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Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1894 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1894 (Public Domain)

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Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin
Titel:
Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin / Berlin
Weitere Titel:
Vorlagen für die Stadtverordneten-Versammlung zu Berlin
Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadtgemeinde Berlin
Erschienen:
Berlin 1933
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Erscheinungsverlauf:
1877-1933
Fußnote:
Enthält teilweise: Tagesordnung für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am ...
ZDB-ID:
2906240-8 ZDB
Spätere Titel:
Vorlagen für die Ratsherren der Reichshauptstadt Berlin
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1894
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-12001566
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
No. 58 (897-905), 17. November 1894

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1894 (Public Domain)
  • No. 1 (1-6), 30. Dezember 1893
  • No. 2 (8-23), 6. Januar 1894
  • No. 3 (24-28), 13. Januar 1894
  • No. 4 (34-41), 20. Januar 1894
  • No. 5 (54-55), 22. Januar 1894
  • No. 6 (56-74), 27. Januar 1894
  • No. 7 (80-94), 3. Februar 1894
  • No. 8 (98), 10. Februar 1894
  • No. 9 (99-112), 10. Februar 1894
  • No. 10 (117-130), 17. Februar 1894
  • No. 11 (136), 24. Februar 1894
  • No. 12 (137-153), 24. Februar 1894
  • No. 13 (198-215), 3. März 1894
  • No. 14 (220), 5. März 1894
  • No. 15 (221-222), 6. März 1894
  • No. 16 (223-238), 10. März 1894
  • No. 17 (242), 10. März 1894
  • No. 18 (243), 12. März 1894
  • No. 19 (244), 14. März 1894
  • No. 20 (245-251), 17. März 1894
  • No. 21 (271), 19. März 1894
  • No. 22 (272), 20, März 1894
  • No. 23 (273), 24. März 1894
  • No. 24 (274-279), 24. März 1894
  • No. 25 (282), 28. März 1894
  • No. 26 (283-293), 31. März 1894
  • No. 27 (298-313), 7. April 1894
  • No. 28 (317-320), 14. April 1894
  • No. 29 (324-335), 21. April 1894
  • No. 30 (354), 24. April 1894
  • No. 31 (355), 25. April 1894
  • No. 32 (356-365), 28. April 1894
  • No. 33 (367-378), 5. Mai 1894
  • No. 34 (381), 7. Mai 1894
  • No. 35 (382-400), 19. Mai 1894
  • No. 36 (404-413), 26. Mai 1894
  • No. 37 (416-434), 2. Juni 1894
  • No. 38 (471-497), 9. Juni 1894
  • No. 39 (505), 8. Juni 1894
  • No. 40 (506-529), 16. Juni 1894
  • No. 41 (546-567), 23. Juni 1894
  • No. 42 (574), 27. Juni 1894
  • No. 43 (575-649), 1. September 1894
  • No. 44 (658-664), 8. September 1894
  • No. 45 (700-717), 15. September 1894
  • No. 45 (718-721), 15. September 1894
  • No. 46 (722), 18. September 1894
  • No. 47 (723-740), 22. September 1894
  • No. 48 (757), 24. September 1894
  • No. 49 (758-763), 29. September 1894
  • No. 50 (765-782), 6. Oktober 1894
  • No. 51 (785), 8. Oktober 1894
  • No. 52 (786-801), 13. Oktober 1894
  • No. 53 (808-814), 20. Oktober 1894
  • No. 53 (815-817), 20. Oktober 1894
  • No. 54 (818-840), 27. Oktober 1894
  • No. 55 (843), 3. November 1894
  • No. 56 (844-856), 3. November 1894
  • No. 57 (885-895), 10. November 1894
  • No. 57 (896), 10. November 1894
  • No. 58 (897-905), 17. November 1894
  • No. 59 (908-915), 24. November 1894
  • No. 60 (918-933), 1. Dezember 1894
  • No. 61 (935-949), 8. Dezember 1894
  • No. 62 (966), 10. Dezember 1894
  • No. 63 (967-984), 15. Dezember 1894
  • No. 64 (996-1001), 22. Dezember 1894
  • No. 65 (1006), 24. Dezember 1894

