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Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1905 (Public Domain)

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Periodical

Creator:
Berlin
Title:
Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin / Berlin
Other titles:
Vorlagen für die Stadtverordneten-Versammlung zu Berlin
Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadtgemeinde Berlin
Publication:
Berlin 1933
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Dates of Publication:
1877-1933
Note:
Enthält teilweise: Tagesordnung für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am ...
ZDB-ID:
2906240-8 ZDB
Succeeding Title:
Vorlagen für die Ratsherren der Reichshauptstadt Berlin
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
Collection:
State,Politics,Administration,Law
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1902
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Note:
Druckfehler bei Anlage: ad No. 38 (746-"767"), Seite 587
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-11266864
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
State,Politics,Administration,Law

Issue

Title:
No. 36 (623), 21. Juni 1902

Contents

Table of contents

  • Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1905 (Public Domain)
  • No. 1 (1), 1904/12/31
  • No. 2 (2-19), 1904/12/31
  • No. 3 (25), 1905/01/02
  • No. 4 (26-31), 1905/01/07
  • No. 5 (34-41), 1905/01/14
  • No. 6 (46), 1905/01/21
  • No. 7 (47-51), 1905/01/21
  • No. 8 (58), 1905/01/25
  • No. 9 (59), 1905/02/04
  • No. 10 (60-93), 1905/02/04
  • No. 11 (148-158), 1905/02/11
  • No. 12 (163-167), 1905/02/11
  • No. 13 (168), 1905/02/18
  • No. 14 (169), 1905/02/18
  • No. 15 (170-186), 1905/02/18
  • No. 16 (193-200), 1905/02/25
  • No. 17 (206-222), 1905/03/04
  • No. 18 (227), 1905/03/04
  • No. 19 (228), 1905/03/07
  • No. 20 (229), 1905/03/11
  • No. 21 (230-242), 1905/03/11
  • No. 22 (247), 1905/03/13
  • No. 23 (248), 1905/03/13
  • No. 24 (249), 1905/03/18
  • No. 25 (250-259), 1905/03/18
  • No. 26 (306), 1905/03/20
  • No. 27 (307), 1905/03/20
  • No. 28 (309-317), 1905/03/25
  • No. 29 (320-329), 1905/04/01
  • No. 30 (340-346), 1905/04/08
  • No. 31 (352-374), 1905/04/22
  • No. 32 (379), 1905/05/06
  • No. 33 (380-398), 1905/05/06
  • No. 34 (439-448), 1905/05/13
  • No. 35 (453), 1905/05/13
  • No. 36 (454-465), 1905/05/20
  • No. 37 (475-484), 1905/06/03
  • No. 38 (490-522), 1905/06/17
  • No. 39 (580), 1905/06/19
  • No. 40 (581), 1905/06/24
  • No. 41 (582-592), 1905/06/24
  • No. 42 (603), 1905/06/28
  • No. 43 (604-665), 1905/09/02
  • No. 44 (689), 1905/09/04
  • No. 45 (690), 1905/09/09
  • No. 46 (691-703), 1905/09/09
  • No. 47 (786-797), 1905/09/16
  • No. 48 (804-826), 1905/09/23
  • No. 49 (832), 1905/09/27
  • No. 50 (833-858), 1905/10/07
  • No. 51 (866-867), 1905/10/10
  • No. 52 (868-887), 1905/10/14
  • No. 53 (892), 1905/10/18
  • No. 54 (893-904), 1905/10/21
  • No. 55 (909-921), 1905/10/28
  • No. 56 (926-953), 1905/11/11
  • No. 57 (957-974), 1905/11/18
  • No. 58 (1025-1032), 1905/11/25
  • No. 59 (1035-1040), 1905/12/02
  • No. 60 (1043), 1905/12/05
  • No. 61 (1044-1069), 1905/12/09
  • No. 62 (1074-1085), 1905/12/16
  • No. 63 (1127-1129), 1905/12/23

