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Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1892 (Public Domain)

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Bibliographic data

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Periodical

Creator:
Berlin
Title:
Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin / Berlin
Other titles:
Vorlagen für die Stadtverordneten-Versammlung zu Berlin
Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadtgemeinde Berlin
Publication:
Berlin 1933
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Dates of Publication:
1877-1933
Note:
Enthält teilweise: Tagesordnung für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am ...
ZDB-ID:
2906240-8 ZDB
Succeeding Title:
Vorlagen für die Ratsherren der Reichshauptstadt Berlin
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
Collection:
State,Politics,Administration,Law
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1892
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Note:
Heft No. 24 (Seite 260-261) und No. 41 (Seite 515-516) fehlen im Original
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-11487311
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
State,Politics,Administration,Law

Issue

Title:
No. 59 (998-1005), 10. Dezember 1892

Contents

Table of contents

  • Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1892 (Public Domain)
  • No. 1 (1-13), 2. Januar 1892
  • No. 2 (14-30), 9. Januar 1892
  • No. 3 (33), 11. Januar 1892
  • No. 4 (34), 16. Januar 1892
  • No. 5 (35-42), 16. Januar 1892
  • No. 6 (49-67), 23. Januar 1892
  • No. 7 (73-85), 30. Januar 1892
  • No. 8 (92-100), 6. Februar 1892
  • No. 9 (106), 8. Februar 1892
  • No. 10 (107-115), 13. Februar 1892
  • No. 11 (148), 20. Februar 1892
  • No. 12 (149-167), 20. Februar 1892
  • No. 13 (171-197), 27. Februar 1892
  • No. 14 (199-212), 5. März 1892
  • No. 15 (219), 5. März 1892
  • No. 16 (220), 7. März 1892
  • No. 17 (221), 12. März 1892
  • No. 18 (222-240), 12. März 1892
  • No. 19 (262-265), 14. März 1892
  • No. 20 (266), 15. März 1892
  • No. 21 (267-278), 15. März 1892
  • No. 22 (280), 21 März 1892
  • No. 23 (281-294), 26. März 1892
  • No. 24 (298), 26. März 1892
  • Anlage: Noch ad No.23 (299-300), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 28. März 1892
  • No. 25 (301-317), 2. April 1892
  • No. 26 (321-328), 9. April 1892
  • No. 27 (332-342), 16. April 1892
  • No. 28 (346-357), 23. April 1892
  • No. 29 (379-406), 30 April 1892
  • No. 30 (408), 3 Mai 1892
  • No. 31 (409-415), 7. Mai 1892
  • No. 32 (419-438), 14. Mai 1892
  • No. 33 (440-448), 21Mai 1892
  • No. 34 (453-467), 28. Mai 1892
  • No. 35 (497-517), 4. Juni 1892
  • No. 36 (523-549, 11. Juni 1892
  • No. 37 (552-588), 18. Juni 1892
  • No. 38 (610, 22. Juni 1892
  • No. 39 (611), 25 Juni 1892
  • No. 40 (612-632), 25 Juni 1892
  • No. 41 (638-681), 3 September 1892
  • No. 42 (689-699), 10 September 1892
  • No. 43 (720), 12. September 1892
  • No. 44 (730-735), 17. September 1892
  • No. 45 (739-757), 24. September 1892
  • No. 46 [759), 26. September 1892
  • No. 47 (760-769), 1. Oktober 1892
  • No. 48 (771), 3 Oktober 1892
  • No. 49 (773-783), 8. Oktober 1892
  • No. 50 (787-808), 15. Oktober 1892
  • No. 51 (811-827), 22. Oktober 1892
  • No. 52 (835-844), 29. Oktober 1892
  • No. 53 (870-897), 5. November 1892
  • No. 54 (898-914), 12. November 1892
  • No. 55 (920), 15. November 1892
  • No. 56 (921-934), 19 November 1892
  • No. 57 (937-965), 26. November 1892
  • No. 58 (985-993), 3. Dezember 1892
  • No. 59 (998-1005), 10. Dezember 1892
  • No. 60 (1009-1023), 17. Dezember 1892
  • No. 61 (1029), 24. Dezember 1892
  • No. 62 (1030-1046), 24. Dezember 1892

