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Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1956 (Public Domain)

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Bibliographic data

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Periodical

Creator:
Berlin
Title:
Personalnachweisung der Berliner Gemeindeverwaltung und der mit ihr in Verbindung stehenden Verwaltungen und Anstalten / amtlich herausgegeben vom Magistrat der Stadt Berlin
Other titles:
Personalnachweisung der Berliner Gemeindeverwaltung und der mit derselben in Verbindung stehenden Anstalten, Verwaltungen und Aemter
Publisher:
Königlich Preußisches Statistisches Bureau
Statistisches Amt der Stadt Berlin
Publication:
Berlin 1920
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Dates of Publication:
1879; 1885; 1890; 1892; 1894; 1896-1915; 1918; 1920
Note:
Herausgeber früher: Statistisches Bureau; zeitweise: Statistisches Amt
ZDB-ID:
2900833-5 ZDB
Berlin:
B 766 Staat. Politik. Verwaltung: Gesamtdarstellungen
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
Collection:
State,Politics,Administration,Law
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1920
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Berlin:
B 766 Staat. Politik. Verwaltung: Gesamtdarstellungen
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-10898141
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
State,Politics,Administration,Law

Contents

Table of contents

  • Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1956 (Public Domain)
  • Inhaltsverzeichnis Teil IV, 1954-1956
  • 11. Januar 1956
  • 25. Januar 1956
  • 6. Februar 1956
  • 17. Februar 1956
  • 7. März 1956
  • 21. März 1956
  • 18. April 1956
  • 30. April 1956
  • 18. Mai 1956
  • 5. Juni 1956
  • 12. Juni 1956
  • 27. Juli 1956
  • 3. August 1956
  • 6. August 1956
  • 29. August 1956
  • 24. September 1956
  • 29. September 1956
  • 10. Oktober 1956
  • 18. Oktober 1956
  • 31. Oktober 1956
  • 16. November 1956
  • 26. November 1956
  • 28. November 1956
  • 29. Dezember 1956

