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Bericht über die Gemeinde-Verwaltung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1901/1905,2 (Public Domain)

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Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Bericht über die Gemeinde-Verwaltung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1901/1905,2 (Public Domain)

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Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin
Titel:
Bericht über die Gemeinde-Verwaltung der Stadt Berlin : in den Verwaltungs-Jahren ... / herausgegeben vom Magistrat der Stadt Berlin
Erschienen:
Berlin: Heymanns 1912
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Erscheinungsverlauf:
1829/1840-1906/1910
Fußnote:
Erscheint teils in 3 Teilen
ZDB-ID:
2903732-3 ZDB
Berlin:
B 765 Staat. Politik. Verwaltung: Verwaltungsberichte. Haushaltspläne
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1907
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Berlin:
B 765 Staat. Politik. Verwaltung: Verwaltungsberichte. Haushaltspläne
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-11081910
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Kapitel

Titel:
III. Das Kämmereivermögen und die Einnahmen der Stadtgemeinde aus dem selben Städtisches Grund- und Lagerbuch

Schnellzugriff

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  • Bericht über die Gemeinde-Verwaltung der Stadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1901/1905,2 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Inhaltsverzeichnis
  • I. Die öffentlichen Einrichtungen für die Versorgung der Bevölkerung mit Lebendmitteln
  • II. Allgemeine Übersicht der gesamten Einahmen und Ausgaben des Stadthaushalts für die Etatsjahre 1901bis1905
  • III. Das Kämmereivermögen und die Einnahmen der Stadtgemeinde aus dem selben Städtisches Grund- und Lagerbuch
  • IV. Die von der Bevölkerung erhobenen Steuern
  • V. Die Überschüsse aus der Verwaltung des städtischen Werke
  • VI. Dotationen und Renten
  • VII. Die Einnahmen aus der Veräußerung städtischer Grundstücke und Gerechtsame
  • VIII. Städtische Anleihen
  • IX. Die städtische Sparkasse
  • X. Städtische Kassenverwaltung; Etats-, Rechnungs- und Zwangsvollstreckungswesen
  • XI. Der Magistrat als Kirchenpatron
  • XII. Städtisches Schulwesen
  • XIII. Verwaltung der Gewerbeangelegenheiten
  • Anhang

Volltext

in. 
Das Kämmereivermogen und die Einnahmen der ^tadt- 
gemeinde aus demselben, 
städtisches Grund- und §agerbuch. 
l. Das üämmrrrivermögen und die Einnahmen der Stadtgemeinde 
aus demselben. 
das unbewegliche Vermögen der Stadtgemeinde bilden einmal solche 
Grundstücke, aus denen die Stadt keine oder doch nur unerhebliche Einnahmen 
erzielt (zum öffentlichen Dienste oder Gebrauch bestimmte Grundstücke)' dies sind: 
1. Grundstücke für die allgemeine Verwaltung; 
2. kirchliche Grundstücke; 
3. Grundstücke für besondere Verwaltungszwecke und solche Grundstücke, 
welche Unterrichts- und sanitären Zwecken gewidmet sind; 
4. Grundstücke, die für den Betrieb der der Stadtgemeinde gehörigen in 
dustriellen Anlagen erforderlich sind. 
Im Gegensatze zu diesen Grundstücken stehen diejenigen, aus denen, ihrem 
eigentlichen Zwecke entsprechend, Einnahmen erzielt werden (werbende Grund 
stücke), und zwar gehören hierher: 
1. Grundstücke, welche keinem Zweige der allgemeinen städtischen Ver 
waltung dienen und von der Stadtgemeinde vermietet oder verpachtet 
werden. Hierzu werden auch solche Grundstücke gerechnet, welche zwar 
für eine der obengenannten Verwaltungen bestimmt sind, vorübergehend 
aber durch Vermietung oder Verpachtung genutzt werden; hierher ge 
hören auch die beiden Seen (der Rummelsburger und Reinickendorfer); 
2. Ratswagegebäude, bei denen die Einnahmen zum großen Teile zwar 
nicht aus dem Ertrage des Grundstückes an sich, aber aus den auf dem 
Grundstücke erhobenen Gebühren herrühren;
	        

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