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Vorlagen für die Ratsherren der Reichshauptstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1938 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Vorlagen für die Ratsherren der Reichshauptstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1938 (Public Domain)

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Zeitschrift

Titel:
Vorlagen für die Ratsherren der Reichshauptstadt Berlin
Weitere Titel:
Vorlagen für die Ratsherren der Hauptstadt Berlin
Erschienen:
Berlin: [Städt. Presse- u. Propagandastelle] 1944
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Erscheinungsverlauf:
1935-1944
ZDB-ID:
2906234-2 ZDB
Frühere Titel:
Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1938
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-11835469
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
Nr. 6 (94-113), 1938/04/19

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Vorlagen für die Ratsherren der Reichshauptstadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1938 (Public Domain)
  • Nr. 1 (1-27), 1938/01/10
  • Nr. 2 (28-46), 1938/01/31
  • Nr. 3 (47), 1938/02/04
  • Nr. 4 (48-78), 1938/02/22
  • Nr. 5 (79-93), 2006/03/22
  • Nr. 6 (94-113), 1938/04/19
  • Nr. 7 (114-142), 1938/05/14
  • Nr. 8 (143-158), 2006/06/13
  • Nr. 9 (159-164), 1938/06/17
  • Nr. 10 (165-186), 1938/09/12
  • Nr. 11 (187-201), 1938/10/11
  • Nr. 12 (202-227), 1938/11/14
  • Nr. 13 (228-242), 1938/12/05
  • Nr. 14 (243-245), 1938/12/09

Volltext

243 
Vorlagen 
für die 
KatSbevve« dev RekchSbauvtstadt Vevk« 
Ar. 6 (94-443) -1938 
94. Vorlage (Fin. III1) an die Ratsherren über die Fest. 
fehung der Haushallsfahung zum ordentlichen und 
außerordentlichen Haushaltsplan für 1938 sowie über 
die Feststellung der Stellenpläne. 
Ich beabsichtige, folgende Entschließungen zu fassen: 
I. Auf Grund der §§ 83 ff. der Deutschen Gemeindeordnung 
vom 30.1.1935 (RGBl. I <5. 49) wird nach Beratung 
mit den Ratsherren folgende Haushaltssatzung erlassen: 
8 1. Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1938 
wird im ordentlichen Haushaltsplan 
in der Einnahme auf . . . 804 856 900 RM 
in der Ausgabe auf . . . 804 856 900 RM 
und im außerordentlichen Haushaltsplan 
in der Einnahme auf . . . 16 977 070 RM 
in der Ausgabe auf . . . 16 977 070 RM 
festgesetzt. 
8 2. Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern, 
die für jedes Rechnungsjahr neu festzusetzen sind, 
werden wie folgt festgesetzt: 
1. Grundsteuer 
a) für die land- und forst 
wirtschaftlichen Betriebe Hebesatz 79 v. H., 
b) für die Grundstücke . . 
„ 290 v. H., 
Gewerbesteuer 
a) nach dem Gewerbe- 
ertrage und dem Ge- 
werbekapital .... 
„ 230 v. H., 
b) Lohnsummensteuer . . 
„ 600 v. H., 
Zweigstellensteuer . . . 
„ 299 v. H., 
Bürgersteuer 
„ 700 v. H. 
8 3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufen 
den Rechnungsjahre zur Aufrechterhaltung des Be 
triebes der Stadthauptkasse und der Stadtkafsen in 
Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 
10 Will. RM festgesetzt. In diesem Höchstbetrage 
sind 2,82 Mill. RM Kassenkredite enthalten, die auf 
Grund früherer Ermächtigungen aufgenommen und 
noch nicht zurückgezahlt sind. 
8 4. Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Be 
streitung von Ausgaben des außerordentlichen 
Haushaltsplans bestimmt sind, wird auf 3 380 400 
Reichsmark festgesetzt. Er soll nach dem Haushalts 
plan für folgende Zwecke verwendet werden: 
1. zur Sanierung der Memeler 
Straße und für andere Sanie 
rungs-Vorhaben . . . . 360 000 RM, 
2. für den Bau von Kleinwoh 
nungen 520 400 RM, 
3. für Schuldübernahmen bei 
Grundstücksankäufen und für 
Restkaufgelder 2 500 000 RM, 
zusammen wie oben 3 380 400 RM.
	        

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