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Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1881 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1881 (Public Domain)

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Zeitschrift

Urheber:
Berlin
Titel:
Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin / Berlin
Weitere Titel:
Vorlagen für die Stadtverordneten-Versammlung zu Berlin
Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadtgemeinde Berlin
Erschienen:
Berlin 1933
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Erscheinungsverlauf:
1877-1933
Fußnote:
Enthält teilweise: Tagesordnung für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am ...
ZDB-ID:
2906240-8 ZDB
Spätere Titel:
Vorlagen für die Ratsherren der Reichshauptstadt Berlin
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1881
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Fußnote:
Heft No. 25, 26 (Seite 189-190), 41 (Seite 283-284) und 83 (Seite 591-592) fehlen im Original
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-11348143
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
No. 68 (572), 10. Oktober 1881

Schnellzugriff

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  • Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1881 (Public Domain)
  • No. 1 (1-9), 31. Dezember 1880
  • No. 2 (11-27), 8. Januar 1881
  • No. 3 (30), 10. Januar 1881
  • No. 4 (31-39), 12. Januar 1881
  • No. 5 (42-50), 22. Januar 1881
  • No. 6 (51), 25. Januar 1881
  • No. 7 (52), 24. Januar 1881
  • No. 8 (53-63), 29. Januar 1881
  • No. 9 (70), 29. Januar 1881
  • No. 10 (71-79, 3. Februar 1881
  • No. 11 (88, 5. Februar 1881
  • No. 12 (89), 7. Februar 1881
  • No. 13 (90), 12. Februar 1881
  • No. 14 (91-100), 12. Februar 1881
  • No. 15 (109-111), 14. Februar 1881
  • No. 16 (112113), 16. Februar 1881
  • No. 17 (114-120), 19. Februar 1881
  • No. 18 (124125), 21. Februar 1881
  • No. 19 (126-135), 26. Februar 1881
  • No. 20 (139-142), 28. Februar 1881
  • No. 21 (143-149), 5. März 1881
  • No. 22 (152-154), 7. März 1881
  • No. 23 (156-167), 12. März 1881
  • No. 24 (171-176), 14. März 1881
  • Anlage: Nachtrag zur Tagesordnung, 23. März 1881
  • No. 26 (181-190), 19. März 1881
  • No. 27 (193), 21. März 1881
  • No. 28 (195-206), 26. März 1881
  • No. 29 (209-212), 28. März 1881
  • Anlage: Nachtrag zur Tagesordnung, 26. März 1881
  • No. 31 (215-220), 2. April 1881
  • No. 32 (229), 4. April 1881
  • No. 33 (230-237), 9. April 1881
  • No. 34 (243-257), 16. April 1881
  • No. 35 (261), 23. April 1881
  • No. 36 (262-273), 23. April 1881
  • No. 37 (275276), 25. April 1881
  • No. 38 (277278), 30. April 1881
  • No. 39 (282288), 2. Mai 1881
  • No. 40 (285), 2. Mai 1881
  • No. 41 (286), 5. Mai 1881
  • No. 42 (287-298), 7. Mai 1881
  • No. 43 (300-306), 9. Mai 1881
  • No. 44 (307), 14. Mai 1881
  • No. 45 (308-321), 14. Mai 1881
  • No. 46 (322), 21. Mai 1881
  • No. 47 (323-330), 21. Mai 1881
  • No. 48 (336), 21. Mai 1881
  • No. 49 (337), 21. Mai 1881
  • No. 50 (341-343), 28. Mai 1881
  • No. 51 (346-350), 30. Mai 1881
  • No. 52 (351), 31. Mai 1881
  • No. 53 (352-364), 4. Juni 1881
  • No. 54 (365-374), 11. Juni 1881
  • No. 55 (377-402), 18. Juni 1881
  • No. 56 (404-425), 25. Juni 1881
  • No. 57 (442-446), 27. Juni 1881
  • No. 58 (449-477), 27. August 1881
  • No. 59 (492), 27. August 1881
  • No. 60 (493-501), 2. September 1881
  • No. 61 (504-508), 10. September 1881
  • No. 62 (510-521), 17. September 1881
  • No. 63 (526-528), 19. September 1881
  • No. 64 (529-543), 24. September 1881
  • No. 65 (545546), 26. September 1881
  • No. 66 (547-552), 1. Oktober 1881
  • No. 67 (555-569), 8. Oktober 1881
  • No. 68 (572), 10. Oktober 1881
  • No. 69 (573-584), 15.Oktober 1881
  • No. 70 (587-591), 17. Oktober 1881
  • No. 71 (592), 22. Oktober 1881
  • No. 72 (593), 22. Oktober 1881
  • No. 73 (594-605), 22. Oktober 1881
  • No. 74 (616-624), 29. Oktober 1881
  • No. 75 (626-635), 5. November 1881
  • No. 76 (639), 7. November 1881
  • No. 77 (640-648), 12. November 1881
  • No. 78 (650-652), 14. November 1881
  • No. 79 (653-662), 19. November 1881
  • No. 80 (665-673), 26. November 1881
  • No. 81 (679680), 28. November 1881
  • No. 82 (681-692), 3. Dezember 1881
  • No. 83 (694-704), 10. Dezember 1881
  • No. 84 (706-713), 17. Dezember 1881
  • No. 85 (719-726), 24. Dezember 1881
  • No. 86 (730-734), 31. Dezember 1880

