 
in einzelnen Parzellen für insgesammt rund 32 Jt ver 
pachtet. Der Boden besteht aus Sand, und ist durch Bohr- 
versuche festgestellt, daß weder Kalksteine, noch Thon, noch 
Kies abbaufähig anstehen. Zu Betriebszwecken dürfte daher 
das an der äußerste» Grenze des Sozietätseigenthums 
bclegene Grundstück rach Ansicht der Berg Inspektion niemals 
gebraucht werden. Zur Bebauung eignet sich das Grundstück, 
obwohl es zwischen zwei Straßen liegt, ebensowenig, da es 
die eine Straße überall stark überhöht und nach der andern 
stark abfällt, außerdem die schlechte Beschaffenheit des Bodens 
die Anlage von Hausgärten erschwert. Ein besser gelegenes 
Grundstück, dcni Bahnhof gegenüber, niit gutem Boden 
wurde im Jahre 1891/92 von der Sozietät zu 4 000 M 
pro Hektar angekauft; 
b) ein Grundstück an der Bergstraße von O.rorn ha im Werthe 
von 0 838,7» M, auf dem Plan mit II bezeichnet. Dieses 
an einer der Hauptstraßen belegene Grundstück ivird im 
Werthe dadurch beeinträchtigt, daß dasselbe fast unmittelbar 
von der Straßengrenze ab ziemlich stark ansteigt, so daß 
seine nördliche Grenze schon etwa 4—5 m höher liegt als 
die Straße. Für den Betrieb konimt diese im Orte belegene 
Parzelle nicht in Frage. Sie brachte jährlich rund 6 Jt 
Pacht; 
c) ein schmales, an der Schulstraße belegenes Grundstück von 
2,7» a, auf dem Plan mit III bezeichnet, im Werthe von 
137,50 M. welches die Gemeinde Rüdersdorf zu einem Fuß- 
wege neben der Schulstraße, welche in diesem Theile von ihr 
bereits zu unterhalten war, ausbauen will. Der Preis von 
0.50 Jt pro Quadratmeter entspricht dem Werthe eines vor 
einiger Zeit von, Schulgriindstück abgezweigten Geländes. 
Zu Betriebszwecken wird das Grundstück nach deni 
Gutachten der Berg-Jnspektion niemals benutzt werden 
können. 
Der Werth der abzutretenden Grundstücke beläuft sich sonach auf 
21 471,25 -M, so daß von der Abfindungssumme von 88 920 Jt noch 
07 448,7s. Jt baar von der Sozietät zu zahlen bleiben. 
Wir halten das Abkommen, für dessen Inkrafttreten der 1. Juli 
1902 vereinbart ist, in Uebereinstimmung mit unserer Grundeigenthums- 
Deputation, als ein vvrtheilhaftes für die Sozietät und ersuchen, 
indem wir noch bemerken, daß der Herr Minister für Handel und 
Gewerbe seine Zustimmung zu dem Vertrage bereits in Aussicht gestellt 
hat, um folgende Beschlußfassung: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß 
der zwischen der König!. Berg Inspektion zu Kalkberge- 
Rüdersdorf und der Landgemeinde Kalkberge-Rüdersdorf 
abgeschlossene, lind der Magistratsvorlagc von, 13. Oktober 
1902 beigefügte Vertrag vom 10. Juni 1902 über die Ueber 
nähme der Unterhaltung bestinimter Straßen und Straßcn- 
theile gegen Zahlung einer Abfindungssumme durch die 
Gemeinde Kalkberge-Rüdersdorf namens der Stadtgemeinde 
Berlin genehmigt wird. 
Berlin, den 13. Oktober 1902. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt 
Kirschner. 
9S2 Vorlage (J.-Nr. 1 740V. 8. 02) — zur Beschlußfassung —, 
betreffend 
a) die Verbindung der beiden Schweinehallen des 
Viehmarkts, 
I») die Verlängerung der Kälberverkaufshalle und 
«) die Herstellung von Ständen für die zur Wieder 
verladung bestimmten Rinder daselbst. 
