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Vorlagen für die Ratsherren der Reichshauptstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1938 (Public Domain)

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Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Vorlagen für die Ratsherren der Reichshauptstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1938 (Public Domain)

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Zeitschrift

Titel:
Vorlagen für die Ratsherren der Reichshauptstadt Berlin
Weitere Titel:
Vorlagen für die Ratsherren der Hauptstadt Berlin
Erschienen:
Berlin: [Städt. Presse- u. Propagandastelle] 1944
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Erscheinungsverlauf:
1935-1944
ZDB-ID:
2906234-2 ZDB
Frühere Titel:
Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1938
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-11835469
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
Nr. 1 (1-27), 1938/01/10

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Vorlagen für die Ratsherren der Reichshauptstadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1938 (Public Domain)
  • Nr. 1 (1-27), 1938/01/10
  • Nr. 2 (28-46), 1938/01/31
  • Nr. 3 (47), 1938/02/04
  • Nr. 4 (48-78), 1938/02/22
  • Nr. 5 (79-93), 2006/03/22
  • Nr. 6 (94-113), 1938/04/19
  • Nr. 7 (114-142), 1938/05/14
  • Nr. 8 (143-158), 2006/06/13
  • Nr. 9 (159-164), 1938/06/17
  • Nr. 10 (165-186), 1938/09/12
  • Nr. 11 (187-201), 1938/10/11
  • Nr. 12 (202-227), 1938/11/14
  • Nr. 13 (228-242), 1938/12/05
  • Nr. 14 (243-245), 1938/12/09

Volltext

41 
Geschäfte, 
Vcrwältungszweig 
deren Vorbereitung, Entscheidung und 
Durchführung (also in vollem Umfange) 
der Hauptverwaltung vorbehalten sind: 
Geschäfte, 
für deren Vorbereitung und Durch 
führung die Bezirksverwaltung zuständig 
ist, vor deren Durchführung sie jedoch 
die Entscheidung der Hauptverwaltung 
herbeizuführen hat: 
11. Mrlschaftswesen. 
Für Genehmigung zur Anlegung 
und zur Veränderung von Dampf 
kesseln und für Entscheidungen über 
die Ausnahmen von den Verbots 
vorschriften der 88 2—4 des Gesetzes 
zum Schutze des Einzelhandels sind 
nunmehr die Bezirksoerwaltungen 
zuständig. Im übrigen wird auf j 
die Vorschriften über das Verfahren 
in Rechtsmittelsachen verwiesen. 
Unterstützung und Förderung hilfs 
bedürftiger Lehrlinge, 
Stipendien für Gewerbegehilfen, 
Entscheidungen und Anordnungen 
auf Grund der 88 126 a, 128 und 129 
der Reichsgewerbeordnung und des 
I Artikels II des Gesetzes betr. die Ab 
änderung der Reichsgewerbeordnung 
vom 30. Mai 1908, 
Handelsuntersagungen, 
Entscheidungen über Einsprüche 
gegen die im Verfahren bei Ein 
tragung und Löschung in der Hand 
werksrolle vorgesehene Mitteilung der 
Handwerkskammer. 
nichts. 
12. Verkehrs- und Reinigungswesen. 
Die Industriebahnen und In 
dustriegleise verwalten die Bezirks 
bürgermeister. Die Mitwirkung der 
Stadt in Verkehrsangelegenheiten 
obliegt grundsätzlich der Hauptver 
waltung. Jedoch ist in Verkehrs 
fragen, die durch den Bau oder die 
Unterhaltung von Wohnstraßen der 
Bauklasse I und II a oder durch 
sonstige Arbeiten an diesen bedingt 
werden, der Bezirksbürgermeister zu 
ständig. Ausgenommen sind Wohn 
straßen, in denen öffentliche Ver 
kehrsmittel verkehren. 
Mit der Führung der Geschäfte 
der Straßenreinigungsanstalt einschl. 
der Hauptwerkstatt und der Be 
dürfnisanstalten werden für die 
Außenbezirke wie bisher die Be 
zirksbürgermeister beauftragt (vgl. 
8 8 Abs. 1 Buchst, a). Die Bedürfnis 
anstalten sind wegen des verwal 
tungsmäßigen Zusammenhanges 
und der zu erwartenden gesetzlichen 
Neuregelung mit der Strahen- 
reinigungsanstalt in der die sich 
selbst und überwiegend selbst tra 
genden Anstalten behandelnden Vor 
schrift (8 8 Abs. 1) zusammengefaßt. 
! 3. Ernährungswesen. 
Auch der Schlachthof Spandau 
untersteht künftig der Hauptverwal 
tung. Das gleiche gilt für etwa 
noch zu errichtende Zweigschlacht 
höfe (8 8 Abs. 1 Buchst, d). 
Die Einzelangelegenheiten des 
Jagdvorstehers und des Fischerei 
wesens bearbeitet wie bisher der 
Bezirksbürgermeister. ' 
Veranlagung und Erhebung der 
Schlachtsteüer, der Ausgleichsäbgabe 
für eingeführtes Frischfleisch und' der 
Ausgleichsabgabe für Schlachtvieh, das 
einem Schlachthause ohne Berührung 
des Schlachtviehmarktes zugeführt 
wird. 
Bienenseuchenangelegenheiten, 
Viehseuchenentschädigungsangelegen 
heiten. 
* 
nichts.
	        

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