Volltext

.M 58. 
(897—905.) 
Aorkagen 
für die 
Stadtverordneten-Versammlung zu Berlin. 
897. Protokoll des Ausschuffes zur Borberathung der Vor 
lage (Drucks. 820), betreffend die Bewilligung einer 
Beihülfe für das Kaiser und Kaiserin Friedrich- 
Kinder-Krankenhaus. 
Verhandelt Berlin, den 13. Nov ember 1894. 
Anwesend: 
Stadtv.-Vorst. Dr. Langerhans, Vorsitzender, 
Stadtv. Gericke, 
- Hammerstein, 
- Jacobt, 
- Liebermann, 
- Mühlberger, 
- Dr. Nenmann, 
- Pincussohn, 
- Reiß. 
» Dr. Rüge, 
- Sachs I, 
- Schem, 
- Singer, 
- Toermer, 
- Tolksdorf. 
Seitens des Magistrats: 
Stadtrath Dr. Straß mann. 
Der zur Vorberathung der obigen Vorlage durch Beschluß der 
Versammlung vom 1. d. Mts. — Prot. Nr. 23 — niedergesetzte 
Ausschuß war heute zu einer Sitzung zusammengetreten. 
Der Vorsitzende eröffnete dieselbe mit einigen einleitenden Worten 
und theilte mit, daß er es im Interesse der Sache für geboten erachtet 
habe, zunächst eine Richtigstellung verschiedener, bei Gelegenheit der 
früheren Berathungen gemachten Angaben herbeizuführen. Er habe 
deshalb an den Vorsitzenden des frag!. Krankenhauses, den Stadtv. 
Dr. Virchow, gleichfalls eine Einladung zur heutigen Sitzung ergehen 
lassen, welcher derselbe Folge geleistet habe. 
Mit Zustimmung des Ausschusses wurde dem Stadtv. Dr. Virchow 
zunächst das Wort ertheilt. 
Derselbe führte aus, daß besonders die in den letzten Berathungen 
der Versammlung ausgesprochene Meinung, als widersetze das Kura 
torium des Krankenhauses sich einer geordneten Einwirkung der städtischen 
Behörden auf die Verwaltung desselben, eine durchaus irrige sei und 
auf einer nicht genügenden Kenntniß der Vorverhandlungen zu beruhen 
scheine. Das Kuratorium habe sich im Gegentheil mehrfach bereit 
erklärt, nicht nur Mitglieder der städtischen Behörden in die Verwaltung 
des Krankenhauses mit Sitz und Stimme aufzunehmen, sondern auch 
jede Bedingung in Bezug auf die finanzielle und wirthschaftliche 
Kontrolle, welche für nöthig befunden würde, zu erfüllen. Der Magistrat 
habe darauf entgegnet, daß, so lange Seitens des Krankenhauses 
Zuschüsse aus Gemeindemitteln verlangt würden, er die rechtzeitige 
Vorlegung der betr. Jahresrechnung, sowie des Voranschlages für das 
Krankenhaus verlangen müsse, ferner, daß die Verwaltung desselben 
nach den für die städtischen Krankenhäuser geltenden Grundsätzen geführt 
werde und endlich, daß eine bestimmte Anzahl Betten für arme, kranke 
Kinder bereit gestellt würden; dagegen habe derselbe auf eine Vertretung 
der städtischen Behörden in dem Vorstande der Anstalt verzichtet, wahr 
scheinlich wegen der anscheinend zu großen Zahl der Vorstandsmitglieder. 
Hierzu sei jedoch zu bemerken, daß diese Annahme irrig sei und 
auf einer Verwechselung der Mitglieder des Komitv's mit denen des 
Vorstandes beruhe; die Zahl der ersteren betrage allerdings etwa 60, 
der eigentliche Vorstand zähle jedoch nur 11 Mitglieder. 
Obgleich nun der Vorstand bereit gewesen sei, die gestellten Be 
dingungen zu erfüllen und event, das Statut demgemäß zu ändern, 
so habe dennoch die Stadtverordneten-Versammlung die weitere Be 
willigung eines Zuschusses für 1894/95 wiederholt abgelehnt. Infolge 
dessen seien erneute Verhandlungen mit dem Magistrat zur Herbei 
führung eines definitiven Abkommens eingeleitet worden, deren Ergebniß 
die obige Vorlage sei. 
Was sodann die Erfolge der Anstalt anlange, so seien dieselben 