Wie wir in unserer Vorlage vom 28. August v. Js. (J.-Nr. 728), 
den Ankauf von Terrain betreffend, näher ausgeführt haben, ist der 
Verkehr auf dem städtischen Vieh- und Schlachthof im Laufe der Jahre 
derart gewachsen, daß die daselbst vorhandenen Anlagen zur Zeit 
jener Vorlage nicht mehr ausreichten. Wir verweisen auf die damals 
über die Höhe der Frequenz und die Ausnntzuugsfähigkeit der einzelnen 
Räume gemachten ziffernmäßigen Angaben. Inzwischen ist zwar der 
Auftrieb nicht unerheblich zurückgegangen. Es ist dies aber hoffentlich 
eine vorübergehende Erscheinung, die die Verwaltung nicht von der 
Pflicht entbinden kann, für eine normale Weiterentwickelung des Verkehrs 
rechtzeitig Sorge zu treffen. 
Um für eine längere Dauer Abhilfe zu schaffen, wird es umfang 
reicher Neubauteu bedürfen, über die ein einheitlicher Plan aufgestellt 
werden soll. Damit aber einstweilen dem Bedürfniß genügt wird, 
wollen wir die vorhandenen Verkaufsräume, soweit es der Raum 
gestattet, baulich erweitern. 
Für die Unterbringung der Rinder ist bereits durch einen 
provisorischen Anbau an die Rinderhalle (s. unsere Vorlage vom 
9. August 1901, Nr. 767 und Beschluß vom 12. September desselben 
Jahres — Protokoll Nr. 15 —) gesorgt. Durch diesen Bau sind aber 
die früheren für den Exporlverkehr bestimmt gewesenen, offenen Rinder 
stände in Wegfall gekommen und müssen an anderer Stelle wieder 
hergerichtet werden. 
Für die Aufnahme der Schweine empfiehlt es sich, die jetzige 
große Verkaufshalle mit der nördlich davon gelegenen Halle für aus 
ländisches Vieh durch einen Zwischenbau zu verbinden, so daß letztere, 
welche jetzt fast garnicht gebraucht wiro, besser ausgenutzt werden 
kann. Statt 9 000 werden dann künftig 12 500 Schweine untergebracht 
werden können. Außerdem sind Räume zum Aufenthalt für die den 
Auftrieb überwachenden Thierärzte sowie zur Aufnahme von Gerüthen 
und Kohlen 7c. tu dem Projekt vorgesehen. 
Die Kälberhalle soll durch einen Anbau von 68,12 m Länge 
erweitert werden, so daß noch etwa 800 Kälber mehr Platz finden 
werden als bisher; die darin befindliche Küche soll für Bereitung des 
Kälbcrtranks durch einen Aufbau eine Vergrößerung erfahren. 
Wegen der Einzelheiten der Bauausführung nehmen wir auf die 
den drei beifolgenden Projekten beigegebenen Zeichnungen, Kosten 
anschläge und Erläuterungsberichte bezug. 
An Kosten werden danach erforderlich sein 
a) für die Verbindung der beiden Schweinehalleu 112 200 Jt, 
b) für die Verlängerung der Kälberhalle . . . 208 200 - 
0) für die Herstellung offener Rinderftändc . . 31000 - 
Sumnic 351 4M Jt. 
Dieselben können dem Reserve-Fonds des Viehmarkts entnommen 
werden. 
Die Skadtverordneten-Versammlung ersuchen wir um folgende 
Beschlußfassung: 
Die Versammlung erklärt sich mit der Herstellung folgender 
Ergänzungsbauten am städtischen Viehmarkt 
a) der Verbindung der beiden Schweinehallen, 
b) der Verlängerung der Kälberhalle und 
0) der Herrichtung offener Rinderstände für wieder zu 
verladende Rinder 
nach Maßgabe der vorgelegten Projekte und Kostenanschläge 
einverstanden und bewilligt die erforderlichen Mittel in Höhe 
von 112 2M Jt, 208 200 Jt und 31000 Jt. zusammen 
351 400 Jt aus dem Reserve-Fonds des Viehmarkts. 
Berlin, den 10. Oktober 1902. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner.
	        

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