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Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1881 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1881 (Public Domain)

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Zeitschrift

Urheber:
Berlin
Titel:
Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin / Berlin
Weitere Titel:
Vorlagen für die Stadtverordneten-Versammlung zu Berlin
Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadtgemeinde Berlin
Erschienen:
Berlin 1933
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Erscheinungsverlauf:
1877-1933
Fußnote:
Enthält teilweise: Tagesordnung für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am ...
ZDB-ID:
2906240-8 ZDB
Spätere Titel:
Vorlagen für die Ratsherren der Reichshauptstadt Berlin
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1881
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Fußnote:
Heft No. 25, 26 (Seite 189-190), 41 (Seite 283-284) und 83 (Seite 591-592) fehlen im Original
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-11348143
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
No. 5 (42-50), 22. Januar 1881

Schnellzugriff

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  • Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1881 (Public Domain)
  • No. 1 (1-9), 31. Dezember 1880
  • No. 2 (11-27), 8. Januar 1881
  • No. 3 (30), 10. Januar 1881
  • No. 4 (31-39), 12. Januar 1881
  • No. 5 (42-50), 22. Januar 1881
  • No. 6 (51), 25. Januar 1881
  • No. 7 (52), 24. Januar 1881
  • No. 8 (53-63), 29. Januar 1881
  • No. 9 (70), 29. Januar 1881
  • No. 10 (71-79, 3. Februar 1881
  • No. 11 (88, 5. Februar 1881
  • No. 12 (89), 7. Februar 1881
  • No. 13 (90), 12. Februar 1881
  • No. 14 (91-100), 12. Februar 1881
  • No. 15 (109-111), 14. Februar 1881
  • No. 16 (112113), 16. Februar 1881
  • No. 17 (114-120), 19. Februar 1881
  • No. 18 (124125), 21. Februar 1881
  • No. 19 (126-135), 26. Februar 1881
  • No. 20 (139-142), 28. Februar 1881
  • No. 21 (143-149), 5. März 1881
  • No. 22 (152-154), 7. März 1881
  • No. 23 (156-167), 12. März 1881
  • No. 24 (171-176), 14. März 1881
  • Anlage: Nachtrag zur Tagesordnung, 23. März 1881
  • No. 26 (181-190), 19. März 1881
  • No. 27 (193), 21. März 1881
  • No. 28 (195-206), 26. März 1881
  • No. 29 (209-212), 28. März 1881
  • Anlage: Nachtrag zur Tagesordnung, 26. März 1881
  • No. 31 (215-220), 2. April 1881
  • No. 32 (229), 4. April 1881
  • No. 33 (230-237), 9. April 1881
  • No. 34 (243-257), 16. April 1881
  • No. 35 (261), 23. April 1881
  • No. 36 (262-273), 23. April 1881
  • No. 37 (275276), 25. April 1881
  • No. 38 (277278), 30. April 1881
  • No. 39 (282288), 2. Mai 1881
  • No. 40 (285), 2. Mai 1881
  • No. 41 (286), 5. Mai 1881
  • No. 42 (287-298), 7. Mai 1881
  • No. 43 (300-306), 9. Mai 1881
  • No. 44 (307), 14. Mai 1881
  • No. 45 (308-321), 14. Mai 1881
  • No. 46 (322), 21. Mai 1881
  • No. 47 (323-330), 21. Mai 1881
  • No. 48 (336), 21. Mai 1881
  • No. 49 (337), 21. Mai 1881
  • No. 50 (341-343), 28. Mai 1881
  • No. 51 (346-350), 30. Mai 1881
  • No. 52 (351), 31. Mai 1881
  • No. 53 (352-364), 4. Juni 1881
  • No. 54 (365-374), 11. Juni 1881
  • No. 55 (377-402), 18. Juni 1881
  • No. 56 (404-425), 25. Juni 1881
  • No. 57 (442-446), 27. Juni 1881
  • No. 58 (449-477), 27. August 1881
  • No. 59 (492), 27. August 1881
  • No. 60 (493-501), 2. September 1881
  • No. 61 (504-508), 10. September 1881
  • No. 62 (510-521), 17. September 1881
  • No. 63 (526-528), 19. September 1881
  • No. 64 (529-543), 24. September 1881
  • No. 65 (545546), 26. September 1881
  • No. 66 (547-552), 1. Oktober 1881
  • No. 67 (555-569), 8. Oktober 1881
  • No. 68 (572), 10. Oktober 1881
  • No. 69 (573-584), 15.Oktober 1881
  • No. 70 (587-591), 17. Oktober 1881
  • No. 71 (592), 22. Oktober 1881
  • No. 72 (593), 22. Oktober 1881
  • No. 73 (594-605), 22. Oktober 1881
  • No. 74 (616-624), 29. Oktober 1881
  • No. 75 (626-635), 5. November 1881
  • No. 76 (639), 7. November 1881
  • No. 77 (640-648), 12. November 1881
  • No. 78 (650-652), 14. November 1881
  • No. 79 (653-662), 19. November 1881
  • No. 80 (665-673), 26. November 1881
  • No. 81 (679680), 28. November 1881
  • No. 82 (681-692), 3. Dezember 1881
  • No. 83 (694-704), 10. Dezember 1881
  • No. 84 (706-713), 17. Dezember 1881
  • No. 85 (719-726), 24. Dezember 1881
  • No. 86 (730-734), 31. Dezember 1880

