Digitale Landesbibliothek Berlin Logo
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1898 (Public Domain)

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1898 (Public Domain)

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Periodical

Creator:
Berlin
Title:
Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin / Berlin
Other titles:
Vorlagen für die Stadtverordneten-Versammlung zu Berlin
Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadtgemeinde Berlin
Publication:
Berlin 1933
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Dates of Publication:
1877-1933
Note:
Enthält teilweise: Tagesordnung für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am ...
ZDB-ID:
2906240-8 ZDB
Succeeding Title:
Vorlagen für die Ratsherren der Reichshauptstadt Berlin
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
Collection:
State,Politics,Administration,Law
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1898
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-11509467
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
State,Politics,Administration,Law

Issue

Title:
No. 42 (797-808), 8. Oktober 1898

Contents

Table of contents

  • Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1898 (Public Domain)
  • No. 1 (1-2), 31. Dezember 1897
  • No. 2 (8-18), 8. Januar 1898
  • No. 3 (23), 8. Januar 1898
  • No. 4 (24-32), 15. Januar 1898
  • No. 5 (38-69), 29. Januar 1898
  • No. 6 (73-87), 5. Februar 1898
  • No. 7 (90-91), 5. Februar 1898
  • No. 8 (92-105), 19. Februar 1898
  • No. 9 (156), 26. Februar 1898
  • No. 10 (157-181), 26. Februar 1898
  • ad No. 8 (182-184), 26. Februar 1898
  • No. 11 (185-192), 5. März 1898
  • No. 12 (194), 7. März 1898
  • No. 13 (195)
  • No. 14 (196-210), 12. März 1898
  • No. 15 (214), 14. März 1898
  • No. 16 (215), 14. März 1898
  • No. 17 (216), 19. März 1898
  • No. 18 (217-226), 19. März 1898
  • No. 19 (229), 26. März 1898
  • No. 20 (230-238), 26. März 1898
  • No. 21 (286), 28. März 1898
  • No. 22 (287-303), 2. April 1898
  • No. 23 (305-324), 23. April 1898
  • No. 24 (331), 23. April 1898
  • No. 25 (332-346), 30. April 1898
  • No. 26 (351), 7. Mai 1898
  • No. 27 (352-356), 7. Mai 1898
  • No. 27 (357-358), 7. Mai 1898
  • No. 28 (359-384), 21. Mai 1898
  • No. 29 (398-425), 4. Juni 1898
  • No. 30 (436-454), 11. Juni 1898
  • No. 31 (522-539), 18. Juni 1898
  • No. 32 (548-563), 25. Juni 1898
  • No. 33 (579580), 29. Juni 1898
  • No. 34 (581), 27. August 1898
  • No. 35 (582-634), 3. September 1898
  • No. 36 (651-667), 10. September 1898
  • No. 37 (668), 14. September 1898
  • No. 38 (669-681), 17. September 1898
  • No. 39 (686-696), 24. September 1898
  • No. 40 (776-795), 1. Oktober 1898
  • No. 41 (796), 8. Oktober 1898
  • No. 42 (797-808), 8. Oktober 1898
  • No. 43 (810-823), 15. Oktober 1898
  • No. 44 (830-851), 22. Oktober 1898
  • No. 45 (860-877), 29. Oktober 1898
  • No. 46 (880-890), 5. November 1898
  • No. 47 (896-911), 12. November 1898
  • No. 48 (912-918), 19. November 1898
  • No. 49 (924-936), 26. November 1898
  • No. 50 (939-963), 3: Dezember 1898
  • No. 51 (966-986), 10. Dezember 1898
  • No. 52 (1062-1100), 24. Dezember 1898