Full text

LV/1956 
Seite 19 
Nr. 6 
IV. Impferfassung in Kinderheimen, Kindertagesstätten und ähnlichen 
Die Einladungen zur Impfung sind den Eitern bzw. Aior“gtunfen, die den Zugendämiern unterstehen, Is 
sonstigen HErziehungsberechtigten so rechtzeitig zu leiten. Bei den übrigen Kindern steht der Vordruck 
übersenden, daß alle Säuglinge innerhalb des Monats Ges vB 514 zur Verfügung 
geimpft werden können, in dem sie 6 Monate alt ) 
werden, Ferner sind alle Kinder 4, 8 und 13 Jahre . 
nach ihrem Geburtsjahr im Verlaufe des betr. Ka- V. Impfvorbereitung 
lenderjahres aufzufordern. Maßgebend ist also bei den : Sr 7A , 
Säuglingen der Geburtsmonat, bei den älteren Kin- 5  ODIURE UNE O  ESUE OO Ds 2 
dern das Geburtsjahr (vgl. vorstehendes 1mpf-Schema)). reich eines Verwaltungsbezirks ist zugleich Impf- 
Die Regelung für die 2. bis 4. Impfung hat den Vorteil, bezirk. Impfunterbezirke können vom Amtsarzt in 
daß jeweils ganze Geburtsjahrgänge ohne Rücksicht beliebiger Weise zebildet werden 
auf den Geburtstag aufgerufen werden können. Hier- 5 . 
aus ergibt sich, daß das tatsächliche Lebensalter 2. Das Gesundheitsamt setzt Impfzeiten und Impforte 
— wie auch bei. der Pockenschutzimpfung — bei. den fest. Impftermine müssen für den jüngsten Impfjahr- 
gleichzeitig zur Impfung herangezogenen Kindern gang monatlich, im übrigen können sie beliebig im 
bis zu knapp 24 Monaten schwanken kann, Laufe des Impfjahres angesetzt werden, Die Impfzeit 
Außer den regelmäßipen Jahrgängen (1.74. 8 und N So zu bemessen, daß dem Impfarzt ausreichend Zeit 
18 Jahre) sind auch die Kinder, die bereits früher zur ANTENNEN 
Impfung heranstanden, die Impfung aber versäumt 5. Die Impflinge sind vom Gesundheitsamt nach Maß- 
haben oder zurückgestellt wurden, nochmals. in fol- gabe der Ziff.I1V und X, 2 lückenlos anzusprechen. 
gender Weise zur Impfung einzuladen: Impfzeiten und -orte sind.in jeder geeigneten Weise 
KREEE es ; e en (an Anschlagtafeln, Litfaßsäulen, in der Wandzeitung 
a) die jüngsten Kinder,‘die nicht im Alter von 6 Mo- des Bezirksamtes, in der Lokalpresse, in öffentlichen 
naten geimpft werden konnten, werden zum Dienststellen usw.) rechtzeitig. bekanntzumachen. In 
nächstmöglichen monatlichen Impftermin wieder Schulen geschieht die Bekanntmachung von Impfzeit 
aufgefordert; konnten sie auch dann nicht ge- und -ort über das Schulamt durch Aushang in den 
impft werden, sind sie noch einmal im darauf- Schulen. 
folgenden Kalenderjahr aufzufordern. Bei etwaiger . a nn 
Überschneidung mit der Pockenschutzerstimpfung * Die Impfkartei ist gem. Dbl-Verfügung V/1952 Nr.3 
sind die Kinder nur einmal, und zwar frühestens und etwaigen sonstigen Bestimmungen möglichst 
3 Monate nach der Pockenschutzimpfung (vgl. lückenlos zu führen und ständig auf dem neuesten 
Ziff. III, 10) wieder aufzufordern; Stand zu halten; hierbei ist mit dem Bezirkseinwoh- 
N z neramt und dem. Standesamt eng zusammenzuarbeiten, 
‘> ältere Kinder (4 und mehr Jahre nach dem Ge- Für den jüngsten Impfjahrgang ist es erforderlich, die 
burtsjahr), die nicht im normalen Impfjahr ge- Kartei getrennt nach Geburtsmonaten zu führen, Für 
impft werden konnten, .werden im nächsten Ka- die Kartei sind Karteikarten des Musters Ges VB 515 
lenderjahr wieder aufgefordert. Kinder, die auch (geeignet zugleich für die Pockenschutz- und die 
dann nicht geimpft werden konnten, brauchen erst Diphtherieschutzimpfung) zu verwenden. Ob und in- 
zum nächsten normalen Impftermin wieder auf- wieweit für 14 Jahre alte und ältere Impflinge Kartei- 
gefordert zu werden. karten geführt werden, ist in das Belieben. des Ge- 
Für die Geburtsjahrgänge bis einschl. 1955 ist wegen Sundheitsamtes "gestellt. Die Karteikarten sind bis 
der Änderung des Erstimpftermins (0 Jahre statt N Disher zum Ablauf des 20. Lebensiahres aufzubewahren. 
2 Jahre) und der hierdurch bedingten Verschiebung 5 Für schulpflichtige Impflinge sind gem. Dbl-Vfg. 
der Wiederimpftermine (4 statt 2, 8 statt 6, 13 statt V/1952 Nr.3 Abschn. D Impflisten aufzustellen und 
10 Jahre, Wegfall der Impfung mit 14 Jahren) eine zu führen (Vordruck Ges 190). Diese Listen müssen 
Übergangsregelung erforderlich, um die auch für 14 Jahre alte und ältere Impflinge geführt 
Impflinge in den regelmäßigen Turnus einzugliedern. werden, soweit keine Karteikarten angelegt bzw. schon 
Es sind zur Impfung aufzurufen (weitere Impfjahre vorhandene Karteikarten nicht fortgeführt werden, 
in Klammern) die‘ Jahrgänge: A Für die Impftermine sind Impfstoffe, Impfmaterial 
Bis einschl. 1942 überhaupt nicht (vgl. jedoch (Injektionsspritzen, Kanülen), Desinfektionsmittel, 
Ziff. IIX, 6) Sterilisiereinrichtungen, Drucksachen sowie geeignete 
. 3 Impflokale rechtzeitig bereitzustellen und herzurichten, 
2015 I Ip dähr 1956 Personal ist rechtzeitie vorzusehen. Verantwortlich 
1944 im Impfjahr 1957 hierfür ist-der Impfarzt im Benehmen mit dem Amts- 
1945 im Impfjahr 1958 arzt. 
1946 im Im pfjahr 1956 (1959) VI. Impfdurchführung 
1947 im Impfjahr 1957 (1960) 
1948 im Impfjahr 1956 (1961) E OD Den ET TOR ADD ODE TEE 
; z en. Die kostenlosen Impfungen von Amts wege r- 
1929 A Jmpfjahr 1957 (1962) den durch Ärzte des Gesundheitsamtes oder vom Ge- 
1950 im Impfjahr 1956 (1958, 1963) sundheitsamt beauftragte Ärzte (Impfärzte) ausge- 
1951 im Impfjahr 1957 (1959, 1964) führt; im übrigen ist jeder approbierte Arzt zur Im- 
1952 im Impfjahr 1958 (1960, 1965) DENE berechtigt. En Ren En EU ze 
: : mpftermin geimpft, können Einzelimpfungen auch i 
1953 im Impfjahr 1959 (1961, 1966) den dienstlichen Sprechstunden der  rapfirate ausge- 
1954 im Impfjahr 1956 (1958, 1962, 1967). führt werden. 
Die Kinder der Geburtsmonate Januar bis Juni 1955 2 Hs empfiehlt sich, die Impfung von Säuglingen, Klein- 
sind im Laufe des Impfjahres 1956 aufzurufen (wei- kindern und Schulkindern im Rahmen und mit Hilfe 
tere Impfjahre 1959, 1963, 1968). Die Kinder der Ge- der Säuglings- und Kleinkinderfürsorge bzw. Schul- 
burtsmonate Juli bis Dezember 1955 sind 6 Monate gesundheitspflege, ggf. in deren Räumen und mit dem 
nach ihrer Geburt, d.h. von Januar bis Juni 1956 vorhandenen Fürsorgepersonal, durchzuführen. Dies 
aufzurufen (weitere Impfjahre 1959, 1963, 1968). . gilt insbesondere auch für die Impfung des jüngsten 
. x Impfjahrgangs, der nach Geburtsmonaten zu impfen 
Rd (aD Nur Ed ist und in den Säuglingsfürsorgestellen größtenteils 
heitsamt unmittelbar oder über den Heim-, Lager- NEE kann. „Nähere Einzelheiten bestimmt 
arzt usw, in beliebiger Weise ergehen. Bei Schülern Er AMESATZE: 
ist die Aufforderung über die Abt, Volksbildung des 3. Da die Impfung freiwillig ist, darf kein Kind gegen 
Bezirksamtes zu leiten. Die Aufforderung bei Kindern den. erkennbaren Willen des Erziehungsberechtigten
	        

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