Volltext

Vorlagen 
für bis 
Stadtverordneten - Versammlung zu Berlin. 
'12. Borlage (I. - Nr. 2203. K. A.) — zur Beschluß, 
saffung —, betreffend die Gewährung eines Zu- 
schuffeS von 8 <»00 JC. aus dem Leichenhaus 
BaufondS zu den Kosten des Leicheuhauses auf 
dem Begrübaißplatze der St. Hedwigs Kirchen 
gemeinde bei Rixdorf. 
Mittelst Beschlusses vom 30. December 1878 — Protokoll Nr. 19 — 
hat die Stadtverordneten-Versammlung sich mit der Gewährung eines 
Zuschusses von 30 000 vH. aus den verfügbaren Beständen des Leichen- 
Haus-Baufonds zur Erbauung eines Leicheuhauses auf dem bei Rixdorf 
belegenen Begräbnißplatze der katholischen St. Hedwigs-Kirchengemeinde 
einverstanden erklärt. In dem abschriftlich beiliegenden Gesuche vom 
14. December v. I. hat gegenwärtig der Borstand der genannten Ge 
meinde die Erhöhung dieses Zuschusses um 8 600 vH beantragt. 
Der thatsächliche Bortrag in dem jetzt vorliegenden Gesuche entspricht 
überall der Sachlage und es ist insbesondere richtig, daß wir mittelst 
unseres Bescheides vom 20. März 1878 die Aussicht auf Gewährung 
eines Zuschusses bis zur Höhe von 40 000 <AC eröffnet haben. Unsere 
Intention ging damals auch in der That dahin, der Stadtverordneten- 
Versammlung die Bewilligung von 40 000 vH, vorzuschlagen. 
Bevor die Verhandlungen aber soweit gediehen waren, traten ander- 
weite gleichfalls begründete Anträge auf Bewilligungen aus dem Leichen 
haus-Baufonds an die Communalbehörden heran; mittelst Beschlusses 
vom 20. Juni 1878 — Protokoll Nr 9 — bewilligte die Stadtverordneten- 
Bersammlung als Zuschuß zum Bau einer Leichenhalle auf dem Be 
gräbnißplatze der Jacobigemeinde 21 000 vH. und die evangelische 
Parochialgemeinde beantragte zu gleichem Zwecke für ihren Begräbnißplatz 
die Gewährung von 18 000 JC.; welche demnächst auch mittelst Beschlusses 
vom 19. Juni 1879 bewilligt worden sind. 
Bei dem Zusammenfluß mehrseitiger Ansprüche an den Leichenhaus- 
Baufonds, die insgesammt 79 000.# betrugen, hielten wie die Reduction 
des der Hedwigsgemeinde in Aussicht gestellten Maximums um 10 000 vH 
sowohl im Hinblick auf die Lage des Fonds, wie auf die geringeren 
Bewilligungen für die Jacobi- und die Parochialgemeinde für angemessen 
und konnten uns durch die Vorstellung des Vorstandes der Hedwigs 
gemeinde, daß er die eröffnete Aussicht auf das Maximum von 40 000 vH 
mißverständlich für eine definitive Zusage genommen und nur mit Rück- 
sicht auf die letztere den Bau begonnen habe, zu einer Aenderung unserer 
bezüglichen Entschließung nicht veranlaßt finden. 
Gegenwärtig aber liegt die Sache, dem neuen Antrage gegenüber, 
anders. 
An den Leichenhausfonds sind im Lause des Jahres 1880 keine 
Ansprüche erhoben worden und auch pro 1881. ja noch darüber hinaus, 
sind bezügliche Anträge nicht zu erwarten, da sämmtliche Begräbnißplätze 
mit Leichenhäusern versehen sind und das Bedürfniß zu Neubauten nur 
durch Anlegung neuer Begräbnißplätze entstehen kann. Unter solchen 
Umständen sind die zweijährigen Zinserträge aus dem jetzt rund 134000 vH 
betragenden Fonds zur Deckung der nachträglichen Bewilligung von 
8 600 <At. ausreichend, keine concurirendcn Interesse» erscheinen beeinträchtigt 
und auch die Gewährung von zusammen 38 600 Ji. erscheint nicht un 
gewöhnlich hoch, selbst dann nicht, wenn man diesen 38 600 vH. diejenigen 
26 473,40 vH. = 65 073,40 vH. hinzurechnet, welche der Hedwigsgemeinde 
schon im Jahre 1866 zum Bau einer Leichenhalle auf dem Begräbmß- 
