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Vorlagen für die Ratsherren der Reichshauptstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1940 (Public Domain)

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Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

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Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Vorlagen für die Ratsherren der Reichshauptstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1940 (Public Domain)

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Zeitschrift

Titel:
Vorlagen für die Ratsherren der Reichshauptstadt Berlin
Weitere Titel:
Vorlagen für die Ratsherren der Hauptstadt Berlin
Erschienen:
Berlin: [Städt. Presse- u. Propagandastelle] 1944
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Erscheinungsverlauf:
1935-1944
ZDB-ID:
2906234-2 ZDB
Frühere Titel:
Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1940
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-11843887
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
Nr. 2 (22-51), 1940/08/22

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Vorlagen für die Ratsherren der Reichshauptstadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1940 (Public Domain)
  • Nr. 1 (1-21), 1940/03/18
  • Nr. 2 (22-51), 1940/08/22
  • Nr. 3 (52-71), 1941/01/30

Volltext

45 
Vorlagen 
für die 
Ratsherren de« Reicksbauptftadt Berlin 
Rr. 2 (rr-54) 1940 
22. Vorlage (Lieg II5 — XVIII/278) an die Ratsherren 
über die Veräußerung einer ca. 178 000 gm großen 
Teilfläche des zum Vermögen der Stadtentwäsferungs- 
anstalt gehörigen Geländes im Ortsteil Wartenberg 
— Verwaltungsbezirk Weißensee —. 
Ich beabsichtige, folgende Entschließung zu fassen: 
Die Reichshauptstadt Berlin veräußert von den im 
Ortsteil Wartenberg — Verwaltungsbezirk Weißensee — 
gelegenen, im Grundbuche von Wartenberg Bd. 12 Bl. 416 
verzeichneten Parzellen 22 tlw., 106/18, 107/21 tlw., 25 tlw., 
122/14, 123/15 tlw. des Kartenblattes 2 der Gemarkung 
Wartenberg die auf dem einen Bestandteil des Vertrages 
bildenden Lageplan der Berliner Stadtgüter vom 11. 5.1939 
rotumrandete, unbebaute Grundstücksfläche in der Größe 
von ca. 178 000 qm mit Ausnahme der auf dem Lageplan 
mit n, e, k, mit m, k, h, f, g, mit e, f und mit q, r bezeichneten 
Grabenflächen zum Preise von 0,40 RM je qm, das sind 
etwa 71 200 RM, an den Gärtnereibesitzer Georg Münche 
hofe, Berlin-Wartenberg, Dorfstr. 25, gemäß dem Urkunds 
angebot vom 16.5.1939 — Nr. 8 des Urkundsverzeichnisses 
für 1939 des Obermagistratsrats Dr. Friedrich Haas bei der 
Stadtentwässerungsanstalr —. 
Der Erlös aus dem Verkauf der vorbezeichneten Grund 
stücksfläche ist bei Kap. XIX 4 A Tit. XII2 des Haushalts 
planes für 1939 zu vereinnahmen. 
* 
Begründung: 
Der Gärtnereibesitzer Münchehofe, der von der Stadt 
entwässerungsanstalt das auf dem beiliegenden Lageplan 
der Berliner Stadtgüter vom 11. 5.1939 rotumrandete Ge 
lände in der Größe von ca. 178 000 qm für seinen Gärtnerei 
betrieb gepachtet hat, beabsichtigt diese Grundstücksfläche zu 
erwerben. Von dem Gelände sind ca. 34 000 qm Ackerland, 
87 000 qm Wiese und 57 000 qm Luch. Münchehofe hat der 
Reichshauptstadt am 16. 5. 1939 ein rechtsverbindliches 
Kaufangebot gemacht, das die Veräußerung der vor 
bezeichneten Grundstücksfläche an ihn zum Preise von 
0,40 RM je qm, das find bei einer Fläche von 178 000 qm 
71 200 RM, vorsieht. Ausgenommen von dem Verkauf sind 
die zu dem Gelände gehörigen, auf dem Lageplan mit n, e, 
k, mit m, k, h, f, g, mit e, f und mit q, r bezeichneten Graben 
flächen; die Grabenteile i, k und h, l hingegen werden mit 
veräußert. Die genannten Gräben sind von der Stadtent 
wässerungsanstalt für die Be- und Entwässerung des Ge 
ländes angelegt worden. 
Nach einem Gutachten der Berliner Stadtgüter ist der 
Kaufpreis von 0,40 RM je qm angemessen. 
Die Grundstücksfläche wird frei von Belastungen in 
Abt. II und III des Grundbuches veräußert. Die Auflassung 
erfolgt nach Zahlung des Kaufpreises und nach Eingang des 
Katastermaterials. Nutzungen und Lasten des Grundstückes 
gehen mit dem auf die Auflassung bzw. Übergabe folgenden 
Monatsersten auf den Käufer über. 
Im 8 6 des Urkundsangebotes ist weiterhin vereinbart 
worden, daß die auf dem Lageplan mit n, e, k und mit m,
	        

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