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Communal-Blatt der Haupt- und Residenz-Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1870 (Public Domain)

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Bibliographic data

Full text: Communal-Blatt der Haupt- und Residenz-Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1870 (Public Domain)

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Periodical

Creator:
Schöneberg
Title:
Personalnachweisung der Gemeinde-Verwaltung der Stadt Berlin-Schöneberg / herausgegeben vom Magistrat der Stadt Berlin-Schöneberg
Publication:
Berlin 1914
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Dates of Publication:
1899-1914 ; mehr nicht digitalisiert
ZDB-ID:
2903719-0 ZDB
Berlin:
B 770 Staat. Politik. Verwaltung: Bezirksbehörden
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
Collection:
State,Politics,Administration,Law
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1914
Language:
German
Digitization:
, 2017
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-10721391
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
State,Politics,Administration,Law

Contents

Table of contents

  • Communal-Blatt der Haupt- und Residenz-Stadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1870 (Public Domain)
  • Title page
  • Contents
  • Ausgabe 1870,1 No. 1, 2. Januar 1870
  • Ausgabe 1870,2 No. 2, 9. Januar 1870
  • Ausgabe 1870,3 No. 3, 16. Januar 1870
  • Ausgabe 1870,4 No. 4, 23. Januar 1870
  • Ausgabe 1870,5 No. 5, 30. Januar 1870
  • Ausgabe 1870,6 No. 6, 6. Februar 1870
  • Ausgabe 1870,7 No. 7, 13. Februar 1870
  • Ausgabe 1870,8 No. 8, 20. Februar 1870
  • Ausgabe 1870,9 No. 9, 27. Februar 1870
  • Ausgabe 1870,10 No. 10, 6. März 1870
  • Ausgabe 1870,11 No. 11, 13. März 1870
  • Ausgabe 1870,12 No. 12, 20. März 1870
  • Ausgabe 1870,13 No. 13, 27. März 1870
  • Ausgabe 1870,14 No. 14, 3. April 1870
  • Ausgabe 1870,15 No. 15, 10. April 1870
  • Ausgabe 1870,16 No. 16, 17. April 1870
  • Ausgabe 1870,17 No. 17, 24. April 1870
  • Ausgabe 1870,18 No. 18, 1. Mai 1870
  • Ausgabe 1870,19 No. 19, 8. Mai 1870
  • Ausgabe 1870,20 No. 20, 15. Mai 1870
  • Ausgabe 1870,21 No. 21, 22. Mai 1870
  • Ausgabe 1870,22 No. 22, 29. Mai 1870
  • Ausgabe 1870,23 No. 23, 5. Juni 1870
  • Ausgabe 1870,24 No. 24, 12. Juni 1870
  • Ausgabe 1870,25 No. 25, 19. Juni 1870
  • Ausgabe 1870,26 No. 26, 26. Juni 1870
  • Ausgabe 1870,27 No. 27, 3. Juli 1870
  • Ausgabe 1870,28 No. 28, 10. Juli 1870
  • Ausgabe 1870,29 No. 29, 17. Juli 1870
  • Ausgabe 1870,30 No. 30, 24. Juli 1870
  • Ausgabe 1870,31 No. 31, 31. Juli 1870
  • Ausgabe 1870,32 No. 32, 7. August 1870
  • Ausgabe 1870,33 No. 33, 14. August 1870
  • Ausgabe 1870,34 No. 34, 21. August 1870
  • Ausgabe 1870,35 No. 35, 28. August 1870
  • Ausgabe 1870,36 No. 36, 4. September 1870
  • Ausgabe 1870,37 No. 37, 11. September 1870
  • Ausgabe 1870,38 No. 38, 18. September 1870
  • Ausgabe 1870,39 No. 39, 25. September 1870
  • Ausgabe 1870,40 No. 40, 2. Oktober 1870
  • Ausgabe 1870,41 No. 41, 9. Oktober 1870
  • Ausgabe 1870,42 No. 42, 16. Oktober 1870
  • Ausgabe 1870,43 No. 43, 29. Oktober 1870
  • Ausgabe 1870,44 No. 44, 30. Oktober 1870
  • Ausgabe 1870,45 No. 45, 6. November 1870
  • Ausgabe 1870,46 No. 46, 15. November 1870
  • Ausgabe 1870,47 No. 47, 20. November 1870
  • Ausgabe 1870,48 No. 48, 27. November 1870
  • Ausgabe 1870,49 No. 49, 4. Dezember 1870
  • Ausgabe 1870,50 No. 50, 11. Dezember 1870
  • Ausgabe 1870,51 No. 51, 18. Dezember 1870
  • Ausgabe 1870,52 No. 52, 25. Dezember 1870
  • Beilagen

