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Vorlagen für die Ratsherren der Reichshauptstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1939 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Vorlagen für die Ratsherren der Reichshauptstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1939 (Public Domain)

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Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Titel:
Vorlagen für die Ratsherren der Reichshauptstadt Berlin
Weitere Titel:
Vorlagen für die Ratsherren der Hauptstadt Berlin
Erschienen:
Berlin: [Städt. Presse- u. Propagandastelle] 1944
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Erscheinungsverlauf:
1935-1944
ZDB-ID:
2906234-2 ZDB
Frühere Titel:
Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1939
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Fußnote:
Heft Nr. 1 (Seite 6-7) fehlt im Original, Heft Nr. 1 (Seite 26-27) ist doppelt im Original
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-11840756
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
Nr. 4 (46-76), 1939/03/20

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Vorlagen für die Ratsherren der Reichshauptstadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1939 (Public Domain)
  • Nr. 1 (1-24), 1939/01/16
  • Nr. 2 (25), 1939/01/16
  • Nr. 3 (26-45), 1939/02/14
  • Nr. 4 (46-76), 1939/03/20
  • Nr. 5 (77-78), 1939/03/20
  • Nr. 6 (79-89,91,92, 1939/04/17
  • Nr. 7 (93-95), 1939/04/28
  • Nr. 8 (90,96-117), 1939/05/31
  • Nr. 9 (118-145), 1939/09/11
  • Nr. 10 (146-161), 1940/03/18

Volltext

101 
Vorlagen 
für die 
Ratsherren der Reichshauptstadt Berlin 
7fr. 4 (46 - 76) 1939 
. 46. Vorlage (StaWi. III1) an die Ratsherren über Ab 
schluß eines Vergleichs. 
(Vertraulich!) — Bes. Anlage. — 
47. Vorlage (Fin. III2) an die Ratsherren über die Be 
willigung einer außerplanmäßigen ordentlichen Aus 
gabe von 194 700 RM bei Kap. XIX 2 —1938 — Tik. II 
neue Posk 5 für die Erfüllung eines Vergleichs mit der 
Berliner Kraft- und Licht (Bewag)-A. G. wegen Ge 
währung eines Zuschusses zur Strompreisverbllligung. 
Ich beabsichtige, folgende Entschließung zu fassen: 
Unter Anerkennung der Unabweisbarkeit genehmige ich 
gemäß 8 91 Abs. 1 DEO. für die Erfüllung eines Vergleichs 
mit der Berliner Kraft- und Licht (Bewag) - A. E. wegen 
Gewährung eines Zuschusses zur Verbilligung des Strom- 
lieferungspreises an die Dürener Metallwerke bei Kap. 
XIX 2 —1938 — Tit. II neue Post 5 eine außerplanmäßige 
ordentliche Ausgabe von 194 700 RM. 
* 
Begründung: 
Durch Vorlage vom 15. 10. 1937 — Drucks. 262 — habe 
ich Ihnen die Vorgänge mitgeteilt, die zur Klageerhebung 
gegen die Bewag geführt haben. Uber den Sachverhalt ist 
mit den Herren Beiräten für das Finanzwesen am 1. 11. 
und mit Ihnen am 4. 11. 1937 beraten worden. Meine 
Entschließung vom 5. 11. 1937 auf Annahme eines Ver- 
' gleichsvorschlages des Kammergerichts konnte nicht ver 
wirklicht werden, da die Bewag meine Forderung ablehnte, 
den ihr nach dem Vergleich zufließenden Betrag dem 
Arbeiterwohnstättenbau für ihre Gefolgschaft zuzuführen. 
Der Rechtsstreit wurde daher weitergeführt. Die' im 
Dezember 1938 vorgenommene Beweiserhebung hat die 
Angelegenheit nicht gefördert. Das Kammergericht hat im 
Anschluß an die Beweiserhebung erneut den Abschluß des 
von ihm im September 1937 vorgeschlagenen Vergleichs 
angeregt. 
Die neuen Verhandlungen mit der Bewag haben am 
23. 12. 1938 zu einer Einigung geführt, deren Grundlage 
der gerichtliche Vergleichsvorschlag bildet. Zusätzlich hat sich 
die Bewag bereit erklärt, 
a) 200 000 RM für Siedlungszwecke ihrer Gefolgschaft zu 
verwenden, und zwar 
100 000 RM als hypothekarisch-gesichertes 
Darlehen und 
100 000 RM als verlorenen Zuschuß, 
b) 100 000 RM der Reichshauptstadt für Siedlungszwecke - 
als verlorenen Zuschuß mit der Maßgabe 
zu zahlen, daß der Gesellschaft ein Be 
setzungsrecht für Bewag-Gefolgschaftsmit 
glieder hinsichtlich der mit dem vor 
genannten Betrage bezuschuhten Woh 
nungen zugestanden wird.
	        

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