Digitale Landesbibliothek Berlin Logo
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1887 (Public Domain)

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1887 (Public Domain)

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Periodical

Creator:
Berlin
Title:
Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin / Berlin
Other titles:
Vorlagen für die Stadtverordneten-Versammlung zu Berlin
Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadtgemeinde Berlin
Publication:
Berlin 1933
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Dates of Publication:
1877-1933
Note:
Enthält teilweise: Tagesordnung für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am ...
ZDB-ID:
2906240-8 ZDB
Succeeding Title:
Vorlagen für die Ratsherren der Reichshauptstadt Berlin
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
Collection:
State,Politics,Administration,Law
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1887
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Note:
Heft No. 16 (Seite 177-178) und No. 44 (Seite 515-516) fehlen im Original
Vorlagen 455, 584, 626 fehlen im Original
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-11460154
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
State,Politics,Administration,Law

Issue

Title:
No. 2 (26-35), 15. Januar 1887

Contents

Table of contents

  • Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1887 (Public Domain)
  • No. 1 (1-23), 8. Januar 1887
  • No. 2 (26-35), 15. Januar 1887
  • No. 3 (54-68), 22. Januar 1887
  • No. 4 (73), 29. Januar 1887
  • No. 5 (74-87), 29. Januar 1887
  • No. 6 (90), 5. Februar 1887
  • No. 7 (91-111), 5. Februar 1887
  • No. 8 (113-134), 12. Februar 1887
  • No. 9 (148-171), 19. Februar 1887
  • No. 10 (174-195), 26. Februar 1887
  • No. 11 (199), 28. Februar 1887
  • Anlage: Nachtrag zur Tagesordnung für die nicht öffentliche Sitzung, 28. Februar 1887
  • No. 13 (201-213), 5. März 1887
  • No. 14 (215), 5. März 1887
  • No. 15 (216), 7. März 1887
  • No. 16 (217-225), 12. März 1887
  • No. 17 (227-229), 12. März 1887
  • No. 18 (230), 14. März 1887
  • No. 19 (231-244), 19. März 1887
  • No. 20 (247-249), 21. März 1887
  • No. 21 (250-255), 26. März 1887
  • No. 22 (260-269), 2. April 1887
  • No. 23 (272-277), 9. April 1887
  • No. 24 (295-304), 16. April 1887
  • No. 25 (307-313), 23. April 1887
  • No. 26 (319-328), 30. April 1887
  • No. 27 (330-341), 7. Mai 1887
  • No. 28 (353-363), 14. Mai 1887
  • No. 29 (366-382), 21. Mai 1887
  • No. 30 (385), 21. Mai 1887
  • No. 31 (386-407), 28. Mai 1887
  • No. 32 (410), 31. Mai 1887
  • No. 33 (411-423), 4. Juni 1887
  • No. 34 (424), 6. Juni 1887
  • No. 35 (425-451), 11. Juni 1887
  • Anlage: Nachtrag zur Tagesordnung für die Sitzung, 13. Juni 1887
  • No. 36 (457), 18. Juni 1887
  • No. 37 (458-465), 18. Juni 1887
  • No. 38 (484-504), 25. Juni 1887
  • No. 39 (508), 29. Juni 1887
  • No. 40 (509-557), 3. September 1887
  • No. 41 (585-596), 10. September 1887
  • No. 42 (597-602), 17. September 1887
  • No. 43 (604-625), 24. September 1887
  • No. 44 (627-639), 1. October 1887
  • Anlage: ad No.43. (626.), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist
  • Anlage: ad No.44. (640.), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist
  • No. 45 (641-646), 8. October 1887
  • No. 46 (648-664), 15. October 1887
  • No. 47 (684-699), 22. October 1887
  • No. 48 (704-711), 29. October 1887
  • No. 49 (720-736), 5. November 1887
  • No. 50 (738-749), 12. November 1887
  • No. 51 (751), 12. November 1887
  • No. 52 (752-773), 19. November 1887
  • No. 53 (768-778), 26. November 1887
  • No. 54 (785-811), 3. Dezember 1887
  • No. 55 (813-822), 10. Dezember 1887
  • No. 56 (840-844), 12. Dezember 1887
  • No. 57 (845-858), 17. Dezember 1887
  • No. 58 (859-870), 24. Dezember 1887