Full text

1 
Jß 59. 
(998-1005). 
Horlagen 
für die 
Stadtverordneten - Versammlung zu Berlin. 
r»v8. 
Zn der Angelegenheit, betreffend die Errichtung von Standbildern 
auf der Mühlendammbrücke stimmen wir dem Beschlusse der Stadt- 
verordneten-Versammlung vom 10. November d. Js. (Protokoll Nr. 8) 
zu und ffnd zu Kommiffarien des Magistrats 
die Herren Stadtbauräthe Blankenstein und Eh-, Hobrecht 
und der Herr Stadtrath Friede! 
ernannt worden. 
Wir ersuchen nunmehr um Namhaftmachung der 5 Herren Stadt 
verordneten, um demnächst die gemischte Deputation zusammenzuberufen. 
Berlin, den 26. November 1892. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
Zelle. 
»89. Borlage (J.-Nr. 844 8. D. V. 92) — zur Kenntnift- 
nahmc —, betreffend die Anfrage derStadtv. Es mann 
und Eenoffcn hinsichtlich der Errichtung einer höheren 
Mädchenschule in dem Stadttheile vor dem Halleschen 
Thore und 
betreffend den Beschluß der Bcrsammlung vom 
3. November d. Js. hinsichtlich der Berathung in 
gemischter Deputation über die Errichtung von 
höheren Mädchenschulen in noch anderen Stadttheilen 
als Moabit. 
Auf die Anftage der Stadtv. Esmann und Genossen, betreffend 
die Errichtung einer höheren Mädchenschule in dem Stadtthcilc vor 
dem Halleschen Thore erwidern wir der Sradtverordneten-Versammlung 
ergebenst Folgendes: 
Wir hallen die Errichtung von Mädchenschulen, welche eine über 
das Ziel der Gemeindeschule hinausgehende Bildung zu geben bestimmt 
sind, nicht in demselben Maße für eine Aufgabe der städtischen Ver 
waltung, wie dies hinsichtlich der höheren Schulen für die männliche 
Jugend der Fall ist. Denn während die Schüler dieser letzteren durch 
den Besuch der betreffenden Schulen und durch die Ablegung der an 
ihnen abgehaltenen, gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen bestimmte, 
für den ganzen Lebcnsgang und für den Eintritt in zahlreiche Berufs 
arten unerläßliche Berechtigungen erlangen, ist dies bei den Schülerinnen 
der höheren Mädchenschulen nicht der Fall. Der Besuch einer solchen 
Schule verleiht kein Recht, Abschlußprüfungen irgend einer Art sind 
nicht vorhanden. Es handelt sich bei diesen Schulen, abgesehen von 
dem nur für einzelne Schülerinnen in Betracht kommenden Zweck, sich 
die für den Eintritt in ein Lehrerinnenseminar erforderlichen Kenntnisse 
anzueignen, wesentlich darum, daß den Schülerinnen Gelegenheit 
gegeben wird, sich diejenige über das Ziel der Volksschule hinausgehende 
Bildung zu erwerben, welche dem Bildungsstande der Gesellschaftsklassen, 
welchen diese Schülerinnen angehören, entspricht. Das Maß dieser 
höheren Bildung ist in keiner Weise vorgeschrieben, sondern lediglich 
von den Ansichten und Wünschen der Eltern abhängig, die darum 
auch allein darüber zu entscheiden haben, wie lange der Besuch der 
höheren Schule nach der Vollendung des schulpflichtigen Alters noch 
fortdauern soll. 
Es liegt daher kein allgemeines, öffentliches, sondern wesentlich 
ein privates Interesse für das Bestehen und die Errichtung solcher 
höherer Mädchenschulen vor, und es wird deshalb, wie dies auch bis 
her geschehen ist, den Privatschulen ein wesentlicher Antheil deS höheren 
Mädchenunterrichtes zu überlassen sein. Wie sehr diese Auffassung 
aber den Anschauungen eines großen Theiles der hierbei in Betracht 
kommenden Eltern entspricht, ergiebt sich daraus, daß trotz der un 
bestreitbaren Vorzüge, welche die öffentlichen höheren Mädchenschulen 
durch ihre Lehrkräfte, ganz besonders aber hinsichtlich der Schullokale, 