Full text

582 
§■ 9- 
Inventar. 
Das Inventar wird von dem Dirigenten geführt. 
Dasielbe enthält sowohl die Lehrniittel für die Schule, als die 
jenigen Hilfsmittel, welche wie Reißbrett, Zirkel u. s. w. den Schülern 
leihweise gegeben werden. 
Dasjenige Inventar, welches von der Innung der Schule bei 
ihrer Errichtung überioiesen wird, bleibt Eigenthum der Innung. Das 
von diesem Termin ab neu beschaffte Inventar wird bei einer etwaigen 
Auslösung der Schule nach Verhältniß der gezahlten Beiträge zwischen 
der Stadt und der Innung getheilt. 
8- 10. 
Etat. 
Der Etat wird in jedem Jahre von dem Kuratorium aufgestellt 
und von den Gemeindebehörden beschlossen. 
8- 11. 
Uebergangsbestinimung. 
Für die Zeit vom 1. Oktober 1898 bis 1. April 1899 wird der 
Zuschuß der Stadt aus dem Pauschquantum (Spezial-Etat 19 11. a.) 
für neu zu errichtende Fachschule» gezahlt; es wird dabei angenommen, 
daß im nächsten Winter zwei Klassen mit je 25 Schülern eröffnet 
werden, und daß das Honorar für die Lehrstunde 3 JC betrage. 
Demgemäß wird für das genannte Halbjahr folgender Etat fest- 
Einnahme. 
Beitrag der Innung 300 JC 
Schulgeld von 45 Schülern 135 - 
Zuschuß der Stadt 815 - 
Ausgabe. 
Lchrerhonorar: 20 X 2 X 4 — IM Stunden zu 3 Jt . . 480 JC 
Honorar für den Dirigenten 120 - 
- - - Rektor 70 - 
Remuneration für den Schuldiener 30 - 
Lehrmittel und sonstige Inventar-Gegenstände .... 400 - 
Geschäftsbedürfniffe, Drucksachen 150 - 
Summa 1 250 JC. 
7»8. Antrag. 
Wir beanlragen, die Stadtverordneten-Versammlung wolle be 
schließen. den Magistrat uni Auskunft zu ersuchen, 
ob nunmehr genügende Miethsräume für Gemeindeschul- 
zweckc im Nordosten und Osten beschafft sind, und ob auch 
ferner noch in diesen Stadltheilen einzelne schulen fliegende 
Klaffen haben werden und wie viele. 
Berlin, den 5. Oktober 1898. 
Perls. 
Homann. Drenske. Friedrich Goldschmidt (II). Fasquel. 
Riemer. Bähnisch. Dr. Preuß. Rosenow. Ladewig. Dinse. 
Marggrasf. Försterling. Hellriegel. Kalisch. Bracke. Frick. 
vr. Paul. Witkowski. Mühlbcrger. vr. Friedemann. 
Ullstein. Raaz. Fritsch. 
7»9. Protokoll des Ausschusses zur Borberathuug der Vor 
lage (Drucksache 657), betreffend die Beleuchtung der 
Jieges-Allee mit elektrischem Bogenlicht. 
Verhandelt Berlin, den 4. Oktober 1898. 
Anwesend: 
Stadtverordneter Schweißer. Vorsitzender, 
- Louis Sachs (I). Stellvertreter des Vorsitzenden, 
- Dupont, 
- Jacobi, 
- Lüben, 
- vr. Paul, 
. Reimann, 
Ullstein. 
Nicht anwesend: 
Stadtverordneter vr. Ginsberg, entschuldigt, 
- Mosch. 
Seitens des Magistrats war anwesend: 
Stadtrath Na ms lau; 
außerdem auf besondere Einladung: 
der städtische Elektrotechniker vr. Kallmann. 
Der Ausschuß, welcher durch Beschluß der Stadtverordneten-Ver- 
sammlung vom 16. v. Mts. — Protokoll Nr. 14 — zur Vorberathung 
der vorbezeichneten Vorlage eingesetzt ist, hat heute eine Sitzung ab 
gehalten. 
Aus den in der Berathung seitens des Herrn Magistrats-Ver 
treters, Stadtrath Namslau, sowie seitens des städtischen Elektro 
technikers Herrn vr. K allmann gegebenen Erläuterungen ist im 
Wesentlichen Folgendes hervorzuheben: 
Die Sieges-Allee gehöre zu denjenigen öffentlichen Straßen des 
Thiergartens, bei denen die Beleuchtung der Stadtgemeinde obliege. 
Wie bereits in der Vorlage angegeben, sei durch die anderweitige 
Einlheilung der Sieges-Allee in Folge der Aufftellung der Standbilder 
auch eine entsprechende Abänderung in der bisherigen Beleuchtung 
derselben nothwendig geworden. 
Zuerst sei beabsichtigt worden, in dem zwischen dem Kemperplatz 
und der Charlottenburger Chaussee belegenen Theile der Sieges-Allee 
Gasleitungen in ähnlicher Weise zu legen, wie solche sich in dem 
Theile zwischen der Chaussee und dem Königsplatz bereits befänden, 
hiergegen hätte jedoch die Königliche Thiergarten-Verwaltung Einspruch 
erhoben mit dem Bemerken, daß sowohl durch das nicht gänzlich zu 
verhindernde Ausströmen von Gas aus den Leitungen das Gedeihen 
der die Allee einfassenden Lindenbäume in Frage gestellt, als auch 
keine genügende Beleuchtung der Standbilder erreicht werden würde; 
sie habe aus diesem Grunde eine elektrische Beleuchtung empfohlen. 
Die städtische Verwaltung habe sich diesem Einwände durchaus 
anschließen müssen und sich daher ebenfalls für eine Beleuchtung durch 
elektrisches Licht entschieden, zumal nach dem mit den Berliner 