Volltext

I 
68. 
(572.) 
1 - 
Vorlage 
für die 
Stadtverordneten-Versammlung zu Berlin. 
872. Vorlage (J.-Nr. 1292. S. D. III./81.) — zur Beschluß' 
fassung —, betreffend den Ankauf der Grund 
stücke Köpnickerstr 2 bis 3 und (». 
Die Zahl der schulpflichtigen Kinder im östlichen Theile der Luisen 
stadt wächst fortwährend und namentlich steigert sich das Schulbedürfniß 
noch in der Stadtgegend zwischen der Spree, der Skalitzer- und der 
Pücklerstraße. Bis jetzt besteht eine Gemeindeschule in dieser Stadtgegend 
überhaupt nicht; die nächsten Gemeindeschulcn sind die 80. in der 
Wrangelstr. 133 nahe dem Mariannenplatz, die 46./47. am Lausitzer Platz 
und in der Muskauerstraße und die 54./85. in der Schlesischenstr. 2 und 
Wrangelstr. 90. Alle diese Schulen, welche schon in den Jahren 1866 
I bis 1875 errichtet worden sind, sind vollständig gefüllt und müssen na- 
W mentlich auch anderen Stadtgegenden dienen, welche ebenfalls viele schnl- 
I pflichtige Kinder zählen und deren Schüler und Schülerinnen zum Theil 
Schulen, welche nicht in der Luisenstadt belegen sind, besuchen müssen. 
Nach der Ansicht der Schnl.Dcputation, welcher wir beitreten, liegt 
! das Bedürfniß der Errichtung einer Doppelschule vor. Bis jetzt war es 
aber nicht möglich, ein geeignetes Grundstück für eine solche Schule zu 
finden; die angebotenen Grundstücke eigneten sich nicht und es wurden auch 
für dieselben zu hohe Preise gefordert. Vor einiger Zeit sind wir aber 
auf den Grundstückscomplex der Dannenbcrg'schen Cattunfabrik, Actien- 
gesellschaft, welche sich in Liquidation befindet, aufmerksam gemacht worden 
mit dem Bemerken, daß sich auf demselben ein an der Köpnickerstraße 
belegenes Gebäude von 28 Fenster Front befinde, welches sich ohne große 
Schwierigkeiten und mit verhältnißmäßig nicht beträchtlichen Kosten so 
einrichten lasse, daß in demselben neun bis zehn Gemeindeschulklassen unter 
gebracht werden könnten. Es würde auf diesem Grundstückscomplex so 
schon in nächster Zeit dem dringendsten Schulbedürfniß etwas abgeholfen, 
außerdem aber der Bauplatz für eine Doppel-Gemeindeschnle unschwer ge 
funden werden können. 
Wir haben sofort das Sachverhältniß festgestellt und Verhandlungen 
mit dem Aufsichtsrath und den Liquidatoren der Dannenbcrg'schen 
Cattunfabrik, Actiengesellschaft, eingeleitet. Es hat sich dabei Folgendes 
ergeben. 
Der Grundstückscomplex der Actiengesellschaft zerfällt in zwei Theile. 
Das eigentliche Fabrikgrundstück (Grundbuch von der Luiscnstadt Band 
Nr. 4 und 5) trägt die Nummern . Köpuickerstr. 2 bis 5 und beginnt 
an der Spree und der Oberbaumsbrücke und zieht sich bis an die Grenze 
des Grundstücks Köpnickerstr. 6. Auch dieses letztere Grundstück, zur 
Zeit als Holzplatz benutzt und vermiethet, auf dem beiliegenden Plan 
mit Commerzienrath Liebermann bezeichnet, gehört der Actiengesellschaft 
der Dannenberg'schen Kattunfabrik; es ist im Grundbuch der Luisenstadt 
Band XI. Nr. 241 verzeichnet. Beide Grundstücke sind Wassergrund 
stücke. Sie haben eine Straßenfront von ca. 420 w, eine Wasser 
stont von ca. 350 m und eine größte Tiefe von etwa 120 m. 
Seitens der Liquidatoren und des Aufstchtsraths wurde nach den 
stüheren Besprechungen mit Rücksicht auf den damals geforderten Preis 
kein Resultat erzielt, und der Vorschlag gemacht, die Stadtgemeinde möge 
das Grundstück Köpuickerstr. 6 und denjenigen Theil des Fabrikgrund 
stücks Köpnickerstr. 2 bis 5 erwerben, welcher zwischen Köpnickerstraße und 
Spree belegen, unmittelbar an Köpnickerstr. 6 anstößt und östlich bis an 
>ie Fabrikeinfahrt und den von derselben nordwärts führenden Fahrdamm 
Ächt. Es wurde bemerkt, ans dieser letzteren Parzelle liege außer einer 
Zahl anderer Baulichkeiten an der Köpnickerstraße das Gebäude, in welchem 
eicht Klassen für eine Gemeindeschule eingerichtet werden könnten. Die 
vtadt würde so ein Grundstück von ziemlich regelmäßiger Gestalt mit 
