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Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1896 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1896 (Public Domain)

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Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin
Titel:
Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin / Berlin
Weitere Titel:
Vorlagen für die Stadtverordneten-Versammlung zu Berlin
Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadtgemeinde Berlin
Erschienen:
Berlin 1933
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Erscheinungsverlauf:
1877-1933
Fußnote:
Enthält teilweise: Tagesordnung für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am ...
ZDB-ID:
2906240-8 ZDB
Spätere Titel:
Vorlagen für die Ratsherren der Reichshauptstadt Berlin
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1896
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-12022433
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
No. 25 (299-306), 11. April 1896

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1896 (Public Domain)
  • No. 1 (1-14), 18. Dezember 1895
  • No. 2 (18-26), 4. Januar 1896
  • No. 3 (30-43), 11. Januar 1896
  • No. 4 (49-66), 25. Januar 1896
  • No. 5 (74-85), 1. Februar 1896
  • No. 6 (91), 4. Februar 1896
  • No. 7 (92-101), 8. Februar 1896
  • No. 8 (131-145), 15. Februar 1896
  • No. 9 (149), 21. Februar 1896
  • No. 10 (150), 22. Februar 1896
  • No. 11 (151-168), 22. Februar 1896
  • No. 12 (172-189), 29. Februar 1896
  • No. 13 (191), 7. März 1896
  • No. 14 (192-210), 7. März 1896
  • No. 15 (214-215), 9. März 1896
  • No. 16 (216), 14. März 1896
  • No. 17 (217-227), 14. März 1896
  • No. 18 (265), 21. März 1896
  • No. 19 (266-273), 21. März 1896
  • No. 20 (278-279), 23. März 1896
  • No. 21 (280), 24. März 1896
  • No. 22 (281), 27. März 1896
  • No. 23 (282), 28. März 1896
  • No. 24 (283-293), 4. April 1896
  • No. 25 (299-306), 11. April 1896
  • No. 26 (310-321), 18. April 1896
  • No. 27 (329-345), 25. April 1896
  • No. 28 (347-352), 2. Mai 1896
  • No. 29 (354-356), 9. Mai 1896
  • No. 30 (362-379), 16. Mai 1896
  • No. 31 (381), 20. Mai 1896
  • No. 32 (382-389), 23. Mai 1896
  • No. 33 (423-433), 30. Mai 1896
  • No. 34 (440-455), 6. Juni 1896
  • No. 35 (458), 9. Juni 1896
  • No. 36 (458-490), 13. Juni 1896
  • No. 36 (491-494), 13. Juni 1896
  • No. 37 (495-520), 20. Juni 1896
  • No. 38 (540), 22. Juni 1896
  • No. 39 (543), 29. August 1896
  • No. 40 (544-595), 29. August 1896
  • No. 41 (605-617), 5. September 1896
  • No. 42 (618-625), 12. September 1896
  • No. 43 (675-688), 19. September 1896
  • No. 44 (692-708), 26. September 1896
  • No. 45 (712-724), 3. Oktober 1896
  • No. 46 (732-739), 10. Oktober 1896
  • No. 47 (742-758), 17. Oktober 1896
  • No. 48 (761-772), 24. Oktober 1896
  • No. 49 (776), 28. Oktober 1896
  • No. 50 (777-789), 31. Oktober 1896
  • No. 51 (790), 31. Oktober 1896
  • No. 52 (791-801), 7. November 1896
  • No. 53 (805), 7. November 1896
  • No. 54 (806-825), 14. November 1896
  • No. 55 (829-834), 21. November 1896
  • No. 56 (865-877), 28. November 1896
  • No. 57 (880-896), 5. Dezember 1896
  • No. 58 (905-930), 12. Dezember 1896
  • No. 59 (953-967), 24. Dezember 1896