Full text

GI? 
überlassen werde. Die Verpflichtung der LeiGenträger zur unentgeltlihen | will, anzunehmen, um an einem Unterricht, den er will, theilnehmen zu 
Dienstleistung bei den Armenbegräbnissen hat aufgehört, seitdem das Mono- dürfen ; bei der Auswahl der Lehrgegenstände wird nicht die Rücksicht auf 
pol der für die einzelnen Kirchen angestellten Leichenträger in Folge der eine gewisse Vollständigkeit, sondern allein das sich kundgebende Bedürfniß 
Bundes - Gewerbe - Ordnung erloschen und auch thatsäHlich ein von einem und die Beschaffenheit der zu erlangenden Lehrkräfte maßgebend sein, und 
Fuhrunternehmer gebildetes Leichenträgercorps bereits in's Leben getreten ist die Unterricht8curse werdeu so abgegrenzt und mit so viel Unterrichtsstun- 
Berlin, den 20. Oktober 1870. den ausgestattet werden, daß die vorangegangene Theilnahme an andere 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. Unterrichtscurse nicht erforderlich ist und jeder einzelne innerhalb eines 
gez». Seydel, Dr. Weber. Semesters absolvirt werden kann; endlich wird man das Honorar der 
ehrer von der Anziehungskraft ihres Unterrichts abhängig machen, 
1140, Neferent: Hr. Stadtv. Reimer. Geldb. - Dep. und so die Lehrer M EO das heer ute bei a Ie Jeu 
Deer. Unterrichts inieressiren. 
Br. m. der Stadtverordneten - Versammlung vorzulegen mit dem er- „In diesen Umständen finden die Unterzeichneten allerdings nicht eine 
gebensten Ersuchen, gefälligst zu genehmigen, daß die 15 Thlr. monatlich, sichere „Bürgschaft dafür, daß eine Fortbildungsanstalt für Frauen sich 
welche dur) Beschluß vom 7. April c. zur Annahme eines Hausknechts lebensfähig erweisen werde; es scheint ihnen aber die darin liegende Er- 
dem Schuldiener Ilgenstein vom 1. April ab bewilligt sind, für die Zeit muthigung hinreichend zu sein, um einen Versuch zu wagen, dessen Gelingen 
vom 1, April bis 1, Oktober c. an den p. Ilgenstein selbst gezahlt viel dazu beitragen würde, einem mit Recht lebhaft gefühlten Bedürfnisse 
werden, da derselbe nach dem beiliegenden Antrage verhindert gewesen ist, abzuhelfen, Die Unterzeichneten erbieten sich daher, selbstverständlich ohne 
einen Hausknecht anzunehmen, und da die betreffenden Arbeiten gut gemacht irgend welchen Gewinn oder auch nur eine Entschädigung für ihre Müh- 
worden sind, “ waltung zu beanspruchen, zunächst für den nächsten Winter eine Fortbildungs= 
Berlin, den 20. Oktober 1870. anstalt Ee Frauen und für Mähen welche zige mehr Fe Schule besuchen, 
: iesi, Snigl. - ; zu errichten und zu leiten, wenn ihnen die Communalbehörden gestatten 
Magistrat Kehiger Z Sig. Dagbt- us Nessbeuzstakt, wollen, in den Stunden von 4--7 Uhr Nachmittags die erforderlichen 
] Nö der Weiries ie, die in diefer ZU jem sichen jus bereits geheizt 
Da aus den nebenstehenden Gründen der p, Ilgenstein einen Haus- ind, unentgeltlich incl. der Beleuchtung für diesen Zwe zu benutzen, 
knecht nicht sofort für den Sommer zu engagiren vermochte, und die Arbeit Die Unterzeichneten ersuchen die städtische Schul- Deputation , die Ge- 
eines solhen durch die eigenen Töchter gemeinschaftlich mit einem Dienst- nehmigung ihres Anerbietens bei den Communalbehörden geneigtest zu be- 
mädchen stets zu unserer vollsten Zufriedenheit hat ausführen lassen, so fürworten, 