Full text

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730 
Es zeigt sich aus der Erhebung eine ungemein große Ungleich 
mäßigkeit, die insofern noch zu Ungunsten der stärker belasteten 
Armenärzte wirkt, als in den meistbelasteten Bezirken die jüngeren 
Armenärzte tätig sind, denen die geringeren Bezüge von 1 200 M 
zuteil werden, während die älteren, 1500 ^6 beziehenden Aerzte 
überwiegend in den weniger belasteten, stark entvölkerten Bezirken 
arbeiten. Konnte hiernach für einige Bezirke der inneren Stadt an 
erkannt werden, daß die Vergütung von 1500 M durchaus an 
gemessen ist, so war nicht zu verkennen, daß die Vergütung in den 
stärker belasteten Bezirken weit entfernt ist, der wirklich geleisteten 
Arbeit zu entsprechen, und daß sie jedenfalls auf den einzelnen Fall 
berechnet weit hinter dem zurückbleibt, was den Kaffen- und Gewerk 
schaftsärzten gewährt wird. 
Bei der Erwägung, ob und wie diesem Mißverhältnis abzuhelfen 
sei, wurden im Schoße der Armendirektion die verschiedenen Möglich 
keiten angemessener Vergütung erörtert. Doch nahm man von dem 
der Gerechtigkeit vielleicht am meisten entsprechenden Prinzip einer 
Vergütung für den einzelnen Fall Abstand, weil die Berechnung un 
gemein .schwierig ist. Im übrigen fordern weder die Konsultationen 
noch die Besuche eine einigermaßen gleichartige Arbeit, sondern sind 
je nach der Schwere des Falles a» Umfang und Arbeitsleistung ganz 
ungleich. Eine andere Möglichkeit hätte darin bestanden, eine gewisse 
Einwohnerzahl unb eine nach dem Durchschnitt der letzten Jahre zu 
berechnende Zahl der Krankcnfälle zugrunde zu legen und hiernach 
die Aerzte in verschieden bemessene Gehaltsstufen einzuordnen, so daß 
die Aerzte in den wenigstbclasteten Bezirken etwa 6 —900 M, andere 
900—1200 Ji und die Mcistbeschäftigten etwa 2000 —2 400 Ji er 
hielten. Aber auch dieser Weg erschien nicht gangbar, weil damit die 
Noiwendigkeit eingetreten wäre, Aerzte, die bereits im Besitz höherer 
Bezüge sind, schlechter zu stellen und weil auch hier eine 
mechanische Einordnung sehr schwer durchführbar ist. Auf der 
anderen Seite schien es nicht unangemessen, den jüngeren 
Aerzten, die durch die Berufung in die Armenpraxis die erste Grund 
lage ihrer Privatpraris zu gewinnen pflegen, eine stärkere Arbeits 
leistung zuzumuten, und den älteren Aerzten in der Zuweisung 
weniger belasteter Bezirke eine Art Vergütung für ihre bisherige 
Arbeit zu gewähren. Tatsächlich wird durch die Armendirektion seit 
langen Jahren die Praris geübt, die besseren, in der inneren Stadt 
belegenen Medizinalbezirke, sobald sie frei werden, nicht auszuschreiben, 
sondern durch Rundschreiben den bereits im Amt stehenden Armen 
ärzten anzubieten und die, die sich infolgedcffen zu den Bezirken 
melden, in erster Linie zuzulaffen. 
Aus diesen Erwägungen heraus gelangte die Armendirektion 
dazu, von einer Veränderung der wesentlichen Grundsätze bei Be 
messung der Vergütung für bie‘ Armenärzte Abstand zu nehmen und 
lediglich zu empfehlen, die sämtlichen Armenärzte gleichzustellen und 
ohne Rücksicht auf das Dienstalter ihnen eine gleichmäßige Vergütung 
von 1 600 Ji zuteil werden zu lassen. Berücksichtigt wurde hierbei, 
daß eine Aenderung der Bezüge seit 16 Jahren nicht stattgefunden 
hatte und die Wohnungen und Lebensmittelpreise unzweifelhaft teurer 
geworden waren. 
Gleichzeitig trat die Armendirektion durch ihren ärztlichen Aus- 
schuß in eine eingehende Prüfung darüber ein, nach welcher Richtung 
etwa die bestehende Dienstanweisung für die Armenärzte abzuändern, 
wie insbesondere die schwierige Frage der spezialärztlichen Tätigkeit 
bester als bisher zu lösen sei. Da diese Erörterungen jedoch noch 