Full text

Horkagen 
für die 
Stadtverordneten-Versammlung zu Berlin. 
2«. Vortage (J.-Nr. 4 477 L. A. 86) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend 
1. die Gleichstellung der ordentlichen Lehrer der 
städtischen Gymnasien» Realgymnasien, Ober 
realschulen und des Progymnasiums mit den 
ordentlichen Lehrern der Königlichen Anstalten 
und 
2. die Aushebung des bisherigen Asccnsionsmodus 
der Oberlehrer und der ordentlichen Lehrer an 
den bezeichneten städtischen Anstalten, sowie die 
Einführung eines Gesammtctats für dieselben. 
Die Unzuträglichkeiten, welche durch den bisherigen Ascensions 
modus der Lehrer an den hiesigen städtischen Gymnasien, Nealgymnasien 
und Oberrealschulen herbeigeführt werden, sind bereits mehrfach Gegen 
stand der Erörterung gewesen und wiederholt in an die städtischen 
Behörden gerichteten Petitionen dargelegt worden. 
In Folge dessen hat die Stadtvcrordneten-Versammlung durch die 
bei Feststellung des Stadlhaushalts-Etats gefaßten Beschlüsse vom 
l. April 1885 und vom 2. Februar 1886 uns die Errichtung eines 
Gesammt-Personaletats für diese Anstalten und die Einführung einer 
allgemeinen Ascension aller Lehrer der bezeichneten Anstalten innerhalb 
dieses Etats zur Erwägung gegeben. Bevor die über diesen Gegenstand 
von uns gepflogenen eingehenden Berathungen ihren Abschluß gesunden 
hatten, ist uns der Beschluß der Stadtvcrordneten-Versammlung vom 
13. Mai d. I. zugegangen, wonach uns die Gleichstellung der ordentlichen 
Lehrer an unseren städtischen höheren Lehranstalien mit denen an den 
Königlichen Anstalten zur Erwägung gegeben wurde. Da diese Gleich 
stellung, durch welche jeder ordentliche Lehrer eine Zulage von 360 JC 
jährlich erhalten soll, eine völlige Umgestaltung der Gehaltsverhältnisse 
der betreffenden Lehrer zur Folge haben würde, so lag es nahe, diese 
Frage mit der über die Abänderung des Ascensionsmodus in Ver 
bindung zu bringen. Es wurde namentlich der Gedanke aus 
gesprochen, ob es nicht zweckmäßig sei, die zu der Gewährung der 
Zulagen an die ordentlichen Lehrer erforderliche Summe von 
74 880 JC zunächst und hauptsächlich zur Ausgleichung der in Folge 
des bisherigen Ascensionsmodus eingetretenen Ungleichheiten zu ver 
wenden. Wir erhielten hierdurch Veranlassung folgende Fragen zu 
erörtern: 
1. Soll eine Aenderung des Etats der höheren Lehranstalten 
durch Mehrbewilligung der Summe von 360 JC mal der 
Zahl der ordentlichen Lehrer (für jetzt von 74 880 JC) er 
folgen? 
2. Soll diese Summe zunächst und hauptsächlich dazu verwendet 
werden, um die gegenwärtig gegen ihr Anciennetälsgchalt 
zurückgebliebenen Lehrer auf dasselbe zu bringen, oder 
soll sie ausschließlich zur Gewährung von je 360 JC Zulage 
an die ordentlichen Lehrer verwendet werden? 
3. Soll, wenn die Frage ad 2 nach der zweiten Alternative 
beantwortet wird, gleichzeilig ein für die bezeichneten städtischen 
höheren Lehranstalten gemeinsamer Besoldungs-Etat eingeführt 
werden? 
Während innerhalb unseres Collegiums hinsichtlich der Bejahung 
der Frage ad 1 kein Zweifel herrschte, war die Meinungsverschiedenheit 
hinsichtlich der ad 2 aufgestellten Alternativen und der Frage ad 3 um 
so größer. 
Es wurde geltend gemacht, daß jetzt die Gelegenheit geboten sei, 
mittelst der Verwendung von ca. 45 600 JC aus der Neubewilligung 
von 74 880 JC, alle die Unbilligkeiten, welche durch den bestehenden 
Ascensionsmodus hinsichtlich des Diensteinkommens zahlreicher Lehrer 
herbeigeführt seien, mit einem Schlage auszugleichen. Allerdings würde 
dies auf Kosten eines Theiles der ordentlichen Lehrer geschehen, welchen 
dadurch vorläufig die Zulage von 360 JC entgehen würde. Allein 
