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Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1881 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1881 (Public Domain)

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Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin
Titel:
Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin / Berlin
Weitere Titel:
Vorlagen für die Stadtverordneten-Versammlung zu Berlin
Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadtgemeinde Berlin
Erschienen:
Berlin 1933
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Erscheinungsverlauf:
1877-1933
Fußnote:
Enthält teilweise: Tagesordnung für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am ...
ZDB-ID:
2906240-8 ZDB
Spätere Titel:
Vorlagen für die Ratsherren der Reichshauptstadt Berlin
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1881
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Fußnote:
Heft No. 25, 26 (Seite 189-190), 41 (Seite 283-284) und 83 (Seite 591-592) fehlen im Original
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-11348143
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
No. 77 (640-648), 12. November 1881

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1881 (Public Domain)
  • No. 1 (1-9), 31. Dezember 1880
  • No. 2 (11-27), 8. Januar 1881
  • No. 3 (30), 10. Januar 1881
  • No. 4 (31-39), 12. Januar 1881
  • No. 5 (42-50), 22. Januar 1881
  • No. 6 (51), 25. Januar 1881
  • No. 7 (52), 24. Januar 1881
  • No. 8 (53-63), 29. Januar 1881
  • No. 9 (70), 29. Januar 1881
  • No. 10 (71-79, 3. Februar 1881
  • No. 11 (88, 5. Februar 1881
  • No. 12 (89), 7. Februar 1881
  • No. 13 (90), 12. Februar 1881
  • No. 14 (91-100), 12. Februar 1881
  • No. 15 (109-111), 14. Februar 1881
  • No. 16 (112113), 16. Februar 1881
  • No. 17 (114-120), 19. Februar 1881
  • No. 18 (124125), 21. Februar 1881
  • No. 19 (126-135), 26. Februar 1881
  • No. 20 (139-142), 28. Februar 1881
  • No. 21 (143-149), 5. März 1881
  • No. 22 (152-154), 7. März 1881
  • No. 23 (156-167), 12. März 1881
  • No. 24 (171-176), 14. März 1881
  • Anlage: Nachtrag zur Tagesordnung, 23. März 1881
  • No. 26 (181-190), 19. März 1881
  • No. 27 (193), 21. März 1881
  • No. 28 (195-206), 26. März 1881
  • No. 29 (209-212), 28. März 1881
  • Anlage: Nachtrag zur Tagesordnung, 26. März 1881
  • No. 31 (215-220), 2. April 1881
  • No. 32 (229), 4. April 1881
  • No. 33 (230-237), 9. April 1881
  • No. 34 (243-257), 16. April 1881
  • No. 35 (261), 23. April 1881
  • No. 36 (262-273), 23. April 1881
  • No. 37 (275276), 25. April 1881
  • No. 38 (277278), 30. April 1881
  • No. 39 (282288), 2. Mai 1881
  • No. 40 (285), 2. Mai 1881
  • No. 41 (286), 5. Mai 1881
  • No. 42 (287-298), 7. Mai 1881
  • No. 43 (300-306), 9. Mai 1881
  • No. 44 (307), 14. Mai 1881
  • No. 45 (308-321), 14. Mai 1881
  • No. 46 (322), 21. Mai 1881
  • No. 47 (323-330), 21. Mai 1881
  • No. 48 (336), 21. Mai 1881
  • No. 49 (337), 21. Mai 1881
  • No. 50 (341-343), 28. Mai 1881
  • No. 51 (346-350), 30. Mai 1881
  • No. 52 (351), 31. Mai 1881
  • No. 53 (352-364), 4. Juni 1881
  • No. 54 (365-374), 11. Juni 1881
  • No. 55 (377-402), 18. Juni 1881
  • No. 56 (404-425), 25. Juni 1881
  • No. 57 (442-446), 27. Juni 1881
  • No. 58 (449-477), 27. August 1881
  • No. 59 (492), 27. August 1881
  • No. 60 (493-501), 2. September 1881
  • No. 61 (504-508), 10. September 1881
  • No. 62 (510-521), 17. September 1881
  • No. 63 (526-528), 19. September 1881
  • No. 64 (529-543), 24. September 1881
  • No. 65 (545546), 26. September 1881
  • No. 66 (547-552), 1. Oktober 1881
  • No. 67 (555-569), 8. Oktober 1881
  • No. 68 (572), 10. Oktober 1881
  • No. 69 (573-584), 15.Oktober 1881
  • No. 70 (587-591), 17. Oktober 1881
  • No. 71 (592), 22. Oktober 1881
  • No. 72 (593), 22. Oktober 1881
  • No. 73 (594-605), 22. Oktober 1881
  • No. 74 (616-624), 29. Oktober 1881
  • No. 75 (626-635), 5. November 1881
  • No. 76 (639), 7. November 1881
  • No. 77 (640-648), 12. November 1881
  • No. 78 (650-652), 14. November 1881
  • No. 79 (653-662), 19. November 1881
  • No. 80 (665-673), 26. November 1881
  • No. 81 (679680), 28. November 1881
  • No. 82 (681-692), 3. Dezember 1881
  • No. 83 (694-704), 10. Dezember 1881
  • No. 84 (706-713), 17. Dezember 1881
  • No. 85 (719-726), 24. Dezember 1881
  • No. 86 (730-734), 31. Dezember 1880