als genügend bekannt anzunehmen, sodaß ein näheres Eingehen auf 
dieselben an dieser Stelle sich erübrigen dürfte. 
Die Frequenz sei in stetem Steigen begriffen, die gegenwärtige 
Belegungsziffer habe die Höhe von 160 erreicht, die Aufnahmezahl 
schwanke jetzt zwischen 24—30 pro Woche und an Todesfällen seien 
wöchentlich 2—3 zu verzeichnen. Da gegenwärtig das neue Diphtherie 
heilmittel qualitativ wie quantitativ sehr abgeschwächt sei, sei die 
Garantie für die Gesundung der diphtheriekranken Kinder allerdings 
nicht so groß. Dieser Zustand werde aber schwinden, sobald das 
Mittel wieder in genügender Weise zu haben sei. 
Abgesehen von der ständigen Kranken-Aufnahme habe sich auch 
die Poliklinik in recht erfreulicher Weise entwickelt. Der Zuspruch des 
Publikums steigere sich immermehr, das Verhältniß zwischen demselben 
und dem Krankenhause habe sich zu dem denkbar günstigsten gestaltet. 
Hinsichtlich der von der Stadtgemetnde für die ä conto derselben 
verpflegten Kinder gewährten Zuschüsse an die einzelnen Krankenhäuser 
seien gleichfalls unrichtige Vorstellungen vorhanden. Wie aus einer 
vorliegenden Nachweisung der Armen-Direktion hervorgehe, seien hierfür 
beispielsweise im Geschäftsjahre 1892/93 gezahlt worden: an die 
Charite 52 000 JC gegenüber 45 000 JC beim Kaiser Friedrich-Kinder- 
Krankenhause, an das Elisabethkrankenhaus 24 000 JC und beim 
Lazaruskrankenhause 11 000 JC; es ergebe sich hiernach, daß die Stadt 
gemeinde auch an andere Krankenhäuser für besagten Zweck ebenso 
bedeutende und noch höhere Zuschüsse zu leisten habe, als wie bei dem 
hier fraglichen. 
Was endlich die über die angeblich theuere Verwaltung gemachten 
Bemerkungen betreffe, so dürfe man bei Beurtheilung der Kostenfrage 
nicht den bei den städtischen Krankenhäusern im Allgemeinen üblichen 
Standtpunkt annehmen, sondern müsse im Auge behalten, daß es sich 
hier um ein wesentlich anderes Institut mit einer ganz eigenartigen 
Einrichtung handele. Hier sei zum ersten Male das Prinzip der 
strengen Jsolirung der Kranken von einander zur Durchführung gebracht 
und der Hauptwerth der Anstalt bestehe gerade darin, daß zu jeder 
Zeit der entsprechende Jsolirraum vorhanden sei. Selbstverständlich 
werde bei dem Vorhandensein derartiger ausgedehnter Räume eine 
durchgängig volle Belegung kaum vorkommen, es werde stets bald diese, 
bald jene Abtheilung stärker gefüllt sein; nichtsdestoweniger aber müßten 
auch die schwächer belegten Abtheilungen stets mit allem Zubehör aus 
gestattet, namentlich auch mit besonderem ärztlichen und Warte- 
Personal versehen sein und dadurch würden naturgemäß die Ausgaben 
sehr beträchtlich gesteigert. Aus diesen Gründen sei eine Vergleichung 
der auf den Kopf entfallenden Ausgaben mit den bei einem gewöhnlichen 
Krankenhause gänzlich ausgeschlossen. Eine Herabminderung der Ver 
waltungskosten würde, sofern der bisherige Charakter der Anstalt 
bestehen bleiben solle, auch in Folge einer Einwirkung der städtischen 
Behörden auf die Verwaltung derselben nicht herbeigeführt werden 
können, wohl aber sei nicht ausgeschlossen, daß die Skadtgemeinde 
bei tieferem Einblick in die Verhältnisse des Instituts mehr als bisher 
den Vortheilen des durchgeführten Prinzips sich erschließe. Von 
anderer Seite wurde hierauf ausgeführt, daß zwar anzuerkennen sei,
	        

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