Elektrizitätswerken abzuschließenden neuen Vertrage sich diese Art 
der Beleuchtung nicht wesentlich höher stellen werde als diejenige 
mit Gasglühlicht. 
Wie der vorgelegte Plan ergebe, werde beabsichtigt, zwischen den 
einzelnen Standbildern je eine elektrische Bogenlampe auf Ständern 
in Form von Bischofsstäben, im Ganzen 36, aufzustellen. Diese 
Ständer sollen in denkbar einfachster Art — die Kosten der Anlage 
stellten sich auf 4—500 JC, gegenüber denjenigen in der Straße Unter 
den Linden mit 2 000 JC — ausgeführt werden, auch nur eine geringe 
Höhe erhalten, damit auch eine durchaus genügende Beleuchtung der 
Fußwege erzielt werde. Wenn nun, wie von einer Seite im Aus 
schüsse verlangt werde, eine gleichartige Beleuchtung der Fußwege und 
des Fahrdammes eingerichtet werden solle, könnte auch dann eine 
andere Art der Aufstellung der Kandelaber für die Fußwege, als die 
beabsichtigte, nicht erfolgen. Es müßten vielmehr für den Fahrdamm 
jedenfalls besondere Kandelaber zur Aufstellung gelangen, vielleicht 
in etwas größeren Entfernungen als auf den Fußwegen, weil das 
elektrische Licht wegen der Breite der Fuß- und der Reitwege, sowie 
des Fahrdammes nicht ausreiche, hauptsächlich aber, weil der Licht- 
stroni durch die zwischen den Fußwegen und dem Fahrdamm befind 
lichen doppelten Baumreihen begrenzt werde. Sollte sich später die 
Anwendung des elektrischen Lichtes ebenfalls für den Fahrdamm als 
zweckenffprechender herausstellen, so mache es betreffs des Kosten 
punktes keinen Unterschied, ob die Kandelaber jetzt oder später zur 
Aufstellung gelangten. 
Was nun die vorgeschlagene zweierlei Art der Beleuchtung an 
betreffe, welche zu Bedenken Veranlassung gegeben habe, so wurde 
dazu bemerkt, daß das Gasglühlicht mit dem elektrischen Bogenlicht 
durchaus nicht von einander absteche, da die Lichtfarbe bei beiden 
ganz übereinstimme und etwas Störendes bei gleichzeitiger Anwendung 
solcher Beleuchtung wohl nicht gefunden werden könne. 
Ferner dürfte auch kein Grund vorliegen, die Beleuchtung der 
Sieges-Allee nach 12 Uhr Nachts, wo die elektrische Beleuchtung auf 
hören solle, durch Gasglühlicht vermittelst der alte» stehenbleibenden 
Gaslaternen als unzureichend anzunehmen. Der Verkehr zu dieser 
Nachtzeit sei doch ein äußerst geringer und es müsse als genügend 
erscheinen, wenn dann nur der Fahrdamm beleuchtet werde. Falls 
es sich in Zukunft doch herausstellen sollte, daß diese Gasglühlicht 
beleuchtung nicht genüge, dann wäre nichts einfacher, als daß die 
Lichtquellen durch Anbringen eines zweiten Glühstrumpfes bei jeder 
Gasflamme verstärkt würde. 
Es dürfte sich daher nur empfehlen, sich vorläufig mit der vor- 
geschlagenen Art der Beleuchtung der Sieges-Allee zu begnügen und 
dem Magistrats-Antrage zuzustimmen. 
Im Ausschüsse wurde von einer Seite die Ansicht vertreten, daß 
die jetzige Beleuchtungsart für die Sieges-Allee vollständig ausreiche, 
da der dortige Verkehr jedenfalls kein derartiger sei, welcher eine so 
außergewöhnliche Beleuchtung durch Bogenlicht rechtfertige. Andere 
öffentliche Straßen, in denen eine elektrische Beleuchtung des be 
deutenderen Verkehrs wegen auf jeden Fall nothwendiger sei, müßten 
dagegen zurückstehen. Jedenfalls dürfte es rathsamer sein, wenn nun 
einmal diese Straße elektrisch besuchtet werden solle, eine einheitliche 
Beleuchtung durch Bogenlicht in Anwendung zu bringen, was auf 
Fremde doch wohl einen besseren Eindruck Hervorrufen dürfte als die 
vorgeschlagene gemischte Beleuchtung. 
Von anderen Rednern wurde dagegen betont, daß durch die 
anderweitige Eintheilung der Sieges-Allee in Folge der Aufftellung
	        

Downloads

Downloads

Full record

ALTO TEI Full text PDF
TOC
Mirador

This page

PDF Image Preview Image Small Image Medium Image Large Image Master ALTO TEI Full text Mirador

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Formats and links

Formats and links

The metadata is available in various formats. There are also links to external systems.

Formats

METS METS (entire work) MARC XML Dublin Core

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Cite

Cite

The following citation links are available for the entire work or the page displayed:

Full record

This page

Citation recommendation

Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What color is the blue sky?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.