längere Zeit beanspruchen müßten, es aber billig erschien, die wieder 
holten Wünsche der Armenärzte um Ausbefferung ihrer Bezüge nicht 
auf zu lange Zeit zu verschieben, wurde der obengenannte Beschluß 
schon jetzt in dem Etatsvorschlag für 1902 zur Ausführung gebracht 
und ein entsprechender Betrag in den Etat eingesetzt. Der Magistrat 
trat den Vorschlägen der Armendirektion bei und beantragte durch 
den Etat die allgemeine Erhöhung der Bezüge der Armenärzte auf 
1 600 Ji. 
Das Vorgehen des Magistrats stieß jedoch im Etatsausschuß der 
Stadtverordneten - Versammlung auf Widerspruch. Man hielt es 
grundsätzlich für unzulässig, bei Gelegenheit der Etatsderatung niit 
Anträgen auf Gehaltserhöhung für einzelne Kategorien von Beamten 
oder Berufsklassen zu kommen und von den durch Gemcindebeschlüsse 
festgestellten Besoldungsnormen abzugehen. Die Etatsberatung, welche 
sich in rascher Folge vollziehe, gewähre viel zu wenig Zeit zu einer 
gründlichen Prüfung der Verhältnisse und zur Erörterung der Frage, 
ob und welche Reformen etwa erforderlich seien und bei Gelegenheit 
der Gehaltserhöhung durchgesetzt werden sollen. Daher müsse an dem 
Grundsätze strikte festgehalten werden, daß bei Anträgen auf Gehalts 
verbesterungen für einzelne Beamtengruppen und Berufsstände der 
Versamnilung stets eine besondere Vorlage gemacht werden müsse. 
Auch im vorliegenden Falle liege die Notwendigkeit vor, Reformen 
auf dem Gebiete des Armcnarztwesens eintreten zu lassen, und zwar 
in der Weise, daß die Armenärzte nicht mehr dauernd, sondern nur 
auf bestimmte Zeit gewählt und die älteren Aerzte durch jüngere 
Kräfte ersetzt werden, daß die Medizinalbezirke verkleinert und die 
Zahl der Aerzte vermehrt werden, damit die Kranken keine zu weiten 
Wege zu machen haben u. s. w. Vielleicht empfehle cs sich auch, für 
die Armen die freie Arztwahl eintreten zu lassen bezw. die Armen 
ärzte nach Maßgabe der geleisteten Besuche und Verordnungen zu 
honorieren. Alle diese Wünsche und Vorschläge, die sich noch dahin 
vermehrten, daß bezüglich der Gehälter von mehreren Seiten für eine 
Skala eingetreten wurde, könnten in ruhiger und sachlicher Weise beim 
Etat nicht erwogen werden. 
Von anderer Seite sowie von den Herren Magistratsvertretcrn 
wurde darauf hingewiesen, daß in der vom Magistrat beobachteten 
Weise stets verfahren worden sei. Man habe früher die Gehalts- 
verbeffcrungen der Armenärzte immer in den Etat hineingearbeitet, 
die Versammlnng habe dieses Vorgehen niemals beanstandet, sondern 
die Erhöhung stets ohne weiteres bewilligt, die etatsrechtlichen Bedenken 
könnten nicht geteilt werden, es handele sich um keine größeren Be 
amtengruppen und keine nanihaften Beträge. Durch eine besondere 
Vorlage würde die Angelegenheit, die man hier sachlich und eingehend 
prüfen könne, nur in die Länge gezogen, und die Armenärzte hättten 
schließlich das Nachsehen. 
Der Ausschuß hielt gleichwohl an seiner vorcntwickelten Ansicht 
fest und lehnte bei der Abstimmung die Gehaltserhöhung ab und be 
willigte nur die vorjährigen Gehälter. Gleichzeitig faßte der Ausschuß 
die nachfolgende Resolution, welche er der Versammlung zur Annahme 
empfiehlt: 
Die Versammlung ersucht den Magistrat um eine Vorlage 
behufs Neuregelung des Armenarztwesens. 
Gleichzeitig wurde noch von einigen Seiten der Wunsch aus 
gesprochen, daß die Armendirektion Veranlassung nehmen möge, auch 
besoldete Spezialärzte für arme Kranke anzustellen und dahin zu 
wirken, daß die Armenärzte zwei Sprechstunden für Arme abhielten, 
auch für Arme ein Wartezimmer einrichteten und dergleichen mehr. 
Demnächst trat die Stadtverordneten-Versammluug dem Antrage 