Volltext

' 
542 
Gedruckt bei Julius Sittenseld in Berlm. 
Die in Betracht kommenden Grundstücke haben folgende Größe: 
Neue Friedrichstr. 24 2 804 qm, 
Neue Friedrichstr. 25 1 761 . 
Neue Friedrichstr. 26 1 831 - 
Neue Friedrichstr. 27 1 995 - 
in Summa 8 391 qm. 
Das Areal ist sonach groß genug, um eine Markthalle zu errichten, 
welche fähig ist, den Wochenmarktverkehr des Neuen Marktes und de» 
Alexanderplatzes aufzunehmen. 
Die zu errichtende Markthalle wird aber außerdem — den dieferhalb 
mit der Stadtverordneten-Versammlung stattgehabten Verhandlungen ge 
mäß — einem sich entwickelnden Großmarktverkehr entsprechenden Raum 
und entsprechende Einrichtungen bieten. 
Welchen Umfang dieser letztere Verkehr annehmen wird, läßt sich 
heute nicht feststellen. Uebersteigt derselbe den räumlichen Umfang der 
jetzt in das Auge gefaßten Halle, so wird — so glauben wir annehmen 
zu dürfen — es nicht unmöglich sein, dem sich hiernach ergebenden Be 
dürfniß Rechnung zu tragen. 
Im Uebrigen haben wir, mit Rücksicht auf die Verhandlungen des 
vergangenen Sommers, die uns gestellte Aufgabe innerhalb der uns durch 
die Stadtverordneten-Versammlung gestellten Umgrenzung gehalten. 
Die Eigenthümer der hiernach in Betracht kommenden Grundstücke 
haben — und zwar, nachdem sie die von ihnen gestellten Annahmefristen 
schon mehrfach verlängert hatten — bestimmt erklärt: 
daß sie nur noch bis zum l. Januar 1882 an ihre 
Offerte gebunden sein wollen. 
Um der geehrten Stadtverordneten-Versammlung hiernach für die all 
seitige und eingehende Prüfung und Erwägung der uns gemachten Kanfs- 
anerbietungen eine angemessene Zeit z» gewähren, haben wir unsere Vor 
lage, wie geschehen, schon jetzt der Stadtverordneten-Versammlung unter- 
breiten zu müssen geglaubt. 
Wir glaubten dies um so unbedenklicher thun zu können, als wir 
die Ueberzeugung gewonnen haben, daß die Preisforderungen, welche für 
die in Rede "stehenden drei Grundstücke gestellt sind, nicht angemessen sind, 
denn, was zunächst das Grundstück Neue Friedrichstr. 24 an 
geht, so haben wir auf Wunsch des Besitzers, des Kauf 
manns Mattern, eine Taxe desselben durch drei vereidete Sach 
verständige, die Herren 
Rathsmaurermeister Jacob, 
Rathszimmermeister Tetzlaff, 
Gerichtsschöppen S. Levy, 
aufnehmen lassen. Revidirt ist dieselbe durch den Königlichen 
Bauinspector Haesecke. 
Sie steht der Stadtverordneten-Versammlung zur Einsichtnahme zur 
Verfügung und legen wir dieselbe bei. 
Gegen diese mit 744 000 Jt abschließende Taxe hat der Besitzer 
eingewendet: 
1. die Fläche des Grund und Bodens sei zu gering angegeben, 
2. bei Berechnung des Nutzungswerthes sei ein Zinsfuß von 
5 pCt. zu Grunde gelegt, der zwar bei gerichtlichen Taxen 
üblich, den heutigen Geldverhältnissen aber nicht mehr ange 
messen sei. 
Berlin, den 7. 
Nun ist durch Anfrage bei der Plankammer allerdings festgestellt 
worden, daß nach der neuesten genauen Aufnahme die gesammte Grund 
fläche allerdings nicht 2 773, sondern 2 804 qm betrage, mithin für 
31 qm, welche zu gleichen Theilen dem Vorder- und dem Hinterlande 