plai-e in der Liesenstraße bewilligt worden sind. Der viel besser situirtcn 
Georgengemeinde sind zu Leichenhansbauten auf ihren Begräbnißplätze» 
8b 500 vH, und der Johannes-, Nazareth- und PanlSgemeinde sind 
60 939 vH, der Zwölf-Apostelgemeinde 58 308,40 vH. gewährt. 
Die Realisirung der, der Hedwigsgemeinde ursprünglich eröffneten 
Aussicht aus Zuwendung eines höhere» Zuschusses erscheint unter den 
gegenwärtigen Verhältnissen unbedenklich und wir beantragen daher z» 
beschließen: 
Die Stadtverordneten - Versammlung willigt, nachdem sic 
bereits unterm 30. December 1878 der Gewährung eines Zu 
schusses von 30 0M vH zu gleichem Zwecke zugestimmt hat, in 
die Hergäbe eines weiteren Zuschusses von 8 600 vH aus den 
verfügbaren Beständen des Lcichenhaus-Baufonds zu den Kosten 
des auf dem Rixdorfer Begräbnißplatze der katholischen St. 
Hedwigs-Kirchengemeinde Hierselbst erbauten Leicheuhauses 
Berlin, den 8. Januar 1881. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
Zu 9tr. 42. 
Nachdem von dem verehrlichen Magistrate uns unter dem 27. Mai 
1877 mitgetheilt worden war, daß aus den Mitteln des LeichenhauS- 
Baufonds eine Beihilfe zur Erbauung eines Leichenhauses auf dem bei 
Rixdorf belegenen Begräbnißplatze der katholischen Gemeinde würde ge 
währt werden können und wir demnächst die erforderlichen Pläne, An 
schläge und Berichte ungesäumt eingereicht hatten, war in dem verehr 
lichen Schreiben vom 24. September 1877 und beziehungsweise vom 
20. März 1878, zugleich mit dem Verlangen auf Beseitigung einiger 
Anstände, bemerkt worden, daß der Ban thatsächlich für allerhöchstens 
55 MO vH. würde hergestellt werden können und daß „zur Erbauung des 
Lcichenhauses ein Zuschuß von mehr als 40 OM <A(, nicht bewilligt 
werden kann". Wir glaubten hiernach annehmen zu dürfen, daß min 
destens 40 OM JA. aus den Mitteln des Lcichenhaus-Baufonds gewährt 
werden würden und beantragten bei der Gemeindevertretung und resp dem 
Herrn Obcrpräsidenten der Provinz Brandenburg die Ertheilung der Ge 
nehmigung zur Verausgabung von 15 000 vH. aus dem St. HedwigS- 
Kirchenvermögen zur Begleichung der anschlagsmäßig auf 55 0M vH. fest 
gestellten Baukosten. In der sicheren Voraussetzung, daß uns diese Ge 
nehmigung nicht versagt werden würde, ließen >vir zugleich, um die günstige 
Jahreszeit nicht ungenützt vorüber gehen lassen zu müssen, und den Bau 
möglichst vor Eintritt des Winters fertig stellen zu können, die Ausfüh 
rung der baulichen Arbeiten ungesäumt in Angriff nehmen. Diese Ar 
beiten waren bereits in erfreulicher Weise gefördert, als uns von dem 
verehrlichen Magistrate, in Folge einer Anfrage des Herrn Oberpräsi 
denten in Potsdam unter dem 9. August 1878 die peinliche Eröffnung 
gemacht wurde, daß die unter dem 20 März 1878 eröffnete Aussicht auf 
Gewährung eines Zuschusses von 40 0M. H. unsererseits irrthäinlich als 
eine definitive Zusage aufgefaßt worden wäre, daß vielmehr nur ein Zu 
schuß von 30 0M Jt gewährt werden könne. 
Nach Lage der Verhältnisse war es unthunlich, einen anderweiten auf 
45 0M * fi reducirten Bauanschlag aufzustellen und den Bau danach 
ausführen zu lassen, da die Arbeiten bereits zuweit vorgeschritten waren. 
Wir versuchten daher, eine Aenderung des betreffenden Beschlusses herbei 
zuführen, wurden aber unter dem 2. September 1878 ablehnend be- 
schieden. 
Jnmittelst ist der Bau vollendet, bei der behördlichen Abnahme als 
gut und zweckentsprechend anerkannt und die von dem Bauinspector Lo-
	        

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