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Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1943 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1943 (Public Domain)

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Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin
Titel:
Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin / Berlin
Weitere Titel:
Vorlagen für die Stadtverordneten-Versammlung zu Berlin
Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadtgemeinde Berlin
Erschienen:
Berlin 1933
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Erscheinungsverlauf:
1877-1933
Fußnote:
Enthält teilweise: Tagesordnung für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am ...
ZDB-ID:
2906240-8 ZDB
Spätere Titel:
Vorlagen für die Ratsherren der Reichshauptstadt Berlin
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1894
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-12001566
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
No. 16 (223-238), 10. März 1894

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1943 (Public Domain)
  • Inhaltsverzeichnis Ausgabe 1941 / 1942 / 1943
  • 8. Januar 1943
  • 15. Januar 1943
  • 23. Januar 1943
  • 29. Januar 1943
  • 5. Februar 1943
  • 12. Februar 1943
  • 19. Februar 1943
  • 26. Februar 1943
  • 5. März 1943
  • 12. März 1943
  • 10. März 1943
  • 26. März 1943
  • 2. April 1943
  • 9. April 1943
  • 16. April 1943
  • 24. April 1943
  • 29. April 1943
  • 30. April 1943
  • 7. Mai 1943
  • 14. Mai 1943
  • 21. Mai 1943
  • 28. Mai 1943
  • 4. Juni 1943
  • 11. Juni 1943
  • 18. Juni 1943
  • 25. Juni 1943
  • 2. Juli 1943
  • 9. Juli 1943
  • 16. Juli 1943
  • 23. Juli 1943
  • 30. Juli 1943
  • 6. August 1943
  • 13. August 1943
  • 27. August 1943
  • 3. September 1943
  • 10. September 1943
  • 17. September 1943
  • 24. September 1943
  • 8. Oktober 1943
  • 15. Oktober 1943
  • 22. Oktober 1943
  • 29. Oktober 1943
  • 5. November 1943
  • 12. November 1943
  • 19. November 1943
  • 3. Dezember 1943
  • 10. Dezember 1943
  • 17. Dezember 1943
  • 23. Dezember 1943
  • 30. Oktober 1943

