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Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1887 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1887 (Public Domain)

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Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin
Titel:
Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin / Berlin
Weitere Titel:
Vorlagen für die Stadtverordneten-Versammlung zu Berlin
Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadtgemeinde Berlin
Erschienen:
Berlin 1933
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Erscheinungsverlauf:
1877-1933
Fußnote:
Enthält teilweise: Tagesordnung für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am ...
ZDB-ID:
2906240-8 ZDB
Spätere Titel:
Vorlagen für die Ratsherren der Reichshauptstadt Berlin
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1887
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Fußnote:
Heft No. 16 (Seite 177-178) und No. 44 (Seite 515-516) fehlen im Original
Vorlagen 455, 584, 626 fehlen im Original
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-11460154
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
No. 4 (73), 29. Januar 1887

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1887 (Public Domain)
  • No. 1 (1-23), 8. Januar 1887
  • No. 2 (26-35), 15. Januar 1887
  • No. 3 (54-68), 22. Januar 1887
  • No. 4 (73), 29. Januar 1887
  • No. 5 (74-87), 29. Januar 1887
  • No. 6 (90), 5. Februar 1887
  • No. 7 (91-111), 5. Februar 1887
  • No. 8 (113-134), 12. Februar 1887
  • No. 9 (148-171), 19. Februar 1887
  • No. 10 (174-195), 26. Februar 1887
  • No. 11 (199), 28. Februar 1887
  • Anlage: Nachtrag zur Tagesordnung für die nicht öffentliche Sitzung, 28. Februar 1887
  • No. 13 (201-213), 5. März 1887
  • No. 14 (215), 5. März 1887
  • No. 15 (216), 7. März 1887
  • No. 16 (217-225), 12. März 1887
  • No. 17 (227-229), 12. März 1887
  • No. 18 (230), 14. März 1887
  • No. 19 (231-244), 19. März 1887
  • No. 20 (247-249), 21. März 1887
  • No. 21 (250-255), 26. März 1887
  • No. 22 (260-269), 2. April 1887
  • No. 23 (272-277), 9. April 1887
  • No. 24 (295-304), 16. April 1887
  • No. 25 (307-313), 23. April 1887
  • No. 26 (319-328), 30. April 1887
  • No. 27 (330-341), 7. Mai 1887
  • No. 28 (353-363), 14. Mai 1887
  • No. 29 (366-382), 21. Mai 1887
  • No. 30 (385), 21. Mai 1887
  • No. 31 (386-407), 28. Mai 1887
  • No. 32 (410), 31. Mai 1887
  • No. 33 (411-423), 4. Juni 1887
  • No. 34 (424), 6. Juni 1887
  • No. 35 (425-451), 11. Juni 1887
  • Anlage: Nachtrag zur Tagesordnung für die Sitzung, 13. Juni 1887
  • No. 36 (457), 18. Juni 1887
  • No. 37 (458-465), 18. Juni 1887
  • No. 38 (484-504), 25. Juni 1887
  • No. 39 (508), 29. Juni 1887
  • No. 40 (509-557), 3. September 1887
  • No. 41 (585-596), 10. September 1887
  • No. 42 (597-602), 17. September 1887
  • No. 43 (604-625), 24. September 1887
  • No. 44 (627-639), 1. October 1887
  • Anlage: ad No.43. (626.), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist
  • Anlage: ad No.44. (640.), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist
  • No. 45 (641-646), 8. October 1887
  • No. 46 (648-664), 15. October 1887
  • No. 47 (684-699), 22. October 1887
  • No. 48 (704-711), 29. October 1887
  • No. 49 (720-736), 5. November 1887
  • No. 50 (738-749), 12. November 1887
  • No. 51 (751), 12. November 1887
  • No. 52 (752-773), 19. November 1887
  • No. 53 (768-778), 26. November 1887
  • No. 54 (785-811), 3. Dezember 1887
  • No. 55 (813-822), 10. Dezember 1887
  • No. 56 (840-844), 12. Dezember 1887
  • No. 57 (845-858), 17. Dezember 1887
  • No. 58 (859-870), 24. Dezember 1887