Volltext

1 
(299—306.) 
'Vorlagen 
für die 
Stadtverordncken-Kersammluug zu Berlin. 
SSV. Protokoll des Ausschusses zur Borberathnng der beideu 
Vorlagen (Drucksache 223 und 226) —, betreffend 
die Erwerbung 
a) eines Landftreifens des alten Garnisonkirch 
hofes an der Gormannstraffe zur Straff en- 
verbreiterung, 
b) des in die Verlängerung der Gormannftrahe 
fallenden Grundstücks Lothringerstraffe 36, 
Zehdenickerstrahe 63. 
Verhandelt Berlin, den 4. April 1896. 
Anwesend: 
Stadtverordneter Langeubucher, Vorsitzender, 
- Buchow, 
Ed, 
- Heilmann, 
- Hauer, 
- Hellriegel, 
- Lüben, 
. Meißner, 
Rast, 
- Sutter, 
- Wallach, 
- Witkowski. 
Nicht anwesend: 
Stadtverordneter Gieshoit, 
Kleefeld, 
Winckler, entschuldigt. 
Von Seiten des Magistrats: 
Stadtrath Voigt und Magistrats-Assessor Cuno. 
Der zur Vvrberathung der obengcdachten Angelegenheiten durch 
Beschluß der Versammlung vom 26. März er. — Protokoll Nr. 23 
— eingesetzte Ausschuß hat heute eine Besichtigung der Oertlichkeiten 
vorgenommen und ist sodann zu einer Sitzung zusammengetreten. 
In derselben beschäftigte sich der Ausschuß zunächst mit der 
Vorlage (Drucksache 223), betreffend den Erwerb des zur 
Verbreiterung der Gormannstraßc erforderlichen Land- 
streifens vom alten Garnisonkirchhof. 
Für die Abtretung dieses von Gräbern und Denkmälern freien, 
0,8« bis 1,6» m breiten Streifens von etwa 111 qm Flächeninhalt 
fordert das Königliche Garnison-Kirchenkollegium einen baaren Kauf 
preis von IM M pro Quadratmeter; außerdem soll auf städttsche 
Kosten die alte Mauer abgebrochen, der Bürgersteig vorschriftsmäßig 
hergestellt und in der neuen Grenzlinie eine ebensolche Mauer errichtet 
werden, wie längs des gegenüberliegenden Offizierkirchhofes vorhan 
den ist. 
Die Kosten für diese Bauausführungen find schätzungsweise auf 
10 800 .M ermittelt, die gesammten Gegenleistungen für die Land 
abtretung würden sich sonach auf 28 660 M oder rund 257 M pro 
Quadratmeter belaufen. 
Im Ausschüsse wurde dieser Betrag allseitig für zu hoch erachtet 
und darauf hingewiesen, daß bei früheren Erwerbungen von frei 
gelegten Terrains.zur Gormannstraße als Entschädigung nur 60 JC 
bezw. 100 M pro Quadratmeter gezahlt worden seien. 
Die Minorität des Ausschusses war der Meinung, daß diesel- 
exorbitanten Preisforderung gegenüber jede weitere Verhandlung mit 
dem Königlichen Garnison-Kirchenkollegium abgebrochen und die Vor 
lage des Magistrats pure, abgelehnt werden müsse. Ein Bedürfniß 
zur Verbreiterung der Gormannstraße an dieser Stelle könne nicht 
anerkannt werden, der Verkehr sei trotz des erfolgten Durchbruchs 
nach der Lothringerstraße ein recht schwacher, man brauche sich daher 
mit der Erwerbung des Landstreifens nicht zir überstürzen, könne 
vielmehr in aller Ruhe die Sache an sich herantreten lassen. 
Die Mehrheit des Ausschusses hielt es nicht für zweckmäßig, in 
dieser Weise zu verfahren. Man führte aus, daß, wenn die Gor- 
mannstraßc ihren Zweck erfüllen und zur Entlastung der Roscnthalcr 
straße beitragen solle, dann auch schnell und energisch mit der Ver 
breiterung derselben vorgegangen werden müsse. Der Fußgängerver 
kehr habe sich gegen früher schon bedeutend gehoben und auch der 
Wagenverkehr werde unbedingt zunehmen, wenn die Gormannstraße 
erst bis zur Zehdenickerstraße durchgebrochen und der etwas steile 
Anstieg in der Chorincrstraße in entsprechender Weise gemildert sein 
werde, da die Gormannstraße daun eine direkte Verbindung zwischen 
deni oberen Theile der Schönhauserallec bezw. der Odcrberger- und 
Schwedterstraße und deni Hackeschen Markt bilde. Je länger nian 
mit der Verbreiterung der Straße an der hier fraglichen Stelle warte, 
um so theuerer werde der Streifen, denn es stehe außer allem Zweifel, 
daß bei Zunahme des Verkehrs auch eine Steigerung des Werthes 
der Grundstücke eintrete. 
Der Ausschuß hat aus diesen Erwägungen sich zwar für die 
Erwerbung des Kirchhofsstreifens entschieden, hierbei jedoch die Be 
dingung gestellt, daß als baarer Kaufpreis nicht die geforderten IM J€, 
sondern nur 100 JC pro Quadratmeter gezahlt werden. Für den 
Fall, daß wider Erwarten dieser Betrag von dem Königlichen Garnison- 
Kirchenkollegium nicht akzeptirt werden sollte, soll der Magistrat 
ermächtigt werden, mit dem Erwerb des Landstreifens im Enteignungs 
verfahren sofort vorzugehen. Außerdem soll dem Wimsche Ausdruck 
gegeben werden, an Stelle der massiven Mauer eine Mauer mit eiscr 
nem Gitter herzustellen, da solche, trotz etwas höherer Kosten, zur 
Verschönerung der Straße erheblich beitragen würde. 
Der Ausschuß hat demgemäß mit allen gegen 2 Stimmen be- 
schlossen, der Versamnilung die Annahme des Magistratsantrages in 
der nachfolgenden abgeänderten Fassung zu empfehlen: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß 
zur Verbreiterung der Gormannstraße ein zirka 111 qm um 
fassender Landstreifen des auf der Ostseite belegcnen alten 
Garnison-Kirchhofs gegen eine Baarzahlung von IM JC pro 
Quadratmeter — nicht 160 JC, wie der Magistrat vorschlägt 
— niit der Maßgabe erworben werde, daß der Abbruch der 
alten und die Errichtung einer neuen Mauer, sowie die vor 
schriftsmäßige Bürgersteigregulirung auf städttsche Kosten er 
folgt. Eventuell ersucht' die Versammlung den Magistrat, 
das fragliche Terrain im Wege der Enteignung zu erwerben. 
Gleichzeitig drückt die Versammlung den Wunsch aus, daß statt 
der massiven Abschlußmaner eine Mauer niit eisernem Gitter hergestellt 
werde.
	        

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