dieser Nachtheil würde, da er hauptsächlich die jüngeren Lehrer treffe, 
doch nicht so schwer empfunden werden, als wenn die Unbilligkeiten, 
von denen ja hauptsächlich die älteren Lehrer betroffen seien, so lange 
bestehen blieben, bis sie durch einen neuen Ascensionsmobus allmälig 
beseitigt wären, und zwar auf Kosten derjenigen Lehrer, welche nach 
der bestehenden Ordnung Zulagen zu erwarten hätten. Ebenso wurde 
geltend gemacht, daß, wenn so die jetzt bestehenden Unbilligkeiten alle 
beseitigt würden, es nicht erforderlich sei, einen gemeinsamen Etat ein 
zuführen, da sicherlich eine längere Zeit vergehen werde, ehe ähnliche 
Ungleichheiten, wie sie jetzt beständen, sich wieder in fühlbarer Weise 
geltend machen würden. 
Gegen die Einführung eines gemeinsamen Etats wurde geltend 
gemacht, daß doch immer wesentliche Verschiedenheiten bleiben würden, 
da die Lehier an den mit Stiftungen, günstigen Wittwenkassen rc be 
dachten Anstalten immer besser gestellt wären, als die gleichaltrigen 
und eine gleiche Stelle bekleidenden Lehrern an anderen Anstalten. 
Diese Verschiedenheiten seien vorhanden, weil die Anstalten selbst 
ständige juristischcPersonen nach ihrer Geschichte und nach bestehendem 
Rechte seien. Mit diesem ihrem rechtlichen Charakter als Korporationen 
würde es in Widerspruch treten, wenn man ihnen einen Theil und 
den wichtigsten ihres eigenen Etats nähme. Konsequenter Weise 
könnte man denn auch alle weiteren, also die sächlichen Bedürfnisse 
aus einem allgemeinen Etat bestreiten, und wir hätten nicht mehr ein 
Gymnasium zum Grauen Kloster, ein Köllnisches Gymnasium rc-, 
sondern, wie bei den Gemeindeschulen, 
I. Gymnasium Nr. 1,2,3... 
II. Realgymnasium Nr. I, 2, 3 . . . 
Diese Gründe seien aber keineswegs bloß äußerliche, juristische, 
sondern es liege in ihnen auch ein ideelles Moment, und es sei 
namentlich zu befürchten, daß durch diese Fusionirung der Anstalten ihr 
inneres Leben beeinträchtigt, die Berufung geeigneter Lehrkräfte erschwert, 
die Bewahrung der Talente gehindert werden würde. 
Diesen Erwägungen gegenüber wurde geltend gemacht, daß, wenn 
man nicht sämmtlichen ordentlichen Lehrern die zu ihrer Gleichstellung 
mit den Lehrern an den Königlichen Anstalten erforderliche Zulage 
gewähre, ein neuer Grund zur Unzufriedenheil geschaffen werden würde. 
Auch liege darin, daß man ohne einen allgemeinen Etat einzuführen, 
doch die Frage ad 2 nach der ersten Alternative beantworten wolle, die 
Anerkennung, daß die Nothwendigkeit, die bestehenden Unbilligkeiten und 
Ungleichheiten zu beseitigen, vorhanden sei. Wenn dies aber einmal 
anerkannt werde, so sei es nothwendig, dahin zu wirken, daß sich 
ähnliche Zustände, wie sie jetzt vörhanden seien, nicht wieder bilden 
könnten; dies sei aber trotz aller Bemühungen, durch Versetzungen der 
in ihrem Ausrücke» zurückgebliebenen Lehrer Ausgleichungen herbei-
	        

Downloads

Downloads

Full record

ALTO TEI Full text PDF
TOC
Mirador

This page

PDF Image Preview Image Small Image Medium Image Large Image Master ALTO TEI Full text Mirador

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Formats and links

Formats and links

The metadata is available in various formats. There are also links to external systems.

Formats

METS METS (entire work) MARC XML Dublin Core

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Cite

Cite

The following citation links are available for the entire work or the page displayed:

Full record

This page

Citation recommendation

Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What is the fifth month of the year?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.