Volltext

M 4 
(78.) 
Korsage 
für die 
Stadtverordneten-Versammlung zu Berlin. 
7». Vorlage (J.-Nr. 153 B. V. II. 87), betreffend die 
Auswahl der im Etatsjahre 1887/88 neu- be 
ziehungsweise »mzupflasternden Strafen und Plätze. 
Der Stadtverordneten-Versammlung übersenden wir in der An 
lage eine Zusammenstellung: 
A. der zur Neupflasterung im Etatsjahre 1887/88 in Aus 
sicht genommenen Straßen; 
B. I. derjenigen Straßen, in denen während des folgenden 
Etatsjahres neue Pferdebahnen eingelegt, und welche bei 
dieser Gelegenheit mit definitivem Material umgepflastert 
werden sollen; 
II. derjenigen Straßen, deren Umpflasterung mit definitivem 
Material während des Etatsjahres 1887/88 in Vorschlag 
gebracht wird, die aber entweder schon mit Pferdebahn- 
Geleisen versehen sind, oder solche in den nächsten Jahren 
voraussichtlich nicht erhalten werden. 
Die Neupflasterung der im Verzeichnisse unter A. genannten 
Straßenstrecken erfolgt nach Maßgabe der Bestimmungen des Orts 
statuts vom 7./19. März 1877 und der Polizei-Verordnung vom 
12. September 1879 mindestens mit Steinen 3. Klasse auf Kies 
unterbettung und in den Hauptstraßen auf fester Unterbettung. Die 
Umpflasterungcn sollen mit dem in den Verzeichnissen B. I. u. II. 
neben jeder einzelnen Straßenstrecke angegebenen Materiale bewirkt 
werden. 
In dem Verzeichnisse B. I., diejenigen Straßen betreffend, welche 
gleichzeitig mit Einlegung der Pferdebahn-Geleise definitiv umgepflastert 
werden sollen, sind, um den Verlauf der Pferdebahnlinien klar zu 
legen, sämmtliche Straßen aufgeführt, welche durch die betreffenden 
Linien berührt werden; es wird hierzu jedoch ausdrücklich bemerkt, 
daß zunächst nur diejenigen Straßenstrecken mit definitivem Pflaster 
versehen werden sollen, bei denen die, die Größe der Pflasterfläche 
und die Art des Materials enthaltenden Columnen ausgefüllt sind. 
Die unter Nr. 1, 4, 11, 12, 14, 15 und 16 zu den Pferde 
bahnen A. und B. genannten Straßenstrecken sind der Umpflasterung 
dringend bedürftig und erdulden einen Aufschub derselben nicht mehr; 
es liegt daher die Absicht vor, falls die zuständigen Behörden der 
Ausführung der gedachten Straßenbahnen die Genehmigung versagen 
sollten, die voraufgeführten Straßentheile dennoch mit definitivem 
Pflaster umzupflastern. Auch ist in Aussicht genommen, sofern der 
letztgedachte Fall eintreten sollte, oder eine und die andere Straße des 
Verzeichnisses B. II. aus irgend welchen Gründen von der Umpflasterung 
ausgeschlossen werden müßte, die hierdurch verfügbaren Mittel, soweit 
diese reichen, zur definitivem Umpflasterung der unter Nr. 20 bis 29 
aufgeführten Straßen zu verwenden, da andernfalls die Geleise in das 
vorhandene alte Pflaster dieser Straßen angelegt werden müßten; die 
definitive Pflasterung der letzteren würde alsdann ausnahmslos mit 
Steinen bewirkt werden. 
In Uebereinstimmung mit der Baudeputation und unter Bezug 
nahme auf die von der Stadtverordneten-Versammlung gefaßte Re 
solution vom 10. April 1883 ersuchen wir demnach um folgenden 
Beschluß: 
„Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich damit 
einverstanden, daß die Neu- und Umpflasterung der in dem 
anliegenden Verzeichnisse aufgeführten Straßen und Plätze 
soweit bewirkt wird, als dies die in dem Spezialetat Nr. 56 
pro 1887/88 für Neu- und Umpflasterungen von Straßen zu 
bewilligenden Mittel gestatten." 
Zu dem von der Stadtverordneten-Versammlung durch Beschluß 
vom 1. April 1886 — Prot. Nr. 20 — festgestellten Verzeichnisse 
der pro 1886,87 neu- und umzupflasternden Straßen bemerken wir, 
daß mit Ausnahme der in der Zusammenstellung B. II. unter 12 und 
13 genannten Roß- und Neuen Roßstraße die Neu- beziehungsweise 
Umpflasterung sämmtlicher zu diesem Zwecke ausgewählten Straßen 
zum größesten Theil bereits vollendet oder wenigstens in Angriff 
genommen resp. soweit fortgeschritten ist — es betrifft dies die Neu 
pflasterung der Prenzlauer Allee und der Kreuzbergstraße, sowie die 
Umpflasterung der Gitschinerstraße — daß die Fertigstellung, wenn 
nicht noch vor Abschluß des laufenden, so doch in den ersten Monaten 
des kommenden Etatsjahres bewirkt sein wird. 
Die Umpflasterung der Roß- und Neuen Roßstraße mußte, wie 
der Stadtverordneten-Versammlung bereits anderweitig zur Kenntniß 
gebracht worden ist, unterbleiben, weil inzwischen bekannt geworden 
war, daß die Große Berliner Pferdeeisenbahn in die Bauperiode des 
Jahres 1887 in diesen Straßen Geleise einzulegen gedenkt; aus diesem 
Grunde sind diese Straßen auch, soweit sie nicht durch einen eventuellen 
Umbau der Roßstraßenbrücke in ihrer Höhenlage beeinflußt werden, in 
das Verzeichniß B. I. der pro 1887/88 umzupflasternden Straßen auf 
genommen worden. 
Berlin, den 24. Januar 1887. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. vr. von Forckenbeck.
	        

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