ihres Ausschusses bei und stellte an den Magistrat das soeben be 
zeichnete Ersuchen. Der Magistrat erteilte sodann der Armendirektion 
den Auftrag, in die Gesamtprüfnng der mit dem armenärztlichen 
Wesen zusammenhängenden Fragen einzutreten. 
Die Armendirektion ist diesem Aufträge nachgekommen und hat 
die gesamten, hierher gehörigen Fragen in umfassender Weise zum 
Gegenstand der Erörterung gemacht. Zunächst wurde das Material 
durch die bei der Armendirektion eingerichtete ständige ärztliche 
Kommission vorgeprüft und demnächst einer durch Mitglieder der 
Armendirektion erweiterten Kommission zur Beratung vorgelegt. In 
dem ersten Stadium der Verhandlungen wurden Vertreter der Armen 
ärzte und der Spezialärzte gehört; auch ivurde eine von dem Verein 
der Berliner Armenärzte abgefaßte Denkschrift, betreffend „Die An 
stellung von Schulärzten, die Neuregelung der armenärztlichen Ver 
hältnisse und die Besoldung der Armenärzte", die im Januar 1903 
der Armendirektion überreicht wurde, sowie das gesamte auf diesem 
Gebiete bekannt gewordene literarische Material ausgiebig benutzt. 
Erörtert wurden auch die sämtlichen, in den Rahmen der armen 
ärztlichen Tätigkeit fallenden Fragen einschließlich derjenigen, die 
durch den Etatsausschuß bei der gedachten Gelegenheit angeregt worden 
waren. 
Wir kommen auf das Ergebnis der gepflogenen Verhandlungen 
zurück und bemerken zunächst über den weiteren^ Gang der Ver 
handlungen in der Armendirektion, daß im Anschluß an die eben er 
wähnten statistischen Erhebungen und die eben erwähnten Erörterungen 
ein Mitglied der Armendirektion die Ausarbeitung eines vollständig 
neuen Planes übernahm, auf Grund dessen die gesamten armenärztlichen 
Bezirke neu eingeteilt und der Umfang der einzelnen Bezirke so ein 
gerichtet werden sollte, daß die Tätigkeit der Armenärzte sich quantitativ 
ungefähr gleichartig stellte. Zu Grunde gelegt wurde dieser Aufstellung 
die Zahl" der in den einzelnen Armenkommissionen vorhandenen 
Almosen- und Pflegegeldempfänger, die Zahl der durch den Bezirk 
verabfolgten Erlraunterstützungen, die Höhe des eisernen Bestandes 
und die Zahl der durch die Armenärzte getroffenen ärztlichen Ver 
ordnungen. Unter dieser Voraussetzung wurde unter sehr sorg- 
faltiger Berechnung der hiernach auf den einzelnen Armenarzt 
entfallenen Leistungen der Vorschlag zur Neueinteilung begründet, 
wobei auf die Erweiterung der Stadt durch Neubauten ent 
sprechende Rücksicht genommen und einige Bezirke noch nicht 
mit der vollen Leistung angesetzt wurden. Mit dieser Maßgabe 
ergaben sich für die Neueinteilung 133 armenärztliche Bezirke, das 
heißt etwa 35 mehr, als bisher bestanden hatten. Die Armendirektion 
erörterte eingehend diesen Plan und gelangte zu dem Beschluß, die 
Neueinteilung auf der Grundlage des genannten Planes anzunehmen 
und bei den Gemeindebehörden die Einstellung von entsprechenden 
Beträgen für 133 Stellen in den Etat für 1905 aufzunehmen. Gleich 
zeitig wurde beschlossen, den früheren Antrag wieder aufzunehmen 
und eine einheitliche Vergütung von 1 600 Ji für jeden Armenarzt 
zu empfehlen. 
Wir haben unsererseits von den Verhandlungen und Beschlüssen 
der Armendirektion bei Gelegenheit der Beratung des Etats für 1905 
Kenntnis erhalten und uns eingehend auch unsererseits mit der Frage 
beschäftigt, insbesondere aus dem Gesichtspunkte, ob eine andere Art 
der Vergütung und eine andere Einteilung der Armenarztbezirke 
möglich und erforderlich wäre. Wir haben hierbei namentlich den 
schon oben angedeuteten Gesichtspunkt eingehend erörtert, ob es sich
	        

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