Digitale Landesbibliothek Berlin Logo
  • Doppelseitenansicht
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Neue Baupolizei-Verordnung für die Vororte von Berlin vom 30. Januar 1912 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Inhaltsverzeichnis: Neue Baupolizei-Verordnung für die Vororte von Berlin vom 30. Januar 1912 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin (West). Abgeordnetenhaus
Titel:
Drucksache / Abgeordnetenhaus von Berlin
Erschienen:
Berlin: Abgeordnetenhaus, 1951-1990 - 1990
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2024
Erscheinungsverlauf:
Wahlper. 1.1951/54 - 11.1989/90,1224(2.Okt.)
Fußnote:
Gesehen am 11.08.2023
Online-Ausgabe$bBerlin$cZentral- und Landesbibliothek Berlin$d2024$eOnline-Ressource$mWahlper. 1.1951/54 - 11.1989/90,1224(2.Okt.)$7d19511990
Supplement: Berlin: Umweltschutz-Bericht
Supplement: Berlin: Dokumentation der Materialien des Abgeordnetenhauses von Berlin
Vorher Drucksachen der Stadtverordnetenversammlung von Berlin / Berlin
Vorher Mitteilungen des Präsidenten / Berlin
Vorher Reden des Senators für Finanzen ... vor dem Abgeordnetenhaus von Berlin anläßlich der Vorlage des Entwurfs des Haushaltsplans von Berlin für das Rechnungsjahr ... sowie der Finanzplanung von Berlin / Berlin
ZDB-ID:
3164558-6 ZDB
Spätere Titel:
Drucksache
Schlagworte:
Geschichte 1951-1990 ; 43186-2 Berlin (West). Stadtverordnetenversammlung ; Zeitschrift ; Amtliche Publikation ; Quelle
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1962
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2024
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15502578
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 758 AbgH 6:3.WP.1962
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
Nr. 1236, 23. Februar 1962

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Neue Baupolizei-Verordnung für die Vororte von Berlin vom 30. Januar 1912 (Public Domain)
  • Werbung
  • Titelblatt
  • Königl. Preuss. Ober-Praesidium der Provinz Brandenburg
  • [Handschriftliche Anmerkungen]
  • [Einleitung]
  • Inhaltsverzeichnis
  • Erster Abschnitt. Bauerlaubnis, Prüfung und Abnahme der Bauten. § 1 - § 6a
  • Zweiter Abschnitt. Schutzmaßregeln bei der Bauausführung. § 7 - § 9
  • Dritter Abschnitt. Bauvorschriften. § 10 - § 46
  • I. Allgemeine Vorschriften. § 10 - § 21
  • II. Einzelvorschriften. § 22 - § 46
  • Vierter Abschnitt. Sondervorschriften für die einzelnen Bauklassen. § 47 - § 56
  • Fünfter Abschnitt. Sondervorschriften für Einfamilienhäuser. § 57 - § 66
  • Sechster Abschnitt. Sondervorschriften für Fabrikbauten. § 67 - § 72
  • Siebenter Abschnitt. Schlußbestimmungen. § 73 - § 78
  • Anlage. Geltungsbereich und Bauklassenverteilung der Baupolizeiverordnung für die Vororte von Berlin am 30. Januar 1912
  • I. Kreis Teltow
  • II. Kreis Niederbarnim
  • III. Kreis Osthavelland
  • IV. Kreis Zauch-Belzig
  • Anhang I.
  • I. Alphabetisches Sachregister
  • II. Ortsverzeichnis
  • Werbung
  • Anhang II. Polizeiverordnung betreffend die Arbeiterfürsorge auf Bauten
  • Erster Nachtrag zur Baupolizei-Verordnung für die Vororte von Berlin vom 30. Januar 1912. Polizeiverordnung vom 27. März 1912
  • Titelblatt
  • I. Kreis Teltow
  • II. Kreis Niederbarnim
  • Dritter Nachtrag zur Baupolizeiverordnung für die Vororte von Berlin vom 30. Januar 1912
  • Vierter Nachtrag zur Baupolizeiverordnung für die Vororte von Berlin vom 30. Januar 1912
  • Sechster Nachtrag zur Baupolizeiverordnung für die Vororte von Berlin vom 30. Januar 1912
  • Siebenter Nachtrag zur Baupolizeiverordnung für die Vororte von Berlin vom 30. Januar 1912
  • Farbkarte

Volltext

r 
ausmachen. Die Grundflächen von Oberböden 
kommen hierbei nicht in Betracht. 
4. Sofern im Gebiete der Bauklassen J und A 
nicht mehr als zwei Hauptgeschosse, im Gebiete der 
übrigen Bauklassen nicht mehr als ein Haupt— 
geschoß errichtet wird, unterliegt die Einrichtung 
bon Räumen zum dauernden Aufenthalt von 
Menschen im Dachgeschosse und im Kellergeschosse 
hinsichtlich der Flächenausnutzung keinerlei Ein— 
schränkung. 
862. 
Zum dauernden Aufenthalt von Menschen 
bestimmte Rãume. 
1. Alle zum dauernden Aufenthalt von Men— 
schen bestimmte Räume müssen eine lichte Höhe 
von mindestens 2,50 m haben. Dasselbe Höhen— 
maß kommt bei ungleichen Höhenlagen der Decke 
und des Fußbodens in Dachgeschossen und Neben— 
anlagen als Durchschnittshöhe in Anrechnung. 
3. Im teilweise zu Wohnzwecken ausgebauten 
Dachgeschosse muß, wenn der Fußboden höher als 
7m über Erdbodenoberfläche liegt, der Bodenraum 
von Treppenhäusern und Wohnräumen rauch- und 
feuersicher abgeschlossen werden. 
863. 
Brandmartern, Mauerstärken, Scheidewände. 
1. Gebäude, welche unmittelbar an die Nach— 
bargrenze herantreten, sind mit Brandmauern 
abzüschließen, welche durchweg wenigstens 0,25 m 
stark sein und ununterbrochen durch alle Geschosse 
bis mindestens 0,20 m über das Dach geführt wer— 
den müssen. 
2. In Brandmauern sind zur Erleuchtung von 
Innenräumen Oeffnungen mit mindestens 0,01 m
	        

Downloads

Downloads

Ganzer Datensatz

METS
TOC
Mirador

Diese Seite

Mirador

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Formate und Verlinkungen

Formate und Verlinkungen

Die Metadaten stehen in verschiedenen Formaten zur Verfügung. Außerdem gibt es Links zu externen Systemen.

Formate

METS MARC XML Dublin Core

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Zitieren

Zitieren

Folgende Zitierlinks stehen für das gesamte Werk oder die angezeigte Seite zur Verfügung:

Ganzer Datensatz

Diese Seite

Zitierempfehlung

Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

Werkzeuge zur Bildmanipulation

Werkzeuge nicht verfügbar

Bildausschnitt teilen

Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Welches Wort passt nicht in die Reihe: Auto grün Bus Bahn:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.