können wir das Gesuch desselben auf das Angelegentlichste befürworten. gez. Kochhann, gez. Hofmann, gez. Haarbrüder, 
Berlin, den 17. Oktober 1870. Stadtverordneten-Vorsteher. Stadtsc<hulrath. Rector der Victoriaschule. 
gez. Kempf. Runge. 
Br. m. mit einer Abschrift des Antrages der Herren Kochhann, 
1141. Referent: Hr. Stadtv. Reimer, Geldb.-Dep. Hofmann und Haarbrücer vom 19. Oktober 1870 dem Magistrate 
7,50 IE ; -. vorzulegen mit dem ergebensten Bemerken, daß wir gegen diesen Antrag 
Das Unterrichtsziel der Bictoriaschule ist so abgemessen , daß es von nichts zu erinnern finden und seine Genehmigung befürworten. 
der Mehrzahl der Schülerinnen mit dem 15. oder 16. Lebensjahr nicht Berlin, den 21. Oktober 1870. 
blos erreicht werden fann, sondern auch wirklich erreicht wird, Hieran Die fiädtische Schul - Deputation. 
darf die Schule nichts ändern, denn die Mehrzahl ihrer Schülerinnen ver- ge Dunder. Hofmann. 
läßt die Schule mit dem angegebenen LebenSalter, und das Bedürfniß und 
die Leistungsfähigkeit einer Minderzahl darf bei der Einrichtung des „Lehr- Br. mw. der Stadiverordneten - Versammlung zur gefälligen Beschluß 
plans einer Schule nicht maßgebend sein. Cs leuchtet ein, daß mit diesem nahme vorzulegen mit dem ergebensten Bemerken , daß auch wir gegen die 
Vorzug ein erheblicher Nachtheil nothwendig verbunden sein muß, Es giebt Genehmigung des beiliegenden Antrags nichts einzuwenden haben. 
nämlich viele Eltern, welche die Ansbildung ihrer Töchter mit deren 15. Berlin, den 21. Oktoser 1870. G 
oder 16. Lebensjahre nicht abschließen wollen; diese finden für ihre der Magistrat hiesiger Königl, Haupt- und Residenzstadt. 
Schule entwachsenen Töchter keine geeignete UnterrichiE8anstalt; also bleiben gez. Seydel. Hofmann. 
viele Schülerinnen der Victoriaschule der 1. Klasse, zum sie deren Sass ? 
bereits vollendet haben, zum geringen Nuten für sie selbst und zum Schaden - - -. 
der Schule, deren erik Klasse Veberfüllung und Ungleichartigkeit ihrer 1142, Neferent: Sr. Stadtv. Samauu. 7%eHn.=<ep. 
Schülerinnen droht. „-.- Correferent: Hr. Stadtv. Lissaner. 
Zu diesem VUebelstand gesellt jich ein anderer, von weit größerer Be- Verhandelt Berlin, den 19. Oktober 1870. 
dentung. Seit Jahren ist von Männern, welche die Schäden unserer so- Der Rechnungs - Deputation hat der Finalextract der Specialverwal- 
cialen Verhätinijje und die Mittel, | ihnen abzuhelfen, zum Gegenstande tung Nr. 23. Waisenhanskasse vorgelegen, und es ergiebt sich aus demsel- 
ihres Studiums gemacht Haben, eindringlich dara, Dingewiesen worden, ben, daß die Etatssumme sehr bedeutend, und zwar um 45,898 Thaler 
daß die Erwerbsfähigkeit des weiblichen Geschlechts in unjerm aterlande 7 Pf. überschritten worden ist, Die Motivirung dieser Mehransgaben kann, 
mehr als anderswo und als jekt noch thunlich, beschränft sei, und daß die insoweit nicht im Protokoll der Rechnungsrevision hiergegen Erinnerungen ge- 
immer mehr nöthig werdende Crweiterung derjelben Out nichts jo fehr, macht sind, als zutreffend erachtet werden, und empfiehlt die Rechnungs- 
als durch einen zweamäßig eingerichteten Unterricht „erreicht werden fönne, Deputation die Genehmigung ders.tben. 