der Spiel- und Turnplätze vckr den Privatschulen bieten, nicht blos 
die wohlhabenden, sondern vorzugsweise die am höchsten gebildeten 
Stände es sind, welche es vermeiden, ihre Töchter einer öffentlichen 
Schule zu übergeben und, trotz etwaiger äußerer Mängel, wie sie bei 
Privatschulen vorkommen können, gerade diesen bei der Wahl der für 
die Ausbildung ihrer Töchter bestimmten Anstalt den Vorzug geben. 
Der Grund hierfür dürfte darin zu suchen sein, daß Privatschulen 
weit eher im Stande sind, aus die Wünsche der Eltern hinsichtlich 
der besonderen Berücksichtigung bestimmter Fächer, der Dispensation 
von anderen Fächern u. s. w. Rücksicht zu nehmen, als öffentliche 
Schulen, besonders aber auch darin, daß die Klassen der letzteren 
überall bis zu der höchsten zulässigen Zahl gefüllt sind, während, von 
einzelnen, seltnen Ausnahmen abgesehen, die Klassen der Privatschulen 
meist nur eine mäßige Frequenz aufweisen. Eine Rücksichtnahme auf 
die einzelne Schülerin, eine individuelle Behandlung, welche gerade im 
Mädchenuuterricht eine große Bedeutung hat, ist also hier in weit 
höherem Maße möglich, als in den öffentlichen Schulen. 
Daß die weniger wohlhabenden Eltern diejenigen Privatschulen, 
welche ein niedrigeres Schulgeld erheben, als die öffentlichen Schulen, 
schon deshalb diesen letzteren vorziehen, bedarf wohl kaum der Erwähnung. 
Unzweifelhaft aber würden, wenn die städtische Verwaltung mit 
der Errichtung höherer Mädchenschulen in einem stärkeren Maße vor 
gehen wollte, als es bisher geschehen ist, einer großen Anzahl von 
Prioatschulen die Bedingungen der Existenz entzogen, dadurch aber 
zahlreichen Eltern die Möglichkeit genommen werden, ihre Töchter in 
einer ihren Wünschen entsprechenden Weise unterrichten zu lassen. 
Andere würden aus pekuniären Gründen gänzlich davon absehen müssen, 
ihren Töchtern eine höhere Ausbildung zu geben, da auch die Schulen, 
welche ein niedrigeres Schulgeld erheben, als die öffentlichen, voraus 
sichtlich nicht mehr lebensfähig bleiben würden. 
Wir halten cs daher für angemessen, mit der Errichtung von 
höheren Mädchenschulen nur in solchen Stadttheilen vorzugehen, wo 
in Folge zu großer Entfernung der Besuch einer bereits bestehenden 
öffentlichen höheren Mädchenschule überhaupt unmöglich ist, und wo 
die vorhandenen Privatschulen nicht im Stande sind, dem Bedürfniß 
zu entsprechen. 
Was nun speziell den Stadttheil vor dem Halleschen Thore betrifft, 
so sind hier diese beiden Bedingungen für die Errichtung einer höheren 
Mädchenschule nicht erfüllt. Denn erstens ist die Königliche Augusta 
schule in der Kleinbeerenstraße dem Stadtthcilc vor dem Halleswen 
Thore unmittelbar benachbart, und auch die Königliche Elisabethschule 
in der Kochstraße ist wenigstens so gelegen, daß der Schulweg dahin 
für viele aus dem Stadttheile kommende Kinder ein nicht zu weiter 
sein wird. Zweitens aber sind die in dem Stadttheile selbst oder in 
der Nähe desselben gelegenen Privatschulen sehr wohl im Stande, noch 
eine ganz erheblich größere Zahl von Schülerinnen aufzunehmen, als 
bisher. Wir haben, um hierüber ein völlig zuverlässiges Urtheil zu 
gewinnen, die Fassungskraft der in Betracht kommenden Schulen, 
soweit dies nicht schon geschehen war, von neuem durch die betreffenden 
Bauinspektionen feststellen lassen. Durch Vergleichung der so erhaltenen 
Zahlen mit der wirklich vorhandenen Zahl der Schülerinnen ergab
	        

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