verthvollen Gebäuden erwerben. Da dasselbe ca. 1 000 Ouadratruthen 
enthalte, so sei reichlich Platz für die Erbauung einer Doppelschule vor 
handen. Der Preis, der früher auf 660 <A( pro Quadratruthe normirt 
worden, solle auf 600 <AC. ermäßigt werden; er verstehe sich einschließlich 
der Baulichkeiten, indeß exclusive der etwa noch vorhandenen Maschinen, 
Kessel und sonstigen Mobilien. Weniger als diese ca. 1 000 Quadrat 
ruthen kann der Aufsichtsrath nicht verkaufen, namentlich kann er nicht 
das Grundstück Köpnickerstr. 6 behalten, da dasselbe, wenn nur der be 
zeichnete westlichste Theil von Köpnickerstr. 5 erworben wird, von dem Rest 
des Fabrikgrundstücks abgetrennt sein würde. 
Wir bemerken hierzu, daß nach Ermittelung der Plankammer das 
offerirte Terrain nicht circa 1 000, sondern nur 949 Quadratruthen groß 
ist und daß das mehrerwähnte Vorderhaus, Wohn- und Fabrikgebäude, 
nach dem Fcuerkassenschein vom 24. August 1875 eine Länge von nahezu 
70 m, 12,56 m Tiefe und zwei Geschosse besitzt und einen Feuerkassen- 
werth von 105 075 <At hat. 
Wir sind der Ansicht, daß die Stadtgemeinde auf diese Offerte des 
Aufsichtsraths wohl eingehen könnte. Das Grundstück eignet sich für 
den Zweck, welcher ins Auge gefaßt werden muß, vollkommen; es bietet 
hinreichenden Raum für eine Doppclschule, selbst dann, wenn der am 
Wasser gelegene Theil, so weit nöthig, zu der projectirten Uferstraße ab 
getrennt wird; es bleibt sogar noch eine recht umfangreiche und drei 
Morgen große Parzelle übrig, welche für städtische Zwecke reservirt und 
veräußert werden könnte. Daß für diese Parzelle sich nicht schwer Käufer 
finden würden, glauben wir annehmen zu dürfen, wenn sie auch zum 
Theil eine erhebliche Tiefe haben möchte. 
Der Preis von 600 <M. pro Ruthe ist angemessen; ein andere« 
geeignetes Grundstück wird für diesen und selbst für einen etwas höheren 
Preis unseres Erachtens in dieser Stadtgegend nicht gefunden werden. 
Dennoch können wir uns in erster Linie nicht für den Erwerb des 
Grundstückstheils von ca. 1000 bez. 949 Quadratruthen entscheiden, 
sondern müssen uns für den Erwerb des ganzen Grundstückscomplexes, 
besten Größe auf 2 200 Quadratruthen angegeben wird, erkären. 
Die Gründe hierfür sind folgende: 
Wie der beigefügte Plan ergiebt, soll die Oberbaumsbrücke bei ihrer 
Neuherstellung verlegt werden, was auch eine Verschiebung des zu den 
Brücken führenden Straßentheils und zwar nach Westen hin zur Folge 
haben wird. Durch die neue Baufluchtlinie auf der Westseite der Straße 
werden dann nicht unerhebliche Theile des Fabrikgrundstücks zur Regelung 
der Straße und Anlegung der Brücke abgeschnitten, welche von der Stadt- 
gemeinde erworben werden müssen. Dagegen wird da, wo die Straße 
einen Knick macht, ein Stück des bisherigen Straßenterrains, als hinter 
der Baufluchtlinie liegend, dem jetzigen Fabrikgrundstück zugelegt werden 
müssen. 
Ferner ist zwischen der Oberbaumsbrücke und der nach Norden ver 
längerten Zeughofstraße eine Uferstraße projectirt, welche aus zwei Theilen, 
einer Verkehrsstraßc von 16 m Breite und einer Ladestraße von 11 in 
bestehen soll. 
Während die Ladestraße fast vollständig auf jetzigem Wasserterrain 
zu liegen kommen soll, soll dagegen die Verkehrsstraße auf dem Uferterrain 
der Grundstücke (soweit die Wasserfront des Grundstücks der Dannen 
berg'schen Kattunfabrik reicht, also auf dem Uferterraiu dieses Grundstücks) 
angelegt werden, wobei die ans diesem Terrain ganz oder theilweise 
stehenden Gebäude abgebrochen werden müssen. Da die Uferstraße nur 
durch die Stadtgemeinde ausgeführt werden kann, so muß die letztere, 
wenn das Grundstück nicht in ihrem Besitz ist, das Straßenterrain nebst 
den seiner Zeit noch auf demselben befindlichen Gebäuden vor der Her 
stellung der Uferstraße ankaufen oder expropriircn. 
Ob es dann möglich sein wird, das Terrain für die Uferstraße und
	        

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