Auch sind die Klagen nicht neu und nicht unbegründet, daß in unserer Tie Necmnungs-Dodittation. 
Stadt den Frauen weit weniger Gelegenheit, als den Männern geboten 
sei; die in der Schule erworbenen Kenntnisse sich zu erhalten und zu er- 1143. Referent: Hr. Stadtv. Hamann. Nechn.-Dep. 
WE iese Uebelstände sind vorhanden, sie sind von nicht geringer Bedeu- Correferent: Hr. Stadtv. Lissauer, 
tung, sie können nur beseitigt werden, wenn es gelingt, eine wirklich lebens- . Berhandelt Berlin, den 19. October 1870. 
fähige Fortbildungsanstalt für Frauen und für Mädchen, die nicht mehr Bei Revision der Rechnung Spec.-Verw, 23, Waisenhaus-Kasse, pro 
die Schule besuchen, herzustellen. . 1869 fand sich Folgendes zu bemerkten: | | . 
Es fragt sich, ob hierbei auf Erfolg zu rechnen ist, u. 1. Die gleichnamige Rechnung pro 1867 ist noch nicht dechargirt. 
Kürze und Zerrissenheit der Unterrichtszeit, sehr große Unregelmäßigkeit 2. Die Ctats = Ueberschreitungen werden der Stadtverordneten « Ver- 
im Schulbesuche, sehr bedeutende Ungleichheit in der Borbildung der Schüler sammlung zur Genehmigung empfohlen, . = | 
find die Fandtiächl: <sten Schwierigkeiten gewesen, welche das Gedeihen 3. Die vorliegende Rechnung ist calcnlatorisch geprüft. Die von der 
unserer Fortbildungsanstalten für die männliche Jugend gehemmt haben Calculatur gezogenen Monito sind bis auf einige, in dieses Protocoll auf= 
und für uns bis jeßt unüberwindlich gewesen sind. Sie werden für die genommene, als erledigt zu betrachten, 
neue Fortbildungsanstalt nicht vorhanden sein, Mon wird den Unterricht 4, Die Erledigung der Calculatur = Notate pro 1867 Nr. 24, 30, 
an allen Wochentagen in den Stunden von 4--7 Uhr Nachmittags er- 43, hat erst im Jahre 1869 stattgefunden, und bleibt bei Vorlage der 
theilen können; zur Theilnahme an dem Unterricht wird Niemand ge- Rechnung 1869 weiter zu verfolgen. . 
zwungen sein und der Unterricht wird nicht unentgeltlich oder so gut als . 9. Nad dem Calculatur-Notat 50 zur Rechnung pro 1867 ist der 
unentgeltlich ertheilt werden müssen; endlich ist der Bildungsstand der in den Händen der Näherin Wolkoff am Jahresschlusse befindlich ge- 
Frauen, die hier in Betracht kommen, weit weniger ungleichartig, als der wesene Bestand von 233 Ellen; Leinwand nicht nachgewiesen. Die Beant- 
der Männer, von welchen man annehmen darf, daß sie die Fortbildungs- wortung dieses Notats von der Berwaltung des Waisenhauses in Rum- 
anstalten besuchen werden. . melsburg und des Depots zu Berlin sagt: daß ein Nachweis über den 
Auch werden die Fehler, die bei der Einrichtung der jezt bestehenden Verbrauch der Leinwand nicht geliefert ist und nicht geliefert werden kann; 
Fortbildungsanstalten gemacht worden sind, das Gute wenigstens gehabt daß aber von 1869 ab die zu den einzelnen Hemden verbrauchte Leinwand 
haben, daß man sie nun zu vermeiden gelernt hat. Man wird in der genau nachgewiesen werden joll. .- | 
neuen Fortbildungsanstalt alles Schulmäßige, alles Hofmeistern durchaus Die Rechnungs - Deputation kann sich bei dieser Beantwortung nicht 
fern halten; es wird Niemand genöthigt sein, einen Unterricht, den er uicht beruhigen, da das Bekleidungs-Regulativ genau vorschreibt, wie viel Ellen
	        

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