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Vorlagen für die Ratsherren der Reichshauptstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1938 (Public Domain)

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Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Vorlagen für die Ratsherren der Reichshauptstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1938 (Public Domain)

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Zeitschrift

Titel:
Vorlagen für die Ratsherren der Reichshauptstadt Berlin
Weitere Titel:
Vorlagen für die Ratsherren der Hauptstadt Berlin
Erschienen:
Berlin: [Städt. Presse- u. Propagandastelle] 1944
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Erscheinungsverlauf:
1935-1944
ZDB-ID:
2906234-2 ZDB
Frühere Titel:
Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1938
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-11835469
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
Nr. 14 (243-245), 1938/12/09

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Vorlagen für die Ratsherren der Reichshauptstadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1938 (Public Domain)
  • Nr. 1 (1-27), 1938/01/10
  • Nr. 2 (28-46), 1938/01/31
  • Nr. 3 (47), 1938/02/04
  • Nr. 4 (48-78), 1938/02/22
  • Nr. 5 (79-93), 2006/03/22
  • Nr. 6 (94-113), 1938/04/19
  • Nr. 7 (114-142), 1938/05/14
  • Nr. 8 (143-158), 2006/06/13
  • Nr. 9 (159-164), 1938/06/17
  • Nr. 10 (165-186), 1938/09/12
  • Nr. 11 (187-201), 1938/10/11
  • Nr. 12 (202-227), 1938/11/14
  • Nr. 13 (228-242), 1938/12/05
  • Nr. 14 (243-245), 1938/12/09

Volltext

47Y 
Vorlagen 
für die 
Katsbevve« dev ReichMauvtttadt Berlin 
Nr. 44 (243-245) 4938 
243. Dringlichkeitsvorlage (Fin. III1) an die Ratsherren 
über die Festsetzung einer 2. Rachtragshaushaltssahung 
zum (ordentlichen und außerordentlichen) Haushaltsplan 
für 1938 sowie über die Änderung des Stellenplans für 
1938 innerhalb der Rachtragshaushaltsfahung. 
Ich beabsichtige, folgende Entschließungen zu fassen: 
I. 2. Nachtragshaushaltssatzung der Reichshauptstadt 
Berlin für das Rechnungsjahr 1938. 
Auf Grund des 8 88 Abs. 1 der Deutschen Gemeinde 
ordnung vom 30. Januar 1935 (Reichsgesetzblatt <5. 49) 
wird nach Beratung mit den Ratsherren folgende Nach 
tragshaushaltssatzung erlassen: 
8 1 
Der 2. Nachtragshaushaltsplan wird im 
ordentlichen 
Nachtrag shaushaltsplan 
in den Einnahmen auf .... 50 216 280 RM 
(gegenüber 806 856 900 RM Ein 
nahmen im ordentlichen Haushalts 
plan) 
in den Ausgaben auf 50 216 280 RM 
(gegenüber 806 856 900 RM Aus 
gaben im ordentlichen Haushalts 
plan) 
und im 
außerordentlichen 
Nachtragshaushaltsplan 
in den Einnahmen auf .... 1 450 000 RM 
(gegenüber 16 977 070 RM Ein 
nahmen im außerordentlichen Haus 
haltsplan und 3 000 000 RM im 
1. Nachtragshaushaltsplan zum 
außerordentlichen Haushalt) 
in den Ausgaben auf 1 450 000 RM 
(gegenüber 16 977 070 RM Aus 
gaben im außerordentlichen Haus 
haltsplan und 3 000 000 RM im 
1. Nachtragshaushaltsplan zum 
außerordentlichen Haushalt) 
festgesetzt. 
II. Änderung der Stellenpläne. 
Die Stellenpläne 1938 für die Beamten und An 
gestellten der Gemeindeverwaltung im eigentlichen 
Sinne, der Sparkasse und Stadtbank sowie der Feuer 
sozietät werden mit Wirkung vom 1. Oktober 1938 ab 
dahingehend geändert, daß in diesen Stellenplänen zu 
sammen 78k) Kanzlerangestelltenstellen der Wergntnngs- 
gdllstpe IX in fofcfjö der Vergütungsgruppe Vlll um 
gewandelt werden.
	        

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