Volltext

1 Seite 87 
Nr. 86 
F. Arbeiter und Arbeiterinnen Auf die bis zum 30. 9. 1927 in den Ruhestand 
der Berliner Stadtgüter übergeführten Angestellten findet die Vig betr. 
© anderweitige Eingruppierung der Beamten-Alt- 
21. Gemüsegärtner, die ausschließlich versorgungsberechtigien sinngemäß Anwendung 
im Gemüsebau DeschäfleT sind, — DBI] 1/1933 Nr. 291 S. 347 —. Das gilt auch für 
und Brennmeister als sog. Monats- Angestellte, die vor dem 1. 4. 1924 in den Ruhe- 
löhner . .. „+ 19,— RM stand versetzt sind und nicht. unter lfd. Nr. 1 
dazu tritt ein von Fall zu Fall Abschn. II A 1—5- fallen. 
festzusetzender. Tantiemezuschlag. 
22. Selbständige Gärtner, Handwerks- C. Bei Versetzung in den Ruhestand 
meister, erste Handwerker, Auf- ab 1. 10. 1927 
seher, Meier und. Wiegemeister Leiztes Diensteinkommen (Vergü 
a ö ; A gütungsgruppe 
als sog. Monatslöhner. =, + 1372—RM os 4 ATV, 2/6 TV-Anst nnd 3 TV-Techn Semab 
23. Schäfer, Viehmeister, NIT LESE DB] 1/1928 Nr. 72—74, 1/1931 Nr. 192 und 216 und 
Schweinemeister und sonstige Be- 1/1932 Nr.26 oder Vergütungsgruppe der 1.DO-Ang, 
dienstete mit gleichwertiger Be- - 1.DO-Anst und 1.DO-Techn gemäß DBl1 1/1935 
schäftigung Festsetzung g Schicht Nr. 136, 1/1936 Nr.181 und 1/1935 Nr.138);, Woh- 
im Einzelfal Res O7Uschuß nach An für EN geltenden 
; 5 A estimmungen unter Berücksichtigung der DB1-Vf 
24. Handwerker, Gärtner . .. . 130, —RM 1/1938 Nr. 271 S. 497 und Nachträge: 8 
25. Kraftmaschinenführer A ne 15 — RM 
26. Deputanten, Gespannführer, D. Bei Versetzung in den Ruhestand 
Ochsenfütterer, Tagelöhner, Nacht- ab 1.4. 1938 
wächter.. 2. » . + 106,— RM | | 
e 1. Angestellte, die unter die TO. A fallen: 
27. Freiarbeiter 96,— RM A 
x ee | letzte Grundvergütung + Wohnungsgeld- 
28. Frauen vom Gut, Freiarbeiterinnen 58,— RM zuschuß der Ortsklasse: B + ggf: örtlicher 
Anm. zu F 21—23: Soweit die unter Nr. 21—23 Sonderzuschlag. 
AT TIen SE et Angestellte, die unter die 1. DO-Anst fallen: 
eitpun er Errichtun er Berlin N 
Stadtgüter GmbH nach Ber Besoldungs- le Grundvergütung + Wohnungsgeld- 
ordnung der Beamten der Stadt Berlin ent- ZUSC ni der Ortsklasse en nach Beamten- 
lohnt worden sind, wird auch das Ruhe- DE VIE 11008 Ne a7 Sr 100 htig une ‚der 
geld auf dieser Grundlage unter Berück- MI M/ Tr. „497 und Nachträge, 
sichtigung der anrechnungsfähigen Dienst- 3. Angestellte, die unter die KrT fallen (erst ab 
jahre bei der Gesellschaft errechnet. 1. 4. 1939): 
; ; wie vorstehende Ziff. 1, 
G. Arbeiter und Arbeiterinnen 
der Berliner Stadtforsten 2. Die vorstehenden ruhegeldfähigen Monatsbeträge 
gelten für eine Ag Deinleistung von regelmäßig 
29. Freie Forstarbeiter und Forst- mindestens 48 Stunden in der Woche. Soweit von 
arbeiterdeputanten . . . . . . 153,—RM EEE SUN SeMPTEN REIN dieses a den Arbeits- 
ER De eistung vor ihrer Versetzung in den Ruhestand 
30. Forstarbeiterinnen +20 44) 91,— RM nicht erreicht wurde, eind" die Beträge ent- 
n sprechend zu kürzen. 
II. Männliche und weibliche Angestellte Die ruhegeldfähigen Monatsbeträge der Wär- 
z . terinnen in den Bedürfnisanstalten gelten für 
A. Bei Versetzung in den Ruhestand eine regelmäßige Arbeitsschicht von 50 Stunden 
bis zum 31. 3. 1924 ET U ak KUETe ADC ge- 
. 5 eistet sind, sind die Beträge im Verhältnis der 
1. ERS HE tunREn Mech . 168,— RM kürzeren zu der vollen Arbeitsschicht. zu mindern. 
. N ; Für Vorarbeiter, denen nach früheren Lohn- 
2, te mit einfachen Dienst- 489. RM regelungen ein Zuschlag von 10 % des tariflichen 
ESSEN ES 7 Lohnes gezahlt wurde, erhöhen sich die ruhegeld- 
5. Angestellte mit qualifizierten fähigen Monatsbeträge um gleichmäßig 16,— RM. 
Dienstleistungen . .. . . . . 228,— RM Diese Regelung gilt auch für Vorarbeiter der 
+. Angestellte mit selbständiger Forstverwaltung. “ 
Tätigkeit in gehobener Stellung , 264,— RM . Werden die. Versorgungsbezüge wegen ver- 
x kürzter Arbeitszeit nur anteilig gewährt, so ist 
5. Angestellte in Sonderstellen . . 324— RM auch der Kinderzuschlag gekürzt entsprechend der 
Regelung für im Dienst befindliche Gefolgschafts- 
B. Bei Versetzung in den Ruhestand mitglieder zu zahlen. 
vom 1. 4. 1924 bis zum 30. 9. 1927 Versus mPfAnger den Berliner Stadt- 
‚Di . üter sind nicht mehr von der Zahlung von 
4 A TE TC N ) ee un  Kinderzuschlägen (nach Maßgabe und in Höhe der 
‚ender Maßgabe: ) für die Bediensteten der Berliner Stadtgüter gel- 
8 T fr n tenden Bestimmungen über die Gewährung von 
; Zuschläge zur Grundvergütung in Überein- Kinderzuschlägen) ausgenommen. “ 
stimmung mit der Beamtenregelung, Wohnungs- 
BE TZUSCHUS (120%) nach. der bisherigen Tarif- 3. Die Renten aus der _reichsgesetzlichen An- 
lasse mit den ungekürzten Sätzen der Orts- gestellten-, Invaliden- und Knappschaftsversiche- 
klasse B und unter Berücksichtigung der DBl-Vig rung sind. mit den sich aus den Bescheiden er- 
1/1938 Nr. 271 S. 497 und Na Die ruhegeld- Mn rechnungsmäßigen Beträgen (einschl. 
fähigen Monatsbeträge und die Monatsgrund- es Beitrages zur Krankenversicherung. der 
beträge des 3%igen örtlichen Sonderzuschlages Rentner) anzurechnen. Soweit Renten, die vor 
für Berlin sind in’ den Tabellen 1 und-2. der dem 1. 1, 1934 festgesetzt sind, z. Z. mit höheren 
DB1-Vig 1/1932 Nr. 255 S. 263 enthalten. Beträgen angerechnet werden. verbleibt es dabei.
	        

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