zuzurechnen feien, zum Preise von durchschnittlich 210 c/H. die Summe 
von 6 510 dt. dem Taxbetrage hinzuzurechnen sein würde, wodurch 
derselbe sich auf 750 560 JC. stellt. Dessenungeachtet hat Herr Mal 
tern erklärt, daß er bereit sei, sein Grundstück in ganzer Ausdehnung 
incl. aller Baulichkeiten und Zubehör, wie dies in der Taxe aufgeführt 
ist, für die runde Summe von 750 000 c/fi. an die Stadtgemeindc Ber 
lin zu verkaufen und sich an diese Offerte bis zum 1. Januar 1882 
gebunden zu halten. 
Der hiernach pro Quadratmeter geforderte Preis incl. aller Bau 
lichkeiten beträgt hiernach 267,«s Jt. oder 3 793,«z für die Quadrat 
ruthe alten Maßes. 
Wir müssen sonach die Preisforderung von insgesammt 750 000 <AC. 
als annehmbar erachten. 
Was das Grundstück Neue Friedrichstr. 25 angeht, so halten wir 
auch hier die von dem Eigenthümer beanspruchte Kanfsummc mit Rück- 
sicht auf die örtliche Lage des Grundstücks und die besonders gute Be 
schaffenheit der vorhandenen Baulichkeiten nicht für unangemessen. 
Die Preissorderung ergiebt pro Quadratmeter Grundfläche incl. der 
Baulichkeiten 281,os <M. für den Quadratmeter — 3 987,n <Ai. für die 
Quadratruthe alten Maßes. 
Wenn endlich für das Grundstück Neue Friedrichstr. 26 360 000 <At. 
als Kaufpreis vom Eigenthümer beansprucht werden, so hat uns eine 
Vergleichung der uns bekannten Preise ähnlich oder gleich gelegener Grund 
stücke ähnlicher oder gleicher Größe zu der Ueberzeugung geführt, daß das 
uns gemachte Anerbieten der Annahme zu empfehlen ist. 
Wir bemerken übrigens noch, daß die dauernd und wiederholt ge 
führten Verhandlungen uns die Gewißheit verschafft haben, daß ein Ver. 
such noch weiterer Ermäßigungen der von den Eigenthümern der hier in 
Rede stehenden Grundstücke gestellten Forderungen zu erlangen aussicht 
los ist. 
Wir bitten hiernach, unserem Antrage ad I. gemäß beschließen zu 
wollen. 
Was unseren Antrag ad II. angeht, so empfehlen wir der Stadt- 
verordneten-Bersammlung, wie beantragt, zu beschließen. 
Daß diejenigen Geldmittel, welche für die Errichtung der hier in 
Betracht kommenden und noch anderer Markthallen, incl. der Zinsen 
für die Bauzeit, aus einer hierfür besonders aufzunehmenden Anleihe zu 
entnehmen sein werden, wird nicht bestritten werden. 
Bis die Verhandlungen über eine neue Anleihe, welche für den an 
gegebenen Zweck in Verbindung mit der Erfüllung noch anderer, ebenso 
unaufschieblicher communaler Aufgaben auszugeben sein wird, zum Abschluß 
gediehen sein werden, können die disponibeln Bestände der Anleihe des 
Jahres 1878 die erforderlichen Geldmittel ohne Schwierigkeit vorschußweise 
gewähren. 
Indem wir noch bemerken, daß für dieses Verfahren — z. B. hinsichtlich 
der Errichtung des Centralviehhofes — unangefochtene Vorgänge vor 
handen sind, bitten wir, auch hier unserem Antrage gemäß zu beschließen. 
Berlin, den 6. November 1881. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
November 1881. 
Der Stadtverordneten-Vorsteher. 
gez. Dr. Straßinann.
	        

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