Digitale Landesbibliothek Berlin Logo
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Vorlagen für die Ratsherren der Reichshauptstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1941 (Public Domain)

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Vorlagen für die Ratsherren der Reichshauptstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1941 (Public Domain)

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Periodical

Creator:
Berlin
Title:
Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin / Berlin
Other titles:
Vorlagen für die Stadtverordneten-Versammlung zu Berlin
Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadtgemeinde Berlin
Publication:
Berlin 1933
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Dates of Publication:
1877-1933
Note:
Enthält teilweise: Tagesordnung für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am ...
ZDB-ID:
2906240-8 ZDB
Succeeding Title:
Vorlagen für die Ratsherren der Reichshauptstadt Berlin
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
Collection:
State,Politics,Administration,Law
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1887
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Note:
Heft No. 16 (Seite 177-178) und No. 44 (Seite 515-516) fehlen im Original
Vorlagen 455, 584, 626 fehlen im Original
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-11460154
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
State,Politics,Administration,Law

Issue

Title:
No. 6 (90), 5. Februar 1887

Contents

Table of contents

  • Vorlagen für die Ratsherren der Reichshauptstadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1941 (Public Domain)
  • Nr. 1 (1-4), 1941/01/30
  • Nr. 2 (5-20), 1941/03/17
  • Nr. 3 (Vorlagen 21-49), 1941/07/07
  • Nr. 4 (Vorlagen 50-82), 1942/03/23

Full text

106 
werden. Der landwirtschaftlich genutzte Teil des Gutes Siethen liegt 
größtenteils außerhalb des Berliner Ringes der Reichsautobahn und 
kann verhältnismäßig leicht an die vorhandenen Leitungen angeschlossen 
werden. Durch die landwirtschaftliche Abwässerverwertung, die auch 
der Reichsnährstand erstrebt, ist mit einer Steigerung der Erträgnisse 
des Gutes Siethen zu rechnen. 
Nach dem urkundlichen Kaufangebot vom 6. 5. 1941 fordert 
von Badewitz einen Kaufpreis von 2 IM 000 RM, das sind bei einer 
Größe von 5100 Morgen.rund 412 RM je Morgen. Die zu über 
eignende Fläche wird aber größer sein, voraussichtlich etwa 53M Morgen, 
so daß der endgültige Kaufpreis je Morgen etwa rund 400 RM be 
tragen wird. Dieser Kaufpreis ist als Durchschnittspreis mit Rücksicht 
auf den brauchbaren Zustand und die reichliche Ausstattung mit Inventar 
angemessen. Von dem Kaufpreis entfallen 
auf Grund und Boden 1 850 000 RM 
auf das tote und lebende Inventar, die Futter 
vorräte und die stehende Ernte 250 000 RM. 
Auf den Kaufpreis ist nach Übergabe, nach Rechtsgültigkeit des Kauf 
vertrages und nach Auflassung ein Teilbetrag von . . 1 400 000 RM 
zu zahlen. Der Restbetrag von 700 000 RM 
wird nach der Umschreibung und Vorlage des Nachweises, daß eine 
etwaige Wertzuwachssteuer gezahlt oder nicht entstanden ist, fällig. 
Aus der ersten Teilzahlung sind die hypothekarischen Belastungen abzu 
decken. Das Restkaufgeld von 7M OOO RM ist mit 4% vom 1. 7. 1941 
ab (Tag der Übergabe) zu verzinsen. 
Das Gut wird verkauft, wie es steht und liegt, mit sämtlichen Ge 
bäuden, totem und lebendem Inventar, Vorräten und sämtlichen mit 
dem Eigentum verbundenen Rechten und Pflichten, ohne Haftung für 
Güte, Grund- und Bodenbeschaffenheit, Beschaffenheit des Feld-, Wald- 
und Wiesenbestandes und des Verlaufs der Grenzen. Ebenso ist die 
Haftung für sichtbare und verborgene Mängel der Gebäude aus 
geschlossen. Der Verkäufer hat jedoch die Versicherung abgegeben, daß 
ihm das Vorhandensein von Schwamm oder Schwammverdacht nicht 
bekannt ist. 
Der Erwerb erfolgt frei von Belastungen in Abteilung III der 
Grundbücher. Die in Abteilung II eingetragenen Belastungen (Wege 
berechtigungen und ähnl.) mindern den Wert nicht. Das Gut ist ein 
Osthilfeumschuldungsbetrieb. Irgendwelche Verpflichtungen aus der 
Umschuldung werden von der Reichshauptstadt nicht übernommen. 
Dagegen übernimmt die Reichshauptstadt das Patronat über die Kirchen 
gemeinde Siethen und anteilig im bisherigen Umfange für die Kirchen 
gemeinde Gräben. Neben dem Gutsbesitzer von Siethen sind noch die 
Besitzer der Güter Gräben und Klein-Beuthen Patron der Kirchen 
gemeinde Gräben. Die Patronatlast besteht aus der Verpflichtung zur 
Lieferung von Holz, Kalk und Steinen für eine etwa notwendig werdende 
Erneuerung der Kirchen und Küsterhäuser. Die Auseinandersetzung 
zwischen dem früheren Gutsbezirk Siethen und der Gemeinde Siethen 
ist abgeschlossen und der Auseinandersetzungsoertrag bis auf die laufende 
Verpflichtung zur Pflanzung und Unterhaltung der Bäume an den 
Wegen innerhalb des früheren Gutsbezirks erfüllt. Als Gegenleistung 
dafür steht den Gutsbesitzern die Nutzung der Bäume zu. Eine nach 
teilige Belastung der Reichshauptstadt ist aus der Erfüllung der vor 
genannten Verpflichtung nicht zu erwarten. 
In die Pachtverträge tritt die Stadt ein, ebenso in den Auf- 
schliehungsoertrag mit der Gemeinde Ludwigsfelde über die Zone III 
des Siedlungsgeländes bei Ludwigsfelde. Mit der Parzellierung dieser 
Zone III ist noch nicht begonnen worden. 
Die Reichshauptstadt übernimmt keine Verpflichtungen aus den 
Versicherungs-, Lieserungs- und sonstigen Verträgen, die der Verkäufer 
bisher abgeschlossen hat und in Zukunft noch abschließen sollte. Sie hat 
aber zugesichert, derartige Verträge zu übernehmen, sofern darin nicht 
über das allgemein übliche Maß hinaus Belastungen enthalten sind oder 
für die Stadt geltende Vorschriften verstoßen wird. Ferner hat die 
Reichshauptstadt die Deputatleistungen für 4 Witwen übernommen. 
Das Gut wird am 1. 7. 1941 übergeben. Von diesem Tage ab 
gehen Nutzungen und Lasten und die Kosten der Wirtschaftsführung 
auf die Reichshauptstadt über. Bis zur Übergabe hat der Verkäufer 
das Gut nach den Regeln ordnungsmäßiger Wirtschaftsführung im 
bisherigen Rahmen auf seine Kosten weiter zu bewirtschaften. Irgend 
welche außerhalb der ordnungsmäßigen Wirtschaftsführung liegende
	        

Downloads

Formats and links

Cite

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What is the fourth digit in the number series 987654321?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.